Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Ältere Neuigkeiten: 11.07.2001 - 29.08.2001

29.08.2001

Der jamaikanische Premierminister P.J. Patterson nannte die Empfehlungen der jamaikanischen Ganja-Kommission für eine Entkriminalisierung von Cannabis "überzeugend". Patterson führte bei einem Besuch in den USA aus: "Ich möchte absolut klarstellen, dass wir nicht erwägen, es in dem Sinne zu legalisieren, dass es legal wäre, es anzubauen, zu verkaufen oder es zu exportieren. Es ist für den privaten Gebrauch und natürlich wird es auf Erwachsene beschränkt sein." Noch diesen Herbst wird sich das Abgeordnetenhaus in der Hauptstadt Kingston mit der Frage einer Gesetzesreform befassen. Der Bericht der jamaikanischen Ganja-Kommission ist mittlerweile komplett online verfügbar.

Orlando Sentinel (Florida): Jamaica may lighten up on pot use [28.08.2001]
Report of the National Commission on Ganja (07.08.2001, Microsoft Word Format, 450 KB)
Report of the National Commission on Ganja (HTML)
Cannabis in Jamaika


28.08.2001

Laut einer Gallup-Umfrage spricht sich eine Rekordzahl von Amerikanern für die Legalisierung von Cannabis aus. Seit 1969 werden Meinungsumfragen dazu erhoben. Der Anfang August ermittelte Prozentsatz von 34 Prozent Legalisierungsbefürwortern liegt höher als jemals in den letzten 3 Jahrzehnten ermittelt. Demgegenüber lehnen 62 Prozent die Legalisierung noch ab. Der Standpunkt zur Legalisierung ist jedoch eine Generationsfrage: Die meisten Legalisierungbefürworter gibt es im Altersbereich von 18 bis 49. Auf Ablehnung stösst eine Legalisierung vor allem bei der älteren Generation, bei regelmässigen Kirchgängern und Wählern der Republikaner. Umfragen in Grossbritannien und Kanada ergaben laut dem USA Today-Artikel, dass dort die Hälfte der Bevölkerung eine Legalisierung befürwortet. Geht es allein um die Verwendung von Cannabis als Medizin, dann sprechen sich in den USA 70 Prozent der Befragten dafür aus.

USA Today: Marijuana attains record support, 34% want to end bans [24.08.2001]


Am Samstag findet die 5. Hanfparade in Berlin statt. Schreiben Sie an die Fernsehstationen, um Ihr Interesse an der Berichterstattung über diese Grossdemonstration zu bekunden!

Musterbrief an Tagesschau, Heute und N-TV


Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Bürgerschaftsabgeordnete der Regenbogengruppe. Sie sollen am Freitag, den 24.08.2001, bei einer Demonstration in der Hamburger Innenstadt öffentlich Cannabis konsumiert haben. Mehrere Polizeibeamte schritten dabei nicht ein, weil der Konsum für sie nicht ersichtlich war. Wir sind dafür, die Öffentlichkeit auf die Unverhältnismässigkeit der Cannabispolitik aufmerksam zu machen. Bedauerlich finden wir jedoch, dass auch Passanten Cannabis angeboten worden sein soll. Es geht schliesslich nicht darum, den Konsum zu verbreiten, sondern die für den Einzelnen und die Allgemeinheit schädliche Intoleranz zu beenden!

Hamburger Abendblatt: Ermittlungen gegen Regenbogen [28.08.2001]
Hamburger Abendblatt: Hier raucht ein Politiker Hasch [25.08.2001]


Der 54jährige Anführer einer Gruppe von mit einander verwandten und befreundeten Berlinern, die seit den 80er Jahren mit Cannabis gehandelt hatten, ist tot. In der Nacht zum Samstag wurde er erhängt in seiner Zelle aufgefunden. Er soll mehrere Abschiedsbriefe hinterlassen haben. Wäre er gerichtlich verurteilt worden, hätte er bis zu seinem 69. Lebensjahr hinter Gittern sitzen können. Jährlich sterben 42.000 Menschen an alkoholbedingten Schäden während keine Cannabistoten bekannt sind. Bei Cannabis sind eben nicht die Auswirkungen des Konsums selbst das grösste Risiko, sondern vor allem die strengen Gesetze, mit denen der Staat erfolglos versucht, den Konsum zu verhindern. Die derzeitige staatliche Cannabispolitik verursacht mehr Schaden als Nutzen.

