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Leitlinien zur Sucht- und Drogenpolitik (Junge Union)

Leitlinien zur Sucht- und Drogenpolitik

Beschluss des Bundesvorstandes der Jungen Union Deutschlands vom 26. Januar 2002

1. Einleitung und Situationsbeschreibung

Der Konsum legaler und illegaler Drogen befindet sich in Deutschland nach wie vor auf hohem Niveau. Zwar ist bei Alkohol, Nikotin und Cannabis ein leichter Rückgang der Konsumentenzahlen zu verzeichnen. Besorgniserregend ist aber vor allem, dass das Einstiegsalter beim Drogenkonsum immer niedriger wird. Bereits 12- und 13jährige geben vermehrt an, Alkohol und Nikotin zu gebrauchen. Weiterhin ist ein verstärkter Mischkonsum von Drogen zu beobachten. Besonders dieser kann zu gravierenden Gesundheitsschäden führen.
Ein Anstieg des Konsums ist bei den illegalen „härteren” Drogen, wie Ecstasy, Kokain und neuerdings Crack zu verzeichnen. Auch der missbräuchliche Medikamentenkonsum ist in den letzten Jahren bei jungen Menschen deutlich angestiegen. Die Zahl der Konsumenten von Ecstasy und Amphetaminen liegt zwar bei ca. 4%, jedoch ist die Zahl der polizeilich registrierten Erstkonsumenten stark angestiegen. Auch hier fällt ein gefährlicher Mischkonsum mit anderen Drogen auf. Nach neusten Zahlen aus Hamburg und Frankfurt ist ein 40 bis 50prozentiger Anstieg des Crackkonsums zu verzeichnen, das sich damit neben Heroin oftmals zur „Hauptdroge” entwickelt. Die Anzahl Heroinabhängiger stagniert auf einem immer noch hohen Niveau. Derzeit befinden sich ca. 10.000 in ambulanter und ca.50.000 Personen in substitutioneller Behandlung.
Es ist festzustellen, dass Alkohol- und Zigarettenkonsum laut aktuellem Drogenbericht der Bundesregierung (Frühjahr 2001) nach wie vor von allen Altersgruppen weitgehend unkritisch gesehen werden. Dabei sind nicht zuletzt die gesamtgesellschaftlichen Schäden, die dadurch verursacht werden, erheblich. So gibt es ca. 4,3 Millionen Alkoholabhängige und Alkohol missbrauchende Konsumenten, darunter ungefähr 250.000 junge Menschen. Weitere Quellen geben jährlich ca. 110.000 Nikotintote, 1.500 tote Säuglinge und weitere 4.400 Tote durch Passivrauchen sowie rund 42.000 Alkoholtote an. Der finanzielle Schaden wird auf bis zu 6% des Bruttosozialproduktes geschätzt. Ungefähr 1,2 Mio. Menschen sind in Deutschland missbräuchlich medikamentenabhängig und es gibt etwa 25.000 bis 130.000 süchtige Spieler (Angaben vorliegender Quellen differieren). Auf jeden Abhängigen kommen ungefähr drei Angehörige oder Betroffene.1
Die Situationsbeschreibung zeigt, dass Drogen und Süchte zu einer ernsten Gefährdung vieler Menschen führen können. Die Junge Union tritt für ein mehrstufiges Drogenbekämpfungskonzept ein. Dieses setzt auf die Säulen Aufklärung, Hilfe für Abhängige und erschwerte Zugangsmöglichkeiten zu legalen Drogen, sowie Bekämpfung des illegalen Drogenangebotes.
Die Junge Union fordert hierzu:

