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Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu (Gva/Belgien, 14.02.2003)
Source: Gazet van Antwerpen (B) 
Copyright: Gazet van Antwerpen 
Pubdate: Thu, 14 Feb 2003 
Contact: gvavoorkrant@rug.be 
Website: http://www.gva.be/ 
Newshawk: HaL 
Translator: HaL 
 
Kammer stimmt neuem Drogengesetz zu 
 
Die vollzählige Kammer hat am Donnerstagabend mit Mehrheit und gegen die 
Opposition das neue Drogengesetz verabschiedet. Es gab 75 Stimmen dafür 
(Mehrheit) und 40 dagegen (die Opposition und MR-Kammerglied Jacqueline 
Herzet) und 4 Enthaltungen (unter anderem 2 PSler und Spirit-Kammerglied 
Els Van Weert). Es geht um eine Änderung des Gesetzes aus 1921, dass dafür 
sorgt, dass Volljährige demnächst eine begrenzte Menge Cannabis gebrauchen 
können, ohne das sie das Risiko eingehen, verfolgt zu werden. Der 
Gesetzesentwurf muss allerdings noch grünes Licht aus dem Senat bekommen. 
 
Das Drogengesetz bestimmt, dass der persönliche Gebrauch von Cannabis in 
Zukunft möglich ist, es sei denn, dass es zu gesellschaftlichen 
Belästigungen führt, oder wenn es um problematischen Gebrauch geht. Der 
Gebrauch in Anwesenheit Minderjähriger bleibt auch verboten. Für 
Minderjährige ändert sich übrigens nichts. Für sie gilt weiterhin ein 
absolutes Verbot. 
 
Justizminister Marc Verwilghen machte Mittwochabend während der Debatte 
deutlich, dass von problematischem Gebrauch die Rede ist, wenn der 
Betroffenen mehr als 5 Gramm Cannabis dabei hat. Er liess auch wissen, dass 
Cannabispflanzen angebaut werden dürfen, soweit die Ernte nicht grösser 
ist, als für den persönlichen Gebrauch nötig. Diese Klarstellungen sollen 
später - nachdem das neue Gesetz in Kraft ist - in einem Rundbrief 
festgelegt werden, den der Minister, in Rücksprache mit dem Kolloquium der 
Generalstaatsanwälte, aufsetzen wird. 
 
Die Opposition monierte am Mittwoch die "Duldungspolitik" der violettgrünen 
Mehrheit. Die Regierung selbst behauptet, dass sie die Politik der 
vorherigen, katholisch-roten Truppe fortsetzt und für mehr Transparenz und 
Rechtssicherheit sorgt. 
Der Gesetzestext wandert nun in den Senat. Das gleiche geschieht mit dem 
Gesetzesentwurf, der die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen den 
Gemeinschaften und der föderalen Regierung festlegt. Das soll dann zu einer 
einheitlichen Präventionspolitik führen und sieht 12,5 millionen Euro für 
präventive Massnahmen vor.
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