Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Innen-, Rechts- und Gleichstellungspolitik
 DrogenpolitikREFORM
Autor: Georg F. (---.W1.srv.t-online.de)
Datum:   30.03.01 19:18

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Freuden nehme ich dieses Diskussionsangebot wahr und möchte Ihnen folgende Frage stellen:

Wird es in naher Zukunft in Deutschland eine Entkriminalisierung von Cannabisbesitz und den entsprechenden Vorbereitungshandlungen (Anbau, Handel) kommen, so wie sie in der Schweiz zur Zeit mit strengen Auflagen beschlossen wurde?

Über konkrete Argumente für oder gegen eine solche Politik würde ich mich sehr freuen.

Da ich auch eine eigene Meinung zum Thema habe, stelle ich sie Ihnen kurz dar.

1) Es gibt zwischen 2 und 8 Millionen Cannabisnutzer in Deutschland. Die Strafbewehrung des Umgangs mit Cannabis läßt eine genauere Schätzung offensichtlich nicht zu, da dieser Umgang im Verborgenen geschehen muß. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Regierung von der niedrigsten Zahl ausgeht und man sich selbst die Dunkelziffer denken muß.

2) Von Cannabis geht keine größere Gefahr für den/die Einzelne(n) oder eine größere Gruppe aus, als von Alkohol. Medizinische Studien (unter anderem der Roques Report für die französische Regierung) belegen im Gegenteil, das Alkohol weitaus gefährlicher und toxischer wirken kann. Eine Strafverfolgung scheint deswegen aus sachlichen/wissenschaftlichen Gründen nicht gerechtfertigt zu sein und auch nicht dem "Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Einflüssen von Drogen" zu dienen, abgesehen davon, daß sie kein geeignetes Mittel darstellt, um Drogengebrauch oder -mißbrauch zu behandeln.

3) Die Annahmen und Befürchtungen, die 1939 in den U.S.A. zu einer Verbotspolitik und 1961 (nicht zuletzt auf Drängen der U.S.A.) zu internationalen U.N.O. Vereinbarungen geführt haben, konnten nicht bestätigt werden. Vielmehr sind die Methoden, mit denen die Wissenschaftler damals eine "erhebliche" Gefährdung beweisen wollten, nachträglich diskreditiert worden und die überholten Ergebnisse (Mörderdroge, amotivationales Syndrom, Einstiegsdrogen- und Backflashtheorie, etc...) werden von keinem redlichen Wissenschaftler mehr ernst genommen. Leider sind die UNO Mitglieder auf dieses Abkommen eingegangen und haben damit die ehemals nationale Politik der Amerikaner zur internationalen Politik der Industrienationen gemacht. Deutschland hat 1971 Cannabis im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und somit das gesamte Handelsvolumen des Cannabismarktes und Millionen Cannabiskunden den kriminellen Organisationen überlassen.

4) Die Schweiz hat ein rationales und modernes Konzept vorgelegt, um dieser eklatanten Fehleinschätzung der U.N.O. entgegenzuwirken und auf aktuellere wissenschaftliche Erkenntnisse einzugehen. Sie hat erkannt, daß die Strafverfolgung bei Cannabis
a) nicht effizient ist, (schließlich gibt es in Ländern mit härteren Repressionen (z.B. Deutschland) prozentual mehr Verbraucher, als in Ländern, wo Cannabis entkriminalisiert wurde (z.B. Niederlande))
b) zu viel kostet und die Polizei und die Gerichte von notwendiger Arbeit abhält,
c) für die Millionen Verbraucher eine zusätzliche Belastung darstellt, wodurch eventuelle Mißbrauchsformen gefördert werden und de facto auch ein größeres Gesundheitsrisiko durch verunreinigte und belastete Ware mit sich bringt, abgesehen von dem erzwungenen Kontakt zum restlichen Drogenmilieu,
d) den kriminellen Organisationen einen Milliardenumsatz beschert,
e) verhindert, daß von unserem Land sowohl Gewerbe- und Cannabissteuer als auch Lizenzgebühren für das Betreiben von "Coffeeshops" eingenommen werden können.

5) Eine W.H.O. Studie zum Thema Cannabis (die Erste seit dreißig Jahren!) hatte 1997 erbracht, daß von Cannabis keine größere Gefährdung ausgehe, als von den legalen Drogen Alkohol und Tabak und somit eine Strafverfolgung nicht angemessen sei. Die W.H.O. veröffentlichte die Studie nicht, da sie nicht zum teuer finanzierten Konzept der U.N.O. paßt, welche für die Cannabisprohibition immer noch Werbung macht.

6) Die U.N.O. kritisierte die Schweiz, obwohl sie keine adäquaten Gegenargumente hat. Die EU handelt nicht. Die deutsche Regierung handelt ebenfalls nicht. Immer noch wird die Fahne der Moralapostel hochgehalten, statt auf den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu reagieren. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 1994 die Politiker, also den Gesetzgeber, aufgefordert, einen angemesseneren Rahmen (zumindest) für geringe Mengen Cannabis zu schaffen. Obwohl das Wohl und das Wehe der Millionen Verbraucher davon abhängt, reagieren die deutschen Politiker nicht. Mittlerweile sind SIEBEN Jahre verstrichen, ohne daß eine Regierungspartei den Mut gehabt hätte, die Notwendigkeit der Entkriminalisierung auszusprechen. Die Cannabisverbraucher sind politisch unerwünscht und ihre Diskriminierung ist Tradition. Wer macht sich schon für unterdrückte Randgruppen stark, wenn es nicht gerade politisch "schick" ist?
Halbwissen und geschürte Ängste verhindern einen vernünftigen Dialog über konsequente Maßnahmen, die sowohl unserer Gesellschaft nützen könnten, als auch den m.E. zu Unrecht kriminalisierten Menschen, die Cannabis nutzen. Obwohl die Einstiegsdrogentheorie für Alkohol eher gelten würde als für Cannabis, wenn sie nicht sowieso eine unwissenschaftliche Schlußfolgerung darstellen würde, findet man in jedem Revolverblatt und sogar in renomierten Zeitungen häufig Äußerungen wie: man kann es nicht entkriminalisieren, da es ja die Einstiegstdroge ist. Diesen Menschen ist vermutlich nicht klar, daß sie damit und mit der weiteren Strafbewehrung von Cannabis sowohl die Nähe zwischen Cannabis und den übrigen illegalen Drogen erzeugen, als auch die weitaus komplizierteren und gefährlicheren synthetischen Drogen verharmlosen. Wenn die deutsche Drogenbeauftragte rechtlich nicht zwischen Cannabis und Heroin zu unterscheiden vermag, wie sollten es dann jugendliche Konsumenten können, die auf dem Schwarzmarkt sicher keine seriöse Beratung zu erwarten haben.

7) Mein Vorschlag für eine Lösung:
a) Entkriminalisierung von Cannabis wie in der Schweiz
b) Förderung von modernen Studien zum Thema Cannabiskonsum und dessen Auswikungen, um die Cannabispolitik auf vertrauenswürdige Fakten zu stützen.
c) Europaweiter Diskurs und Förderung von europäischen Studien zum Thema Cannabis
d) Europa fordert die UNO auf, die internationalen Vereinbarungen zu überprüfen und ggf. abzuändern
e) Cannabis wird wieder zu den verkehrsfähigen Substanzen gezählt.
f) Anbau ist hilft strukturschwachen, ländlichen Räumen, Handel den Steuerkassen und die Legalität den Verbrauchern.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Danke auch dafür, daß ich diesen Beitrag in unserem demokratischen System einbringen durfte. Bitte bedenken Sie, daß jeder Einzelne, sofern er hier schweigt, zu der Fortführung dieser unseligen Politik beiträgt. Wenn ich Sie vielleicht nicht überzeugen konnte, so bitte ich Sie, wenigstens den Entwicklungen in der Schweiz genügend Aufmerksamkeit zu schenken, um eventuell unbegründete Befürchtungen und Vorurteile selbst erkennen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Georg F., Hamburg

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: lulu (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   30.03.01 19:48

Tja, vielfach diskutiert (hier im Forum) und breite Zustimmung erfahrend - doch was bringt es? Die Wählerstimmen der >60jährigen scheinen bei den Politikern das größere Gewicht zu haben.
Die kennen sich nämlich so gut damit aus, dass sie uns vor diesem Teufelszeug schützen müssen. Prost!

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: Fragender (---.arcor-ip.net)
Datum:   30.03.01 19:49

Sind Sie der Meinung unser Staat stellt nicht genug legale Rauschmittel unserer Jugend,unserer "Spassgesellschaft" zur verfügung?

Nein,nein,und noch mal nein zum Cannabis.Wir sind hier nicht im
Orient.Noch nicht.

 Oh Tannenbaum..........
Autor: POLIER (---.surf-callino.de)
Datum:   30.03.01 21:22

http://www.virus-bs.ch/virmain.htm


...falls jemand nachlesen möchte (zur geschichte des cannabis-verbotes).


http://www.aerzteblatt.de/archiv/artikel.asp?id=24785

("Cannabisverbot ist kollektiver Irrweg")

Und natürlich:

www.cannabislegal.de (<sajonara>)

www.cannabisnews.com


mit greulichen füssen

;~)

 Widerkäuer
Autor: flea (134.95.133.---)
Datum:   30.03.01 23:25

Das sind ja mega-Argumente die Sie da bringen.

Soll ich zum xten mal fragen warum gesundheitsschädliche potentiell tödliche Rauschmittel erlaubt sind und ein harmloses verboten ist?
Außerdem was hat das mit Jugend zu tun?
Und warum ist ein nebenwirkungsfreies pflanztliches medizinisch vielfach einsetzbares Naturprodukt vorenthalten wird?

Orient? Seit ein paar Tausend Jahren in Europa bekannt.

Fragender schrieb:
>
> Sind Sie der Meinung unser Staat stellt nicht genug legale
> Rauschmittel unserer Jugend,unserer "Spassgesellschaft" zur
> verfügung?
>
> Nein,nein,und noch mal nein zum Cannabis.Wir sind hier nicht im
> Orient.Noch nicht.

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: Christian Grabbe (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   31.03.01 01:37

Fragender schrieb:
>
> Nein,nein,und noch mal nein zum Cannabis.Wir sind hier nicht im
> Orient.Noch nicht.

Hihi....


"C-a-f-f-e-e, trink nicht so viel Caffee,
nicht für Kinder ist der Türkentrank,
schwächt die Nerven, macht dich blaß und krank,
sei doch kein Muselmann, der das nicht lassen kann."
(aus Moorweßel '89 S. 330, Kinderlied von Karl Gottlieb Hering
um 1800)

Wir sollten übrigens auch schleunigst auf Anwendung von Medizin, Astronomie, Mathematik etc. verzichten, sonst werden wir alle noch zu Orientalen....

O.K., Spass beiseite, selbst wenn das Rauchen von Cannabisprodukten eine rein „orientalische“ Erfindung wäre, ist das noch lange kein Argument das Gegen ein solches Verhalten spricht. Falls man es doch als ein solches auffasst sollte man dringend ein Seelenklempner seines Vertrauens aufsuchen...

Viel Spass beim Kaffeetrinken, aufrechte Deutsche!

Christian Grabbe

 Rassistisches Liedgut
Autor: flea (---.botanik.Uni-Koeln.DE)
Datum:   31.03.01 12:53

"C-a-f-f-e-e, trink nicht so viel Caffee,
nicht für Kinder ist der Türkentrank,
schwächt die Nerven, macht dich blaß und krank,
sei doch kein Muselmann, der das nicht lassen kann."

Diesen Dreck hab ich in der Schule noch gelernt...

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: Megan (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   31.03.01 15:46

Ihre Argumente gegen die Legalisierung von Cannabis zeugen von Unkenntnis über diese Pflanze und ihre Wirkung. Nebenbei stört mich dieses 'noch nicht' am Ende Ihres Postings ganz gewaltig. Es liegt nicht in meiner Absicht, Ihnen Ausländerfeindlichkeit zu unterstellen, deshalb frage ich Sie: Was möchten Sie damit aussagen?

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: cartmanDE (---.du.gtn.com)
Datum:   31.03.01 16:04

Zum bessern Verständnis der Problematik:

Das sogen. Lübecker Gutachten

Jz. - 713 Js 16817/90 StA Lübeck -
- 2 Ns (Kl. 167/90) -

Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte.
Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genusses von
Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von Cannabisprodukten zum Nikotin.

Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die
Kammer angeschlossen hat. Die Kammer hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak
gehört. Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner
fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein-Klinik in Lübeck). Dort befinden sich
überwiegend alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz
verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner
gesamten beruflichen Tätigkeit. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie
sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck
und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt. Er hat
im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und
pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neusten
wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.

Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die
mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur
Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:

Die körperlichen Auswirkungen übermässigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und
können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche
Wirkungen herbeiführen.
Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf,
während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
übermässiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine
gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit
gerechnet werden muss.
In der Bundesrepublik gibt es eine Vielzahl von Verbänden, speziellen Krankenhäusern und speziellen Therapien, die
sich mit Alkoholerkrankungen und Alkoholabhängigkeiten beschäftigen, während es weder eine spezielle Therapie für
Cannabiskonsumenten noch spezielle Krankenhäuser oder Verbände gibt, die sich um Cannabiskonsumenten
kümmern.
In der Bundesrepublik einschliesslich der neuen Bundesländer wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr
geschätzt, während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf übermässigen Konsum von
Haschisch zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch.
Die wirtschaftlichen Folgekosten aufgrund des Alkoholkonsums werden in der Bundesrepublik auf jährlich 50
Milliarden DM geschätzt, während bei Cannabisprodukten entsprechende Zahlen nicht existieren.
Der Alkoholkonsum hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (Arbeitsunfälle, Kündigungen, Krankheitsfälle,
Einstellungen von Suchtberatern), während bei Cannabisprodukten entsprechende Beobachtungen und Schätzungen
nicht existieren.
Der Anteil von tödlichen Unfällen, die im Zusammenhang mit Alkohol stehen, wird in der Bundesrepublik auf 5O %
geschätzt und die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit Personenschäden auf gut 30.000 pro Jahr,
während bei Cannabisprodukten auf keine entsprechenden Beobachtungen oder Schätzungen zurückge-
Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden in diesem Zeitraum mehr
als 140.000 Tatverdächtige (knapp 10 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach polizeilichem Erkenntnisstand bei
der Tatausführung unter Alkoholeinfluss standen. Im Bereich der Gewaltdelikte (z.B. Totschlag, Vergewaltigung,
Sexualmord) liegt der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss über 36 %, während bei Cannabisprodukten
entsprechende statistische Erhebungen nicht durchgeführt werden.

Im einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen:

Wirkungsweisen des Alkohols:

Körperliche und psychische Auswirkungen

aa.)
Alkoholintoxikationen reichen von leichter Gehstörung, starker Gehstörung, Reflexlosigkeit bis zur
Bewusstlosigkeit und Kreislaufinsuffizienz,
bb.)
Leichte Alkoholräusche (0,5 - 1,5) sind gekennzeichnet durch Herabsetzung der psychomotorischen
Leistungsfähigkeit, allgemeine Enthemmung, Beeinträchtigung der Fähigkeit kritischer Selbstkontrolle;
mittelgradige Räusche (1,5 - 2,5) durch euphorische Glückstimmung oder aggressive Gereiztheit,
Verminderung der Selbstkritik, Enthemmung, Benommenheit, Psychomotorischer Unsicherheit,
unreflektierter Bestrebung, triebhafte Bedürfnisse zu befriedigen, Fehlen zielgerichteter Konstanz und
Bereitschaft zu primitiven, vorwiegend explosiven Reaktionsweisen; schwere Rauschzustände (über 2,5)
durch Bewusstseinsstörungen und Verlust realen Situationsbezuges, Desorientiertheit. illusionäre situative
Verkennung, motivlose Angst, Gleichgewichtsstörungen hin bis zur Ataxie, Dysarthrie und Schwindel,
Schädel-Hirn-Trauma, evtl. mit komplizierender intrakranieller Blutung.
cc.)
Die neüre Alkoholforschung lässt zehn psychopathologische Syndrome erkennen, die einzeln oder in
verschiedenen Verbindungen auftreten (Störungen des Bewusstseins und der Motorik, Störungen der
Orientierung, paranoid-halluzinatorisches Syndrom, manisches, gereizt-aggressives, depressives Syndrom,
Angstsyndrom, Suizidalität, sexuelle Erregung, amnestisches Syndrom).
dd.)
Das Alkoholentzugssyndrom wirkt sich internistisch, vegetativ, neurologisch und psychisch aus.
ee.)
Es gibt kaum ein Organsystem, an dem nicht Syndrome oder Krankheiten gefunden wurden, die nicht mit
dem Alkoholismus ursächlich in Verbindung zu bringen sind: z.B. Fettleber, chronische Lungenerkrankung,
Traumata, Bluthochdruck, Mangelernährung, Anämie, Gastritis, Knochenbrüche, Hiatushernie,
Leberzirrhose, Magen-Darm-Geschwüre, chronischer Hirnschaden, Fettsucht, Herzkrankheiten,
gastrointestinale Blutung, epileptische Anfälle, Diabetes, Harnwegsinfekt.
ff .)
Die alkoholische Leberzirrhose ist eine relativ häufige Erkrankung bei fortgeschrittenem Alkoholmissbrauch.
30-50 % aller Leberzirrhosen sind auf den Missbrauch zurückzuführen. Beschwerden sind Appetitlosigkeit,
Müdigkeit, Depressivität. Es kommt gelegentlich zu Hautveränderungen. Die Haut ist pergamentpapierartig
verdünnt und zeigt weisse Flecken. Körperbehaarung und Schambehaarung lässt nach. Potenz und Libido
vermindern sich. Der schwere, alkoholbedingte Leberschaden führt über tiefere Bewusstseinstrübung zum
Koma.
gg.)
Alkoholiker neigen zu mehr Infektionen der Luftwege.
hh.)
Die akute Alkoholintoxikation, besonders bei chronischen Alkoholikern, löst typische
Knochenmarksveränderungen aus und stört somit das Immunsystem.
ii.)
Alkohol wirkt auf die Muskeln in der Weise, daß die Muskulatur schwillt, stark druckempfindlich und
krampfanfällig ist.
jj .)
Alkoholismus verändert das Gehirn morphologisch und funktionell mit der weiteren Folge psychischer
Veränderungen. 3 - 5 % der Alkolholiker werden vom sogenannten Wernicke-Korsakow-Syndrom
befallen, das durch folgende Störungen gekennzeichnet ist:

Verlust des Altgedächtnisses, regelmässig verbunden mit der Unfähigkeit, sich neue
Gedächtnisinhalte einzuprägen;
verminderte Fähigkeit der Reproduktion von Gedächtnisinhalten;
eindeutige Verschlechterung der Auffassungsfähigkeit;
Verminderung der Spontanität und Initiative;
Störungen der Konzentrationsfähigkeit, der räumlichen Organisation und der visüllen und verbalen
Abstraktion.

kk.)
20 - 40 % aller Alkoholiker leiden an Polyneuropathie, die mit schmerzhaften Missempfindungen,
Kribbelparästhesien und Taubheitsgefühl beginnt. Danach kommt es zu ziehenden, brennenden und
stechenden Muskelschmerzen mit Krämpfen und Muskelschwäche.
ll.)
Tremorerscheinungen sind bei Alkoholikern sehr häufig. Sie sind anfangs reversibel, später nicht. Das
Leiden beginnt als feinschlägiger Tremor. Er setzt an den Händen ein, der sich später ausbreitet auf Zunge,
Lippen, Augenlider, Kopf und Füsse.
mm.)
Es gibt eine sogenannte Alkoholepilepsie bei chronischen Alkholikern, die früher keine latente
Krampfbereitschaft aufgewiesen haben
nn.)
Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, ist bei Männern mit einem hohen Alkoholkonsum um mehr als
das Vierfache höher als bei Abstinenten oder bei geringem Konsum.
oo.)
Das sogenannte Alkoholdelir ist gekennzeichnet von Desorientiertheit in örtlicher, zeitlicher und situativer
Hinsicht. Es bestehen Auffassungsstörungen und illusionäre Verkennungen. Die Wahrnehmungsstörungen
können zu einer gesteigerten Suggestibilität und Konfabulationen führen. Die Stimmung ist schwankend,
gekennzeichnet durch Angst, Reizbarkeit und durch eine gewisse Euphorie. Typisch ist psychomotorische
Unruhe mit nestelnden Bewegungen und Bettflüchtigkeit.
pp.)
Beim Alkoholiker gibt es verstärkt Eifersuchtsideen und Eifersuchtswahn.
qq.)
Alkoholmissbrauch vor und während der Schwangerschaft kann schwere Schädigungen des Embryos
verursachen. Für die Bundesrepublik wird eine jährliche Rate der Alkoholembryopathie von 1800
geschätzt. Deren wichtigsten Symptome sind Wachstumsdefizit, Minderwuchs, Untergewicht,
statomotorische und geistige Retardierung, Hyperaktivität, Muskelhypotonie, verkürzter Nasenrücken,
schmale Lippen, auch Missbildungen.



Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.)
Anzahl der Alkoholabhängigen

Die Anzahl der Alkoholabhängigen wird in der Bundesrepublik bei einer Geschlechterrelation
von 1 (weiblich) zu 2 (männlich) auf 2,5 Millionen geschätzt.
bb.)
Wirtschaftliche Folgekosten

Die gesamtwirtschaftlichen Folgekosten des Alkoholkonsums werden mit ca. 50 Mrd DM
angegeben (vgl. H.H. Kornhuber, in Sonderdruck "Deutsches Ärzteblatt" - ärztliche
Mitteilungen, Heft 19 Seite 1347 bis 1362 vom 12. Mai 1988, im Sonderdruck Seite 2).
cc.)
Auswirkungen auf dem Arbeitsplatz

25 % aller Arbeitsunfälle in der Bundesrepublik sind auf Alkohol zurückzuführen. Bei jeder 6.
Kündigung geht es um Alkohol, Alkoholkranke sind 2,5 mal häufiger krank als andere
Mitarbeiter. In über 800 Betrieben und Behörden werden schon Suchtberater eingesetzt (vgl.
Jahrbuch der Sucht 1991, Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, Seite 29).
dd.)
Auswirkungen im Strassenverkehr

Unter Berücksichtigung von Dunkelzifferrelationen wird der Anteil von tödlichen Unfällen, die im
Zusammenhang mit Alkohol stehen, auf 5O % geschätzt (vgl. Stephan in Jahrbuch der Sucht
1991, a.a.O., Seite 106, 107). Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit
Personenschaden wird auf gut 30.000 pro Jahr geschätzt.
ee.)
Alkoholtote

Die Zahl der Alkoholtoten wird in Deutschland einschliesslich der neün Bundesländer mit ca.
40.000 jährlich angegeben.
ff.)
Auswirkungen auf strafbare Handlungen

Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 1990 wurden
in diesem Zeitraum 141.180 Tatverdächtige (= 9,8 % aller Tatverdächtigen) registriert, die nach
polizeilichem Erkenntnisstand bei der Tatausführung unter Alkoholeinfluss standen (vgl.
Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes 1990, Seite 85). Die Wirkung des
Alkohols, die Gewaltbereitschaft zu erhöhen, wird besonders deutlich, wenn der Anteil der
Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss in bestimmten von Gewalt geprägten Deliktsgruppen
untersucht wird. So betrug der Anteil der Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss bei "Widerstand
gegen die Staatsgewalt" 63,3 %. Bei anderen Gewaltdelikten ergeben sich folgende Zahlen:


Totschlag: 47,4 %
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang: 41,4 %
Vergewaltigung: 36,6 %
Vergewaltigung überfallartig durch Gruppen: 50 %
gefährliche und schwere Körperverletzung: 33,9 %
Mord: 29,1 %
Sexualmord: 46,7 %
vorsätzliche Brandstiftung: 29,1 %
sexuelle Nötigung: 28 %
(vgl. Polizeiliche Kriminalstatistik, a.a.O., Seite 85).