  • Stärkung des Selbstbewusstseins junger Menschen an Schulen. Kinder und Jugendliche resistenter gegen Drogenmissbrauch zu machen, muss verstärkt über die Ausbildung ihrer Persönlichkeitsstruktur erfolgen. Neben dem Elternhaus, dem diese Aufgabe primär zukommt, kann auch an Schulen ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden. Hierzu ist eine Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, die gute Ansätze haben, notwendig.
  • Aktuelle Anpassung des Nationalen Rauschgiftbekämfungsplans, der 1990 von Bund und Ländern verabschiedet worden war. Als Ziel sah er vor allem eine Mobilisierung und Zusammenfassung aller für die Rauschmittelbekämpfung verfügbaren Kräfte, eine Verbesserung und Weiterentwicklung therapeutischer Maßnahmen sowie Anstrengungen zu weltweiten Verboten einer Reihe von Substanzen vor. Der 1990 verabschiedete Rauschgiftbekämfungsplan war der richtige Ansatz zur Bekämpfung von Drogen. Er sollte gezielt auf alle Suchtmittel ausgedehnt werden und ist auf seine Aktualität unter Berücksichtigung neuester Forschungsergebnisse zu überarbeiten.
    Der Rauschgiftbekämfungsplan von 1990 war der falsche Ansatz zur Bekämpfung von Drogenproblemen, weil er einseitig auf illegale Drogen ausgerichtet war, obwohl die meisten Probleme im Zusamenhang mit Alkohol und Nikotin entstehen. Das ihm zugrunde liegende Konzept, den Gebrauch illegaler Drogen durch Repression zu verringern, ist erfahrungsgemäss zum Scheitern verurteilt. Repression hat über meherere Jahrzehnte den zunehmenden Gebrauch illegaler Drogen nicht nur nicht verhindert, sondern sie hat dafür gesorgt, dass zusätzlich noch die Probleme durch Kriminalisierung eskaliert sind.
  • Überprüfung und Ausweitung der bestehenden Aufklärungskonzepte. Die Drogenaufklärung muss in den Schulen, Vereinen und Verbänden verstärkt werden. Vor allem muss das „Kartell des Schweigens” an vielen Schulen aufgebrochen werden.
    Dass über Drogen nicht gesprochen wird, ist mit eine Folge der drohenden Strafen. Kriminalisierung ist keine sinnvolle Grundlage für gesundheitliche Aufklärung.
  • Bereitstellung ausreichender Therapieplätze für alle Formen der Sucht. Hierdurch sollen die Wartezeiten der Ausstiegswilligen auf ein Minimum reduziert werden.
    Therapieplätze kosten Geld, das jedoch derzeit für Strafverfolgung ausgegeben wird. Richter Andreas Müller schätzt, dass derzeit etwa 500 Staatsanwälte nur mit Cannabisverfahren ausgelastet sind. Wieviele Drogenberater könnte man dafür einstellen?

Bessere Ausstattung der Polizei zur Bekämpfung der Drogenhändler. Um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten muss der Kampf gegen die Drogenhändler durch eine verbesserte materielle und personelle Ausstattung verstärkt werden. Bei professionellen Rauschgifthändlern ist das gesamte Vermögen – mit Ausnahme der Werte, die nachweislich nicht unmittelbar oder mittelbar durch den Handel mit den Giften entstanden sind – einzuziehen. Die Nachweispflicht für die legale Herkunft der Vermögenswerte liegt beim Dealer. Das eingezogene Vermögen ist verstärkt der Aufklärungs- und Drogenarbeit sowie der polizeilichen Tätigkeit der Drogenbekämfung zur Verfügung zu stellen.

Diese Strategie ist in den USA seit Mitte der 80er Jahr sehr aggressiv verfolgt worden. Sie hat keine nennenswerte Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität hervorgebracht. Sie hat aber zu unannehmbaren Zuständen geführt. So konnte das Eigentum von Unschuldigen beschlagnahmt werden, ohne dass gegen sie auch nur Anklage erhoben werden musste. Durch die finanzielle Beteiligung der Polizei an den Beschlagnahmungserlösen werden die Prioritäten bei Ermittlungen durch finanzielle Erwägungen verzerrt.

2. Prävention

Um Risikogruppen besser zu erreichen, erscheint Suchtvorbeugung sinnvoll, die direkt in der Gemeinde beginnt. Möglichst flächendeckend sollten in den Kommunen suchtpräventive Gremien eingesetzt werden, die sich mit dem Suchtproblem bei Jugendlichen ihrer Gemeinden auseinandersetzen und etwa durch entsprechende Freizeitangebote Auswege anbieten. Den Gemeinden sind für spezielle Programme, Zuschüsse z. B. für den Einsatz von Streetworkern, seitens der Bundes zu gewähren.

Die Schulen sollten jährlich Drogenaufklärungsveranstaltungen durchführen. Diese können in erster Linie durch Praktiker aus der Polizeiarbeit, den Therapiestationen oder durch ehemalige Abhängige gestaltet werden. Die Prävention bei Ausländern und Aussiedlern soll schon in den Integrationskursen beginnen.

