Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Zahlen zur Cannabislegalisierung in Deutschland

Wenn in den letzten 3 Jahrzehnten das Thema Cannabislegalisierung in Deutschland diskutiert wurde dann meist sehr kontrovers und oft auch sehr emotional. Noch öfter allerdings wird das Thema einfach ignoriert oder nicht ernstgenommen. In den letzten Jahren hat sich ein allmählicher Wandel in der öffentlichen Meinung abgezeichnet, der nicht zufällig mit einer Zunahme des Prozentsatzes der Bevölkerung einherging, der Cannabis nicht nur aus Medienberichten kennt.

Einen Meilenstein in der Cannabisdebatte stellte die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 9. März 1994 dar. Die Richter stellten zwar fest dass das Cannabisverbot prinzipiell nicht gegen das Grundgesetz verstösst, andererseits entschieden sie aber dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigengebrauch (solange damit keine Fremdgefährung verbunden ist) verfassungswidrig wäre. In ihrer Begründung stellten die Richter folgendes fest:

Die Freiheit der Person, die das Grundgesetz als "unverletzlich" bezeichnet, ist ein so hohes Rechtsgut, daß in sie aufgrund des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aus besonders gewichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (...), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert. Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (...).

Wir werden im Folgenden darlegen, warum nach dem aktuellen Erkenntnisstand, der auch auf neuen wissenschaftlichen Studien beruht, das Cannabisverbot weder erforderlich noch geeignet ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen.

 
Wichtige Zahlen:
Deutschland - Niederlande
Cannabiskonsum bei Erwachsenen
BKA: Täter unter 21
BKA: Ermittlungsverfahren
Therapie und Strafverfolgung
Ungleiche Rechtspraxis
Beschlagnahmte Mengen

Die Prävalenzstudien für das deutsche und niederländische Gesundheitsministerium

In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass es keineswegs sicher ist dass ein Cannabisverbot der geeignetste Weg ist. Sie verpflichteten den Gesetzgeber, die Auswirkungen der Strafverfolgungen und Erfahrungen aus dem Ausland zu beobachten und eventuell ein erfolgreicheres, liberales Modell aus dem Ausland zu übernehmen.

Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (...). Dabei wird er insbesondere einzuschätzen haben, ob und inwieweit die Freigabe von Cannabis zu einer Trennung der Drogenmärkte führen und damit zur Eindämmung des Betäubungsmittelkonsums insgesamt beitragen kann oder ob umgekehrt nur die strafbewehrte Gegenwehr gegen den Drogenmarkt insgesamt und die sie bestimmende organisierte Kriminalität hinreichenden Erfolg verspricht.

Inzwischen liegen wissenschaftlich ermittelte Vergleichsdaten aus dem In- und Ausland vor. Laut einer im Januar 1999 veröffentlichten Studie für das niederländische Gesundheitsministerium konsumierten im Jahre 1997 in den Niederlanden 2,5 Prozent der Bevölkerung im Monat vor der Untersuchung Cannabis. In Deutschland betrug der entsprechende Anteil nach einer im Dezember 1998 veröffentlichten Studie für das Bundesgesundheitsministeriums im selben Jahr 2,8 Prozent. Berücksichtigt man im Vergleich nur die alten Bundesländer dann kommt man sogar auf einen Anteil von 3,0 Prozent.

Cannabisprävalenz DE/NL

  West 1997 Ost 1997 NL 1997 West 2000 Ost 2000
Lebenszeit 13,4 % 4,2 % 15,6 % 21,4 % 10,8 %
12 Monate 4,5 % 2,3 % 4,5 % 6,2 % 4,9 %
30 Tage 3,0 % 1,7 % 2,5 % 3,4 % 2,5 %

Damit ist sowohl in Westdeutschland als auch in Gesamtdeutschland der regelmässige Konsum von Cannabis weiter verbreitet als in den Niederlanden, wo die Polizei schon seit 25 Jahren beim Besitz oder Verkauf geringer Mengen Cannabis nicht mehr einschreitet. Sogar wenn man annimmt dass von Cannabis eine ernsthafte Gefährdung der öffentlich Gesundheit ausgehe, kann angesichts der wissenschaftlich ermittelten Konsummuster von einer präventiven Wirkung der Strafverfolgung in Deutschland nicht die Rede sein. Laut dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist ein Cannabisverbot nur zulässig "wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können."

