Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Ältere Neuigkeiten: 12.05.2001 - 11.06.2001

11.06.2001

Oft wird der Jugendschutz als Begründung für das Cannabisverbot angeführt. Dabei wird keine Altersgruppe durch das Verbot so oft kriminalisiert wie Jugendliche und junge Erwachsene: 54,3 Prozent der Strafanzeigen wegen Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum ergingen im vorigen Jahr gegen Personen unter 21 Jahren. Das zeigt eine Statistik des Bundeskriminalamts. Insgesamt 73,4 Prozent der Tatverdächtigten waren noch keine 25 Jahre alt. Oft sorgen Vorstrafen wegen Cannabis noch jahrelang für Probleme.
 
Während in Schleswig-Holstein bei bis zu 30 g Cannabis das Verfahren straffrei eingestellt wird, führen in Bayern selbst Mengen unter einem Gramm zu Verurteilungen. Würde von der harten Linie im Süden eine abschreckende Wirkung ausgehen, dann müsste sich das auch in Zahlen ausdrücken. Die Häufigkeitzahl (Strafanzeigen pro 100'000 Einwohner) von Anzeigen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), von denen Cannabis den Löwenanteil ausmacht, unterscheidet sich jedoch zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen nur um etwa 7 Prozent. Zwischen Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein beträgt der Unterschied der Anzeigehäufigkeit gar weniger als 1 Prozent. Diese Zahlen zeigen, dass von der strengeren Einstellungspraxis in den südlichen Bundesländern keinerlei abschreckende Wirkung ausgeht.
 
Auf Cannabis zum Eigenkonsum entfielen voriges Jahr immer noch mehr Strafanzeigen (54,8 Prozent) als auf den Besitz aller anderen illegalen Drogen zusammengenommen (45,2 Prozent). Diese Prozentsätze stehen in einem krassen Missverhältnis zu den Prozentsätzen der Besucher von Drogenberatungsstellen im Zusammenhang mit legalen und illegalen Drogen, die das Institut für Therapieforschung ermittelte. Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits mit Drogenberatungsstellen zu tun hatten und im Jahre 1999 eine ambulante Behandlung wiederaufnahmen, ging es bei 61,5 Prozent der Fälle um Alkohol, im Vergleich zu nur 2,2 Prozent in denen es um Cannabis ging. Hier wird mit zweierlei Mass gemessen. Diese unverhältnismässige Politik schadet der Glaubwürdigkeit des Staates, ohne die eine wirksame Drogenprävention nicht möglich ist.
 
Polizeiliche Kriminalstatistik
Landauer Neue Presse: 21-Jähriger verurteilt - 0,8 Gramm Haschisch in der Wohnung
Suchthilfestatistiken des IFT


08.06.2001

Seit sich immer mehr herumspricht, dass Cannabis keine "Einstiegsdroge" ist, verwendet die CDU/CSU ein neues Argument zur Rechtfertigung alter Verbote. Zunehmend verweist sie darauf, dass Cannabis für eine grosse Zahl von "Cannabispatienten" verantwortlich sei, die deswegen Drogenberatungsstellen aufsuchen. "Waren es 1997 noch 6300 Cannabispatienten, befanden sich 1998 bereits 8700 und 1999 schließlich 11000 Konsumenten in Behandlung," sagt Hubert Hüppe von der CDU und versucht, damit ein Festhalten an Strafverfolgung zu begründen.
 
Wir haben an das Institut für Therapieforschung (IFT) in München geschrieben, auf das sich die CDU/CSU in ihrer Argumentation beruft. Laut IFT war 1999 nur in 2.633 der genannten 11000 Fälle schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit von Cannabis die Hauptdiagnose. Im stationären Bereich waren in 139 Fällen der schädliche Gebrauch oder die Abhängigkeit von Cannabis die Hauptdiagnose. Im Jahr 2000 gab es 3.632 ambulante Fälle und 103 stationäre Fälle mit Hauptdiagnose Cannabinoide. Zum Vergleich: Der Sucht- und Drogenbericht 1999 des Bundesministeriums für Gesundheit spricht von 98.000 ambulanten Fällen und 31.000 stationären Fällen in denen es um Alkoholismus ging.
 