Berliner Zeitung: Chef der Cannabis-Bande erhängte sich [28.08.2001]
Leserbriefanschrift: leserbriefe@berlinonline.de
Berliner Kurier: Drogenchef erhängte sich am Gestell seines Bettes [27.08.2001]
Leserbriefanschrift: bkrbk@berlinonline.de


24.08.2001

Ein 240seitiger Bericht eines renommierten Drogenforschungsinstituts für das Abgeordnetenhaus des australischen Bundesstaates Victoria (4,5 Millionen Einwohner, Hauptstadt: Melbourne) empfahl die Entkriminalisierung von Cannabis. Der Anbau oder Besitz von bis zu 10 Cannabispflanzen für den eigenen Gebrauch sollen nicht länger als Straftat gelten sondern nur noch zu Verwarnungen führen, im Wiederholungsfall auch zu einem Bussgeld von A$50 bis A$150 (ca. 33 bis 100 €). Obwohl der Bericht ausdrücklich angefordert worden war um die öffentliche Debatte anzuregen, wurden nur wenige Exemplare gedruckt und eine Veröffentlichung verhindert. Nun kam der Bericht über einen Zeitungsbericht ans Tageslicht. Erst vor wenigen Tagen hatte auch auf der Karibikinsel Jamaika eine Regierungskommission die Entkriminalisierung von Cannabis empfohlen, ebenso wie im Jahr 2000 eine Studie in Grossbritannien und im Jahr 1999 in der Schweiz.

Herald Sun (AU): Marijuana Report Too Hot To Release [23.08.2001]

Cannabis in Australien


23.08.2001

Nur noch eine Woche bis zur Hanfparade in Berlin! Es haben sich ein paar Veränderungen ergeben. Die Abschlusskundgebung muss nun leider bereits um 22:00 beendet werden. Statt einem Vertreter der SPD oder der Jusos spricht nun Kim von der Initiative "Kim will kiffen" (kimwillkiffen.de). Auch der Rastafarian Donald Denzler (http://www.legales-cannabis.de) ist nun als Redner eingeplant.

Hanfparade am Samstag, dem 1. September 2001 in Berlin


Während Cannabis noch oft als "kulturfremde" Droge dargestellt wird, ist es in Wirklichkeit bereits vor ca. drei Jahrzehnten zu einem etablierten Teil der westlichen und auch deutschen Jugendkultur geworden, was sich immer mehr auch in der Alltagskultur zeigt. Der neue Film "Lammbock" des Jungregisseurs Christian Zübert (ab 23.08.2001 im Kino) beschreibt die fiktiven Abenteuer zweier Jungunternehmer in der bayerischen Kleinstadt Würzburg, die einen als Pizzaexpress getarnten Cannabishandel betreiben.

"Lammbock" [ab 23.08.2001 im Kino]


Lammbock real - seit 15 bis 20 Jahren haben mehrere Berliner Familien einen im wahrsten Sinne des Wortes blühenden Handel betrieben. Allein von 1996 bis 2000 sollen sie für 33 Millionen DM Cannabis in den Niederlanden eingekauft und in Berlin gewinnbringend an den Mann oder die Frau gebracht haben. Die Gewinne aus dem Schmuggel und Eigenanbau von Cannabis sollen sie in Firmen und Lebensversicherungen investiert haben. Aufgefallen sind sie erst über verdächtig hohe Geldwechselgeschäfte, als sie DM aus Verkaufserlösen in Gulden zum Einkauf von Nachschub umtauschten -- ein Risiko, das bekanntlich ab 1. Januar mit der Einführung des Euro entfallen wird. Dieser Fall illustriert, wie undurchsetzbar das Cannabisverbot tatsächlich ist. Wäre der Handel mit Cannabis legal und staatlich kontrolliert dann hätte der Staat einen Grossteil dieser Umsätze in Form von Steuern eingenommen, anstatt Hunderttausende für Strafverfolgung ausgeben zu müssen. Allein die Razzia beschäftigte 550 Polizeibeamte. Neun Jahre Haft (für fahrlässige Tötung beträgt die Höchststrafe nur 5 Jahre) zu denen ein früher ertapptes Mitglied der Gruppe im Januar verurteilt wurde, werden den Steuerzahler ca. 450.000 DM kosten. Wozu? Trotz Strafverfolgung ist Cannabiskonsum letztlich in Deutschland nicht weniger weit verbreitet als in den Niederlanden, wo Cannabis bereits seit 25 Jahren toleriert und auf seinen Verkauf Mehrwertsteuer erhoben wird.

Die Welt: Schlag gegen Rauschgifthandel in Berlin [23.08.2001]
Tagesspiegel: Familienbande: Drogendeal im großen Stil [23.08.2001]

Hat das Cannabisverbot eine präventive Wirkung?


