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Belgien
Belgien hat im Januar 2001 entschieden, dass Konsum, Besitz, Anbau und Einfuhr geringer Cannabismengen zum persönlichen Gebrauch in Zukunft nicht mehr verfolgt werden sollen.
Die Einfuhr, der Transport und der Besitz von Cannabis zum Eigengebrauch durch Erwachsene wird nicht mehr verfolgt werden. (Eine Anzeige wird nicht mehr stattfinden) Ausnahmen: Problematischer Konsum (der Konsument hat sich nicht mehr im Griff) und/oder soziale Belästigungen (Konsum in Gegenwart Minderjähriger und öffentliche Unordnung).
Die Einfuhr, Produktion, Transport und Besitz von Cannabis welche nicht zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können als strafrechtliche Priorität verfolgt werden. Das Gleiche gilt für Delikte welche in Zusammenhang mit Drogen stehen, verschärfte Umstände gelten wenn Minderjährige impliziert sind.
Betreffend harte Drogen wird sich nichts ändern. Die Übergänge zu einer psychosozialen Hilfeleistung werden allenfalls in Betracht gezogen.
Mehr Infos:
Drogenbroschüre der belgischen Regierung
"Probleme
Belgiens mit den weichen Drogen"
"5
Gramm Haschisch erlaubt"
Regierung
sucht nach einem Weg für eine kohärente Drogenpolitik für die
Zukunft
Cannabisbesteuerung in Belgien?
600 000 Broschüren werden die Drogenrichtlinie erklären
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