Diesen katastrophalen und verheerenden Wirkungen individueller und gesamtgesellschaftlicher Art stehen
folgende Wirkungen des Haschischkonsums gegenüber:

Wirkungsweisen der Cannabisprodukte:

Allgemeine Wirkungen

Zu den allgemeinen Eigenschaften der Droge hat die Kammer folgende Feststellungen getroffen:

Der Hauptwirkstoff der Cannabisprodukte ist das THC, genauer das Tetrahydrocannabinol, Das THC wird im natürlichen
Cannabis durch eine Fülle weiterer Wirk- und Duftstoffe ergänzt. Unter den 60 weiteren Cannabinoiden ragen hervor das
Cannabidiol (CBD), das beruhigend (sedativ) wirkt, gelegentlich auch für Kopfschmerzen sorgen, aber auch die
THC-Wirkung verlängern soll, sowie das Cannabinol (CBN), ein Abbauprodukt des THC (vgl. Qünsel in: "Drogen und
Drogenpolitik", Ein Handbuch, herausgegeben von Sebastian Scheerer u. Irmgard Vogt, Campus 1989, Seite 380 m.w.N.).
Cannabis wird bei uns üblicherweise geraucht und zwar meist zusammen mit Tabak als "Joint" oder aber in der Pfeife. Neben
der in der Forschung häufigeren Injektion und dem Einatmen von Cannabisdampf, kann man Cannabis auch als "Tee" trinken
oder aufgelöst im Tee, als Gewürz im Essen, aber auch als Gebäck zu sich nehmen (vgl. Qünsel, Drogen und Drogenpolitik,
a.a.O., Seite 380). Das THC wird über die Schleimhäute aufgenommen und im Körper zu "Metaboliten" verwandelt. Seine
Wirkung tritt beim Rauchen so rasch ein, dass die Dosishöhe meist relativ einfach zu regulieren ist; beim Essen und Trinken
verzögert der Umweg über die Leber die Wirkung mitunter über eine Stunde, weswegen Anfänger aus Ungeduld leicht zu
hohe Dosen einnehmen, Mit einer THC-Dosis von 2-10 mg beim Rauchen und etwa der dreifachen Menge beim Essen und
Trinken, das ist nach THC-Gehalt etwa 0,5 bis 1 Gramm Haschisch, erreicht man eine Wirkungsdauer von etwa 1 - 4
Stunden (vgl. Qünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite 381). Die kurz- wie langfristige Wirkung des Cannabis hängt
-wie bei vielen anderen Drogen- ebenso davon ab, wieviel und wie häufig man es konsumiert, wie auch davon, in welchem
"Set und Setting" dies geschieht, wobei alle Faktoren von einander abhängig sind. Dabei hängen Art und Weise des Erlebens
von Cannabisprodukten in besonderer Weise vom "Set und Setting" ab, also von der Situation, in der man Cannabis einnimmt,
vom eigenen persönlichen Zustand wie von der sozialen Umgebung, von den eigenen Ängsten und Hoffnungen und den in der
Gruppe wie in der umfassenderen Kultur mit diesem Genuss verbundenen Erwartungen (vgl. hierzu Qünsel, Drogenelend,
Campus 1982, Seite 76). Die Effekte, die mit der Einnahme von Cannabisprodukten verbunden sind, lassen sich sozial
erlernen, wobei die Erwartungshaltung eine grosse Rolle spielt (vgl. Qünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 381). Bei
stärkerer Dosis, also insbesondere beim Trinken oder Essen oder bei der Verwendung von Haschischöl, sind eindeutigere
halluzinogene Effekte zu erwarten (vgl. Qünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382). Nicht nur das Ausmass der
Dosis -etwa die Art und Weise, wie man einen "Joint" füllt- und Inhalte des Erlebens sind soziokulturell erlernt, sondern auch
die Häufigkeit des Konsums, was als leichter bzw. schwerer Gebrauch gilt, zu welcher Gelegenheit man Cannabis konsumiert
und wann man damit aufhören soll (vgl. Oünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.0., Seite 382).
Die psychischen Wirkungen beschreibt Binder (Haschisch und Marihuana, Deutsches ärzteblatt 1981, Seite 120) wie
folgt:"Nach dem Rauchen von 1 Gramm Marihuana entsteht ein etwa drei Stunden daürnder Rauschzustand, der durch ein
Gefühl von Losgelöstheit charakterisiert ist, das eine meditative Versenkung oder eine Hingabe an sensorische Stimuli erlaubt.
Der Zustand ist im allgemeinen frei von optischen und akustischen Halluzinationen, die beim vier- bis fünffachen dieser Dosis
auftreten können. Subjektiv gesteigert wird die Gefühlsintensität beim Hören von Musik, beim Betrachten von Bildern, bei
Essen und Trinken und bei sexüller Aktivität. Der Rausch ist zweiphasig und geht nach der Anregungsphase in eine milde
Sedierung über. Bei der genannten Dosierung dominiert eine passive euphorische Bewusstseinslage, bei höherer Dosierung
kann es zu paranoiden Vorstellungen und Dysphorie kommen.... Die Droge führt kaum zu Toleranzbildung und die
Konsumenten kommen über Jahre ohne Dosissteigerung aus."Cannabis besass bis in dieses Jahrhundert auch bei uns eine
medizinische Bedeutung. Weltweit galt es stets als wichtiger Bestandteil der Volksmedizin (vgl. Oünsel, Drogen und
Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382 m.w.N.). In neuerer Zeit untersucht man die Wirkungen von Cannabis bei Glaukomen zur
Verminderung des Augeninnendrucks, bei spastischen Krämpfen und Epilepsie sowie bei Asthma und Anorexia nervosa. Eine
ganz besondere Bedeutung gewann es als Mittel gegen den Brechreiz bei Anti-Krebs-Mitteln. In den USA hat man deshalb
500 Krankenhäusern THC zur Bekämpfung dieses Erbrechens praktisch freigegeben und in 23 Staaten diese Behandlung
dem Ermessen jedes Arztes überlassen (vgl. Oünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 382 m.w.N.).

Ein Blick auf Umfragedaten belegt, dass vornehmlich jüngere Menschen Cannabis konsumieren. Sie tun dies, um ihre
Stimmung zu heben (34 %), um den Alltag zu vergessen (28 %), weil man sich entspannt (25 %), Hemmungen überwindet (24
%), intensiver hört und sieht (19 %), und weil man leichter Kontakt züinander bekommt (17 %) (vgl. Qünsel, Drogenelend,
a.a.O., Seite 76 m w.N.).

Körperliche und psychische Auswirkungen

aa.)
Körperliche Auswirkungen

Die körperlichen Auswirkungen des Cannabisgebrauches sind relativ gering. Herz und Kreislauf
werden nicht beeinträchtigt, wenn auch der Puls aktiviert wird. Aus diesem Grunde besteht bei
Personen mit Kreislaufschäden Anlass, mit dem Gebrauch von Cannabis vorsichtig umzugehen.
Wissenschaftliche Beweise dafür, dass der Konsum von Cannabis sowohl bei der Fortpflanzung
als auch im Immunsystem Schäden hervorruft, sind bislang nicht vorgelegt worden. Der
Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat darauf verwiesen, dass es zwar in Tierversuchen
Hinweise für solche Wirkungen gebe, er hat jedoch eine übertragung der im Tierversuch
gewonnenen Erkenntnisse auf den menschlichen Organismus abgelehnt. Zur Begründung hat er
angeführt dass der tierische Organismus häufig in ganz anderer Weise reagiere als der Mensch.
Darüber hinaus werde gerade bei den typischen kleinen Säugetieren mit Dosen gearbeitet, die
knapp unterhalb der bei Menschen praktisch nicht erreichbaren Todesdosis liegen. Schliesslich
fehle bei den Labor- wie Tierversuchen der Blindversuch, nachdem der Auswertende nicht
wissen darf, welches Objekt Cannabis erhielt und welches nicht (vgl. hierzu Qünsel, Drogen und
Drogenpolitik, a.a.O., S. 385).
Darüber hinaus kann das Rauchen von Cannabis zu Lungenschäden führen. Dieser mögliche
Schaden ist jedoch im Vergleich mit dem Schaden, der durch das Rauchen selbst verursacht
wird, eher zweitrangig. Da Haschisch aber auch in anderer Form konsumiert werden kann (durch
Trinken im Tee; durch Essen im Kuchen) ist diese mögliche Schädigung der Lunge kein
spezifisches Risiko des Cannabiskonsums.

bb.)
Psychologische Auswirkungen

Es gibt derzeit keinen Beweis für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen
durch chronischen Cannabisgebrauch. Jedoch ist die zur Intelligenzleistung notwendige Funktion
des Kurzzeitgedächtnisses unter Einfluss von Cannabis reduziert (vgl. Schönhöfer, Die
Pharmakologie der Cannabis-Wirkstoffe, in Arzneimittelforschung 23, 1973, Seite 55).
Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, dass der Cannabiskonsum originär Psychosen
hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, daß der Cannabiskonsum
allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich
auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel oder entsprechende Medikamente
hervorrufen. Die eigentliche Schädigung in der Psyche hat nach den Angaben des
Sachverständigen jedoch bereits vorher stattgefunden. Zu diesen Angaben des Sachverständigen
passt auch die bei Qünsel (vgl. Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 387) getroffene
Feststellung: "Zur Zeit gibt es keine zureichenden Gründe, die dafür sprechen, dass eine
Cannabis-Psychose als besonderer klinischer Befund existiert".

Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat auf entsprechenden Vorhalt diese Aussage bestätigt. Die
Beweisaufnahme hat auch ergeben, dass das sogenannte "amotivationale Syndrom" keine
spezifische Folge des Cannabis-Konsums ist. Bei dem "amotivationalen Syndrom" handelt es sich
um ein durch "Apathie, Passivität und Euphorie gekennzeichnetes Zustandsbild". Der
Sachverständige hat in übereinstimmung mit Schönhöfer (vgl. a.a.O., Seite 55) ausgeführt, dass es
nicht möglich sei, eine kausale Beziehung zwischen dem Cannabisgebrauch und dem
"amotivationalen Syndrom" herzustellen. Schönhöfer hält hier vielmehr einen Umkehrschluss für
zulässig. Nach seiner Meinung machen die Elemente des ämotivationalen Syndroms" erst das
Rauscherlebnis des Cannabiskonsums interessant und bedingen somit diesen Konsum (vgl.
Schönhöfer, a.a.O., S. 55).
Auf diese Zusammenhänge hat auch der Sachverständige Dr. Barchewitz auf entsprechenden
Vorhalt hingewiesen. Dies entspricht auch den Untersuchungen, auf die Qünsel (Drogen und
Drogenpolitik, a.a.O., Seite 388) verweist. In empirischen Untersuchungen ist nachgewiesen
worden, dass Cannabiskonsumenten "weniger sorgfältig, weniger diszipliniert und nicht so
strebsam" sind wie eine Kontrollgruppe, "was sich auch darin zeigt, dass sie signifikant weniger
nach Erfolg strebt". Jedoch seien auch potentielle Konsumenten, die nicht strikt gegen Cannabis
eingestellt gewesen seien, aber noch kein Cannabis konsumiert hätten, signifikant weniger
karriere-orientiert... als die Antikonsumenten". Oünsel kommt daher zu der Auffassung, dass
Cannabis eingebunden in einen grösseren Lebensstil sei, der schon vor dem Konsum vorhanden
gewesen sei und deswegen allenfalls als Symptom, jedoch nicht als dessen Ursache zu begreifen
sei.

Zusammenfassend lassen sich deswegen die Befunde zum psychischen Bereich wie folgt
beschreiben:
Nach derzeitigem Wissensstand sind keine gravierenden Störungen zu erwarten, wenn
auch Personen mit Neigungen zu psychischen Störungen ebenso auf Cannabis
verzichten sollten wie diejenigen, die sich damit sozial unerträglichen Situationen
entziehen wollen.

cc.)
Körperliche Abhängigkeit

Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis -anders als bei Alkohol und harten Drogen-
praktisch nicht zu beobachten. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgeführt,
dass allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der täglichen Kaffeedosis- leichte
Schlafstörungen, Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten können. Auch seien
Dosissteigerungen aus physiologischen Gründen nicht festzustellen. Vielfach ist sogar beobachtet
worden, dass erfahrene Konsumenten weniger Cannabis brauchen, um "high" zu werden als
Anfänger (vgl. Qünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 389 m.w.N.). Die
Sachverständigen haben darüber hinaus ausgeführt, dass allenfalls eine leichte psychische
Abhängigkeit vorhanden sei. Diese sei aber nicht. anders einzustufen, als die, die beim täglichen
Kaffeetrinken entstehe. Qünsel (Drogen und Drogenpoltik, a.a.O., Seite 389) führt hierzu
folgendes aus: "Eine Vorstellung von diesen Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an
das eigene abendliche Glas Bier denkt, an den üblichen Morgenkaffee oder an die Leere, die
entsteht, wenn man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere überfällt uns, wenn der Fernseher
repariert werden muss, die Tageszeitung wegen Streiks fehlt, die Prüfung bestanden ist oder bei
Arbeitslosigkeit oder Verrentung der alltägliche Arbeitstrott ausfällt."

dd.)
Tödliche Dosis

Bei dem Cannabiskonsum gibt es im Gegensatz ,zum Alkohol, Nikotin und harten Drogenkonsum
keine wissenschaftlich ermittelte letale (= tödliche) Dosis. Todesfälle die auf exzessiven Konsum
zurückzuführen sind, sind bei Haschisch nicht bekannt.