Die primäre Aufgabe der Polizei ist die Durchsetzung von Gesetzen. Für jene Drogen, die sie meisten gesundheitlichen Probleme verursachen - Alkohol und Nikotin - ist sie gar nicht zuständig. Psychologen, Ärzte oder Suchtberater sind kompetentere Ansprechpartner in Drogenfragen. Der Versuch der Vorbeugung durch Abschreckung (z.B. durch Berichte ausschliesslich von ehemaligen Abhängigen) wird von zahlreichen Experten als kontraproduktiv kritisiert. Er ist etwa so sinnvoll, als würde man Sexualkundeunterricht von ehemaligen Prostituierten durchführen lassen.
Eine zentrale Datei zur Sammlung unterschiedlicher Suchtbekämfungsstrategien, die auf den verschiedensten Ebenen praktiziert werden soll eingerichtet werden.

3. Einzelne Suchtformen

3.1 Alkohol und Nikotin

Mit der gesellschaftlichen Akzeptanz als vermeintliche Genussmittel sind Alkohol und Nikotin immer noch die am weitesten verbreiteten Suchtmittel in Deutschland.

Beide Drogen sind für Volljährige jederzeit frei zu erwerben. Aufgrund der freien Zugänglichkeit von Zigarettenautomaten und des sorglosen Umgangs des Einzelhandels, der Gaststätten oder des Elternhauses, sind Alkohol und Nikotin für Jugendliche regelmäßig leicht erreichbar. Gerade bei diesen gesellschaftlich tolerierten Drogen ist es aber wichtig, dass zumindest maßvoll und verantwortungsbewusst mit ihnen umgegangen wird. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Aufklärung über Gefahren auch des legalen Drogenkonsums ein.

Leider hat die CDU-geführte Bundesregierung jahrelang Alkohol und Tabak aus der Drogenpolitik ausgeklammert und damit verharmlost. Hier besteht viel Nachholbedarf, z.B. was ein generelles Werbeverbot für Suchtmittel angeht.

Die Junge Union fordert:

  • Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, das eine Abgabe von Zigaretten und Alkohol an unter 16-jährige unterbindet. Dazu gehört auch der Abbau aller frei zugänglichen Zigarettenautomaten. Außerdem ist bei Einzelhandel und Gaststätten auf die Einhaltung des Gesetzes zu dringen.
  • Warnhinweise auf Flaschen mit alkoholischem Inhalt, die auf mögliche gesundheitliche Schäden bei missbräuchlichem Konsum von Alkohol hindeuten.
  • Die JU fordert insbesondere die Veranstalter von Einzelveranstaltungen auf, ihre Sponsoringkonzepte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Thema der Veranstaltung hin zu überprüfen. Alkoholsponsoring bei Sportveranstaltungen auf denen für Kampagnen wie „Keine Macht den Drogen” Werbung gemacht wird, führen eine sinnvolle Drogenpolitik ad absurdum.
  • Künftig müssen in Gaststätten mindestens drei alkoholfreie Getränke in der gleichen Menge günstiger angeboten werden als das günstigste alkoholhaltige Getränk.
  • In Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ist auch Lehrern und Betreuern das Rauchen generell zu verbieten.
  • Gesellschaftlich muss breiter über die Rolle von Alkohol und Nikotin diskutiert werden. Viele Eltern scheinen sich ihrer Vorbildfunktion nicht bewusst zu sein. Hier muss es zu einem selbstkritischeren Verhalten kommen, bei dem eine Unterstützung durch die Medien sehr hilfreich wäre.
  • In jeder Schule sollte die Wahl eines Beratungslehrers in Drogenfragen selbstverständlich sein. Dieser muss für entsprechende Fortbildungsveranstaltungen freigestellt werden.
  • Die Einführung eines Rauchverbotes in öffentlichen Gebäuden und auf innereuropäischen Flügen.
  • Die Streichung der Subventionen für den Tabakanbau in Europa.
  • Eine Erhöhung der Abgaben auf Nikotin. Gleichzeitig soll ein zusätzlicher Betrag in Höhe der so erzielten Mehreinnahmen in die Drogenaufklärung und Drogenbekämpfung investiert werden.
    Diese Forderungen der Jungen Union begrüssen wir.

