Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Berlin: Regulierte Cannabisabgabe in Hanffachgeschäften! (Deutscher Hanf Verband)

Diskussionsbeitrag des Deutschen Hanf Verbands vom 21.10.2003:
DEUTSCHER HANF VERBAND
Bundeszentrale
Lettestraße 3
10437 Berlin
Tel: 0049 (030) 447 166 53
Fax: 0049 (030) 447 166 54
Mail: Georg.Wurth@hanfverband.de
www.hanfverband.de

Berlin: regulierte Cannabisabgabe in Hanffachgeschäften!

21. Oktober 2003

„Angesichts der Debatte in Berlin über ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe rückt der legale Vertrieb von Cannabis-Genussmitteln seit Jahren erstmals wieder in greifbare Nähe. Dennoch gibt es bisher kaum konkrete Vorstellungen, wie die Cannabisabgabe konkret ausgestaltet werden soll, damit die Ziele des Verbraucher- und Jugendschutzes gewährleistet werden können.“

Berlin: regulierte Cannabisabgabe in Hanffachgeschäften!

Angesichts der Debatte in Berlin über ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe rückt der legale Vertrieb von Cannabis-Genussmitteln seit Jahren erstmals wieder in greifbare Nähe. Dennoch gibt es bisher kaum konkrete Vorstellungen, wie die Cannabisabgabe konkret ausgestaltet werden soll, damit die Ziele des Verbraucher- und Jugendschutzes gewährleistet werden können.

Im Wesentlichen sind drei verschiedene Modelle vorstellbar:

    Cannabis-Abgabe in Apotheken:

Die Niederlande sind der erste Staat, der die Abgabe von Cannabis als Arzneimittel über Apotheken regelt. Andere europäische Länder wollen diesem Beispiel folgen. In Deutschland und anderen Ländern ist die Abgabe von THC-Präparaten an Patienten möglich. Natürliche und unverarbeitete Cannabispräparate als Arzneimittel in Apotheken abzugeben, halten wir auch in Deutschland für eine sinnvolle und preiswerte Alternative. Beim letzen Vorstoß einer Cannabisabgabe als Modellprojekt zum Betäubungsmittelgesetz in Schleswig-Holstein wurde vorgeschlagen, Apotheken auch als Verkaufsstelle für Cannabis-Genussmittel zu nutzen. Auch in Berlin ist eine solche Lösung wieder im Gespräch. Apotheken haben aber den Sinn und Zweck, Arzneimittel zur Linderung von Beschwerden zu verkaufen, nicht Genussmittel. Cannabiskonsumenten sind ebenso wie Bierkonsumenten in der Regel nicht als Kranke anzusehen. Dementsprechend stoßen Apotheken bei ihnen auch auf wenig Akzeptanz. Dazu kommt, dass die Apotheken selbst diesem Vorhaben ablehnend gegenüber stehen.

    Keine cannabisspezifischen Regelungen, analoges Vorgehen zu Tabak und Alkohol


Wenn der Handel nicht auf Fachgeschäfte beschränkt wird, ist damit zu rechnen, dass Cannabis- Genussmittel verbrauchsfertig in Supermärkten, im Internet oder sogar in Automaten auftauchen. Das wiederum ist im Sinne der Prävention nicht sinnvoll, ein direkter Kontakt zwischen Händlern und Kunden mit fundierter Beratung sollte jederzeit sichergestellt werden. Im konkreten Fall in Berlin ist ein solches Vorgehen praktisch unmöglich, da eine wissenschaftliche Begleitstudie dadurch erheblich erschwert wird.
Nebenbei bemerkt: Wir sind der Meinung, dass auch Tabak und Alkohol nicht in den Supermarkt, sondern in Fachgeschäfte mit entsprechenden Qualitätskriterien gehören. Für die konkrete Diskussion in Berlin ist diese Frage aber wohl zunächst auszuklammern.

    Hanffachgeschäfte


Es gibt bereits im europäischen Raum zwei Beispiele eines Cannabisverkaufs in Fachgeschäften. In den Niederlanden gibt es die Kofieshops mit Bewirtung und Konsummöglichkeit, in der Schweiz sog. Hanflädli, die nur die Ware selbst anbieten. In beiden Fällen gelten einige der Regelungen, die wir im folgenden vorschlagen. Beide Modelle kranken aber vor allem an den unklaren Rahmenbedingungen. In den Niederlanden ist zwar der Verkauf an den Endkunden entsprechend geregelt, aber der Großhandel und die Anlieferung an die Shops sind vollkommen ungeregelt, ebenso unklar ist die Frage der Besteuerung. In der Schweiz haben sich die Hanflädli im Zuge der Legalisierungsdiskussion entwickelt. Da sich der Gesetzgeber aber immer noch zu keiner Regelung durchringen konnte, wurden mittlerweile viele der Läden wieder geschlossen. Diese Beispiele machen deutlich, dass auch Anbau und Großhandel von Cannabis-Genussmitteln klar geregelt werden sollte. Auch diese Diskussion wird bei einem Modellprojekt in Berlin noch zu führen sein. Wir beschränken uns hier zunächst auf die Frage der Abgabe an den Konsumenten. Ebenso muss noch geklärt werden, ob ein Konsum der erworbenen Cannabis-Genussmittel direkt vor Ort möglich sein soll. Wir halten das für sinnvoll, Störungen der öffentlichen Ordnung sind dadurch nicht zu erwarten.