22.08.2001

Eine jamaikanische Regierungskomission hat die Entkriminalisierung von Cannabis empfohlen. Erwachsene sollen Cannabis für den Eigengebrauch legal besitzen dürfen. Die Kommission, The National Commission on Ganja genannt, ist auch der Meinung, dass Cannabiskonsum zu religiösen Zwecken legalisiert werden sollte. Marihuana spielt in der Religion der Rastafaris eine wichtige Rolle und wird dort rituell konsumiert. Premierminister Patterson hat den Bericht der Kommission bis jetzt noch nicht kommentiert. Einer seiner Mitarbeiter glaubt jedoch an eine Umsetzung der Vorschläge ("My gut feeling is that the commission's recommendations will be followed."). Allerdings könnte Jamaika damit wirtschaftliche Sanktionen der USA riskieren, wie z.B. den Verlust von Krediten des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank, Einrichtungen bei denen die USA eine führende Rolle spielen.

The Register - Guard (Jamaica): Jamaican Panel Recommends Legal Marijuana [18.08.2001]
http://www.mapinc.org/drugnews/v01/n1520/a02.html

Cannabis in Jamaika


Laut einem jüngsten Urteil des Schweizer Bundesgerichts fallen auch Samen und Setzlinge von Cannabis unter das derzeitige Verbot, sofern sie zur Gewinnung von Rauschmitteln dienen. Damit klärte das Gericht jedoch nur die Auslegung der derzeitigen Gesetzgebung, deren Revidierung zur Zeit vorbereitet wird. Voraussichtlich im Oktober wird die revidierte Fassung des Betäubungsmittelgesetzes der Gesundheitskommission des Ständerates vorgelegt. Das künftige Gesetz sieht die Straffreiheit von Cannabiskonsum und seiner Vorbereitungshandlungen (Anbau, Erwerb, Besitz) für Erwachsene vor. Eine Tolerierung des kommerziellen Anbaus und Handels soll durch die Einführung des Opportunitätsprinzips nach niederländischen Vorbild ermöglicht werden.

Neue Zürcher Zeitung: Das Hanfverbot trifft auch Setzling und Samen [18.08.2001]
Cannabis in der Schweiz


09.08.2001

Nur noch etwa 3 Wochen, dann findet wieder die grösste Hanfveranstaltung Europas, die Hanfparade in Berlin, statt! Auf folgender Seite finden Sie das komplette Programm zum Samstag, dem 1. September 2001. Kommen auch Sie nach Berlin um ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl mit Ihrer Teilnahme für eine vernünftigere Drogenpolitik einzutreten! Sprechen Sie mit Freunden darüber und fahren Sie gemeinsam!

Das komplette Programm zur Hanfparade am 01.09.2001


Wenn in der nächsten Legislaturperiode Reformen zu Cannabis stattfinden sollen, muss das Thema im Wahljahr 2002 öffentlich diskutiert werden. Das geht nicht ohne Informationen. Auf der Homepage des Vereins für Drogenpolitik e.V. (VfD) gibt es jetzt einen Entwurf eines 32seitigen Infohefts zur Cannabislegalisierung. Darin hat cannabislegal.de seine Argumentesammlung und die wichtigsten Statistiken zusammengefasst, Vorschläge für Reformen, Infos zum VfD und viele Links. Bitte lesen Sie diese Vorabversion, drucken Sie sie aus und geben Sie sie weiter! Ihre Kommentare helfen uns, das Infoheft noch überzeugender zu gestalten. Im Wahljahr 2002 wollen wir nach Möglichkeit jedem Abgeordneten des deutschen Bundestags ein Exemplar schicken.

Infoheft Cannabislegalisierung
(für Adobe Reader oder zum Ausdruck mit Word oder als Rich Text, auch als ZIP)


07.08.2001

Ein Leitartikel der britischen medizinischen Fachzeitschrift The Lancet von 1998 fand in den letzten Wochen neue Beachtung, weil er von einem führenden Politiker der britischen Konservativen Partei zitiert worden war. The Lancet fand (wie Dr. Nedelmann im Deutschen Ärzteblatt) dass das Cannabisverbot medizinisch nicht zu begründen sei:

"Nach dem verfügbaren medizinischen Beweismaterial hat der massvolle Gebrauch von Cannabis kaum schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Entscheidungen darüber, ob Cannabis verboten oder legalisiert wird sollten auf Grundlage anderer Überlegungen getroffen werden" (The Lancet, 14.11.1998)
Wir haben ausserdem einen Artikel über Cannabis als Medizin vom Legalize Österreich e.V. auf unsere Website übernommen, sowie einen Artikel zur Rechtslage bei Cannabisanbau. Eine im Februar 2001 im British Journal of Psychiatry veröffentlichte Studie fand, dass eine Entkriminalisierung nicht zu mehr Konsum führt. Sie steht nun in Auszügen in unserer Sammlung von Studien, mit einem Link auf die komplette Studie als Adobe PDF-Datei.