3.2 Medikamente

Medikamente bestehen aus synthetischen oder natürlichen Stoffen, die die körperliche oder seelische Verfassung beeinflussen. Durch den Missbrauch kann es zu physischen und psychischen Abhängigkeiten kommen. Daneben ist bei lang anhaltender Einnahme eine schleichende Vergiftung des Körpers möglich. Auch bei Jugendlichen nimmt die Einnahme von Aufputsch- und Beruhigungsmitteln zu, wobei umstritten ist, ob eine sorgfältige therapeutische Begründung wirklich immer vorliegt.

Die Junge Union fordert:

  • Die Erfassung aller verschriebenen Medikamente auf einer Medikamentenkarte des Patienten.
  • Einführung einer Aufklärungspflicht für Ärzte über die eventuelle suchtgefährliche Wirkung von verordneten Medikamenten
  • Aufklärung der Eltern durch die Schulen (auf Elternabenden oder mit Hilfe von Informationsmaterial)
  • Aufklärung an Universitäten, um zu vermeiden, dass die Studenten in psychisch belastenden Prüfungssituationen versuchen durch die Einnahme von Medikamenten den Prüfungsdruck zu verkraften.

3.3 Spielsucht

Neben den gravierenden „stoffgebundenen” Süchten sind für junge Menschen auch andere Suchtformen ein großes Problem. So nimmt die Zahl der Spielsüchtigen ständig zu. Hierbei handelt es sich um Menschen, die in ihrer Spielleidenschaft ein mit Drogenabhängigen vergleichbares Verhalten zeigen. Dazu gehören Beschaffungskriminalität, die Zerstörung des persönlichen Umfeldes der Betroffenen und auch Entzugserscheinungen.
Die Spielsucht muss als psychische Krankheit, ähnlich dem Alkoholismus anerkannt sein. Entsprechend sollen Therapieplätze für Spieler in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden. Eine Begrenzung der Spielautomaten in den Gemeinden lässt sich durch die spürbare Anhebung einer Automatenabgabe erreichen. Die dabei erzielten Einnahmen sollte die Gemeinde der Jugendarbeit zur Verfügung stellen.

Die Junge Union fordert:

  • Gesamtbegrenzung der Zahl der Spielautomaten in den Gemeinden. Gefordert ist hier der Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Städtetag ein Konzept zur Konzessionsvergabe vorzulegen.

3.4 Haschisch und Marihuana

Haschisch und Marihuana werden aus dem Harz bzw. den getrockneten Blüten oder Blättern der Cannabis-Pflanze gewonnen. Es kann bei Gebrauch zu psychischen Abhängigkeiten kommen. Bei lang anhaltendem Gebrauch lässt die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit nach, häufig in Verbindung mit Antriebslosigkeit, Depressionen und Verwirrungszuständen. Ein besonderes Gefährdungspotential für Dritte geht vom Cannabiskonsum im Straßenverkehr aus.

Die geistige Leistungsfähigkeit ist unter dem akutem Einfluss von Cannabis eingeschränkt. Das gilt auch für Alkohol und zwar in noch stärkerem Masse. Die Cannabisexpertise von Kleiber/Kovar stellte fesst, dass Motivationsprobleme keine Folge von Cannabiskonsum sind, sondern dass umgekehrt Motivationsprobleme oft eine Ursache für übermässigen Cannabiskonsum sind. Verwirrungszustände können beim Konsum in überhöhten Dosierungen auftreten. Deshalb ist Aufklärung der potenziellen und aktuellen Konsumenten sehr wichtig. Abstinenzorientierte Aufklärung kann jenen Personen, die bereits zum Konsum entschlossen sind, hier wenig Hilfestellung geben. Das Gefährdungspotential für Dritte im Straßenverkehr ist bei Cannabis geringer als bei Alkohol, den auch die Junge Union nicht generell verbieten will. Sinnvoll ist daher eine möglichst weitgehende rechtliche Gleichstellung, die einerseits das Fahren im beeinträchtigten Zustand mit Strafe bedroht, andererseits aber unverhältnismässige Eingriffe vermeidet.

Die Junge Union kritisiert, dass durch die bewusste Fehlinterpretation des „Haschisch-Beschlusses” des Bundesverfassungsgerichtes und durch die Freigabebestrebungen aus den SPD-geführten Bundesländern, das Gefährdungspotential dieser Droge zunehmend unterschätzt wird.