Selbst wenn man die unterschiedliche Konsumentenzahl berücksichtigt, erweist sich Alkohol als die riskantere Droge. Pro Million aktueller Konsumenten der jeweiligen Droge landen 20-mal mehr Alkoholkonsumenten in stationärer Therapie als Cannabiskonsumenten. Solange die CDU/CSU keine Strafverfolgung für Bier- und Weintrinker fordert, macht sie sich beim Ruf nach Repression für Cannabis weiterhin nur unglaubwürdig.
 
Behandlungszahlen und Cannabisverbot
Zahlen zur Cannabislegalisierung in Deutschland


06.06.2001

Das Parlament des US-Bundesstaates Nevada hat den Anbau und Besitz von bis zu sieben Cannabispflanzen für medizinische Zwecke erlaubt, nachdem sich die Bevölkerung in Volksabstimmungen im Jahre 1998 und 2000 für die Straffreiheit von Cannabis als Medizin ausgesprochen hatte:
 
Bocholter-Borkener Volkblatt: Kiffen macht gesund


04.06.2001

Dr. Hansjörg Schäfer, der drogenpolitische Sprecher der SPD, hat sich in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Akzeptanz" für eine bundesweite einheitliche Regelung zum straflosen Besitz von Cannabis zum eigenen Konsum ausgesprochen. Herr Dr. Schäfer forderte auch, unerlaubten Cannabishandel nicht als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.
 
Hansjörg Schäfer: Cannabisbesitz straflos stellen, Handel entkriminalisieren


31.05.2001

Der Petitionsausschuß des Bundestages will sich für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten an Kranke einsetzen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, Schritte zu unternehmen um das zu ermöglichen.
 
Ärztezeitung: Petitionsausschuß für kontrollierte Cannabisabgabe
Bericht des Petitionsausschusses


Eine belgische Erhebung ergab dass ca. 40 Prozent der 18 bis 19-Jährigen im Land bereits Cannabis konsumiert haben. Eine derart grosse Gruppe überfordert das Strafrecht. Deshalb soll Cannabisbesitz straffrei werden. Die belgische Regierung will für klare Verhältnisse bei der Cannabisreform sorgen. 600 000 Broschüren, die im ganzen Land verteilt werden, sollen die künftige Praxis erklären. Das berichtet die belgische Zeitung La Dernière Heure.
In Deutschland dagegen herrscht 7 Jahre nach der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgericht immer noch Unklarheit. Es fehlt eine gerechte, bundeseinheitliche Umsetzung der Straffreiheit, wie vom obersten deutschen Gericht vorgeschrieben.
 
La Dernière Heure: 600 000 Broschüren werden die Drogenrichtlinie erklären
Le Soir: Drogenbroschüre der belgischen Regierung


In Kanada findet eine lebhafte Debatte über die Entkriminalisierung von Cannabis statt. Es wird erwogen, den Besitz von Cannabis zum persönlichen Konsum nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld umzustufen. Derzeit hört ein Ausschuss des Senates Experten dazu an, wobei manchmal Rhetorik und Fakten aufeinander prallen: Während ein Vertreter des Verbandes der kanadischen Polizei warnte, eine Entkriminalierung würde zu einem Anstieg des Konsums führen, erinnerte Peter Cohen von der Universität Amsterdam vor dem Senatsausschuss daran, dass nach 25 Jahren Entkriminalisierung prozentual nur halb soviele Niederländer Cannabis probieren als Nordamerikaner. Bereits 1999 empfahl der kanadische Verband der Polizeipräsidenten eine Entkriminalisierung. In Deutschland sprach sich die SPD schon 1993 dafür aus.
 
