Dank Hasch Alkohol besiegt - trotzdem bestraft

Lausanne. tzi. Wer Hanf konsumiert, macht sich auch dann strafbar, wenn dank des Haschischkonsums eine Alkoholsucht überwunden werden kann. Eine Westschweizerin war mit 13 Gramm Marihuana und 30,7 Gramm Haschisch erwischt worden. Vor Gericht hatte sie angegeben, der selber gezogene Hanf sei für den Eigengebrauch bestimmt. Zumeist braue sie sich einen Hanftee. Die Frau wehrte sich gegen die Verurteilung zu einer Busse von 120 Franken bis vor Bundesgericht. In Lausanne argumentierte sie, der Haschischkonsum habe ihr geholfen, von ihrer jahrelangen Alkoholsucht wegzukommen. Sie habe sich in einer Notsituation befunden: Nur dank des Haschischkonsums habe sie ihr Alkoholproblem in den Griff bekommen, deshalb dürfe sie nicht bestraft werden. Obschon ein Arzt schriftlich bescheinigt hatte, dass die Frau das Alkoholproblem dank des Haschischkonsums überwunden hatte, bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung. Erstens sei der Haschischkonsum nicht der einzig mögliche Weg, um vom Alkohol wegzukommen; und zweitens habe der Arzt den Haschischkonsum weder verschrieben noch hätte er ihn verschreiben können, weil dies gegen das Betäubungmittelgesetz verstossen würde.
Urteil 6 S. 15/2001 vom 14. 6. 2001

Quelle: Basler Zeitung (http://www.baz.ch), 18. August 2001