Das Gegenteil ist der Fall. So stellt die Cannabisexpertise von Kleiber/Kovar fest: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird." Tatsache ist, dass etwa doppelt soviele Menschen in Deutschland Cannabis als gefährliche Droge einstufen als bei Alkohol, der jährlich 40.000 Todesfälle verursacht. Die Risiken von Cannabis werden gemeinhin überschätzt, während die Risiken von Alkohol, Nikotin und Medikamenten unterschätzt werden.
Die Junge Union unterstützt die geltende Rechtslage, die den Gebrauch von Cannabis-Produkten generell unter Strafe stellt.
Tatsächlich stellt der Konsum von Cannabis keine Straftat dar. Verboten sind jedoch der Besitz, Erwerb, Anbau oder die Einfuhr.
Die Ausnahmeregelung, den Besitz einer geringen Menge Haschisch für den Eigengebrauch als Bagatelldelikt zu behandeln, ist restriktiv und bundeseinheitlich anzuwenden.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein strafrechtliches Cannabisverbot geeignet und notwendig sein muss, um dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu entsprechen. Beide Bedingungen sind nach aktuellen Erkenntnissen nicht erfüllt. Nur eine bundesweite Entkriminalisierung kann die unverhältnismässige Verletzung von Rechtsgütern bei Ermittlungverfahren gegen Cannabiskonsumenten vermeiden.
Von den illegalen so genannten „weichen” Drogen geht nicht das gleiche Gefährdungspotential wie von den illegalen so genannten „harten” Drogen aus. Dennoch würde eine weitere Verbreitung dieser Drogen die Gefahr bergen, dass vergleichbar große Konsumentenzahlen erreicht würden wie bei den legalen Drogen. Diese Entwicklung wollen wir verhindern.
Ein Vergleich der Drogenprävalenzzahlen verschiedener Länder zeigt keinen konsistenten Zusammenhang zwischen der Repressivität der jeweiligen Drogenpolitik und der Verbreitung problematischer Konsummuster. Verschiedene Studien ergaben, dass Cannabiskonsum in Deutschland sogar weiter verbreitet ist als in den Niederlanden, wo Cannabis seit 1976 toleriert wird.
Die Junge Union unterscheidet hinsichtlich des Suchtpotentials nicht zwischen Alkohol und Nikotinprodukten auf der einen und den „weichen” Drogen auf der anderen Seite. Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen, die jedoch gesellschaftlich akzeptiert sind. Dabei ist offenkundig, dass der Alkohol als Volksdroge Nummer eins verheerende Folgen für viele Menschen hat. Diesen bereits legalisierten Drogen wollen wir keine weiteren hinzuzufügen. Konsequent ist es, auf der einen Seite keine weiteren Drogen zu legalisieren und auf der anderen, die legalisierten zumindest so weit wie möglich durch Aufklärung zurückzudrängen. Weitere frei zugängliche Drogen erhöhen nur die Zahl der möglichen Wege in die Abhängigkeit.
Tatsächlich stufen Experten das Suchtpotenzial on Alkohol und Nikotin höher ein als das von Cannabis. Die Junge Union fordet trotzdem kein Alkohol- und Zigarettenverbot. Damit setzt sie sich dem Vorwurf aus, bei der Forderung nach einer im Vergleich zu Alkohol und Nikotin schärferen Cannabispolitik mit zweierlei Massstab zu messen. Einer solchen widersprüchlichen Politik fehlt die Glaubwürdigkeit, ohne die sie nicht funktionieren kann. Fast 10 Millionen Menschen in Deutschland konsumieren trotz des Verbotes Cannabis. Eine Aufhebung des strafrechtlichen Verbotes führt also keine neue Droge ein, sondern wendet nur ein anderes, weniger schädliches Mittel an, um Probleme zu minimieren.
Es sind besonders zwei Aspekte hervorzuheben, die in der Diskussion um den Gebrauch von Haschisch berücksichtigt werden müssen: Entgegen verharmlosenden Darstellungen ist festzuhalten, dass Cannabis-Produkte zwar nicht, wie Alkohol, zu einer physischen Abhängigkeit führen können, sehr wohl aber zu einer psychischen. Außerdem gilt, dass Wein und Bier in Maßen genossen werden können, ohne dass der Genuss zwangsläufig zum Rausch führt. Cannabis-Produkte lassen diesen Weg nicht offen.
Dieser Vergleich ist einerseits rechtlich irrelevant, weil der Konsum keiner der beiden Drogen strafbar ist. Andererseits ist ein Vergleich eines "Cannabisrausches" mit einem Alkoholrausch auch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen -- zu unterschiedlich sind die Wirkungungsweisen. Gemeinsam ist jedoch beiden Drogen, dass sie vielfach zur Entspannung, zur Auflockerung bei geselligen Anlässen und zur Begleitung von Mahlzeiten eingesetzt werden und dass vom massvollen Konsum, wie er von der Mehrzahl der Konsumenten betrieben wird, keine wesentliche gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Dies gilt jedoch nicht für übermässigen Konsum. Hier zählt Alkohol zu den schädlichsten Suchtmitteln überhaupt, während selbst übermässiger Konsum von Cannabis kaum zu bleibenden Auswirkungen führt. Das Landgericht Lübeck kam unter Berufung auf Aussagen von Gutachtern zu folgendem Schluss:
Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozeßbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:
- Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.
- Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
- übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß. In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Verbänden, speziellen Krankenhäusern und speziellen Therapien, die sich mit Alkoholerkrankungen und Alkoholabhängigkeiten beschäftigen, während es weder eine spezielle Therapie für Cannabiskonsumenten noch spezielle Krankenhäuser oder Verbände gibt, die sich um Cannabiskonsumenten kümmern.
- In der Bundesrepublik einschließlich der neuen Bundesländer wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt, während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf übermäßigen Konsum von Haschisch zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch.