Leitartikel und Seminar über Cannabis (The Lancet, 1998)
Cannabis als Medizin (von legalisieren.at)
Cannabisanbau und Recht
Evaluating alternative cannabis regimes (British Journal of Psychiatry, 2001)


06.08.2001

Die Drogenbeauftragte, Frau Caspers-Merk, sieht eine Zunahme problematischer Konsummuster bei legalen und illegalen Drogen. Sie versucht, damit ein Festhalten am Cannabisverbot zu begründen, ob wohl gerade die derzeitige Politik wirkungslose Präventionsversuche betreibt, wie z.B. Repression statt Aufklärung. Frau Caspers-Merk empfiehlt offene Gespräche unter Jugendlichen, aber hinterfragt weder, ob die Drohung mit Kriminalisierung solche Gespräche fördert oder eher behindert, noch warum der Staat in diesem Punkt von Jugendlichen sowenig ernstgenommen wird. "Eine Kriminalisierung von Jugendlichen ist aber sicherlich nicht der geeignete Weg, um einen kritischen Umgang mit psychoaktiven Substanzen zu erreichen," schrieb Frau Caspers Merk in der Zeitschrift Akzeptanz 1/2001. Gerade wegen der von Frau Caspers-Merk beschriebenen Probleme ist eine Entkriminalisierung nötig, damit Prävention endlich effektiv sein kann.

Badische Zeitung: Drogen sind da, wo die Jugend auch ist [06.08.2001]


Die Nürnberger Nachrichten haben über den Hanftag in Regensburg berichtet. Zusätzlich stellen wir die Regensburger Rede von Tilmann Holzer vom Verein für Drogenpolitik e.V. online.

Nürnberger Nachrichten: Für Drogenfachgeschäfte [06.08.2001]


04.08.2001

Jazzmusiker gehörten zu den ersten Gruppen in den USA, die mit dem Konsum von Cannabis in Verbindung gebracht wurden. Einer der berühmtesten von ihnen war Louis Armstrong, der heute seinen 100. Geburtstag feiern würde. Im Jahre 1971 gab er ein Interview, in dem er offen über seinen Cannabiskonsum und eine Verhaftung wegen Cannabisbesitz sprach:

"Wir sahen Pot (Cannabis) immer als eine Art Medizin an, ein billiger Rausch und mit viel besseren Gedanken als jemand der voller Schnaps ist. (...) Ich verbrachte neun Tage im Gefängnis von Los Angeles, in einer Zelle mit zwei Leuten die bereits wegen etwas anderen zu 40 oder 45 Jahren verurteilt worden waren. (...) Wir tranken nie viel Schnaps. Wenn wir es doch taten, waren wir immer der Meinung, dass Pot Schnaps jederzeit aussticht."
UN Generalsekretär Kofi Annan lobte zum 100. Geburtstag den Einsatz des Künstlers gegen Rassendiskriminierung und für Toleranz. Dabei ist Intoleranz gegen Menschen, die wie Louis Armstrong lieber Cannabis statt Alkohol konsumieren, immer noch gesellschaftsfähig, so wie früher der Rassismus, der zum Cannabisverbot in den USA vor dem zweiten Weltkrieg führte.

Louis Armstrong über Cannabis (1971)
Wann und warum wurde Cannabis verboten?


01.08.2001

Die ehemalige Drogenbeauftragte Christa Nickels hat in einem Brief angekündigt, die Fraktion der Grünen werde Anhörungen zur Führerscheinverordnung durchführen. Im Juni 2000 beschlossen die Grünen auf ihrem Bundesparteitag in Münster: "Die - verfassungswidrige - Behördenpraxis ist einzustellen, Hanfkonsumenten grundsätzlich (auch dann, wenn nie unter Konsumeinfluß Auto etc. gefahren wurde) den Führerschein zu entziehen" (sehen Sie dazu einen Artikel von Joachim Eul).

Derzeit reicht der einfache Besitz von Cannabis bereits zum Entzug des Führerscheins bzw. für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, während das bei Alkohol erst beim Fahren im betrunkenen Zustand der Fall ist. "Das wäre gleichbedeutend damit, einem Menschen den Führerschein abzunehmen, weil er im Kofferraum einen Kasten Bier transportiert," schreibt dazu Dr. Hansjörg Schäfer (SPD). Die nie aufgehobene Führerscheinverordnung der Kohl-Regierung wird verwendet, um die Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 zu umgehen, die im Regelfall Straffreiheit vorschrieb. "Das Verkehrsministerium prüft z.Zt. in einer Untersuchung diese Entwicklung. Einige Gerichte halten diese Praxis auch für bedenklich," berichtet die derzeitige Drogenbeauftragte, Marion Caspers-Merk (SPD).