The Province (CA): Pot Debate Heats Up (29.05.2001)
Ottawa Citizen: Clark - Decriminalize Marijuana
CMAJ: Marijuana: federal smoke clears, a little


In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Akzeptanz" des akzept e.V. (Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik) beschreibt Joachim Eul (LAG Drogen Berlin) Perspektiven zu Veränderungen in der deutschen Cannabispolitik.
 
Akzeptanz: Praktische Veränderungsmöglichkeiten der gegenwärtigen Cannabispolitik


30.05.2001

In Thüringen wurde ein 36-Jähriger wegen des Besitzes von 291 Gramm Haschisch (21,8 Gramm THC) zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf 2 Jahre Bewährung verurteilt. Bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass die Verurteilung in diesem Ausmaß erfolgte obwohl das Gericht die Angaben des Angeklagten, Cannabis zur Bekämpfung von Schmerzen verwendet zu haben, für glaubwürdig hielt und damit von einer medizinischen Anwendung ausging.
 
Ostthüringer Zeitung: Haschisch zur "Schmerztherapie"


Das Gründungsprotokoll des Vereins für Drogenpolitik steht jetzt online.
 
Gründungsprotokoll
Antrag auf Mitgliedschaft (Adobe PDF)
Formular für Spender/Förderer (Adobe PDF)


28.05.2001

Der Verein für Drogenpolitik wurde am Samstag in Mannheim gegründet. Der Verein will öffentlich für eine schadensminimierende Drogenpolitik eintreten. Zum 1. Vorsitzenden wurde Tilmann Holzer gewählt, zur zweiten Vorsitzenden Melanie Quatz, zum Schatzmeister Rolf Galgenmayer-Quatz. Auch zwei Beisitzer und zwei Rechnungsprüfer wurden gewählt.
 
Verein für Drogenpolitik


Mit einer provokativen Rauchaktion mit Wasserpfeife in der Fussgängerzone von Gummersbach sicherten sich die Jungen Liberalen nicht nur die Aufmerksamkeit einiger Ordnungshüter sondern auch der Presse und ihrer Mutterpartei, der FDP. Dass sich "nur" Tabak in der Pfeife befand änderte wenig daran. Wenn Tabak und Alkohol legal sind, warum ist dann Cannabis strafbar obwohl es weniger schädlicher ist? Diese Frage wird sich nicht nur die FDP stellen müssen.
 
Kölner Stadtanzeiger: Die Wasserpfeife gestopft [28.05.2001]
Junge Liberale Oberberg: Aktion "Citykiff"


25.05.2001

Am 26. Mai 2001 wird in Mannheim der Verein für Drogenpolitik gegründet. Dieser Verein soll als Lobby für eine schadensreduzierende Drogenpolitik in Deutschland tätig sein. Wir unterstützen diesen Vorschlag von Tilmann Holzer vom Bundesnetzwerk Drogen der Grünen weil wir glauben, dass eine solche Organisation notwendig ist damit Drogenreform ernstgenommen wird. Der aktuelle Satzungsentwurf, die Beitragsordnung, eine Tagesordnung und eine Wegebeschreibung sind jetzt online. Wer an einer Mitgliedschaft Interesse hat, kann sich auch auf die VfD-Mailingliste eintragen: (Hier klicken) und absenden!.
 
Übersicht zum Verein für Drogenpolitik
Tagesordnung
Wegebeschreibung
Satzungsentwurf
Beitragsordnung
Antrag auf Mitgliedschaft
drogenpolitik-subscribe@yahoogroups.com (Mailinglistenabonnement)


Am Mittwoch dem 23.05.2001 fand in Berlin eine Veranstaltung der Aktion kimwillkiffen statt. Mun-ju Kim ist eine Koreanerin, die in Berlin lebt. Im Oktober des vergangenen Jahres hat sie bei der Bundesopiumstelle beantragt, ihr den Konsum von kleinen Mengen an Haschisch und Marihuana auf legalem Weg zu ermöglichen.
 
kimwillkiffen


Voraussichtlich zum 1. Juli soll die 15. Änderungsverordnung zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Kraft treten. Insbesondere geht es dabei ein Verbot von Sporen von psilocybinhaltigen Pilzen. In den Niederlanden war nach einer Anhörung von Experten von einem Vebot dieser Pilze abgesehen worden. In Deutschland wurde das Verbot vorbereitet, ohne vorher Experten anzuhören.
 