Cannabiskonsum bei Erwachsenen (18-59 Jahre)

2000 West Ost gesamt
Einwohner 38 894 393 9 035 644 47 930 037
jemals 8 323 400 975 850 9 299 250
12 Monate 2 411 452 442 747 2 854 199
30 Tage 1 322 409 225 891 1 548 300
häufig 272 416 39 757 312 173

1997 West Ost gesamt
Einwohner 40 237 154 8 298 225 48 535 379
jemals 5 391 779 348 525 5 740 304
12 Monate 1 810 672 190 859 2 001 531
30 Tage 1 207 115 141 070 1 348 184
häufig 216 074 27 085 243 159

Definition "häufiger Konsum": Konsum an 20 oder mehr der letzten 30 Tage.

Die Zahlen des Bundeskriminalamts

Der Rauschgiftjahresbericht 1999 ist die aktuellste Version eines Berichts der alljährlich vom Bundeskriminalamt Wiesbaden herausgegeben wird. Er gibt einen unvollständigen Ausblick auf die tatsächliche Entwicklung des Cannabiskonsums und die Kosten für das Rechtssystem die der Gesellschaft dadurch entstehen.

Die Zahlen lassen darauf schliessen dass Strafverfolgung kein geeignetes Mittel ist, den Umfang des Cannabiskonsums zu kontrollieren.

Der Bericht ist hier komplett online erhältlich:
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/index.html

Ein wesentlicher Aspekt beim Cannabisverbot ist die Frage des Jugendschutzes. Der Gesetzgeber ging 1971 davon aus, dass ein komplettes Verbot auch zum Schutz der Jugend erforderlich sei. Tatsächlich zeigt sich aber, dass das Verbot ungeeignet ist, den Zugang von Jugendlichen zu illegalen Drogen zu verhindern weil es in dem durch das Verbot erzeugten Schwarzmarkt keinerlei Alterskontrollen gibt. Obwohl sich die Gesamtzahl der Cannabisdelikte in nur 6 Jahren verdoppelt hat, steigt die Anzahl minderjähriger Tatverdächtiger noch schneller, so dass sich ihr Anteil an der Statistik von Jahr zu Jahr vergrössert:

Tatverdächtige bei allgemeinen Verstössen:
- Entwicklung der Beteiligung von Personen unter 21 Jahren -

Anstieg des Anteils der unter 21-jäehrigen von 1995 bis 1999

http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/rg_3_1_3.html

Die Anzahl der Ermittlungsfälle wegen Cannabis steigt seit Jahren an. Das Verbot führt damit zu einer beträchtlichen Belastung der Ermittlungsbehörden und damit auch der Steuerzahler. Das Gesetz führt im Lauf der Ermittlungsverfahren und Strafprozesse zu massiven Eingriffen in die Grundrechte einer grossen Anzahl von Menschen:

Cannabisfälle
Tabelle 2: Erfasste Delikte nach Drogenart - Zeitreihe (BKS)
Jahr
Allgemeine
Verstöße
Handel und
Schmuggel
Einfuhr
"nicht geringer
Mengen"
Summe
1984
25.550
13.965
n/a
39.515
1985
25.712
14.224
n/a
39.936
1986
29.349
15.552
n/a
44.901
1987
29.568
15.447
932
45.947
1988
31.582
15.473
893
47.948
1989
33.251
15.726
857
49.834
1990
34.811
16.759
1.063
52.633
1991 (*)
33.892
16.375
1.342
51.609
1992
32.279
14.507
1.481
48.267
1993
34.752
13.261
1.662
49.675
1994
40.853
16.144
1.788
58.785
1995
49.070
19.083
2.308
70.461
1996
55.600
23.021
2.522
81.143
1997
64.456
24.221
2.675
91.352
1998
79.495
27.188
3.180
109.863
1999
85.668
29.776
3.529
118.973
2000
94.633
33.194
3.835
131.662