Gesellschaftliche Auswirkungen

aa.)
Anzahl der Haschischkonsumenten

Die Gesamtzahl der Konsumenten ist nicht bekannt. Die Angaben hierüber schwanken. Körner
geht in seinem Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz unter Berufung auf die Zeitschrift
Suchtreport 1988, Heft 2 von ca. 3 bis 4 Mio Cannabisabhängigen aus (vgl.. Körner a.a.O.,
Einleitung Seite 9). In der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes vom 21. Dezember 1990 wird
eine Zahl von mehreren Hunderttausend und 1 bis 2 Mio angegeben. Der Drogenexperte Berndt
Georg Thamm schätzt in seinem Buch "Drogenfreigabe-Kapitulation oder Ausweg ?" (Verlag
Deutsche Polizeiliteratur GmbH, 1989) für die Bundesrepublik eine Anzahl von über 2 Mio.
Konsumenten von Cannabisprodukten (vgl. Thamm, a.a.O., Seite 232).

bb.)
Haschischtherapie

Es gibt keine spezielle Haschischtherapie und auch keine therapeutische Einrichtung für
Haschischkonsumenten. Dort wo Haschischkonsumenten einer psychologischen oder
psychiatrischen Behandlung bedürfen, ist nach den Darlegungen des
Sachverständigen Dr. Barchewitz der Haschischkonsum nicht die Ursache. Vielmehr steckt
dahinter ein persönliches Problem. Ist dies behoben, dann schwindet auch das Bedürfnis zum
Konsum, da dieser körperlich nicht bedingt ist.

cc.)
Auswirkungen auf strafbare Handlungen

Im Gegensatz zum Alkohol und zu den sogenannten harten Drogen wird die polizeiliche
Kriminalstatistik nicht unter dem Gesichtspunkt geführt, ob der Tatverdächtige die Tat unter dem
Einwirken von Cannabiskonsum begangen hat. Es. gibt in der polizeilichen Kriminalstatistik
hierzu keine statistischen Erhebungen. Daraus lässt sich entnehmen, dass dies für die Begehung
von Straftaten kein relevanter Faktor ist. Dies verdient besondere Hervorhebung im Verhältnis
zum Alkohol, weil der Alkohol häufig eine stimulierende Wirkung hat, die insbesondere die
Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten fördert.
Haschisch hat eine im Grundsatz umgekehrte Wirkungsweise. Der Konsum von Haschisch führt
zu einer Hinwendung nach innen und begleitend dazu zu einem Rückzug von der äusseren
sozialen Realität Dabei hat die Einnahme von Haschisch nach den Ausführungen der
Sachverständigen regelmässig eine mehr beruhigende und einschläfernde Wirkung. Allerdings sei
davon auszugehen, dass sich insbesondere diese Eigenschaften im Strassenverkehr nachteilig
bemerkbar machen könnten.
ff.)
Einstiegsdroge

Im Gegensatz zu den Motiven des Gesetzgebers bei der Neufassung des
Betäubungsmittelgesetzes im Jahre 1971 steht zur überzeugung der Kammer nach den
Ausführungen der Sachverständigen und der dabei erörterten und vorgehaltenen Literatur fest,
dass Haschisch keine "Einstiegsdroge" für härtere Drogen ist und auch keine
Schrittmacherfunktion entfaltet.

Die Sachverständigen haben in Übereinstimmung mit der Auskunft des Bundesgesundheitsamtes
zunächst festgestellt, dass es keinen medizinischen und biologischen Auslöser für die Behauptung
gibt, dass Konsumenten sogenannter weicher Drogen auf harte Drogen umsteigen.

Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 (vgl.
Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten
auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw. zur Umsteigegefahr Stellung
genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, dass diese
Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei. Abschliessend heisst es in der
Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts: "Der Gebrauch von Cannabis führt ferner
keineswegs zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen greifen
insgesamt etwa 5 % aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis haben, zu härteren Drogen
(Geschwinde, a.a.O., Seite 44 N 166)." Auch Körner lehnt in seinem Kommentar zum
Betäubungsmittelgesetz die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ab. Es helsst dort (a.a.O.,
Anhang C 1, Seite 1070): "Die Theorie von Haschisch als Einstiegsdroge ist kein überzeugendes
Argument, weil der Weg zum Heroin ebenso häufig über Alkohol und Tablettenkonsum verläuft,
ohne dass deshalb ein Verbot von Alkohol oder Tabletten zu fordern wäre." Die Kammer lehnt
daher in Übereinstimmung mit den Sachverständigen und den vorstehenden zitierten Autoren die
Theorie von der "Einstiegsdroge" ab. Die Theorie von der sogenannten Einstiegsdroge wird von
der (unzutreffenden) Denkschablone getragen, dass aus der Verwendung der Droge ein Drang
nach Dosissteigerung logisch folge und dieser von der leichten zur starken Dosis führen müsse
(vgl. hierzu Qünsel, Drogen und Drogenpoli- tik, a.a.O., Seite 391). Dabei wird übersehen und
unberücksichtigt gelassen, ob die Drogen in ihrer Wirkung miteinander vergleichbar sind und
dass dann doch der leichte und beliebig steigerbare Alkoholkonsum als Alternative viel näher
liegt (vgl. Qünsel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., S. 391).
Es wurde bereits darauf verwiesen, dass der Cannabiskonsum in seiner Zielrichtung eine mehr,
beruhigende und sedierende Wirkung hat, während zum Beispiel die Drogen Kokain und Heroin
stark euphorisierende Auswirkungen haben. Diese Drogen stellen daher von ihrer
Wirkungsweise keine Steigerung der Cannabisprodukte dar, sondern haben eine vielmehr
entgegengesetzte, dem Alkohol ähnliche Wirkung.
Deshalb fehlt es schon an einer den Umstieg tragenden subjektiven Zielvorstellung, die darauf
angelegt ist, die Wirkungsweise des bisherigen Rauschmittels zu steigern.
Darüber hinaus führt gerade der Konsum von Haschisch -wie bereits dargelegt- nicht zu einer
Toleranzausbildung, die nach immer stärkeren Dosen drängt. Im Gegenteil: haschischgewöhnte
Konsumenten werden regelmässig mit einer niedrigeren Dosis "high" als Anfänger (vgl. oben S.
30). Darüber hinaus wird der Versuch unternommen, die Umstiegstheorie statistisch wie folgt zu
begründen (vgl. dazu Täschner, Das Cannabis-Problem 1979, Seite 169; zitiert nach Kreuzer,
NJW 1982. Seite 1311): "untersucht man andererseits aber klinisch-stationär behandelte
Drogenabhängige, meist Heroinsüchtige oder Polytoxikomane, so stellt man fest, dass sie ihre
Drogenkarriere zu 98 bis 100 % mit Haschisch begonnen hatten." Kreuzer verweist in seinem
Aufsatz auf Untersuchungen von Prof. Keub, wonach diese Theorie in den USA sschon längst
tot war, als -scil. bei uns- die Drogenwelle 1968 begann". Kreuzer führt weiterhin aus, dass Prof.
Keub in einer Studie nachgewiesen habe, dass Alkohol die Haupteinstiegsdroge sei und dass bei
einem Drogenkongress in Wien alle anwesenden Experten verschiedener Disziplinen die
Einstiegstheorie verworfen hätten (vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fussnote 9). Kreuzer führt in
seinem Aufsatz auch weitere Untersuchungen an, die für deutsche Verhältnisse die Unhaltbarkeit
der Einstiegstheorie ergeben hätten (vgl. Kreuzer, a.a.O., Seite 1311 Fussnote 10).
Darüber hinaus lässt sich die Einstiegstheorie auch anhand der statistischen Zahlen über die
geschätzten Drogenabhängigen widerlegen. Der Pharmakologe Schönhöfer hat in seinem Aufsatz
(a.a.O., Seite 54) die Umsteigetheorie an Zahlen, die für Amerika gelten, überprüft. Wörtlich
heisst es: "Der Direktor des "Natonal Institute of Mental Health" schätzte in einem Hearing vor
dem "Subcommittee to Investigate Juvenile Delinqüncy" am 17. September 1969 die Zahl der
Jugendlichen Marihuana-Konsumenten in USA auf 8 bis 12 Mio. Im Mai und Oktober des
gleichen Jahres veröffentlichte die "Washington Post" Gallup-Umfragen, die die Zahl der
Marihuana-Konsumenten mit rund 10 Mio angaben. Nach der hier in der Bundesrepublik
üblichen Umsteigertheorie müssten also heute rund 30 % dieser Menschen, mithin also 3
Millionen Heroinsüchtige sein. Das ist nicht der Fall. Die Zahl der Heroinsüchtigen in den USA
liegt bei 200.000 mit einer geschätzten Dunkelziffer gleicher Grösse, also insgesamt bei 400.000.
Das sind zwischen zwei bis vier, rund also höchstens 5 % der Marihuana-Konsumenten." Diese
Zahlen belegen, dass ein Umstieg nur in geringem Umfange stattfindet. Sie entsprechen den
Zahlen, die das Schweizer Bundesgericht zugrunde gelegt hat, und die auch auf die
Bundesrepublik zutreffen. Nach den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Barchewitz ist
davon auszugehen, dass es in der Bundesrepublik ca. 100.000 Drogenabhängige gibt, die
sogenannte harte Drogen konsumieren. Die Zahl der Haschischkonsumenten liegt -wie bereits
dargelegt- zwischen 2 und 4 Mio.. Dieses krasse Missverhältnis von Cannabiskonsumenten zu
Konsumenten "harter" Drogen beweist, dass offensichtlich kein kausaler Umsteigeeffekt
vorhanden ist.

Dies haben auch die von der Kammer gehörten Sachverständigen ausdrücklich bestätigt. Sie
haben vielmehr darauf verwiesen, dass eine Suchtkarriere, die einmal beim Heroin ende,
typischerweise vom frühen Gebrauch von Nikotin oder Alkohol geprägt sei. Sie meinen daher,
dass der Gebrauch dieser bei uns üblichen Konsumdrogen viel eher einen Einstiegseffekt
aufweise. Darüber hinaus haben die Sachverständigen darauf hingewiesen, dass ein
Umsteigeeffekt allenfalls durch den gemeinsamen illegalen Drogenmarkt erfolge. Sie haben hierzu
ausgeführt, dass der Haschischkonsument die Droge vom gleichen Dealer bekomme, der auch
über "harte" Drogen verfüge. Aus diesem "sozialen Kontakt" ergebe sich eine sehr viel grössere
Gefahr des Umsteigens als aus dem Konsum und den damit verbundenen Wirkungen (so auch
Binder, a.a.O., Seite 125).

Die Kammer weiss aus einem Referat des Amsterdamer Strafrechtsprofessors Dr. Rüter, das
auch insoweit in der Hauptverhandlung erörtert worden ist, dass gerade aus diesen Gründen die
niederländische Drogenpolitik eine Trennung der Märkte von "weichen" und "harten" Drogen
anstrebt. Die Einrichtung von sogenannten "Coffee-Shops", in denen Cannabis-Produkte zum
Konsum frei verkäuflich erworben werden können, ohne dass strafrechtliche Verfolgung zu
befürchten ist, hat zum Ziel, den ssozialen Kontakt" des Konsumenten "weicher" Drogen zu
"harten" Drogen beim Ankauf zu unterbinden. Deswegen müssen die Inhaber von
"Coffee-Shops" mit Bestrafungen und Schliessung ihrer Geschäfte rechnen, wenn sie "harte"
Drogen verkaufen. Durch diese Trennung der Märkte wird nach Auffassung der Niederländer
der mögliche Umsteigeeffekt, der durch den "sozialen Kontakt" mit dem gleichen Dealer bewirkt
werden kann, erheblich reduziert.





. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass die individuellen und gesamtgesellschaftlichen
Wirkungen von Haschisch denkbar gering sind

Das Schweizerische Bundesgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. August 1991 (a.a.O., Seite 19) hierzu folgendes
festgestellt:
"Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse lässt sich somit nicht sagen, dass Cannabis geeignet sei, die körperliche und
seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen."

Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat erklärt, dass Cannabis nach seiner Kenntnis das Rauschmittel mit den geringsten
individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen sei, das es zur Zeit auf der Welt gebe. Binder hat in seinem Aufsatz im
Deutschen ärzteblatt (a.a.O., Seite 124) ausgeführt:
"Medizinisch gesehen, dürfte der Genuss von ein bis zwei Joints Marihuana (ein bis zwei Gramm Marihuana, resorbierte
THC-Menge 8-16 mg) pro Tag unschädlich sein, zumindest aber weniger schädlich sein, als der tägliche Konsum von
Alkohol oder von 20 Zigaretten. Für alle drei Drogen gilt das Prinzip "sola dosis facit venenum" und somit wäre gegen den
gelegentlichen Konsum von Marihuana im Grunde genau so wenig einzuwenden wie gegen das gelegentliche Glas Wein oder
die gelegentliche Zigarette, Jede Droge im übermass genossen, ist schädlich."

Soweit der exzessive Gebrauch von Cannabisprodukten bei bestimmten Risikogruppen zu bestimmten -nicht ernstlichen-
Schädigungen führen kann, ist darauf hinzuweisen; dass dies grundsätzlich für fast alle Substanzen gilt, die der Mensch zu sich
nimmt (Zum Problem ,der fehlenden Relation zwischen Extrem- und Normalkonsum aus sozialwissenschaftlicher Sicht vgl.
Kreuzer, a.a.O., S. 1312). Auch der exzessive Gebrauch von Zucker kann zu Schädigungen führen. Darüber hinaus haben
zahlreiche rezeptpflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel bei langandaürnden, übermässigen Konsum Sucht und
schwere gesundheitliche Schäden mit teils tödlichem Ausgang zur Folge.
Entzugstherapien bei Medikamentenabhängigkeit sind aufwendig. Medikamentenmissbrauch kann auch Psychosen auslösen.
Auch nicht rezeptpflichtige Schmerzmittel und sogar Vitamine können bei übermässiger Dosierung zu schweren
Gesundheitsschäden führen, Bei Aspirin drohen z.B. Magengeschwüre z.B., wie sie durch die Einnahme von mehr als drei
Multivitamin-Tabletten geschehe, überschreitet bei einer Leibesfrucht den Grenzwert und kann zu Fruchtschäden führen

 Sauber
Autor: flea (---.botanik.Uni-Koeln.DE)
Datum:   31.03.01 17:04

Hey Fatass, da hast du aber was feines reingestellt.

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: Georg F. (---.W1.srv.t-online.de)
Datum:   31.03.01 18:57

-----------------------
"Sind Sie der Meinung unser Staat stellt nicht genug legale Rauschmittel unserer
Jugend,unserer "Spassgesellschaft" zur verfügung?"
-----------------------

Gegenfrage: Sind Sie etwa der Meinung, die kriminellen Organisationen seien für "unsere Jugend" oder die "Spassgesellschaft" der geeignetere Ansprechpartner?
Bedenken Sie bitte, daß Sie die X-Millionen Verbraucher nicht einfach ignorieren können. Wenn Sie solches doch tun, sind Sie für die entsprechenden Schäden mitverantwortlich, die unserer Gesellschaft aus der Kriminalisierung dieser Verbrauchergruppe entstehen.

Vielleicht können Sie statt der kategorischen Ablehnung einmal einen Vorschlag machen, bei welcher Abgabeform:
- Apotheke mit oder ohne Bezugsschein,
- Lizensierter Laden mit Auflagen
- Freier Verkauf an Volljährige unter Vorlage des Personalausweises
unsere Jugend besser geschützt werden könnte, als auf dem ausschließlich profitorientierten Schwarzmarkt?

Vergleichen Sie einmal die historischen Begebenheiten der amerikanischen Alkoholprohibition mit der jetzigen Cannabisprohibition. Sie werden feststellen, daß es einige Parallelen gibt:
1) Alkohol wurde trotz der Verbote weiterhin konsumiert.
2) Statt legaler Geschäfte -mit den dazugehörenden Einnahmen für den Staat- gab es während der Prohibition "Moonshine-kneipen", die ihre Gewinne "schwarz" erwirtschafteten.
3) Die Qualität der illegalen alkoholischen Getränke nahm ab, die Gesundheitsgefahr für die Verbraucher stieg an. Gleichzeitig mußte man den Umgang mit Alkohol verheimlichen, wodurch eventuelle Schäden vom Umfeld oder vom Arzt erst spät bemerkt wurden.
4) Kriminelle Organisationen übernahmen den Großhandel, wodurch sie zum einen erhebliche Gewinne einfuhren und zum anderen die Quote der Gewaltverbrechen durch Bandenkriege drastisch ansteigen ließen.
5) Die Prohibition scheiterte an ihrem unrealistischen Konzept und weil die Bevölkerung schließlich nicht mehr bereit war, die enormen Kosten dieser Mißwirtschaft weiterhin zu tragen.

Sehen Sie? Der Staat hat nur begrenzt Einfluß darauf, was vom Verbraucher gekauft wird und was nicht. Wenn er sich mit ideologischer Politik zu weit von dem entfernt, was tatsächlich passiert, muß er -bzw. wir Steuerzahler- teuer dafür bezahlen...

-----------------------
"Nein,nein,und noch mal nein zum Cannabis.Wir sind hier nicht im
Orient.Noch nicht."
-----------------------

Verzeihen Sie bitte, wenn ich über Ihre Engstirnigkeit den Kopf schütteln muß. Sie werden sich an den Gedanken gewöhnen müssen, daß die Erde rund ist und sich unterschiedliche Kulturen schon seit jeher gegenseitig beeinflußt haben und es auch weiterhin tun werden.

Abgesehen davon wird Cannabis nicht nur weltweit konsumiert, sondern auch weltweit hergestellt. Eine Festlegung auf den Orient ist nicht sachgemäß, da sich unsere Industriegesellschaft dieses Produkt schon längst zu eigen gemacht hat (wie in früherer Zeit etwa Kaffee, Tee, Tabak und sogar Kartoffeln).

 Re: Widerkäuer
Autor: P-Cul (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   31.03.01 22:55

was hat der gute mann gegen den orient? ht er ein mono-kultur-leit(d)en?

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: P-Cul (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   31.03.01 23:22

Als ob es darum ginge, der sog. Gruppe der "Jugentlichen" etwas anzubieten, das ihrer sog. "Spaßkultur" zuträglich ist.

Täusche ich mich, oder gehen sie von der irrigen Annahme aus, daß alle Cannabisnutzer 1. Jugentlich sind und 2. in einer
"Spaßgesellschaft" leben?
Sie wären überrascht welche Kreise da tangiert sind.

Es geht bei der Entkriminalisierung von Cannabis darum,
1. Dem Organisierten Verbrechen den Zugang zu den Hanfkonsumenten zu verbauen
2. Hierdurch auch die allgemeine Wirtschaftslage zu verbessern, da keine Gelder aus dem Hanfgeschäft mehr den illegalen Weg gehen. Alleine die Umsatzsteuer dürfte bei 4Mio Konsumenten und einem kalkulierten Endpreis von 4 DM oder 2 € pro Gramm z.B gezielte Förderungen der Bildungspolitik emöglichen. Die Strafverfolgungsbehörden hätten wieder mehr Ressouren frei.
3. Durch eine Legalisierung verschwindet der bei Jugentlichen gelegentlich auftretende "Reiz des Verbotenen" bei Hanf.
4. Durch eine Liberalisierung des BtMG könnte eine Aufklärung durch Erfahrene Konsumenten erfolgen, was sicherlich auch dem Mißbrauch vorbeugt und zugleich der sachgerechten Nutzung zuträglich ist.

Die Folgen sind vielfältig.


freundliche grüße
P-Cul

 Glaubwürdig?
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   01.04.01 19:29

wie glaubwürdig sind politiker die in der opposition eine entkriminalisierung von cannabis fordern und wenn sie selbst an der regierung sind davon nichts mehr wissen wollen?
außerdem würd ich gern wissen wieviele von ihnen schon eigene erfahrungen mit cannabis gemacht haben und dadurch so geschädigt wurden das sie dieses sinnlose verbot um jeden preis aufrecht erhalten müssen zu unser aller wohl *ggg*
interessant wär mal eine haaranalyse bei unseren abgeordneten dann hätten unsere führerscheinstellen wieder ne menge zu tun :-) und einige der herren abgeordneten müßten dann in zukunft den bus richtung reichstag nutzen *g*

 Re: Glaubwürdig?
Autor: Joe Wein (---.tokyu-net.catv.ne.jp)
Datum:   02.04.01 08:48

TheRealKeule schrieb:
>
> wie glaubwürdig sind politiker die in der opposition eine
> entkriminalisierung von cannabis fordern und wenn sie selbst
> an der regierung sind davon nichts mehr wissen wollen?

Die Frage der Glaubwuerdigkeit spielt scheinbar nie eine Rolle. Man behauptet, eine Legalisierung wuerde "falsche Signale" setzen. Tie tatsaechlichen Signale der Illegalisierung werden ignoriert:

- dass nicht auf den verantwortungsvollen Umgang sondern allein auf die Vermeidung bestimmter Substanzen ankommt,

- dass Alkohol und Nikotin keine Drogen seien,

- dass beim Verbot die relative Gefaehrlichkeit keine Rolle spielt.

Wie sollte das eine Viertel der juengeren Bevoelkerung, das Cannabis aus persoenlichen Erfahrungen kennt, Respekt vor diesem Staat und seinen Organen haben, solange dieser Staat die irrationale Kriminalisierung fortsetzt?

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
http://www.cannabislegal.de

 Re: Glaubwürdig?
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   02.04.01 10:42

da sich diese handlungsweise nicht nur auf die drogenpolitk bezieht müssen sich die politiker nicht wundern das es immer mehr protestwähler bzw nichtwähler gibt.
soweit ich weiß gibt es einen spd parteitagsbeschluß in sachen entkriminalisierung vielleicht hat ja jemand mehr informationen und kann mich über den derzeitigen stand der dinge informieren und warum er im moment ignoriert wird.

 Re: DrogenpolitikREFORM
Autor: chrispy (213.68.134.---)
Datum:   02.04.01 10:58

Tja - was soll man dazu sagen. Es will einfach nicht in meinen Kopf. Ich weiß nicht genau, warum es in Deutschland so ein Problem ist. Ich meine, Cannabis rauchen ist bestimmt nicht unbedingt gesund, aber wie viele Studien belegen, weniger gesundheitsschädlich als die meisten legalen Drogen hier im Lande. Schon alleine die Kosten, die der Staat damit hat: Die Polizei muß sich mit Drogendealern rumschlagen; Konsumenten werden verfolgt; Gerichtskosten bei Konsumenten (meistens wird das Verfahren eingestellt und die Kosten muß wiederrum der Staat tragen), usw. Ich glaube es gibt - besonders für die Polizei - viele andere Fälle, denen mehr Aufmerksamkeit zu widmen ist, als diesem Thema. Im Moment kostet die aktuelle Drogenpolitik unmengen von Geldern, die meiner Meinung nach sinnvoller einzusetzen sind. Schon alleine die Gelder die in kriminelle Taschen gehen. Was bringt das Verbot also? In meinen Augen so gut wie gar nichts. Kiffer kiffen trotzdem - ob verboten oder nicht. Kriminalität wird gefördert - besonders bei Jugendlichen. Warum bei Jugendlichen? Nun ja - schaut Euch doch mal um. Viele Jugendliche haben kaum Geld und die Preise steigen (z. B. Benzin). Da kann man mit ein bisschen Dealerei sich schnell ein paar Mark extra verdienen. Es gibt unzählige Argumente die für eine Drogenpolitische Reform sprechen. Aber welche gibt es dagegen? Ach ja - die höre ich immer wieder: Cannabis ist eine Einstiegsdroge!!! Jeder der sich mit Cannabiskonsum auskennt, weiß das das Quatsch ist. Ich denke, wenn jemand eine härtere Droge zu sich nimmt, ist das auch auf die Dealer zurückzuführen. Die bieten halt nicht nur Cannabis zum Verkauf an. Ich glaube, dass es mit einer Reform wie Holland oder Schweiz viel schwieriger werden würde an solche harten Drogen dran zu kommen.