Mehr dazu hier
Pilzbroschüre der LAG Drogen Berlin


Wir haben mit dem Kommentar der Schweizer FDP zur geplanten Cannabislegalisierung in der Schweiz eine weitere Stellungnahme einer Schweizer Regierungspartei auf unsere Website gestellt. Die Schweizer FDP spricht sich für die Straffreiheit des Cannabisbesitzes und die Einfürung des Opportunitätsprinzips für den Cannabishandel zur Sicherstellung des Jugendschutzes aus.
 
Schweizer FDP für Straffreiheit
Sozialdemokraten (SP) für Cannabislegalisierung
Christdemokraten (CVP) für Straffreiheit
Die politischen Parteien in Deutschland


24.05.2001

In Kanada hat Joe Clark, der Führer der Konservativen, die Entkriminalisierung von Cannabis gefordert. In der vergangenen Woche beschloss das Parlament, einen Sonderausschuss einzusetzen der sich mit der Drogengesetzgebung befassen soll. Auch die Zeitschrift des kanadischen Ärzteverbands sprach sich für die Entkriminalisierung aus.
 
Ottawa Citizen: Clark - Decriminalize Marijuana
CMAJ: Marijuana: federal smoke clears, a little


Wir haben einen Briefwechsel mit Norbert Geis, dem rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf unsere Seite mit offenen Briefen gestellt:
 
1. Brief an Herrn Geis: Verhältnismässigkeit [10.05.2001]
Antwort im Auftrag von Herrn Geis [11.05.2001]
2. Brief an Herrn Geis [24.05.2001]
Norbert Geis: Vorbild Schweden?


22.05.2001

Laut der heute veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik 2000 hat die Anzahl der Anzeigen wegen Cannabisdelikten im vorigen Jahr auf 131.662 zugenommen (1999: 118.793). Das entspricht einer Zunahme von 10,7 Prozent zum Vorjahr, von +44 Prozent in nur 3 Jahren bzw. +150 Prozent in 10 Jahren. Ausserdem ist damit die Fallzahl in mittlerweile acht aufeinanderfolgenden Jahren von Jahr zu Jahr gestiegen.
 
Laut Zahlen des Gesundheitsministeriums nahm trotz der verschärften Verfolgung der Anteil aktueller Konsumenten an der erwachsenen Bevölkerung in Westdeutschland in drei Jahren um ein Drittel zu (1997: 4,5 Prozent, 2000: 6,0 Prozent) während er sich im Osten mehr als verdoppelte (1997: 2,3 Prozent, 2000: 5,0 Prozent). Eine konsumreduzierende Wirkung der Strafverfolgung ist angesichts dieser Zahlen nicht mehr plausibel, was das Verbot als ungeeignetes Mittel verfassungsmässig höchst fragwürdig macht.
 
Polizeiliche Kriminalstatistik (Adobe PDF)
Pressemitteilung des Bundesinnenministers
Zahlen zum Cannabisverbot


20.05.2001

"Herr Justizminister, entkriminalisieren wir den Besitz geringer Mengen von Marihuana für den persönlichen Gebrauch!" (Canadian Medical Association Journal)
Das fordert ein Leitartikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des kanadischen Ärzteverbands. Der Artikel verweist auf die "minimalen negativen Auswirkungen von mässigem Gebrauch auf die Gesundheit" und fordert die Umstufung des Delikts zu einer Ordnungswidrigkeit (wie z.B. Parken im Parkverbot). Der kanadische Ärzteverband hatte sich bereits in der Vergangenheit wie zahlreiche andere Ärzteverbände, Ärzte und Fachzeitschriften für die Entkriminalisierung ausgesprochen. Einige Beispiele:

  • Das britische Ärzteblatt "The Lancet" war bereits am 11.11.1995 für die Entkriminalisierung.
  • Dr. Carl Nedelmann nannte das Cannabisverbot am 27.10.2000 im Deutschen Ärzteblatt einen "kollektiven Irrweg".
  • Der Präsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Günther Jonitz, sprach sich in der Ärztezeitung vom 20.02.2001 für eine Entkriminalisierung aus.
CMAJ: Marijuana: federal smoke clears, a little (Mai 2001)
Ärztezeitung: Kammerpräsident Jonitz für Legalisierung von Cannabis (20.02.2001)
Deutsches Ärzteblatt: Das Verbot von Cannabis ist ein "kollektiver Irrweg" (27.10.2000)
The Lancet: Deglamorising cannabis (11.11.1995)


19.05.2001

Die liechtensteinische Landespolizei sowie die Kommission für Suchtfragen stimmen der Legalisierung des Cannabiskonsums im Prinzip zu. Dazu kommt, dass die liechtensteinische Gesetzgebung sich schon immer an der schweizerischen orientiert hat, zudem besteht zwischen den Ländern eine offene Grenze. Der Legalisierungsprozess von Cannabis wird sich in Liechtenstein voraussichtlich aber noch mindestens zwei bis drei Jahre hinziehen.
 
Artikel aus der Liechtensteiner Zeitung "Volksblatt" vom 19.5.2001:

  1. Coffeeshops bald in Liechtenstein?
  2. 10 Argumente pro und contra Legalisierung
  3. Ist Cannabis ein Wundermittel?
Unterstützen Sie die Legalisierung und schreiben Sie einen kurzen Leserbrief an die liechtensteinische Tageszeitung. Speziell auf den zweiten Artikel sollte Bezug genommen werden, da die meisten Contra-Argumente schlichtweg falsch sind!
Volksblatt: redaktion@volksblatt.li


18.05.2001

Die Schweiz setzt auf Prävention statt Strafen. Der Kanton Zürich wird dieses Jahr 890'000 SFR (580'000 EUR) für eine Kampagne zur Suchtprävention ausgeben, mit der einer Banalisierung des Cannabiskonsums entgegengewirkt werden soll. 8070 neue Plakate sollen in den nächsten Wochen im ganzen Kanton zum Nachdenken anregen.
 
NZZ: Neue Plakate zur Suchtprävention
SFA: Entkriminalisieren Ja - Banalisieren Nein!

In Hoyerswerda wurde ein bisher nicht vorbestrafter 29-Jähriger zu 18 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt weil er einen Minderjährigen mit insgesamt 3 Gramm Cannabis zum gemeinsamen Konsum versorgt haben soll. Seine Haft wird die Steuerzahler etwa 80'000 DM kosten.
 
Sächsische Zeitung: "Falsche Toleranz"
Argumente: Hat das Verbot eine präventive Wirkung?


17.05.2001

Frau Martina Bunge (PDS) ist die Gesundheits- und Sozialministerin der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Fragestunde am Mittwoch forderte sie eine bundesweit einheitliche Praxis bei der Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen Cannabis, wie vor ihr bereits das Bundesverfassungsgericht vor nunmehr 7 Jahren.
 
Schweriner Volkszeitung: Straffreiheit bei kleinen Mengen an Cannabis
Welt: Heftige CDU-Kritik an Schweriner Drogenpolitik


Am 16.05. um 21:45 berichtete das ARD in "Globus: Magazin für Forschung und Umwelt" sehr positiv und mit vielen Fallbeispielen über Cannabis als Medizin. Die Regierung will künftig nur ein Cannabis-Extrakt als Medizin zulassen.

Marion Caspers-Merk, Bundes-Drogenbeauftragte: "Damit versprechen wir uns drei Dinge: Sicherheit für denjenigen, der es nutzt. Keine Stigmatisierung von Schwerstkranken als Drogenabhängige und das Dritte: Wir wollen auch die Szene, die sich an die Diskussion hängt, Cannabis als Medizin und damit eigentlich ganz andere Zwecke damit verfolgt, auch diese Debatte dadurch trennen."
 