Die staatliche Überreaktion im Vergleich zu Alkohol produziert erhebliche Probleme, bis hin zur Vernichtung beruflicher Existenzen. Jetzt heisst es, weiter Briefe und Emails an Abgeordnete und Minister zu schreiben, damit den Ankündigungen auch Taten folgen!

Briefwechsel mit Christa Nickels
Cannabis und Führerschein
Briefe an Politiker
Dr. Hansjörg Schäfer in Akzeptanz 2001/1
Marion Caspers-Merk in Akzeptanz 2001/1
Joachim Eul in Akzeptanz 2001/1


31.07.2001

Wir haben eine Seite mit Informationsmaterial zur Cannabisprävention zusammengestellt, ebenso wie eine Seite mit Informationen für Jugendliche und Eltern. Diese und andere Informationen finden Sie in der Rubrik "Infos über Cannabis".

Cannabisprävention
Cannabis, Jugendliche und Eltern


Der französische Gesundheitsminister und Arzt Bernard Kouchner befürwortete in einem Interview die Legalisierung von Cannabis. Er stellte fest, Cannabis sei weniger gefährlich als Alkohol und Zigaretten. "Ich werde nicht sagen, dass man kein Marihuana rauchen darf. Es wäre albern, die Augen vor der Realität zu verschliessen," meinte er. "Von Tabak wird man eher süchtig als von Hasch. Soviel ich weiss, ist noch nie jemand am Cannabisrauchen gestorben. Aber in Frankreich sterben jährlich 60.000 Menschen am Zigarettenrauchen. Es sterben auch Leute daran, dass sie zuviel Alkohol trinken."

AP: French health minister says marijuana should be legalized [25.07.2001]


Auf der Karibikinsel Jamaika schliesst demnächst eine Regierungskommission ihre Untersuchung zum Cannabisverbot ab. Der Mehrzahl der Zeugen vor dem Ausschuss sprachen sich für die Entkriminalisierung von Cannabis aus. Der Gleaner, die einflussreichste Tageszeitung Jamaikas schreibt in einem Leitartikel: "Die Beibehaltung eines harten Kurses gegen Ganja [Cannabis] ist nicht haltbarer als es die Alkoholprohibition von 1919-33 in den USA war."

The Jamaica Gleaner: The Ganja Culture [27.07.2001]


30.07.2001

Die einflussreiche britische Wochenzeitschrift The Economist hat in ihrer Ausgabe vom 28. Juli einen 14seitigen Sonderteil über Drogenpolitik veröffentlicht. Das Magazin, das von führenden Persönlichkeiten in Wirtschaft und Politik weltweit gelesen wird (Auflage: 762.107, davon fast die Hälfte in den USA), analysiert die derzeitige Politik zu illegalen Drogen aus verschiedenen Perspektiven. Es kommt dabei zu dem Schluss, dass Repression weit mehr Probleme verursacht als sie löst. Der Economist rechnet vor, warum Repression schon allein aus wirtschaftlichen Gründen zum Scheitern verurteilt ist. Er empfiehlt eine Strategie der Schadensminimierung. Fazit: "Die Begründung einer Legalisierung fällt schwer, aber die Begründung dagegen ist schlimmer."

The Economist: Survey: Illegal Drugs [28.07.2001]
Homepage des Economist


Wir haben jetzt das Programm des 4. Hanftags in Regensburg am Samstag, den 04. August, erhalten. Neben Werner Graf von der Grünen Jugend spricht auch Tilmann Holzer vom Verein für Drogenpolitik. Für musikalische Untermalung sorgen Samy Deluxe, Thomas D und Band und mehr.

Hanftag in Regensburg am 04.08.2001
Rede von Werner Graf am 3. Hanftag (26.08.2000)
Homepage des Vereins für Drogenpolitik e.V.


27.07.2001

Ein einflussreicher Unterhausausschuss des britischen Parlaments gab am Mittwoch, dem 25.07.2001 bekannt, dass eine Untersuchung zur Cannabisentkriminalisierung stattfinden soll. Das offizielle Thema der Untersuchung ist: "Ist Entkriminalisierung wünschenswert und falls nicht, was sind die praktischen Alternativen?" Der Ausschuss will sich bei seiner Arbeit nicht allein auf eine Entkriminalisierung von Cannabis beschränken. Im vergangenen Jahr wurden in Grossbritannien 92.000 Personen wegen Cannabisbesitz verurteilt. Grossbritannien hat die höchste Verbreitung von Cannabiskonsum in Europa, weit höher als die Niederlande wo Cannabisbesitz bereits 1976 entkriminalisiert wurde.

