Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Urteile bei Cannabis

Cannabis als Medizin
Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen [CLN#136, 28.11.2003]
Freispruch: Das Urteil im Wortlaut [CLN#121, 01.08.2003]
Urteil gegen Patienten aufgehoben [CLN#87, 29.11.2002]
Großbritannien: Cannabispatient freigesprochen [CLN#82, 25.10.2002]
18 Monate für Cannabis als Medizin [CLN#13, 01.06.2001]

Cannabishandel und -Einfuhr
Wer sich einmal ein Bild davon machen möchte, welchen Anteil BtMG-Handel und -Einfuhr unter anderen Verbrechen an einem Landgericht ausmachen und was es da konkret für Strafen für ein paar Kilo Cannabis setzt, kann sich auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz informieren:

Abgeschlossene Strafprozesse beim Landgericht Nürnberg-Fürth
(Große Strafkammern und Jugendkammern)

  • 79,65 kg Cannabis = 10 Jahre + 6 Monate, 130.000 EUR beschlagnahmt
  • 30,5 kg Hasch + 7,5 kg MJ = 8 Jahre
  • 3,5 kg Hasch + 0,5 kg selbsangebautes MJ = 6 Jahre 6 Monate
  • 17 kg Hasch = 6 Jahre + Entziehungsanstalt
  • 2 kg MJ + 660 g Hasch = 6 Jahre
  • "mehrere kg Cannabisprodukte" = 5 Jahre
  • 15 kg Haschisch = 4 Jahre 3 Monate
  • wollte 5,7 kg MJ von NL nach IT transportieren = 4 Jahre
  • wollte 7,5 kg MJ von NL nach IT transportieren = 3 Jahre 9 Monate
Zum Vergleich (selbes Gericht):
  • Versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung = 7 Jahre
  • Versuchter Mord mit gefährlicher Körperverletzung = 5 Jahre 6 Monate
  • Bankraub, Angestellte mit Gaspistole bedroht = 5 Jahre
  • Untreue, 596.000 EUR = 4 Jahre 6 Monate
  • Vierfacher Betrug (640.000 DM) = 3 Jahre 3 Monate
  • Versuch, 144 Fahrzeuge in den Irak zu verschieben = 3 Jahre
  • Schwere räuberische Erpressung und räuberische Erpressung jeweils mit
  • vorsätzlicher Körperverletzung = 2 Jahre mit Bewährung
  • Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung = 2 Jahre Jugendstrafe mit Bewährung
  • Konkursbetrug, 1.000.000 DM = 1 Jahr 10 Monate mit Bewährung

Siehe auch:

Ein Brandstifter, Messerstecher oder Millionenbetrüger kann scheinbar oft mit einer milderen Strafe rechnen als jemand, der erwachsene Menschen mit einem Genussmittel ihrer Wahl versorgt.

Einige Urteile zu Cannabis:
Zwei Urteile [CLN#180, 28.12.2005]
USA: 55 Jahre Haft für Cannabishändler [CLN#174, 08.12.2004]
Hamburg: Dreieinhalb Jahre für Gärtner [CLN#137, 05.12.2003]
Brandenburg: Drei Jahre Haft für Anbau [CLN#137, 05.12.2003]
Zehn Jahre Haft für Haschisch [CLN#99, 28.02.2003]
Drei Jahre Haft für britischen Coffeeshop-Betreiber [CLN#80, 11.10.2002]
Singapur: Fünf Jahre Haft für Julia Bohl [CLN#68, 28.06.2002]
Vier Jahre Haft für Cannabisanbau [CLN#15, 16.06.2001]

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