Für sie, die Spaßkiffer, bleibt es beim Verbot. Die Schwerstkranken werden vertröstet. Bis auf weiteres müssen sie ihre Linderung noch illegal organisieren.
Cannabis - die illegale Medizin

Der "Spiegel" berichtete über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in den USA zur Cannabisabgabe. Der in einigen Details fehlerhafte Artikel hat auch ein Link zu einem Diskussionsforum, wo man nach Registrierung bzw. Anmeldung seine Meinung zur Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten posten kann:
 
"Kiffer in der Krise"


Rettet das Hanfmuseum! Ohne Spenden wird das einzige Hanfmuseum in Deutschland nach 7 Jahren und 85'000 Besuchern im Dezember zusperren. Jede Mark hilft!
 
Mehr Informationen und Spendenkonto hier!


Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:
 
18.05. Podiumsdiskussion in Lörrach, mit Experten aus der Schweiz (PDS)
19.05. Seminar rund um Drogen in Oberfranken (bayerische Jusos)
26.05. Gründungsversammlung des Vereins für Drogenpolitik in Mannheim
02.06. Hanffeuer in Wien.
Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.


15.05.2001

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag, dem 14.05.2001 einer Kooperative in Oakland die Abgabe von Cannabis als Medizin an Schwerkranke verboten. Der Oberste Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Bundesdrogengesetzes vor 31 Jahren Cannabis in eine Kategorie von Drogen eingestuft hatte, die "keinen akzeptierten medizinischen Nutzen" hätten. Daher sei auch heute keine Ausnahme für medizinische Notfälle möglich. Die Entscheidung betrifft nur das Bundesgesetz und hat keinen Einfluss auf Gesetze der Bundesstaaten Kalifornien, Oregon, Washington, Arizona, Hawaii, Maine, Alaska, Colorado und Nevada, die die medizinische Verwendung von Cannabis erlauben.
 
Im Jahre 1969 wurde das Cannabissteuergesetz von 1937 für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde 1970 das heute gültige Gesetz verabschiedet. Cannabis wurde vorläufig in die strengste Kategorie eingeordnet, bis der Bericht einer gerade erst von Präsident Nixon eingesetzen Kommission vorlag. Erst dann sollte die endgütige Einstufung erfolgen. Die Shafer-Studie empfahl 1972 eine Abschaffung des strafrechtlichen Verbots von Cannabis, wurden jedoch von Präsident Nixon ignoriert. Weitere Fakten zu Cannabis als Arznei:

  • Cannabis war viele Jahrzehnte eine gängige Medizin in den USA. 1937, als erstmals ein Bundesgesetz gegen Cannabis erlassen wurde, sollte es ausdrücklich den medizinischen Gebrauch nicht verhindern. Bis 1942 war Cannabis noch im offiziellen Arzneimittelverzeichnis der USA aufgeführt.
  • Seit den 80er Jahren werden 8 Amerikaner von der US-Regierung selbst aus medizinischen Gründen mit 300 Cannabisjoints pro Monat versorgt;
  • Ein Bericht des Institute of Medicine im Auftrag der Regierung fand am 18.03.1999 dass Cannabis als Medizin u.a. in der Krebs- und AIDS-Therapie geeignet ist.
  • In Deutschland war Cannabis noch bis 1958 als Arznei verschreibbar.
  • In Österreich wurde vor kurzem ein AIDS-Patient freigesprochen, weil er Cannabis aus medizinischer Notwendigkeit angebaut hatte.
Derzeit ist in Deutschland der Besitz oder Anbau von Cannabis als Arznei ohne Sondergenehmigung strafbar. Alle beantragten Sondergenehmigungen von Patienten werden verweigert.
 