The Guardian: MPs To Launch First Official Inquiry Into Decriminalisation [26.07.2001]
Cannabis in Grossbritannien


24.07.2001

Der Sommer ist eine Zeit der Freiluftveranstaltungen. In Hamburg, Regensburg und Berlin werden in den nächsten Wochen Veranstaltungen zu Cannabis stattfinden.

Hanffest Hamburg (20.07.2001-05.08.2001)
Vom 20.07.2001 bis zum 05.08.2001 wird das traditionelle HanfFest in Hamburg von unterschiedlichen Veranstaltungen begleitet: im Metropolis und 3001 Kino, Schlachthof, Docks und Grosse Freiheit, im Suryel, Le Fonque, im CCH und, und, und.... Es nehmen teil: Claudia Müller-Ebeling & Christian Rätsch, Günter Armendt, Wolf Dieter Storl, Wolfgang Neskovic.
 
Hanftag der Grünen Jugend Bayern in Regensburg (04.08.2001)
 
Kontakt: emanuel@kotzian.de, Franziska Schmid, Fon: 0179-5176355
"Letztes Jahr waren 300 bis 400 Menschen unseren Aufruf nach Regensburg gefolgt. Auch dieses Jahr werden wir mit einen bunten Demo Zug durch die Altstadt ziehen, danach einige Prominente reden hören. Zum Abschluß gibt es noch Party mit Tombola und einigen anderen Überaschungen."

Hanfparade in Berlin (01.09.2001)


Im Sommer finden auch viele Musikveranstaltungen statt, die von der Polizei oft zu Drogenkontrollen genutzt werden. Wir sind gegen das Fahren im beeinträchtigten Zustand. Hier geht es jedoch um Massnahmen, die mit Verkehrssicherheit nicht begründet werden können. So sind uns z.B. sogar Fälle bekannt, wo Beifahrer zu Urintests gedrängt wurden! Laut Gesetz ist nicht einmal ein im Verdacht stehender Fahrer zu einem Urintest verpflichtet. Lediglich eine Blutprobe kann von einem unter Verdacht stehenden Fahrer nicht folgenlos verweigert werden. Kein Beifahrer muss einem Urin- oder Bluttest zustimmen, sogar wenn er im Besitz von Cannabis ertappt wurde. Urintests sind ohnehin nicht geeignet, aktuellen Cannabiseinfluss nachzuweisen, da sie auf Abbauprodukte testen die Tage und Wochen nach dem letzten Konsum feststellbar bleiben. Solche Tests reichen als Anfangsverdacht für Führerscheinstellen, die dann Tests zu Kosten von mehreren Hundert DM verlangen, wenn man nicht den Führerschein verlieren will. Werden geringe Cannabismengen gefunden, dann lassen sich viele Konsumenten in Gespräche mit der Polizei verwickeln, in denen sie sich selbst belasten. Als Beschuldigter ist man zu keiner Aussage verpflichtet und tut sich damit auch meist keinen Gefallen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationsblätter vom Verein für Drogenpolitik. Die Infoblätter sind mit dem Adobe Reader ausdruckbar. Bitte geben Sie diese Informationen auch im Bekanntenkreis weiter.

Wichtige Tipps zum Umgang mit der Polizei in Drogensachen:
"Spickzettel Recht"

Diese Informationen könnten vielleicht Ihren Führerschein retten:
Cannabis und Führerschein


In Belgien ist die medizinische Verwendung von Cannabis zugelassen worden. Lesen Sie dazu einen aus dem Französischen übersetzen Artikel aus der Tageszeitung La Derniere Heure:

La derniere heure: Cannabis wird zum Medikament (Belgien) (19.07.2001)


21.07.2001

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln hat eine neue Website zur Aufklärung über legale und illegale Drogen vorgestellt. Wir begrüssen diese Initiative: Prävention (Vorbeugung) durch Aufklärung ist der effektivste Weg, um Probleme mit Drogen zu verringern.

