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Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt

http://www.bmgs.bund.de/themen/drogen/pm/040602.htm

Pressemitteilung Nr. 13
4. Juni 2002

Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt

Heute hat die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, ihren Abschlussbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben.

Die Drogen- und Suchtkommission - ein zwölfköpfiges Gremium aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen - hat in ihrem Votum die Zielsetzungen der Suchtprävention und die aktuellen Strategien und Steuerungsstrukturen untersucht und Empfehlungen erarbeitet, wie Maßnahmen der Suchtprävention verbessert werden können.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Arbeit der Kommission. Sie unterstreiche, dass die von der Bundesregierung verfolgten Ansätze wie z. B. in der Kampagne "Kinder stark machen" die richtigen Wege sind: "Insgesamt wollen wir die Prävention und die Gesundheitsförderung stärken. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass verschiedene Institutionen und Organsiationen zusammenarbeiten und dass durch den Austausch von Informationen und Ideen Synergieeffekte erzielt werden. Auch die Kommission betont die Notwendigkeit des Ideenaustausches z. B. im Bereich der Kommunen. Mit der Schaffung einer Organisationsstruktur für die Prävention und Gesundheitsförderung erreichen wir auch bessere Vorrausetzungen für differenzierte, zielgruppenoriente und nachhaltige Präventionsstrategien im Suchtbereich."

Marion Caspers-Merk dankte der Kommission für die geleistete Arbeit und erklärt: "Präventionsmaßnahmen müssen glaubwürdig, nachhaltig und konsistent sein. Diese Auffassung der Kommission ist auch Grundlage der von der Bundesregierung initiierten Aktivitäten im Bereich der Drogen- und Suchtprävention. Der von mir angeregte Wettbewerb für "vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention", an dem sich über 200 Städte, Gemeinden und Kreise beteiligt haben, kann den von der Kommission geforderten Ideenwettbewerb beflügeln. Von diesen Modellen aus der Praxis können wir lernen, wie wir suchtgefährdete Jugendliche besser und frühzeitiger erreichen. Die Empfehlung, die Lebenswelten der Menschen in Schule, Elternhaus und Arbeitsplatz stärker einzubeziehen, entspricht der Strategie, die auch die Bundesregierung für erfolgversprechend hält. Auch die weiteren Empfehlungen der Kommission werden wir auf ihre Umsetzbarkeit hin prüfen."


Aus der:
Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention

VII. Zusammenfassung der wichtigsten Empfehlungen

Entsprechend dem Auftrag empfiehlt die Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit als ihrem Aufraggeber insbesondere:

1. In der gesellschaftlichen, fachdisziplinären und verbandlichen Diskussion über die Zielsetzungen und Methoden der Suchtprävention sollten staatliche Verwaltung und Politik nicht vorschnell bestimmte Richtungen (implizit oder explizit) durch eigene Wertungen vorgeben und dadurch Freiräume für einen offenen und ggf. auch kontroversen Dialog einengen.

2. Die Drogen- und Suchtpolitik wird im Hinblick auf Präventionsbemühungen nur dann erfolgreich sein können, wenn sie glaubwürdig und in sich konsistent ist. Dies gilt für die Bereiche des Sozialleistungsrechts ebenso wie bspw. für die Wirtschaftsförderungs- bzw. Subventionspolitik, und zwar sowohl auf innerstaatlicher wie auf EU-Ebene.

3. Die Trennung von primär- und sekundärpräventiven Maßnahmen sollte zugunsten eines übergreifenden Ansatzes aufgegeben werden, der sich stärker an Entwicklungsprozessen im Kontext von Lebenswelten orientiert.

4. In der Konzeptualisierung und praktischen Ausgestaltung der Prävention sind konkrete Zielgruppen immer wieder neu zu bestimmen; dabei sind die jeweils angelegten Kriterien auszuweisen. Die Wahl kann unterschiedlich begründet sein, z.B. mit der Betroffenheit der Gruppe von einem Phänomen, mit der bisherigen Vernachlässigung oder der einfachen Erreichbarkeit der Zielgruppe sowie mit den Folgeproblemen und -kosten bei dieser Zielgruppe.

5. Die Sensibilität gegenüber der differenzierenden Bedeutung von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und sozialer Lage ist bei allen Akteuren der Suchtprävention als Kompetenz zu fördern. Sie ist in allen Bereichen zu verankern.

6. Angesichts der hohen Kosten von breit angelegten massenmedialen Kampagnen sind sie nur im Verbund mit personalkommunikativen Ansätzen und nach besonders gründlicher Kosten-Nutzen-Analyse sinnvoll.

