ALTERNATIVE KONTROLLPOLITIK


Statement zur Cannabispolitik

Hansjörg Schäfer

(Drogenpolitischer Sprecher der SPD)


Die Drogenpolitik der Bundesregierung setzt auf Hilfe, Prävention und Aufklärung. Dieses Prinzip Hilfe statt Strafe entspricht einer weitgehenden Entkriminalisierung des reinen Drogenkonsums. Das gilt insbesondere für den Cannabiskonsumenten. Keine andere illegale Droge wird so häufig konsumiert. Und an keiner anderen Droge scheiden sich die Geister so sehr. Waren vor kurzer Zeit noch jene Stimmen in der Mehrheit, die mahnend auf ihre verhängnisvolle Funktion als sogenannte Einstiegsdroge hinwiesen, fordern Menschen heute zunehmend, den Genuss von Cannabis völlig zu legalisieren. In Nachbarländern wie der Schweiz und Belgien hat diese Diskussion zu Initiativen geführt, die bereits in naher Zukunft den legalen Konsum von Cannabis erwarten lassen. In Deutschland ist die Diskussion bei weitem noch nicht abgeschlossen - und das Ergebnis ist offen. Problematisch ist dabei das von Deutschland unterzeichnete Suchtmittelübereinkommen. Die beiden vorgenannten Staaten haben es mit einigen Vorbehalten unterzeichnet. Deutschland nicht. Es bleibt also abzuwarten, ob eine Neubewertung dieser Droge kommt. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass darüber intensiv nachgedacht werden sollte.

Wir haben uns jedoch den drängenderen Fragen zu Cannabis gestellt. Zum Beispiel zu dem medizinischen Nutzen dieser Pflanze. Cannabis als Medizin angewandt, verbessert die Symptomatik bei schweren Krankheiten wie Krebs oder multipler Sklerose. War es vorher nur in ganz wenigen Ausnahmefällen möglich, diese Medizin anzuwenden, haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass in nächster Zukunft standardisierte Präparate mit den Wirkstoffen der Pflanze verschreibbar sind. Ein Pharmaunternehmen ist zur Zeit dabei, ein entsprechendes Medikament zu entwickeln und auf den Weg der Zulassung zu bringen.

Zu den Cannabiskonsumenten gehören vor allen Dingen junge Menschen. Und für sie ist der Gebrauch dieser Droge ebenso selbstverständlich wie der Genuss von Alkohol - das berichten mir immer wieder Vertreter von Drogenverbänden. Und um so weniger haben diese Menschen Verständnis dafür, dass beim bloßen Besitz der Droge der Führerschein eingezogen und eine aufwendige und teure Medizinisch Psychologische Untersuchung angeordnet werden kann. Auch ich halte diese Praxis für bedenklich und werbe dafür, den entsprechenden Passus in der Fahrerlaubnisverordnung zu streichen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim bloßen Besitz unterstellt wird, dass der Betreffende unter Drogeneinfluss steht. Das wäre gleichbedeutend damit, einem Menschen den Führerschein abzunehmen, weil er im Kofferraum einen Kasten Bier transportiert. Ich habe dieses Problem bereits mit der Regierung erörtert und habe zustimmende Signale erhalten.

Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 sind der gelegentliche Genuss von Cannabis und der Besitz zum Eigengebrauch straflos zu halten. Es ist nach wie vor an den Ländern, diese Dosis zum Eigengebrauch einheitlich zu definieren. Wir sollten von Seiten des Bundes helfen, eine solche Vereinheitlichung zu finden, insbesondere da offensichtlich auf der juristischen Ebene bereits nahezu einheitlich entschieden wird.

Der Handel mit Cannabis wird in Deutschland mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. In Spanien gilt der Handel als Ordnungswidrigkeit. Ich halte eine Freiheitsstrafe für unangemessen - schon alleine wegen der massiven Diskrepanz der Bewertung dieser Tat. Auch in Deutschland sollte der Handel mit Cannabis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auch hierüber laufen Gespräche mit der Bundesregierung. Ich werde sie fortsetzen und auf eine entsprechende Lösung drängen.

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