Leider werden für Prävention immer noch zuwenig Mittel zur Vefügung gestellt, während jährlich Hunderte von Millionen DM für Strafverfolgung ausgegeben werden, die neue Probleme produziert. Eine Besteuerung des Cannabisverkaufs könnte ohne Belastung der Nichtkonsumenten eine Vervielfachung der Mittel für Aufklärung finanzieren, wie wir in einem Brief an den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt im Februar vorrechneten.

http://www.drugcom.de (Macromedia Flash 5 erforderlich)
Cannabis-FAQ der BZgA
Sachsen-Anhalt: Repression oder Prävention? [26.02.2001]


Eine Mehrheit unter 116 Abgeordneten der in Grossbritannien regierenden Labour-Partei, die an eine Umfrage des BBC teilnahmen, waren dafür, das Cannabisverbot überprüfen zu lassen, z.B. durch einen Königlichen Untersuchungsausschuss. Sollte dieser eine Entkriminalisierung empfehlen, würde nur etwa ein Viertel von ihnen dagegen stimmen. Labour hat eine starke Parlamentsmehrheit. Zusätzlich sind die britischen Liberaldemokraten, die bei der letzten Wahl 18% der Stimmen erhielten, schon seit Jahren für einen Königlichen Untersuchungsausschuss zu Cannabis. Auch bei den Konservativen gibt es einflussreiche Stimmen für ein Ende des Verbots. David Winnick, ein Labour-Abgeordneter im Unterhausausschuss für Innenpolitik, erwartet, dass Cannabis vor der nächsten Unterhauswahl (die spätestens im Jahre 2005 ansteht) entkriminalisiert sein wird. Das berichtete der konservative Daily Telegraph.

Daily Telegraph: MPs Want Cannabis Law Eased [20.07.2001]


18.07.2001

Die Grünen waren einmal ein Hoffnungsträger für die Befürworter einer Cannabislegalisierung. Seit dem Regierungswechsel gab es aber, was Cannabis angeht, nichts als Enttäuschungen. Wir haben uns in einem Artikel mit der Stillhaltepolitik der Grünen beschäftigt.

Grüne Drogenpolitik - wohin?


Am 18.07.2001 ist erster Verhandlungstag beim Amtsgericht Mosbach gegen den Rastafarian Donald Denzler, der sich beim religösen Umgang mit Cannabis auf das Grundrecht auf Religionsfreiheit nach Artikel 4 GG beruft.

http://www.legales-cannabis.de


16.07.2001

Die Landesdelegiertenkonferenz der Grünen in Berlin hat am Sonntag, dem 15.07.2001 ein Wahlkurzprogramm für die Wahl im Herbst beschlossen, das der Partei spätere Vorwürfe ersparen wird, drogenpolitische Wahlversprechen gebrochen zu haben: Es machte nämlich keine. Das Berliner Programm fordert weder Druckräume noch medizinisch kontrollierte Originalstoffabgabe für Heroinabhängige noch Drugchecking (Drogenanalysen bei Partydrogen), obwohl alle diese lebensrettenden Massnahmen gesetzlich zulässig sind. Auch auf eine Forderung nach Anhebung der Grenzmenge von Cannabis wurde verzichtet. In Schleswig-Holstein und Hessen ist eine straffreie Verfahrenseinstellung bis 30 Gramm möglich, in Berlin nur bis 6 Gramm. Auch Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben höhere Grenzwerte. Damit würde die CDU-Linie in der Berliner Drogenpolitik nahtlos fortgesetzt. Justizsenator Wolfgang Wieland (B90/Grüne), der vor wenigen Tagen Coffeeshops nach niederländischem Muster gefordert hatte, hat scheinbar keine Rückendeckung in seiner Partei. Was nicht im Wahlprogramm steht, wird auch nicht Gegenstand von Koalitionsverhandlungen werden. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest die PDS hier mehr Rückrat zeigen wird, auch bei Koalitionsverhandlungen.

Der Tagesspiegel: Übergangssenat will Betäubungsmittelgesetz nicht ändern
Welche Politik minimiert die Schäden?
Wie gross ist eine "geringe Menge"?


Kanadas Gesetzesänderung, die Kranken die Verwendung von Cannabis als Medikament ermöglichen soll, zeigt schon vor dem in Kraft treten erste Schwachstellen. Patienten mit staatlicher Lizenz dürfen zwar selbst Hanfpflanzen anbauen, die Samen dazu erhalten sie jedoch weiterhin nur illegal. Und die schon im Vorjahr von der Regierung mit dem Herstellen von Cannabiszigaretten bauftragte Firma PPS konnte mit der Produktion auch noch nicht beginnen, deren Hanfsamen stecken beim US-Zoll fest. Abhilfe sollen jetzt von der Exekutive beschlagnahmte Hanfsamenbestände schaffen.

Tagesanzeiger: Eine Legalisierung mit Hindernissen (CH) (12.07.2001)


15.07.2001

Dr. Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer, hat sich erneut für die Legaliserung von Cannabis ausgesprochen. Bereits im Februar erklärte der Berliner Chirurg in einem Interview mit dem Ärzteblatt: "Die Franzosen haben ihre Genußmittel untersucht und festgestellt, daß Alkohol viel gefährlicher ist als Cannabis."

