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Gründungsprotokoll des "Vereins für Drogenpolitik"

Hier geht es zurück zur Vereinsübersicht.

Niederschrift über die Gründung des Vereins für Drogenpolitik e. V.

Heute, am 26. Mai 2001 um 14:00 Uhr, erschienen im Rudi-Dutschke-Saal des Astas der Universität Mannheim, L4 12, Mannheim, die aus der beigefügten Anwesenheitsliste ersichtlichen 14 Personen zur Beschlußfassung über die Gründung eines Vereins für Drogenpolitik.

Tilmann Holzer begrüßte die Erschienenen und erläuterte den Zweck der Versammlung. Durch Zuruf wurden Herr Tilmann Holzer zum Versammlungsleiter und Frau Melanie Quatz als Protokollführerin gewählt; sie nahmen beide die Ämter an.

Herr Tilmann Holzer schlug sodann folgende weitere Tagesordnung vor:

1. Bestätigung der Tagesordnung
2. Vorstellung der Anwesenden
3. Vorstellung und Diskussion der Satzung
4. Bestätigung der Satzung
5. Wahl des Vorstandes
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Abstimmung der Beitragsordnung
8. Sammlung von Ideen für Arbeitsschwerpunkte
9. evtl. Bildung von Projektgruppen

Gegen diese Tagesordnung wurde kein Widerspruch erhoben.

Der Protokollführer verteilte einen Satzungsentwurf, der im einzelnen durchgegangen und erörtert wurde.

Der anliegenden Fassung der Satzung stimmten alle Gründungsmitglieder durch Handzeichen zu. Herr Tilmann Holzer stellte fest, daß damit der Verein für Drogenpolitik gegründet ist und forderte alle Gründungsmitglieder auf, ihren Beitritt durch Unterzeichnung der Satzung zu bestätigen. Daraufhin unterzeichneten diese die Satzung.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder wurde unter Leitung einer Wahlkommission, Vertreten durch Martin Zwiesele und Wasilios Petinos, durchgeführt. Zu Vorstandsmitgliedern wurden gewählt:

Tilmann Holzer (1. Vorsitzender)
Melanie Quatz (2. Vorsitzende)
Rolf Galgenmayer-Quatz (Schatzmeister)
Christiane Eisele (Beisitzer )
Jorgen Schaefer (Beisitzer)

Alle Gewählten erklärten, daß sie die Wahl annehmen.

Sodann wurden die nächsten Schritte für die Aufnahme der Vereinstätigkeit erörtert.

Der Mitgliedsbeitrag wurde einstimmig auf 60,00 DM / 30,00 Euro pro Jahr festgesetzt.

Der ermässigte Beitrag laut Satzung § 11 wurde auf 40,00 DM / 20,00 Euro pro Jahr festgesetzt.

Herr Tilmann Holzer schloß um 18:00 Uhr die Versammlung.

Mannheim, den 26.05.2001
 

gez. Melanie Quatz                 gez. Rolf Galgenmayer-Quatz