Die Junge Union fordert:

  • Keine Freigabe der so genannten ”weichen” Drogen.
  • Die restriktive Auslegung des ”Haschisch-Beschlusses” des BVerfG. Dabei soll die für den Eigenkonsum definierte Menge auf das niedrigste Niveau begrenzt werden.
  • Beachtung der Verantwortung der Betreiber von Freizeiteinrichtungen (z.B. Diskotheken) für die Vorkommnisse in ihren Räumlichkeiten. Eine Verweigerung der Zusammenarbeit mit den Behörden kann dabei nicht toleriert werden und muss durch ordnungsrechtliche Maßnahmen geahndet werden, die auch den Entzug der Konzession beinhalten können.
Die Junge Union ignoriert die Auswirkungen der Kriminalisierung auf Millionen von ansonsten rechtschaffenen Bürgern. Dazu gehören strafrechtliche Verfolgung, Eingriffe in Grundrechte, soziale Stigmatisierung, Zerrüttung von Familien, Arbeitsplatzverlust und viele andere Probleme. Diese Probleme lassen sich durch eine Entkriminalisierung korrigieren, ohne dass es deswegen zu mehr Problemen im Umgang mit Drogen kommen muss. Eine Entkriminalisierung ermöglicht eine bessere und glaubwürdigere Aufklärung der Konsumenten und beseitigt Schwellen bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten. Eine Umverteilung der Mittel von Repression zu Prävention ermöglicht wirksamere Hilfe bei Problemfällen.

3.5 Kokain, Heroin (Opiate), Speed und Crack

Es entstehen je nach Drogenart psychische und körperliche Abhängigkeiten. Jedoch sind die Gefahr des Abrutschens in die Sucht und die gesundheitlichen Risiken bei den „harten” Drogen ungleich höher als bei den bisher genannten Suchtstoffen. So ist hier auch ein Drogenmissbrauch mit Todesfolge möglich. Neben der Vergiftung durch die Droge, bestehen auch gesundheitliche Gefahren durch Verunreinigungen des Stoffes. Eine weitere Folge der Drogensucht ist bei diesen Stoffen häufig der Absturz in die Beschaffungskriminalität.

Für die Junge Union ist klar, dass süchtige Menschen auch als Kranke zu sehen sind, und deshalb auf die Unterstützung der Gemeinschaft bei seinem Weg aus der Sucht bauen können. Vorrang hat auch eine Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation der Abhängigen. Deshalb ist es erforderlich, verschiedene Wege bei der Suchtbekämpfung zu beschreiten.