Um die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung einer Cannabis-Abgabe voranzubringen, schlägt der DHV hier einige Rahmenbedingungen vor, die beim Verkauf von Cannabis in Fachgeschäften Beachtung finden sollten.

Viele der angesprochenen Punkte sollten auch per Gesetz oder Verordnung festgeschrieben werden. Unabhängig davon verpflichten sich Mitglieder des DHV, die an einem Verkauf von Cannabis-Genussmitteln interessiert sind, nach dem Ehrenkodex des DHV zu handeln, dessen Inhalte hier aufgeführt werden:

  • Kein Verkauf von Cannabis-Genussmitteln an Jugendliche (Ausweispflicht!) (Ob dabei als Altersgrenze 16 oder 18 Jahre angesetzt wird, muss noch diskutiert werden. Einerseits ist ein spätes Einstiegsalter wünschenswert, andererseits ist es problematisch, gerade Jugendliche weiter einem Schwarzmarkt auszusetzen, auf dem sie weder Qualität noch Beratung erwarten können.)

  • Speziell ausgebildetes Verkaufspersonal für jederzeitige kompetente Kundenberatung (Vorstellbar wäre etwa ein mehrwöchiger Lehrgang mit Prüfung bei einer Organisation wie der IHK oder dem Deutschen Hanf Verband. Inhalt der Ausbildung sollte sein: Geschichte des Hanfes, medizinisch-pharmakologisches Wissen über Hanf- und Mischkonsum, Kenntnisse zu safer use und Hilfsmaßnahmen und zum Drogenhilfesystem etc.)

  • Klare Produktdeklaration, darin sind Informationen über Produktionsjahr, Sorte, Preis, Gewicht, ungefährer THC- und CBD-Gehalt, Anbauweise und Herkunft der Produkte enthalten.

  • Die verkauften Cannabisprodukte sind frei von gesundheitsschädlichen Rückständen, die durch Behandlung mit Herbiziden und Pestiziden herrühren.

  • Ebenfalls zu jeder Verkaufseinheit gibt es eine kurze Gebrauchsanweisung über Pharmakologie, Wirkungen, Dosierung, Nebenwirkungen und Risiken usw. des Cannabiskonsums.

  • Weitere ausführliche Informationen zu Cannabis liegen in jeder Verkaufsstelle gut sichtbar aus. Darin sollen auch Präventionsbotschaften enthalten sein, die einen problematischen Cannabiskonsum möglichst verhindern sollen.

  • Verzicht auf Werbung für Cannabis-Genussmittel außerhalb der Verkaufsstelle (Für den Shop selbst darf geworben werden. Wir fänden ähnlich weitgehende Einschränkungen auch bei Alkohol und Tabak sinnvoll.)
Wir sind der Meinung, dass mit solchen Regelungen der Verbraucherschutz im Vergleich zur jetzigen Situation erheblich aufgewertet würde. Eine Zunahme des Cannabiskonsums erwarten wir durch die legale Abgabe nicht. In den Niederlanden, wo der legale Erwerb von Cannabis- Genussmitteln schon seit Jahrzehnten möglich ist, sind die Konsumentenzahlen im europäischen Vergleich eher unauffällig.

Das Hanffachgeschäft stellt eine optimale Kundenberatung durch „Beipackzettel“ und Fachpersonal sicher. Im Sinne des Verbraucherschutzes wird es zum ersten mal geprüfte Qualitätsprodukte mit entsprechenden Begleitinformationen geben. Jugendschutz wird zum ersten mal überhaupt erst möglich werden. Auch wenn wie bei Alkohol und Tabak nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass auch Jugendliche über dritte an die Ware kommen, so wird es dennoch zu einer deutliche besseren Regelung als im völlig unkontrollierbaren Schwarzmarkt kommen. Zumindest hoffen wir, den Trend zum immer früheren Einstieg in den Cannabiskonsum stoppen und umkehren zu können.

Durch die Hanffachgeschäfte wird der Cannabishandel dem unkontrollierbaren Schwarzmarkt wirksam entzogen. Der Konsument kommt nicht mehr mit einer kriminellen Szene in Berührung und die Begleitkriminalität des Schwarzmarktes (Gewalt, Geldwäsche) wird gegen null gehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird es notwendig sein, die Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Preise bei legaler Abgabe nicht wesentlich über den jetzigen Schwarzmarktpreisen liegen.

In der weiteren Diskussion muss noch geklärt werden, wie Produktion und Großhandel geregelt werden und wie die wissenschaftliche Begleitforschung im Rahmen des Modellprojektes mit den Abgabestellen verzahnt werden kann.

Wir freuen uns auf eine konstruktive Diskussion!

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