Berliner Kurier: Ärzte-Präsident fordert Freigabe von Cannabis (13.07.2001)
Berliner Zeitung: Ärzte-Chef für Legalisierung von Haschisch (13.07.2001)
Ärztezeitung: Kammerpräsident Jonitz für Legalisierung von Cannabis (20.02.2001)
Ärztezeitung: Bleibt es bei der Scheinheiligkeit? (20.02.2001)
Deutsches Ärzteblatt: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg" (27.10.2000)


Wir haben eine Pressemitteilung zum Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher am 21.07.2001 online gestellt. Dazu sind eine Reihe von Veranstaltungen im ganzen Bundesgebiet geplant.

Pressemitteilung zum Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher
Drogensterblichkeit im internationalen Vergleich


Wir haben eine Sammlung von Flugblättern zur Cannabislegalisierung auf unsere Seite aufgenommen. Das Spektrum reicht dabei von den Jungen Liberalen bis zur PDS:

Flugblätter für die Legalisierung


11.07.2001

Am 20.01.1997 hatte der heutige Innenminister Otto Schily eine Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen von Drogen zum Eigengebrauch unterstützt. In seinem soeben erschienen "periodischen Sicherheitsbericht" lehnt der Bundesinnenminister eine Aufhebung des Cannabisverbots ab, obwohl er selbst zugibt, dass die Strafandrohung allenfalls einen geringen Einfluss auf den Konsum hat. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 1994 vorgeschrieben, dass Strafverfolgung nach dem Grundgesetz nur dann zulässig ist, wenn sie erstens geeignet ist ihr Ziel zu fördern und zweitens kein weniger schädliches Mittel zur Verfügung steht das gleich wirksam wäre. Beide Bedingungen sind nach aktuellen Erkenntnissen nicht erfüllt.

"Auch wenn das Gefährdungspotential von Cannabiskonsum sich unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse als geringer erweist, als der Gesetzgeber ursprünglich bei Erlass des Gesetzes angenommen hat, verbleiben dennoch auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken. Da insbesondere die Gruppe derjenigen Jugendlichen ansteigt, die riskante Konsummuster aufweisen und auch die Zahl der Klienten in Beratungs- und Behandlungseinrichtungen gestiegen ist, die mit einer primären Cannabisproblematik behandelt werden, beabsichtigt die Bundesregierung nicht - auch unter Berücksichtigung der Haltung der internationalen Staatengemeinschaft und der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands - das grundsätzliche und strafbewehrte Verbot des Besitzes und Erwerbs von Cannabis aufzuheben." (Sicherheitsbericht)
Mit dieser Argumentation schafft die Regierung einen Zirkelschluss: Der Anstieg der Cannabisfaelle ist eine Folge der gestiegenen Anzeigezahlen. Mit Cannabis ertappte Jugendliche werden von Eltern oder Gerichten zu Besuchen bei Beratungsstellen geschickt. Mit diesen zuätzlichen Besuchen wird dann wieder versucht, die Fortsetzung der Strafverfolgung zu begründen.
"Eine 1997 vorgelegte Studie der Kriminologischen Zentralstelle zeigte freilich auf, dass bestehende Unterschiede in der Sache dadurch nicht völlig ausgeglichen wurden. Die Bundesregierung hält das Maß an erreichter Übereinstimmung vordringlich bei Haschisch und Marihuana für hinreichend, so dass sich kein akuter Handlungsbedarf ergibt." (Sicherheitsbericht)

Liest man die erwähnte Studie genauer, dann zeigt sich, dass keineswegs von einer "im wesentlichen einheitlichen Einstellungspraxis" gesprochen werden kann, wie vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. Diese Studie untersuchte nur jene Verfahren, die eingestellt worden waren, ohne auf die Zahl der trotz kleiner Mengen nicht eingestellten Verfahren in den entsprechenden Bundesländern einzugehen (in denen es in der Regel zu Gerichtsverfahren kam).

Im Jahre 1994 wurden in Bayern 7,1 Prozent aller Verfahren zu BtMG-Delikten straflos eingestellt, in Hamburg dagegen 28.3 Prozent. Im Jahre 1995 waren es 12,1 Prozent (BY) bzw. 32,2 Prozent (HH). Man kann also feststellen, dass in den beiden von der Studie untersuchten Jahren bezogen auf die Zahl der BtMG-Delikte der §31a in Hamburg drei bis viermal häufiger zur Anwendung gebracht wurde als in Bayern.

Auszüge aus dem "periodischen Sicherheitsbericht" und unsere Erwiderung
Otto Schily: Eigenverbrauch straffrei stellen (1997)
Verfahrenseinstellung nach §31a Betäubungsmittelgesetz
Behandlungszahlen und Cannabisverbot
Kriminalisierung der Jugend
Zahlen zum Cannabisverbot


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