Gruß
chrispy

 cannabis leichter als bier erhältlich
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   02.04.01 11:31

machen wir uns doch nichts vor aus eigener erfahrung weiß ich das es für mich als noch nicht 16 jährigen leichter war cannabis zu bekommen als ein bier im supermarkt(ok abgesehen von tankstellen die traditionel schon gegen jugendschutzgesetze verstoßen) und warum?
da cannabis als illegale substanz nur illegal verkauft werden kann existieren keine jugendschutzgesetze. Nach einer legalisierung kann man zwar nicht 100% ausschließen das cannabis auch an jugendliche verkauft wird jedoch ist es schon wesentlich schwerer zumindest genauso schwer wie bei alkohol. Jugendschutz kann also kein argument für ein aufrechterhalten der cannbisprohibition sein.

 Re: RealKeule
Autor: obo (---.151.151.fra.germanynet.de)
Datum:   02.04.01 13:08

Meinst Du so etras, wie ...

Deutscher Bundestag: Drucksache 13/6534 vom 11.12.1996

Eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Texte von Bundestagsdrucksachen kann nicht übernommen werden. Maßgebend ist die Papierform der Drucksachen. Aus technischen Gründen sind Tabellen nicht formatgerecht und Grafiken gar nicht in den Texten enthalten. Teile der Drucksachen (Anlagen), die z. B. im Kopierverfahren hergestellt wurden, fehlen ebenfalls.



Gesetzentwurf

der Abgeordneten Gudrun Schaich-Walch, Johannes Singer, Karl Diller, Peter Enders, Iris Follak, Lothar Fischer, Günter Graf, Dieter Grasedieck, Karl-Hermann Haack, Klaus Hagemann, Manfred Hampel, Frank Hofmann, Renate Jäger, Susanne Kastner, Hans-Peter Kemper, Dr. Hans- Hinrich Knaape, Fritz Rudolf Körper, Volker Kröning, Thomas Krüger, Dr. Uwe Küster, Christoph Matschie, Angelika Mertens, Prof. Dr. Jürgen Meyer, Günter Oesinghaus, Dr. Willfried Penner, Prof. Dr. Eckhart Pick, Dr. Werner Schuster, Erika Simm, Antje-Marie Steen, Regina Schmidt- Zadel, Dr. Peter Struck, Ute Vogt, Lydia Westrich, Dieter Wiefelspütz, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)


A. Problem


Die bisherige Drogenpolitik der Bundesregierung, die auf einer unausgewogenen Gesetzgebung zum Betäubungsmittelrecht beruht, ist gescheitert: Der Zufuhrdruck bei allen Rauschgiften hält unvermindert an. Der organisierte Drogenhandel breitet sich immer mehr aus. Die Regierungskoalition hat es zugelassen, daß Deutschland zum Paradies für die internationalen Drogenbarone geworden ist. Die Suchtproblematik nimmt besorgniserregend zu und führt zu schweren individuellen und gesamtgesellschaftlichen Schäden.
Die Zahl der erstmals auffälligen Konsumenten illegaler Drogen steigt ungebrochen. Die unausgewogene Drogenpolitik der Bundesregierung hat dieses Problem in keiner Weise vermindert. Im Gegenteil: die bisherigen undifferenzierten Maßnahmen haben sich als wirkungslos erwiesen. Erfolgversprechende Forschung und die Differenzierung der Hilfsangebote werden von der Bundesregierung blockiert. Die schlechten Erfahrungen mit der bisherigen Drogenpolitik der Bundesregierung erfordern nunmehr ein schlüssiges Gesamtkonzept aus Prävention, Hilfe für Abhängige und Repression gegen Drogenhandel zur Eindämmung der Suchtgefahren.



B. Lösung

Der Gesetzentwurf reformiert die Gesetzgebung zum Verkehr mit Betäubungsmitteln, indem er


das Prinzip "Hilfe statt Strafe" erweitert und die Strafverfolgung bei abhängigkeitsbedingten Straftaten zurücknimmt,

die rechtliche Zulässigkeit von Substitution klarstellt und erweitert,

wissenschaftlich begleitete fundierte Erprobungsvorhaben erleichtert,

den Eigenverbrauch, soweit damit keine Fremdgefährdung verbunden ist, straflos stellt,

für Drogenhilfeeinrichtungen Rechtssicherheit schafft,

die Strafmilderungsregelung für Angehörige des organisierten Drogenverbrechens abschafft.


C. Alternativen

Keine



D. Kosten

Eine Quantifizierung der Kosten ist nicht möglich. Auf der einen Seite sind Einsparungen zu erwarten infolge von vermehrt und rationeller durchgeführten Einstellungen von Konsumenten- und Bagatellverfahren.
Auf der anderen Seite können auf die Länder bzw. die Sozialversicherung Kosten infolge der Verbesserung und Erleichterung von Therapie zukommen, was wiederum zu Einsparungen bei gesamtgesellschaftlichen Kosten infolge der gesundheitlichen Stabilisierung von Abhängigkeitskranken führt.



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz -- BtMG)


Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1


Das Betäubungsmittelgesetz vom . . ., zuletzt geändert . . ., wird wie folgt geändert:


1.§ 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:


a)Das Wort "ausnahmsweise" wird gestrichen.


b)An Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:


"Dem Antrag einer obersten Gesundheitsbehörde eines Landes ist zu entsprechen, wenn diese geltend macht, die Erlaubnis liege imöffentlichen Interesse des Landes."


2.In § 5 Abs. 1 Nr. 6 werden die Worte "oder Erhalten" gestrichen.


3.In § 13 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen.


4.§ 29 wird wie folgt geändert:


a)In Absatz 1 Satz 1 Nr. 12 wird das Wort "auffordert" durch das Wort "aufstachelt" ersetzt.


b)In Absatz 1 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 angefügt:


"Gleiches gilt, wenn mit Erlaubnis der zuständigen obersten Landesbehörde in bestimmten Räumen einer staatlich anerkannten Drogenhilfestelle der Verbrauch von Betäubungsmitteln geduldet wird."


c)Absatz 5 erhält folgende Fassung:


"Straflos bleibt, wer die Betäubungsmittel ausschließlich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.
Als eine geringe Menge im Sinne des Satzes 1 ist die Menge anzusehen, die den gewöhnlichen Wochenverbrauch des einzelnen nicht überschreitet."


5.§ 31 wird gestrichen.


6.§ 31 a Abs. 1 erhält folgende Fassung:


"Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft, besitzt oder zum Zwecke der Finanzierung de unmittelbaren Eigenverbrauchs mit ihnen Handel treibt.
Die Schuld des Täters ist ebenfalls als gering anzusehen in Fällen, in denen länger zurückliegende Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eine angestrebte Therapie gefährden."


7.§ 35 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:


"Als Behandlung gilt auch die Teilnahme an einer teilstationären oder ambulanten Therapie oder an einer Substitutionsbehandlung gemäß § 13 Betäubungsmittelgesetz in einer staatlich anerkannten Einrichtung."


8.§ 37 Abs. 1 wird wie folgt geändert:


a)Die Sätze 1, 2 und 3 bis einschließlich Nummer 1 lauten wie folgt:


"Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so kann die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, wenn der Beschuldigte nachweist, daß er sich wegen seiner Abhängigkeit der in § 35 Abs. 1 bezeichneten Behandlung unterzieht oder begründete Aussicht auf eine Behandlung hat.
Die Staatsanwaltschaft setzt Zeitpunkte fest, zu denen der Beschuldigte Beginn oder die Fortdauer der Behandlung nachzuweisen hat. Das


Verfahren wird fortgesetzt, wenn


1.die Behandlung nicht bis zu ihrem vorgesehenen Abschluß fortgeführt wird oder nicht zu dem vorgesehenen Zeitpunkt begonnen wird,".


b)In Absatz 1 Satz 4 ist das Wort "kann" durch das Wort "soll" zu ersetzen.


Artikel 2


Dieses Gesetz tritt am . . . in Kraft.


Bonn, den 11. Dezember 1996


Gudrun Schaich-Walch
Johannes Singer
Karl Diller
Peter Enders
Iris Follak
Lothar Fischer
Günter Graf
Dieter Grasedieck
Karl-Hermann Haack
Klaus Hagemann
Manfred Hampel
Frank Hofmann
Renate Jäger
Susanne Kastner
Hans-Peter Kemper
Dr. Hans-Hinrich Knaape
Fritz Rudolf Körper
Volker Kröning
Thomas Krüger
Dr. Uwe Küster
Christoph Matschie
Angelika Mertens
Prof. Dr. Jürgen Meyer
Günter Oesinghaus
Dr. Willfried Penner
Prof. Dr. Eckhart Pick
Dr. Werner Schuster
Erika Simm
Antje-Marie Steen
Regina Schmidt-Zadel
Dr. Peter Struck
Ute Vogt
Lydia Westrich
Dieter Wiefelspütz
Rudolf Scharping und Fraktion



Begründung


I. Allgemeines


Die bisherige Drogenpolitik der Bundesregierung ist gescheitert. Auch wenn in den letzten beiden Jahren die Anzahl der Drogentoten leicht zurückging, ist sie im Jahre 1996 wieder besorgniserregend angestiegen.
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes haben im ersten Halbjahr 1996 bereits 753 Menschen infolge ihrer Drogenabhängigkeit ihr Leben lassen müssen, während es im gleichen Zeitraum 1995 erst 682 Menschen waren. Nach wie vor werden jährlich Tonnen von Rauschgift in die Bundesrepublik Deutschland geschmuggelt. Designerdrogen, Kokain, Heroin, Cannabisprodukte und andere Betäubungsmittel überschwemmen den Markt.
Die Drogenpreise sinken und vereinfachen die Zugänglichkeit. Dabei hält der Zufuhrdruck bei allen Rauschgiften unvermindert an. Der organisierte Drogenhandel breitet sich immer mehr aus. Die Regierungskoalition hat es zugelassen, daß Deutschland zum Paradies für die internationalen Drogenbarone geworden ist.



Die Zahl der Drogenabhängigen steigt. Die Zahl der erstmals auffälligen Konsumenten illegaler Drogen nimmt weiter zu. Ein besonders starker Zuwachs zeigt sich bei Kokain, Amphetaminen einschließlich seiner verschiedenen Derivate und bei LSD. Dies bedeutet unter anderem, daß die sogenannten Leistungsdrogen, die "euphorisierenden Stimmungsmacher", von einer offenbar auch jungen Konsumentenschicht vermehrt nachgefragt werden. Gleichzeitig ist der Verbreitungsgrad von Heroin bei den Erstkonsumenten unverändert hoch. Neueinsteiger bevorzugen in letzter Zeit statt der intravenösen Injektion das Rauchen des Heroins.



Der Konsum illegaler Drogen führt bei vielen Menschen zu Abhängigkeit und Verelendung. Insbesondere junge Menschen erfahren dabei eine nachhaltige Störung ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Statt differenzierte Überlebenshilfen rechtlich zu ermöglichen, das gesundheitliche Risiko der Betroffenen zu lindern und die Risiken beim Konsum möglichst gering zu halten, orientiert sich die Bundesregierung einseitig am Abstinenzparadigma und der Strafverfolgung. Erfahrungen aus den letzten 20 Jahren belegen jedoch eindeutig, daß das jetzige Strafrecht für die Bekämpfung der Drogensucht kein geeignetes Mittel ist.



Die einseitig repressive Drogenpolitik der Bundesregierung hat dieses Problem in keiner Weise vermindert. Im Gegenteil: Die bedrückenden Sicherstellungszahlen zeigen letztlich die Wirkungslosigkeit der bisherigen Maßnahmen. Denn die Sicherstellungen haben in keiner Weise zu einer Angebotsverknappung geführt.



Die besorgniserregende Zunahme der Suchtproblematik, die schnellen und schweren individuellen und gesamtgesellschaftlichen Schäden durch Drogen haben die Fraktion der SPD dazu veranlaßt, Maßnahmen im Bereich der Drogenpolitik und zur Eindämmung der Suchtgefahren zu erarbeiten und eine Gesamtkonzeption vorzulegen.