Die Junge Union fordert:

  • Die Umsetzung des ”schwedischen Modells”. Dieses Modell sieht neben dem Angebot ”Therapie statt Strafe” auch die Zwangseinweisung in Therapieeinrichtungen vor, wenn der Abhängige durch seine Sucht sich selbst oder andere in Gefahr bringt. Hat der Drogenabhängige jedoch vor dem Hintergrund seiner Krankheit eine Straftat begangen, so darf, je nach Schwere der Tat, eine Therapie die Bestrafung keinesfalls ersetzen. Das wäre ein falsches Signal
    Das "schwedische Modell" liegt europaweit mit an der Spitze, was Todesfäle durch illegale Drogen angeht. Zwang ist keine geeignete Basis für Therapie, sondern führt in den meisten Fällen zum Rückfall und oft zu einer Verschlimmerung der Abhängigkeit.
  • Den Ausbau der niedrigschwelligen Angebote, um den Drogenabhängigen den Weg aus der Sucht zu ebnen. Dies kann in so genannten ”Kontakträumen” erfolgen. Bedingung ist jedoch, dass hier geschultes Personal zur Verfügung steht. Auf keinen Fall dürfen in diesen Räumen Drogen genommen werden.
    Konsumräume für Abhängige harter Drogen haben in vielen Städten die Drogensterblichkeit verringert und werden deswegen auch von Kommunalpolitikern der CDU unterstützt.
  • Methadonprogramme stellen eine Möglichkeit dar, um Süchtige zu stabilisieren und so möglicherweise die Voraussetzung für einen Ausstieg aus der Sucht zu schaffen. Grundsätzlich bleibt das Ziel der Suchtfreiheit maßgeblich. Die Abwehr der größten Gesundheitsgefährdungen und die Wiedereingliederung in das Berufs- und Sozialleben können durch Substitutionsprogramme erreicht werden, sind jedoch Etappenziele.
  • Eine staatliche Abgabe von Heroin an Abhängige lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nach Abschluss der Modellprojekte werden wir uns wieder mit dieser Frage beschäftigen.
  • Eine bessere Begleitung der Betroffenen nach der Therapie. Diese betrifft die Wiedereingliederung in das Berufs- und Privatleben.
Repression führt zur Ausgrenzung von Konsumenten und Abhängigen illegaler Drogen, insbesondere bei Haftstrafen. Deshalb ist eine Entkriminaliserung der Konsumenten Voraussetzung für die Minimierung von Problemen im Zusammenhang mit Drogen.

3.6 Ecstasy und Designerdrogen

Designerdrogen werden im Labor synthetisch hergestellt und ahmen die Wirkung verschiedener Drogen nach. Dabei wird die chemische Zusammensetzung der Droge so „designt”, dass sie keiner der im Betäubungsmittelgesetz genannten Drogen entspricht. Dies trifft auf Ecstasy nicht zu. Ecstasy steht als Sammelbegriff für ähnlich wirkende Stoffe wie Methylendioxy-N-methamphetamin (MDMA), Methylendioxy-N-ethylamphetamin (MDEA) oder Methylendioxyamphetamin (MDA). Der Gebrauch von Ecstasy als aufputschender Gefühlsdroge hat aufgrund der leichten Einnahme in Pillenform in den vergangenen Jahren bei Jugendlichen zugenommen. Die Droge verursacht psychische Abhängigkeiten und körperliche Gefahren durch die Ausschaltung natürlicher Schutzmechanismen des Körpers wie Müdigkeit, Muskelkater oder Durst. Langfristig sind bei regelmäßigem Gebrauch neurologische Erkrankungen zu erwarten.

Die Junge Union lehnt eine Freigabe von Ecstasy entschieden ab. Die Aufstellung von Ecstasy-Schnelltestern in Diskotheken halten wir für kontraproduktiv, da diese den Eindruck erwecken, dass der Grundstoff der Pille nicht gefährlich sei. Vielmehr ist die Aufklärungsarbeit bei den Jugendlichen deutlich zu verstärken.

Eine weitere Schwierigkeit besteht bei den immer schneller in neuen Zusammensetzungen entstehenden synthetischen Drogen. Es werden schneller neue Substanzen entwickelt, als vom Gesetzgeber erfasst werden können. Es muss daher gesetzlich festgelegt werden, dass die Herstellung, der Vertrieb und der Konsum synthetischer Drogen grundsätzlich verboten wird.
Besondere Aufklärungskampagnen auf Veranstaltungen mit einer großen Risikogruppe für Designerdrogen sollten als regelmäßige Begleitmaßnahme durchgeführt werden.

