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Verursacht Cannabiskonsum einen "Flashback" (Echorausch)?

Seit langem wird gegen Cannabis mit dem Risiko des sognannten "Flashbacks" argumentiert. Dabei soll sich der Konsument Wochen oder Monate nach dem letzten Konsum wieder in den Zustand des Drogeneinflusses zurückversetzt fühlen, was besonders im Strassenverkehr eine Gefährdung darstelle. Mit dieser Argumentation wird der Führerscheinentzug für regelmässige Cannabiskonsumenten gerechtfertigt.

Eine typische Darstellung sieht so aus:

Flashbacks (sogenannte Echoräusche) sind spontane psychotische Episoden ohne direkt vorangehenden Drogenkonsum, die teilweise sogar noch nach einigen Monaten auftreten. Sie können zum Beispiel durch eine besondere Stimmung oder durch entsprechende Musik provoziert werden. Sie treten aber häufig spontan und unerwartet auf. Ein solches plötzliches unvorhersehbares Eintreten von Wahrnehmungs- und Erlebnisstörungen birgt erhebliche Gefährdungsmomente für den Drogenkonsumenten und seine Umgebung (zum Beispiel beim Autofahren oder bei einer differenzierten Arbeit) in sich. Deshalb haben Gerichte in Baden-Württemberg und Hannover chronischen Haschischrauchern die Fahrerlaubnis entzogen, da die Gefährdung anderer Menschen nicht verantwortbar ist.

Berichte über Flashbacks existieren unabhängig von Drogenkonsum, z.B. bei überlebenden KZ-Häftlingen oder Kriegsveteranen. Der "Flashback" ist also kein reines Drogenphänomen. Was immer auch die Ursache ist, das Phänomen scheint sehr selten aufzutreten. Bisher ist es auch kaum erforscht.

Konkrete Berichte über Flashbacks bei Drogenkonsumenten sind sehr spärlich und behandeln meist Episoden nach Konsum von LSD. Das spricht gegen die Vermutung eines pharmakologischen Zusammenhangs zwischen Flashbacks und Cannabis, denn bei einem solchen Zusammenhang wäre zu erwarten, dass bei der weitaus grösseren Zahl von Cannabis- als LSD-Konsumenten die Mehrzahl der Berichte von Cannabiskonsumenten stammen würde.

Es ist unklar, wie Cannabis, das wenige Stunden nach dem Konsum weitgehend aus dem Blutkreislauf verschwindet, noch Monate später eine Drogenwirkung auslösen soll. Für diese ist eine Aktivierung der Cannabinoidrezeptoren durch eine aussreichende Menge psychoaktiver Cannabinoide erforderlich. Der Cannabiswirkstoff THC wird nach dem Konsum in der Leber metabolisiert (abgebaut). THC und seine Metaboliten (Abbauprodukte) werden zwar aufgrund ihrer guten Fettlöslichkeit teilweise im Fettgewebe eingelagert, sickern jedoch wegen ihrer schlechten Wasserlöslichkeit nur in winzigen Mengen über einen langen Zeitraum wieder zurück in den Blutkreislauf. Die Leber metabolisiert die Spuren und die Nieren scheiden die Metaboliten aus. Gerade die extrem langsame, weil niedrigdosierte Freisetzung ist dafür verantwortlich, dass Cannabiskonsum so lange im Urin nachweisbar ist. Für eine psychoaktive Wirkung müsste plötzlich eine grössere Menge THC (und nicht seiner inaktiven Metaboliten) in den Blutkreislauf zurückkehren um von dort an die Rezeptoren zu gelangen. Für die Annahme, dass das tatsächlich geschieht, gibt es keine physiologische Grundlage.

Zitate:

Der hessische Oberstaatsanwalt Harald Hans Körner schreibt in seinem juristischen Standardwerk "Betäubungsmittelgesetz" (C1, Randanmerkung 247 der 5. Auflage)

Die flash-back (Echorausch)-Effekte, Episoden des fiktiven Rauschzustandes nach drogenfreien Intervallen ohne erneute Drogenzufuhr, sind noch weitgehend unerforscht. In der Literatur sind entgegen den zahlreichen Zitaten nur wenige praktische Fälle beschrieben worden (vgl Stodberg/Lösch, SuchtR 1987, 5/87, 15ff). Die Behauptung, bei Cannabiskonsum sei regelmäßig mit flash-back-Effekten zu rechnen, ist falsch.
Im Gutachten von Prof. Dr. med. R. Tölle (Klinik für Psychiatrie der Universität Münster) heisst es zum "Flashback" folgendes:
Flashback ist eine schwer bestimmbare, vielseitige und unterschiedlich bedingte Störung, nicht etwa nur ein drogenbedingtes Phänomen.
(...)
Im Handbuch "Psychiatrie der Gegenwart" (1987) schreibt Täschner über Wirkungen des Cannabis-Konsums (er unterscheidet dabei zwischen einmaligem und chronischem Konsum), ohne Flashback zu erwähnen. Bron behandelt im gleichen Band das Thema Drogenpsychosen und nennt im Abschnitt über flashback keine bestimmten Drogen. In einer Monographie Rausch und Drogen (1980) hatte Täschner Flashback bei LSD beschrieben und auch bei Cannabis erwähnt, letzteres allerdings unter Bezugnahme auf nur einen anderen Autor.

Ausführlich berichteten Fischer und Täschner (1991) in einer Literaturübersicht über Flashback nach Cannabis. Die Verfasser erörtern die Schwierigkeiten der Definition, Diagnose und Feststellung der ätiologischen Zusammenhänge (s.o.). Sie zitieren die amerikanischen Erfahrungen, "dass Flashback-Phänomene bei Nur-Haschisch-Konsumenten nicht auftraten" (442) und dass "nicht nur Marihuana, sondern auch Stress, Alkohol und andere Faktoren Flashback auslösen können" (442). Auch weitere referierte Erfahrungen lassen Flashback nach Haschisch-Konsum unbestimmt bzw. ungesichert erscheinen. Die Autoren folgern, dass Flashback nach ausschließlichem Cannabis-Konsums "sehr selten" sei (so auch Täschner 1995). Die wenigen in der Literatur mitgeteilten und von Fischer, Täschner (1991) referierten Ausnahmen lassen sämtlich Einwände zu, da in dieser (zumeist älteren) Arbeiten entweder detaillierte Angaben über das Krankheitsbild fehlen, oder Umstände beschrieben werden, die so ungewöhnlich sind (wie i.v.-Injektionen von Cannabis)???, dass Verallgemeinerungen nicht möglich sind bzw. andere Entstehungsbedingungen nicht auszuschließen sind. Andere Erfahrungsberichte waren nicht verlässlich auswertbar, wenn sie nur auf späteren Äußerungen Betroffener bezogen waren, nicht auf eingehendere Untersuchungen. Die von den Autoren Fischer und Täschner aufgeführten Arbeiten (s.S. 443) werden hier nicht noch einmal ausführlich referiert. Es kann hieraus u.E. nicht gefolgert werden, dass Flashback nach Haschisch sehr selten vorkommen (so Fischer und Täschner). Die zitierte Auffassung amerikanischer Psychiater, dass Flashback nach Haschisch nicht auftreten (s.o.), entspricht mehr der Forschungslage. Zumindest muss festgestellt werden, dass Flashback nach Haschisch nicht bewiesen ist.