Sozialdemokratische Drogenpolitik stützt sich auf drei Säulen aus Prävention, Hilfe für Abhängige und Repression gegen Handel. Prävention muß in der Bundesrepublik Deutschland Lebensbedingungen schaffen, die dem Konsum und Mißbrauch von Drogen begegnen und den Einstieg in Abhängigkeit verhindern.



Hilfen dienen zur Sicherung des Lebens bei Abhängigkeit, zur Umorientierung wie auch zum Ausstieg aus der Sucht. Der Grundsatz "Hilfe statt Strafe" muß gestärkt und erweitert werden, denn Drogenabhängigkeit ist Krankheit. Das muß auch im Rahmen der Sozialgesetzgebung Berücksichtigung finden. Wer den Krankheitscharakter der Sucht anerkennt, kann sich auch nicht der Erkenntnis verschließen, daß neue Möglichkeiten der Hilfe gesucht und Erfahrungen anderer Länder, wie z. B. der Schweiz mit der Heroinvergabe, auch in der Bundesrepublik Deutschland unvoreingenommen geprüft werden müssen. Repression hat sich vorrangig gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität zu richten. Der Rauschgifthandel muß massiv bekämpft werden. Eine Entlastung der Strafverfolgungsbehörden von der Verfolgung kleiner Konsumentendelikte erleichtert die Konzentration der Kräfte auf den Kampf gegen den Rauschgifthandel.



Der hier vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz -- BtMG) setzt die rechtlichen Voraussetzungen für eine solchermaßen differenzierte Drogenpolitik. Der Gesetzentwurf schafft damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.



II. Zu den Einzelbestimmungen


Zu Artikel 1



Zu Nummer 1 (§ 3 Abs. 2)



Die wissenschaftliche Erforschung von medizinischen Behandlungsprogrammen bei Betäubungsmittelabhängigen mit Präparaten der Anlage 1 (z. B. Heroin) ist dringend notwendig. Es müssen Möglichkeiten eröffnet werden, Erfahrungen, die mit der Vergabe von Heroin für Schwerstabhängige im Vereinigten Königreich Großbritannien und in der Schweiz gemacht werden, auch in der Bundesrepublik Deutschland zu erforschen und sich gegebenenfalls zunutze zu machen.



Zu Nummer 2 (§ 5 Abs. 1)



Die Aufzählung in der derzeit gültigen Gesetzesformulierung erschwert Substitutionsprogramme. Sie ist auch überflüssig wegen des vorerwähnten Mißbrauchs von Betäubungsmitteln. Die Änderung schafft Rechtsklarheit in bezug auf die Zulässigkeit von Substitution.



Zu Nummer 3 (§ 13 Abs. 1)



Satz 2 des 1. Absatzes schränkt die Therapiefreiheit des verschreibungsberechtigten Personenkreises unverhältnismäßig und in nicht begründeter Weise ein.



Zu Nummer 4 (§ 29)



Zu Buchstabe a



Die Änderung dient der Klarstellung und Rechtssicherheit. Zu Buchstabe b Aufgrund von Äußerungen der Bundesregierung wird vielfach die Auffassung vertreten, der Betrieb von Kontaktstellen und Krisenzentren, in denen Drogenkonsum zugelassen ist, sei mit dem geltenden Recht nicht zu vereinbaren. Dem steht die Gegenmeinung aus teleologischer Sicht gegenüber (vgl. Körner, BtMG, Rn. 1037 zu § 29 BtMG). Höchstrichterlich ist diese Frage bislang nicht entschieden. Durch die vorgesehene Anfügung des Satzes 3 in § 29 Abs. 1 BtMG wird die gebotene Klarstellung hinsichtlich "staatlich anerkannter" Drogenhilfestellen vorgenommen. Gleichzeitig erhalten diese Einrichtungen eine strafrechtliche Privilegierung im Hinblick auf die Duldung des Verbrauchs von Betäubungsmitteln nur für den Fall, daß die zuständige oberste Landesbehörde hierzu der betreffenden Drogenhilfestelle eine Erlaubnis erteilt. Diese Erlaubnis hat sich auf bestimmte Räume zu beziehen. Damit soll das gesundheits- und auch kriminalpolitische Ziel erreicht werden, daß nur solche Einrichtungen einen Drogenkonsum in ihren Räumen dulden dürfen, die eine medizinische Notfallversorgung, ernsthafte Anstrengungen für Therapiebemühungen sowie eine effektive staatliche Aufsicht gewährleisten. Der Konsum von Drogen steht in diesen Einrichtungen nicht im Vordergrund, sondern wird lediglich -- ohne daß eine Gefährdung der sonstigen Tätigkeit der Einrichtung eintritt -- nicht unterbunden, d. h. faktisch zugelassen, um die Basis für eine vertrauensvolle soziale und gesundheitliche Hilfe und Betreuung nicht zu gefährden. Die Änderung stellt gleichzeitig klar, daß das faktische Dulden des Drogenkonsums in diesen Drogenhilfestellen auch nicht als Gewähren einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch strafbar ist. Mit der Gesetzesänderung ist ferner die Straflosigkeit öffentlicher Mitteilungen über eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln in den Fällen veranlaßt, in denen darüber öffentlich informiert wird, daß in bestimmten staatlich anerkannten Drogenhilfestellen der Konsum von Betäubungsmitteln zugelassen ist.



Zu Buchstabe c



Bestrafung von Handlungen, die mit dem ausschließlichen Eigenverbrauch unmittelbar in Verbindung stehen und weder mit einer Fremdgefährdung noch mit der Abgabe von Drogen einhergehen, kann mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbart werden. Darum ist es notwendig, die Straflosigkeit dieser Handlungen im Gesetz klarzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. März 1994 deutlich gemacht, daß bei Konsumentendelikten ohne Fremdgefährdung die unterschiedliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften in den Bundesländern bedenklich sei. Die Länder treffe die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen. Die Länder haben seither jedoch keine einheitlichen Verwaltungsvorschriften für die Staatsanwaltschaften zur Anwendung des § 31 a geschaffen. Darum ist eine gesetzliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber geboten. Der Gesetzentwurf setzt somit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 aus einem Verfahren über Cannabisprodukte um. Der Änderungsvorschlag wendet den Geist dieses Auftrages auch auf die übrigen Betäubungsmittel an, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht waren. Die Änderung entlastet gleichzeitig die Strafverfolgungsbehörden.



Zu Nummer 5 (§ 31)



Gegen § 31 bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Alle vorliegenden Erfahrungen deuten außerdem darauf hin, daß die mit der Vorschrift verfolgte Intention nicht erfüllt wurde. Die Vorschrift ist zudem ausufernd angewandt worden. Im Einzelfall kann durch die reguläre richterliche Strafzumessung der Geständnisbereitschaft der Angeklagten ausreichend Rechnung getragen werden. Auch mit § 154 c StPO steht ein geeignetes Instrument zur Berücksichtigung der Kooperation eines Angeklagten zur Verfügung, welches nicht solch weitgehende, den Rechtsstaat tangierende Folgen hat.



Zu Nummer 6 (§ 31 a Abs. 1)



Die Anwendung des § 31 a muß erhöht und vereinheitlicht werden. Darum soll durch Erweiterung des Satzes 1 die Möglichkeit geschaffen werden, daß bei kleineren Beschaffungsdeals, die nicht mit dem organisierten illegalen Betäubungsmittelhandel in Verbindung stehen, das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Durch Satz 2 soll das gleiche für solche Ermittlungsverfahren ermöglicht werden, die sich gegen länger zurückliegende abhängigkeitsbedingte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz richten, wenn durch die Strafverfolgung eine Therapie gefährdet wird. Die Neuregelung entlastet gleichzeitig die Strafverfolgungsbehörden.



Zu Nummer 7 (§ 35 Abs. 1)



Die Neuregelungen sind hinsichtlich allgemeiner Änderungen der zulässigen Therapieformen und der bundeseinheitlichen Regelung von Substitutionsprogrammen notwendig. Die Klarstellung regelt, daß auch ambulante Therapien in Frage kommen und daß auch eine Substitutionsbehandlung die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG rechtfertigen kann.



Zu Nummer 8 (§ 37 Abs. 1)



Durch die Neuregelung soll dem Prinzip "Hilfe statt Strafe" in verstärktem Maße Rechnung getragen werden.



Zu Artikel 2



Regelung des Inkrafttretens; das Datum wird während des parlamentarischen Beratungsverfahrens ergänzt.



11.12.1996 nnnn

Quelle: http://www.cannabislegal.de

Kein Mensch hat das Recht eine Pflanze zu verbieten

Legalisierung von Cannabis jetzt!


Groß obo

 was ist das für ein rechtsstaat?
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   02.04.01 13:45

soviel zum thema glaubwürdigkeit, dieser antrag wurde von der gesamten spd-fraktion getragen, neuste wissenschaftliche erkenntnisse unterstützen diesen antrag noch wesentlich stärker als 1996 was spricht also dagegen?
die derzeitige drogenpolitik ist unglaubwürdig und die politiker machen sich durch ihr scheinheiliges verhalten immer unglaubwürdiger wie lange soll das noch so weiter gehen?
durch meinen cannabiskonsum hab ich noch nie andere menchen gefährdet, ich hab weder cannabis an minderjährige weitergegeben noch bin ich auto gefahren trotzdem werde ich kriminalisiert was ist das für ein rechtsstaat? ich bin auch nicht abhängig (manchmal liegen monate zwischen meinem konsum) und selbst wenn andere nehmen sich das recht ihre gesundheit viel massiver zu schädigen indem sie tabak konsumieren und viel zu oft werd ich gezwungen passiv mitzurauchen hier liegt ja wohl viel massiver eine gefährdung der allgemeinheit vor abgesehen davon das dem gesundheitssystem kosten in zig milliardenhöhe entstehn allein durch behandlungskosten, nimmt man dazu noch den volkswirtschaftlichen schaden durch senkung der wirtschaftsleitung gehört tabak ebenfalls verboten.

 Re: Sauber
Autor: cartmanDE (---.du.gtn.com)
Datum:   02.04.01 14:20

I'm not fat, i'm big boned.

cartmanDE

 Re: was ist das für ein rechtsstaat?
Autor: obo (---.152.221.fra.germanynet.de)
Datum:   02.04.01 16:26

Hmmmm....?

Zitat ( TheRealKeule):

"... die derzeitige drogenpolitik ist unglaubwürdig und die politiker machen sich durch ihr scheinheiliges verhalten immer unglaubwürdiger..."

Geht das denn noch?

Fragend obo

 Re: was ist das für ein rechtsstaat?
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   02.04.01 17:17

das hab ich bis vor kurzem auch gedacht aber dann wird immer noch einer draufgesetzt. Kannst dir sicher sein es geht alles noch viel schlimmer.... in diesem sinne

die hoffnung stirbt zuletzt

 Re: Drucksache 13/6534 vom 11.12.1996
Autor: Georg F. (---.W1.srv.t-online.de)
Datum:   02.04.01 19:24

Vielen Dank @obo für die Bundestagdrucksache.

Es tut gut zu sehen, daß die SPD wenigstens damals auf das 94´er Cannabis-Urteil vom Bundesverfassungsgericht reagieren wollte.

Es bleibt allerdings die Frage offen, warum niemand der Unterzeichner jetzt in dem entsprechenden Amt gelandet ist, welches jetzt von Marion Caspers-Merk bekleidet wird.
Diese scheint der Meinung zu sein, man könne eine Entkriminalisierung von Cannabis noch weiter hinauszögern.

Ich möchte hiermit einige der damaligen Unterzeichner, sowie unsere aktuelle Drogenbeauftragte, einladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
1) Rudolf Scharping, stellvertretender Vorsitzender
2) Lydia Westrich, die heute zum Parteirat Bezirk Pfalz gehört
3) Dieter Wiefelspütz, der heute zum Parteirat Bezirk westl. Westfalen gehört.
3) Marion Caspers-Merk, Bundesdrogenbeauftragte

Vielleicht kann die SPD-Internet-Moderation so freundlich sein, meine Einladung an entsprechende Stelle weiterzuleiten, ansonsten komme ich gerne noch einmal darauf zurück.