4. Internationale Drogenpolitik

Der Kampf gegen die Droge kann nicht nur in Deutschland sondern muss auch international geführt werden. Zunächst ließe sich der Angebotsdruck durch die Unterstützung der Drogenbekämpfungsmaßnahmen in den Anbauländern verringern. Der Drogenkampf ist in diesen Ländern von den Industrieländern zu unterstützen. Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg ist die Umstellung der Agrarstruktur in den Drogenanbauländern. Dies ließe sich durch entsprechende Finanzhilfen aus Europa und den USA erreichen. In diesem Zusammenhang streben wir auch eine Harmonisierung der Drogengesetzgebung in den EU-Staaten an. Insbesondere die Niederlande und die Schweiz sind aufgefordert, ihre falsche Drogenpolitik wieder umzukehren.

Die internationale Zusammenarbeit in Form der Opiumabkommen, der Einheitskonvention von 1961 sowie der Suchtstoffabkommen von 1971 und 1988 haben keines ihrer gesetzten Zeile erreicht. Im Gegenteil, wie sind von diesen Zielen haeute weiter entfernt als 1961. Eine Umstellung der Agrarstrukturen in den Anbauländern ist solange unmöglich, solange ein lukrativer Schwarzmarkt in den Verbraucherländern die Produktion bestimmter Drogen subventioniert. Warum ist Haschisch um ein Vielfaches profitabler als Hopfen? Weil es verboten ist.
Die Niederlande haben beeindruckende Ergebnisse durch ihre schadensinimierende Politik vorzuweisen, z.B. eine niedrige Sterblichkeit bei harten Drogen, eine Entkriminalisierung der Konsumenten und keine weitere Verbreitung des Konsums illegaler aber dort tolerierter Drogen. Das hat auch die Schweiz überzeugt. Wir sind überzeugt, dass auch Deutschland diesem Weg folgen wird. Die CDU/CSU wird sich schliesslich zur Cannabisreform bekennen, wie ihre Schwesterpartei CVP in der Schweiz. Das folgende ist eine Stellungnahme der JCVP, dem Schweizer Gegenstück zur Jungen Union:

Resolution der JCVP Schweiz
Verabschiedet am JCVP Tag in Ascona, 28. Oktober 2000

JA zur Legalisierung von Cannabisprodukten unter vier Bedingungen

Gestützt auf das Grundlagenpapier der JCVP Schweiz vom Juni 1999 verabschieden die Delegierten der JCVP Schweiz im Hinblick auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes und die Stellungnahme des Bundesrates folgenden Resolutionstext:

Die JCVP Schweiz tritt unter folgenden Bedingungen für die Legalisierung des Handels, des Besitzes und des Konsums von reinen Cannabisprodukten ein:

  • Prävention als wichtigster Pfeiler der Drogenpolitik muss in allen Bereichen und auf allen Ebenen institutionalisiert sein und substantielle finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung haben. Steuererträge aus dem Handel mit Cannabisprodukten müssen zweckgebunden in einen Präventionsfond fliessen.
  • Der Anbau und Handel von Cannabisprodukten muss klar reglementiert sein und kontrolliert werden. Nur eine beschränkte Anzahl entsprechend lizenzierter Betriebe mit ausgebildetem Fachpersonal darf Cannabisprodukte in Kleinstmengen für den persönlichen Gebrauch an die Endkonsumenten verkaufen. Eine Besteuerung des Cannabisumsatzes zur Finanzierung der Prävention ist vorzusehen.
  • Ein Jugendschutz für Jugendliche unter 18 Jahren muss sichergestellt und umgesetzt werden. Die Abgabe von Cannabisprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten und entsprechend zu bestrafen.
  • Das revidierte Betäubungsmittelgesetz muss auf internationale Verträge Rücksicht nehmen. Gegen einen Drogentourismus aus dem benachbarten Ausland sind z.B. bei Grenzkontrollen und im Rahmen der Bestrafung entsprechende harte Massnahmen vorzusehen.

Eine Kontrolle durch den Bund muss, wo notwendig, in allen obigen Punkten die Umsetzung in den Kantonen sicherstellen.


1 Vgl. zu den aufgeführten Zahlen und Daten: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS), Jahrbuch Sucht 2002, Bundesministerium der Gesundheit (BMG), Hessische Landesstelle gegen die Suchtgefahren (HLS) 2