Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Die "Rauschgift"-Illusion

Im folgenden Bild haben Quadrat A und Quadrat B genau den selben Grauton. Sie glauben es nicht? Drucken Sie dieses Bild aus, schneiden Sie Quadrat B aus und legen Sie es direkt neben A! Es kommt eben immer auf den Kontext an, in dem man Dinge betrachtet. Das gilt auch für Drogen. Lesen Sie weiter...

Cannabis ist eine Droge. Alkohol und Nikotin sind auch Drogen. Doch weil Cannabis per Gesetz verboten wurde während die anderen beiden Drogen als Genussmittel legal verfügbar sind, werden sie meist an komplett verschiedenen Maßstäben gemessen. Dadurch, dass der Staat Cannabis auf eine schwarze Liste gesetzt hat, hat er es in den Schatten gerückt. Plötzlich ist es keine Pflanze mehr, sondern ein "Rauschgift".

Wenn ein einstelliger Prozentsatz der Cannabiskonsumenten psychisch abhängig ist, dann wird die Schuld bei der Substanz gesucht. Es wird schliesslich schon seinen Grund haben, warum sie verboten ist. Wenn ein ähnlich hoher Prozentsatz von Alkohol abhängig ist, dann liegt das Problem beim einzelnen Konsumenten, der seine Sorgen ertränken will. Es wird damit keine Verbotsforderung für alle begründet.

Wer die beiden Drogen nebeneinander vergleicht und aus eigener Erfahrung feststellt, dass ihn etwa ein Alkoholrausch stärker beeinträchtigt als ein Joint oder dass der Körper nur bei Alkohol verkatert reagiert, der wird diese beiden Drogen künftig ganz anders bewerten.

Generell gilt, dass in einer Bevölkerungsgruppe umso mehr Menschen für die Cannabislegalisierung sind, je mehr selbst Erfahrungen damit gemacht haben. Das trifft nicht nur für aktuellen, persönlichen Konsum zu, sondern auch für Erfahrungen in der Vergangenheit und sogar bei Erfahrungen von Freunden, die darüber sprechen.

Als im Jahre 1929 ein Verbot von nichtmedizinischem Drogenhanf erlassen wurde, war Haschisch-Konsum in Deutschland kaum verbreitet. Man glaubte damals ein Laster des Orients zu verbieten, zu dem man selbst keinen Bezug hatte. Im Laufe der letzten drei Jahrzehnte hat sich das geändert. Der Konsens für das strafrechtliche Verbot konnte sich nur solange aufrechterhalten lassen, als nur eine kleine Minderheit Gelegenheit hatte, Cannabis direkt mit anderen gesellschaftlich tolerierten und akzeptierten Drogen zu vergleichen. Bis in die 70er Jahre übernahm die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung mangels eigener Erfahrungen die Meinungen der vorherigen Generationen, bis zurück in die 20er Jahre. Inzwischen hat sich aber der Konsum von Cannabis so weit verbreitet, dass der gesellschaftliche Konsens zum Verbot zerbrochen ist. Eine Aufhebung des Verbotes ist deshalb nur noch eine Frage der Zeit.

Der Konsum von Cannabis ist bei weitem nicht so bewußseinsverändernd wie die Erfahrung, dass die gängigen Aussagen darüber einer Überprüfung nicht standhalten.


Alkohol, Nikotin und Cannabis im Vergleich

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"Der Staat als Feind": "Die gegenwärtige Situation ist eine reine Staatsfeind-Plantage" [Online-Beitrag auf stern.de, 28.05.2002]
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