Folgende dringende Fragen möchte ich zu der oben gestellten Hauptfrage hinzufügen:

1) Wie ist es möglich, daß von der jetzigen SPD weder auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1994 noch auf die eigenen Gesetzesvorlagen Rücksicht genommen wird?

2) Wieso weigern sich deutsche Regierungen, Steuereinnahmen aus dem Cannabishandel zu kassieren und wieso sehen sie lieber zu, wie das Geld an die kriminellen Organisationen verschwendet wird?

3) Wieso lassen sie den Steuerzahler weiterhin die furchtbar teure und um so weniger effiziente Strafverfolgung bezahlen? Es ist doch nicht so, daß wir zuviel Geld übrig haben, oder?

4) Wieso nimmt sie diese Fehlbewehrtung jetzt in Kauf, wenn sie als Opposition noch dagegen war? Gibt es da irgendeinen Vorteil der Cannabisprohibition, den man nur als Regierungspartei nutzen kann?

5) Wieso nutzt sie nicht einmal die Gelegenheit, glaubwürdige Studien und Information zu veröffentlichen, um die oft aberwitzigen Irrtümer zu widerlegen, die sich in den Köpfen mancher "Konservativer" verfangen haben?

Bitte erklären Sie uns Wählern doch einmal, welche Probleme Sie damit haben, endlich den versprochenen Schritt zu tun und die Hanfpflanze, bzw. die Millionen Verbraucher aus der Kriminalität zu holen!

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichem Gruß,

Georg F., Hamburg

 Re: Drucksache 13/6534 vom 11.12.1996
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   02.04.01 21:38

fragen über fragen und kein halbwegs vernünftig denkender mensch wird dir ne logische antwort geben können.
Was mich aber doch sehr wundert das frau merk auch unterzeichnet hat da ihre jetzigen aussagen völlig andere sind
Du brauchst dir aber keine hoffnungen zu machen das auch nur ein MdB sich an der diskussion beteiligen wird

 Die Ansprechpartner
Autor: Joe Wein (---.tokyu-net.catv.ne.jp)
Datum:   03.04.01 08:33

Hallo Georg,

alle Abgeordneten der SPD im Bundestag sind per E-Mail erreichbar. Die Adressen findest du hier:

http://www.spdfraktion.de/

Ich habe bereits an alle 296 Abgeordneten geschrieben, ausserdem an Marion Caspers-Merk (marion.caspers-merk@bundestag.de), Regina Schmidt-Zadel (regina.schmidt-zadel@bundestag.de) und Gudrun Schaich-Walch (gudrun.schaich-walch@bundestag.de). Den Brief an Frau Schaich-Walch von vor einer Woche haenge ich mal an.

Mit freundlichen Gruessen

Joe Wein
http://www.cannabislegal.de

==========

Sehr geehrte Frau Schaich-Walch,

das Bundesministerium für Gesundheit hat am 08. Dezember 1999 eine
Drogen- und Suchtkommission berufen
(http://www.bmgs.bund.de/presse/1999/presse99/97.htm). Eine der
Aufgaben dieser Kommission ist es, einen neuen "Nationalen
Aktionsplan Drogen und Sucht" zu erarbeiten. Nun sind ja seit der
Berufung bereits über 16 Monate vergangen, in denen sich vor allem
im benachbarten Ausland (Belgien und Schweiz) einiges in punkto
Drogenpolitik getan hat. Von einer Veröffentlichung des Berichts
war aber bisher noch nichts zu erfahren.

In Deutschland hat die Zahl staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungsverfahren gegen Cannabiskonsumenten in den letzten
Jahren bekanntlich rapide zugenommen (Verdoppelung von 1993-1999).
Wissenschaftliche Studien aus dem In- und Ausland zeigen dabei
dass das Verbot keine nachweisbare generalpräventive Wirkung hat,
was die damit verbundenen Eingriffe in grundgesetzlich geschützte
Rechtsgüter verfassungsmässig fragwürdig erscheinen lässt.

In den Niederlanden wurde Cannabis auf Empfehlung der
Baan-Kommission 1976 entkriminalisiert. Die Schweiz will demnächst
dazu einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für
Drogenfragen folgen.

Können Sie mir mitteilen, wann voraussichtlich mit der
Veröffentlichung des Berichts der Drogen- und Suchtkommission des
Bundesgesundheitsministeriums zu rechnen ist? Welche Schritte
plant das Bundesgesundheitsministerium zur Entkriminalisierung der
2,4 Millionen derzeitigen Cannabiskonsumenten?

Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein

====

http://www.cannabislegal.de

 Weitertgeleitet
Autor: SPD-Internet Redaktion (62.156.191.---)
Datum:   03.04.01 10:20

Wir haben Dein Ansinnen Weitergeleitet.

mfg
SPD-Internet Redaktion

 Re: Weitertgeleitet
Autor: obo (---.142.78.fra.germanynet.de)
Datum:   03.04.01 11:25

Na aloso, geht doch!

Gruß obo

 Re: Weitertgeleitet
Autor: lulu (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   03.04.01 13:43

Oh, Frau Marion Caspers-Merk ist genau die richtige für den Job!
Nur jemand, der weder mit Drogen, noch mit Cannabis jemals Kontakt hatte, ist in der Lage, derart realitätsfremde Argumente zu vertreten.
Die braucht man sich nur kurz anzuschauen und weiß bescheid, dass hier Inkompetenz Vor- und Zunamen (den sogar doppelt, hach wie fortschrittlich!) hat. Ihr Lebenslauf prädestiniert sie ja geradezu zur Drogenbeauftragten.

 Re: Weitertgeleitet
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   03.04.01 13:55

ist ja wohl klar das es in der politik nicht nach kompetenzen sondern nach ganz anderen kriterien geht. Mit Vitamin-B läuft alles auch im bundestag *ggg*

 Re: Weitertgeleitet
Autor: obo (---.138.145.fra.germanynet.de)
Datum:   03.04.01 16:18

Ja, dieses Problem findet sich nicht nur in der Drogenpolitik. Um in Deutschland einen Handwerksbetrieb eröffnen und leiten zu dürfen bdeurfte es bisher immer eines Meistertitels. Um Minister oder Sprecher für irgend einen Themenbereich zu werden genügt ein Parteibuch, Kompetenz ist da wenig gefragt. Schade eigendlich.

Kompetenz kann man sich aber auch anlesen, Frau Caspers-Merk. Von der damaligen CDU/CSU/FDP Bundesregierung wurde eine Studie zum Thema Cannabis von Horst Seehofer ( CSU ) in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde mittels Steuergeldern finanziert.Ich glaube nicht, daß die CDU, als sie das Kanzleramt verlassen hat diese Studie, auch als Kleiber-Studie bgekannt, gelöscht und vernichtet hat ;-)

Wenn Frau Caspers-Merk dennoch nicht in den Besitz dieser Studie gelangen kann, unter http://www.cannabislegal.de kann sie ebenfalls nachgelesen werden.


Kein Mensch hat das Recht eine Pflanze zu verbieten!

Gruß obo

 Re: obo
Autor: cartmanDE (---.du.gtn.com)
Datum:   03.04.01 16:55


Apropos Studie :

Siehe mein posting vom 31.03.2001.

"Lübecker Gutachten"

In Auftrag gegeben von der Bundesregierung 1990.

Müsste auch noch vorhanden sein;-))

legalize it now !!!!

cartmanDE

 Re: Weitertgeleitet
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   03.04.01 17:40

kein betrieb der so geführt wird wie die bundesrepublik könnte auch nur ein jahr am freien markt existieren.....
sieht man ja auch an der staatsverschuldung *ggg*
es geht viel zu viel um machterhalt und nicht um vernünftige politik
man kann davon ausgehen wenn eine legalisierung den wahlsieg für die nächste legislaturperiode bedeuten würde wär es schon morgen legal...
wofür werden laufend studien in auftrag gegeben wenn die politik sich sowieso nicht danach richtet nicht mal im entferntesten dann spart doch lieber unsere steuergelder. Ihr könnt noch soviel geld für studien ausgeben am ende wird sowieso keine studie herauskommen die sagt das das cannabis verbot vernünftig und sinnvoll ist.

 Re: Weitertgeleitet
Autor: obo (---.141.78.fra.germanynet.de)
Datum:   03.04.01 17:44

Amen!

 Zu Händen Frau Caspers-Merk (SPD)
Autor: obo (---.138.40.fra.germanynet.de)
Datum:   04.04.01 18:06

Sehr geehrte Frau Caspers-Merk,

In der Stuttgarter Zeitung vom 02.04.2001 war in dem Artikel "Doping beginnt heute schon an der Schule" unter anderem folgendes zu lesen:

Zitat Stuttgarter Zeitung (Frage):

"Neue Akzente in der Drogenpolitik setzt momentan auch die Schweiz. Sie gestattet den Handel mit Haschisch und erlaubt den Anbau von Hanf. Ist diese Entwicklung auch in Deutschland denkbar?"

Zitat Ihrer Antwort:

"...Wir haben bereits den Besitz und den Konsum geringer Mengen von Haschisch faktisch straffrei gestellt..."

Ach, seit wann denn das? Und was ist eine geringe Menge?

In Bayern kann man schon für ein Gramm Haschisch bestraft werden!

In jedem Bundesland gelten andere Grenzwerte. Ist Cannabis in Bayern gefährlicher, als in Hessen oder NRW?

Warum laufen Cannabiskonsumenten gefahr, ihren Fürheschein abgenommen zu bekommen, obwohl sie nicht bekifft am Straßenverkehr teilggenommen haben?


Stellen Sie sich so eine Straffreiheit vor?

Seit 1994 wird der Auftrag des Bundesverfassungsgericht, an den Gesetzgeber, neue Regelungen für Cannabis zu schaffen eifrig ignoriert.

Zitat weiter:


"...Darüber geht jetzt die Schweiz hinaus. Diesem Weg werden wir mit Sicherheit nicht folgen. Ich halte das eidgenössische Modell auch deshalb für fatal, weil es an einer Aufklärungskampagne über die Gefahren von Haschisch ebenso fehlt wie an Therapieeinrichtungen...."

Aufrklärung kann doch betrieben werden, wo liegt das Problem. Man muß das eidgenössische Modell ja nicht 1 zu 1 kopieren, man kann es ja noch besser machen! Nur wegen der angeblich fehlenden Aufklärung am Cannabisverbot festhalten zu wollen ist ein höchst zweifelhaftes Argument.


Zitat weiter:

"...Für uns stellt sich aber unabhängig davon das Problem, dass wir in der Präventionsarbeit nur von den Jugendlichen akzeptiert werden, wenn wir eine gleich gerichtete Politik gegen Haschisch, Nikotin und Alkohol machen..."

Richtig, denn alles andere ist verlogen!

Frage der Stuttgarter Zeitung:

"Daraus ließe sich folgern: die Restriktionen bei Cannabis würden gelockert, die beim Alkohol aber verschärft?"

Zitat Frau Caspers-Merk:

"...Nein, wir dürfen nicht die Risiken durch eine so genannte Liberalisierung nach Schweizer Modell verharmlosen..."

Jetzt würde ich gerne einmal wissen, von welchen Risiken hier die Rede ist!

Cannabis ist im Vergleich mit Alkohol die DEUTLICH harmlosere Droge.

Zitat weiter:

"...Haschisch wird weiterhin zu den illegalen, Alkohol zu den legalen Drogen zählen..."

Ist Cannabis nur deshalb verboten, weil es illegal ist? Komische Logik!

Zitat weiter:

"... Allerdings sind wir verpflichtet, die Jugend besser vor den Gefahren des Alkohols zu schützen...."

Da stimme ich Ihnen 100%ig zu.

Frau Caspers-Merk, Ihre Haltung zu Cannabis kann ich nicht teilen, da nach heutigem Wissensstand das Cannabisverbot mehr Schaden anrichtet, als es Nutzen bringt.

Lesen Sie doch bitte einmal die Kleiber-Studie oder all die anderen Informationen, die unter http://www.cannabislegal.de zu finden sind.

Wissen ist Macht!

Gruß obo

 Re: Zu Händen Frau Caspers-Merk (SPD)
Autor: TheRealKeule (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   04.04.01 19:28

bin mal gespannt wann wir hier die antwort von frau merk lesen können :-))))) wahrscheinlicher ist wohl eine kurze standartisierte antwort einer ihrer mitarbeiter die einfach aus irgendwelchen internen richtlinien abgetippt wird....leider


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