Berliner Zeitung, 15.04.2001
"Justices Rule Against Medical Marijuana"
MPP Press Release
Der "Institute of Medicine" Bericht
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin


Am Samstag, den 26. Mai 2001 soll in Mannheim der Verein für Drogenpolitik gegründet werden. Der aktuelle Satzungsentwurf, die Beitragsordnung, eine Tagesordnung und eine Wegebeschreibung sind jetzt online. Wer an einer Mitgliedschaft Interesse hat, kann sich auf die VfD-Mailingliste eintragen: (Hier klicken) und absenden! Auf der Mailingliste können wir z.B. bereits mögliche Arbeitsgruppen und Betätigungsfelder diskutieren.
 
Übersicht zum Verein für Drogenpolitik
Tagesordnung
Wegebeschreibung
Satzungsentwurf
Beitragsordnung
Antrag auf Mitgliedschaft
Mailinglistenabonnement: drogenpolitik-subscribe@yahoogroups.com


14.05.2001

Der Wiener Chemiker Rainer Schmid, der ab nächsten Jahr dem Drogenkontrollrat der Vereinten Nationen (INCB) angehört, hat die Vorstellung, Drogenprobleme über eine Verringerung des Nachschubs reduzieren zu können als "Illusion" kritisiert. Stattdessen sei es sinnvoller weil effizienter, über Präventionsmassnahmen auf die Nachfrage einzuwirken. Bei der INCB-Wahl hatte, wir bereits berichtet, ein Kandidat der USA seinen Sitz verloren und ausserdem wurde ein Kandidat der Niederlande in den Rat gewählt.

Werde über Nachfrage diskutiert, lande man automatisch bei Prävention und damit beim entscheidenden Kriterium, der Schadensbegrenzung - "Harm Reduction" genannt. Länder, die Cannabis freigegeben haben, hätten dies nicht getan, "weil sich alle Politiker gerne einrauchen", sondern weil dieser Weg effizienter sei als strikte Verbote. Schmid lobt in diesem Zusammenhang den Schweizer Entwurf für eine Cannabis-Freigabe als "sehr intelligentes Gesetz", das den Gesundheitsaspekt priorisiere. Es gehe darum, Drogen, deren Missbrauchsrisiko weniger hoch ist, von den "Problemdrogen" abzukoppeln. Ähnliche Diskussionen gebe es in einer Reihe anderer Länder, und Schmid bedauert, dass sich die österreichische Drogenpolitik derzeit in eine gegenteilige Richtung bewege.
In der politischen Drogendebatte in Österreich kritisiert Schmid "eine mangelnde Bereitschaft über wissenschaftliche Parameter zu diskutieren" und nennt die Auseinandersetzung um Drogen im Straßenverkehr als Beispiel. Cannabis beeinträchtige zwar Autolenker, so Schmid, zugleich wisse man aber aus der Forschung, dass es dadurch zu keiner Erhöhung des Unfallrisikos komme: "Unser Ziel sollte sein, mit Drogen möglichst wenig Probleme zu haben." (Der Standard, 13.05.2001)
Der Standard (AT): "Neue Richtung für UN-Drogenpolitik"


12.05.2001

Die Website des deutschen Bundestags hat jetzt eine Online-Forum, wo man über Drogenpolitik diskutieren kann. Beiträge werden moderiert. Die drogenpolitischen Sprecher der Fraktionen haben ihre Meinung gepostet. Sie warten auf Ihren Kommentar:
 
"Online Forum: Kampf gegen Drogen - Kein Recht auf Sucht"
Hansjörg Schäfer (SPD-Fraktion)
Hubert Hüppe (CDU/CSU-Fraktion)
Christa Nickels (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen )
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP-Fraktion)
Ulla Jelpke (PDS-Fraktion)



Aktuelle Neuigkeiten
Ältere Neuigkeiten: 04.11.2001 - 18.11.2001
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Ältere Neuigkeiten: 09.03.2001 - 07.04.2001
Ältere Neuigkeiten: 29.01.2001 - 08.03.2001
Ältere Neuigkeiten: 22.12.2000 - 28.01.2001
Ältere Neuigkeiten: 31.10.2000 - 21.12.2000
Ältere Neuigkeiten: 15.07.2000 - 31.10.2000

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