*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen fuer 1991 beeinhalten die Delikte der alten Länder einschliesslich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
 
Zunahme der BtMG-Delikte 1996-2000
 


Therapie und Strafverfolgung - ein krasses Missverhältnis
Jahr
1998
1999
2000
stationäre Therapie
117
139
103
ambulante Behandlung
2.623
2.633
3.632
Strafanzeigen Cannabis
Allgemeine Verstösse
79.495
85.668
94.633
Strafanzeigen Cannabis
Gesamt
109.863
118.793
131.662

Quellen: BKA (Rauschgiftjahresbericht 1999, Polizeiliche Kriminalstatistik 2000), Institut für Therapieforschung


§31a ermöglicht die straffreie Einstellung von Ermittlungsverfahren wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung besteht. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 1994 eine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der Einstellung vor. Die Realität sieht jedoch anders aus:

Die Einstellungsraten variieren von 10% bis 92%

Uneinheitliche Anwendungspraxis des §31a BtMG
1995: §29 BtMG §31a Abs.1 Einstellungsrate
Schleswig-Holstein 1863 1716 92,1 %
Bremen 1690 1363 80,7 %
Hamburg 4609 2987 64,8 %
Nordrhein-Westfalen 21433 10406 48,6 %
Hessen 7241 3429 47,4 %
Niedersachsen 7462 3323 44,5 %
Saarland 1173 472 40,2 %
Berlin 4572 1705 37,3 %
Rheinland-Pfalz 4391 1594 36,3 %
Baden-Würtemberg 13164 3846 29,2 %
Bayern 14465 2752 19,0 %
Brandenburg 720 86 11,9 %
Sachsen 790 80 10,1 %
Sachsen-Anhalt 551 55 10,0 %

Quellen: Rechtstatsächliche Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten" (Bundesministerium für Gesundheit, 1997)


Cannabismengen
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/tab_14.html

Tabelle 14: BtM-Sicherstellungen in der Bundesrepublik Deutschland - Zeitreihe (FDR)
  Cannabiskraut bis 1980 gemeinsam mit Cannabisharz erfasst
Jahr
Cannabisharz
(Haschisch)
Cannabiskraut
(Marihuana)
1962
5,487 kg
--
1963
38,159 kg
--
1964
40,164 kg
--
1965
45,404 kg
--
1966
134,879 kg
--
1967
167,220 kg
--
1968
380,924 kg
--
1969
2.278,170 kg
--
1970
4.331,967 kg
--
1971
6.669,515 kg
--
1972
6.114,356 kg
--
1973
4.731,942 kg
--
1974
3.913,035 kg
--
1975
6.627,813 kg
--
1976
5.325,938 kg
--
1977
9.821,682 kg
--
1978
4.723,517 kg
--
1979
6.407,226 kg
--
1980
3.200,224 kg
--
1981
4.825,510 kg
1.837,988 kg
1982
2.407,306 kg
748,305 kg
1983
3.326,570 kg
1.256,326 kg
1984
2.709,159 kg
2.922,406 kg
1985
9.150,670 kg
2.347,367 kg
1986
2.309,098 kg
365,587 kg
1987
2.604,319 kg
393,452 kg
1988
2.476,372 kg
8.873,785 kg
1989
11.641,225 kg
432,037 kg
1990
4.655,351 kg
8,985 kg
1991 (*)
10.878,058 kg
1.465,567 kg
1992
3.201,352 kg
8.964,919 kg
1993
4.245,363 kg
7.107,472 kg
1994
4.032,954 kg
21.659,765 kg
1995
3.809,261 kg
10.436,227 kg
1996
3.246,536 kg
6.108,577 kg
1997
7.327,560 kg
4.167,282 kg
1998
6.109,549 kg
14.897,189 kg
1999
4.885,549 kg
15.021,751 kg

*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen fuer 1991 beeinhalten die Delikte der alten Länder einschliesslich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.