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Deutscher Hanf Verband zur Führerscheinentscheidung

Pressemitteilung des Deutschen Hanf Verbands:
Pressemitteilung



                  12.07.2002

Gleichstellung von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr


Das BVG hat heute in seinem Urteil gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
wegen Cannabis-besitz klargemacht, dass die Fahreignung von Cannabiskonsumenten
nicht allein aufgrund von Konsum und Besitz von Cannabis überprüft werden darf. 

Dazu Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes: "Wir fordern den
Bundesverkehrsminister Bodewig auf, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes
sofort umzusetzen. Ab heute muss die Überprüfung der Fahreingnung von
Cannabiskonsumen-ten gestoppt werden, solange keine konkreten Hinweise auf eine
Verkehrsgefährdung vorliegen. Die Fahrerlaubnisverordnung muss schnellstmöglich
entsprechend geändert werden."


Das BVG hat außerdem den Einfluss von Cannabiskonsum auf das Fahrverhalten 
beleuchtet und zitiert dazu aus dem Gutachten von Prof. Dr. Krüger unter anderem:
"Lege man einen "normalen" Cannabiskonsum zu Grunde (ein bis zwei "Joints", 
Wartezeit von etwa zwei Stunden bis zum Fahrtantritt), liege das 
drogenkonsumbedingte Unfallrisiko höchstens im Bereich des Risikos von 
Alkoholisierungen zwischen 0,5 und 0,8 Promille Blutalkoholkonzentration."

Dazu Wurth: "Um eine Gleichbehandlung von Cannabis- und Alkoholkonsumenten im
Straßenverkehr zu errechen und um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, 
reicht es aus, niedrige Blutkonzentrationsgrenzwerte festzulegen. Wir fordern 
den Bundesverkehrsminister auf, die technischen Voraussetzungen für eine 
Grenzwertregelung zu klären und Grenzwerte festzulegen, die einerseits die
Verkehrssicherheit gewährleisten und andererseits die Diskriminierung von
Cannabiskonsumenten beendet."

Deutscher Hanf Verband

Kontakt:

Deutscher Hanf Verband
Georg Wurth
Lettestr. 3
10437 Berlin

Tel: 030-44716653
Fax: 030-44716654
email: Georg.Wurth@hanfverband.de
Homepage: www.hanfverband.de

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