7. Prävention ist eine Querschnittsaufgabe, die verschiedene, sowohl pädagogische als auch psychologische, medizinische sowie juristische und weitere Tätigkeiten und Professionen umfasst. Hieraus ergibt sich, dass alle beteiligten Berufsgruppen Verantwortung in der Prävention übernehmen müssen und sich um eine möglichst konstruktive Zusammenarbeit bemühen sollten.

8. Gemeinwesenorientierte und Setting-Ansätze, die sich an den spezifischen sozialräumlichen Gegebenheiten sowie an den Lebenswelten in Schule, Elternhaus und Arbeitsplatz ausrichten und alle dort Beteiligten einbeziehen, sollten besonders forciert werden.

9. Internationale Bestrebungen (etwa der WHO oder der EU) zur allgemeinen Senkung des Konsums psychoaktiver Substanzen sollten stärker unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für die legalen Substanzen Alkohol und Tabak. So sollte weiterhin an dem Ziel festgehalten werden, den Prozentsatz der Raucher in der Bevölkerung zu senken. Darüber hinaus erscheint es der Kommission sinnvoll, größere Anstrengungen zu unternehmen, um das Einstiegsalter bzgl. Tabak- und Alkoholkonsums bei Jugendlichen zu erhöhen.

10. Die bisher (überwiegend) verwaltungsintern wahrgenommenen Planungs-, Koordinations- und Durchführungsaufgaben im Feld der Prävention sollten soweit es geht aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedert werden; die BZgA (und analog die z.T. in Landesministerien angesiedelten Präventionsfachstellen) sollte nach Möglichkeit in eine öffentlich-rechtliche Stiftung überführt werden, an der auch die Sozialversicherungsträger - und soweit möglich private und öffentliche Sponsoren - zu beteiligen wären, um auf diese Weise bestehende Vernetzungsdefizite und Finanzallokationsprobleme besser in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig sollte die Rolle der Präventionskoordinatoren in den Kommunen gestärkt werden.

11. Mit Blick auf betäubungsmittelrechtliche und andere Rechtsvorschriften (bspw. JÖSchG), die im Bereich der Prävention einschlägig sein können, sollte verstärkt von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden, sie zu befristen und regelmäßig zu evaluieren. Überdies sollte gesundheitsbezogenen Gesichtspunkten gegenüber solchen der Strafrechtspflege ein Vorrang eingeräumt werden.

12. Bezogen auf die konkrete Praxis sollte regelmäßige systematische Evaluation und Qualitätsentwicklung zum unabweisbaren Standard und dem entsprechend deutlich verstärkt werden. Parallel dazu sollte eine allgemeine und übergreifende Forschung zu Grundlagen der Evaluation ausgebaut werden.

13. Eine stärkere lebensweltbezogene, sozial- und verhaltenswissenschaftliche Forschung ist notwendig. Eine allgemeine Grundlagenforschung im Bereich der Evaluation ist zu etablieren.


Vorsitzende der Kommission:

  • Prof. Dr. Alexa Franke Professorin für Rehabiliationspsychologie an der Universität Dortmund
stellvertretender Vorsitzender der Kommission:

  • Prof. Dr. Horst Bossong Professor für Verwaltungswissenschaften, insb. Sozialverwaltung, an der Universität Essen
Kommissionsmitglieder:

  • Prof. Dr. Gundula Barsch Professorin mit dem Schwerpunkt Drogen und soziale Arbeit an der Fachhochschule Merseburg Privatdozentin am Institut für Sozialpädagogik der Technischen Universität Berlin

  • Prof. Dr. Thomas Feltes Rechts- und Erziehungswissenschaftler, Rektor an der Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen; Vertretung des Lehrstuhls für Kriminologie an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum

  • Prof. Dr. med. Felix Gutzwiller Direktor des Instituts für Sozial- und Präventionsmedizin der Universität Zürich

  • Prof. Dr. Cornelia Helfferich Professorin für Soziologie an der Evangelischen Fachhochschule - Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und Religionspädagogik Freiburg

  • OStA Dr. Harald-Hans Körner Leiter der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB) bei der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main

  • Prof. Dr. Karl-Artur Kovar Geschäftsführender Direktor des Pharmazeutischen Institutes an der Universität Tübingen

  • Prof. Dr. Karl Mann Lehrstuhl für Suchtforschung Zentralinstitut für seelische Gesundheit Mannheim Universität Heidelberg Prof. Dr. Karl-Heinz Reuband Professor für Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

  • Prof. Dr. Rainer K. Silbereisen Professor für Entwicklungspsychologie, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Adjunct Professor of Human Development and Family Studies, The Pennsylvania State University, USA Prof.

  • Dr. Klaus Wanke Prof. an der Universitätsnerven- und Poliklinik, Bereich Psychiatrie des Saarlandes in Homburg/Saar


Übersicht zur Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung

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