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CannabisLegalNews (Nummer 112, 30.05.2003)

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INHALT

1. Kanada: Cannabisbesitz bald keine Straftat mehr
2. Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten
3. Marokko: Cannabisanbau ernährt 1 Million
4. Niederlande: Rauchverbot in Coffeeshops?
5. Maryland/USA: Kein Gefängnis für Patienten
6. Londoner Polizeichef: "Cannabisverfolgung ist Zeitverschwendung"
7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Kanada: Cannabisbesitz bald keine Straftat mehr

Am Dienstag (27.05.) hat die kanadische Regierung einen Gesetzesentwurf ins Bundesparlament eingebracht, der, wenn er in den nächsten Monaten wie erwartet angenommen wird, den Besitz von bis zu 15 g Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herabstufen würde. Die Betroffenen müssen eine Geldbusse bezahlen. Diese reicht von 100 Dollar (62 Euro) im Falle einfachen Besitzes bei Jugendlichen bis zu 400 Dollar (245 Euro) bei Besitz im Strassenverkehr, während des Begehens einer Straftat oder in oder in der Nähe einer Schule. Die Betroffenen müssen nicht vor Gericht erscheinen und erhalten keinen Eintrag ins Strafregister, bisher ein großes Problem beim Grenzübertritt in die benachbarten USA. Wer mit mehr als 30 Gramm erwischt wird, kommt weiterhin vor Gericht, zwischen 15 und 30 Gramm entscheidet die Polizei, ob es bei einem Bussgeldbescheid bleibt oder Anzeige erstattet wird.

Die Höchststrafe für Anbau soll gleichzeitig angehoben werden, vor allem auf Druck der USA. Während der Strafrahmen bei bis zu 25 Pflanzen noch abgesenkt wird, wird bei mehr als 50 Pflanzen die Höchststrafe von 7 auf 14 Jahre verdoppelt. Für Handel ist wie bisher lebenslängliche Haft möglich.

Einige Experten befürchten, dass härtere Strafen dazu führen würden, dass sich kriminelle, gewaltbereite Organisationen wie diverse Rockerbanden gegen ihre Konkurrenten um die Versorgung des lukrativen Schwarzmarkts noch stärker durchsetzen können. Besonders in der Provinz Quebec, aber auch in British Columbia sind die Hells Angels, Bandidos und andere kriminelle Organisationen im Cannabismarkt aktiv. Prozesse wegen Drogenhandels gegen Bandenmitglieder ziehen sich teilweise über Jahre hin, weil es oft schwierig ist, aussagebereite Zeugen zu finden.

Die Banden bauen nicht nur selbst an sondern zwingen auch andere Anbauer, für sie zu arbeiten. Diese können sich wegen der drohenden Strafen kaum an die Polizei wenden. Bei sogenannten "Grow rips" überfallen bewaffnete Banden ausserdem Häuser, von denen sie vermuten, dass dort Cannabis angebaut wird. Je höher die Strafen für Anbau, desto unwahrscheinlicher wird es, dass solche Überfälle gemeldet werden. Es heisst, in der Provinz Quebec, aus der heraus der bevölkerungsreiche Nordosten der USA mit Cannabis versorgt wird, haben illegale Anbauer mittlerweile mehr Angst vor den Rockerbanden als vor der Polizei.

Die Regierung will als begleitende Maßnahme zur Entkriminalisierung der Konsumenten 245 Millionen Dollar (150 Millionen Euro) für eine Anti-Drogen-Kampagne bereitstellen. Pro Kopf wären das 8 Dollar (5 Euro). Das entspricht den gesamten deutschen Pro-Kopf-Ausgaben für Drogen- und Suchtvorbeugung (Bund, Länder und Gemeinden zusammengenommen) für etwa 10 Jahre.

Ein Ausschuss des kanadischen Senats hatte vorigen September die Legalisierung von Cannabis analog zu Alkohol empfohlen, weil nur so Produktion und Handel kontrolliert werden könnten. Im Dezember schlug ein Ausschuss des Unterhauses die Entkriminalisierung des Besitzes von bis zu 30g vor. Im Jahre 1972 hatte erstmals eine kanadische Regierungskommission eine Lockerung der Gesetzgebung zu Cannabis empfohlen.

Bisher werden alljährlich in Kanada über 30.000 Menschen wegen des Cannabisverbots verhaftet, rund zwei Drittel davon wegen einfachen Besitzes.

Canada Moves to Ease Marijuana Possession Law [New York Times (US), 27.05.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n776/a12.html

Ottawa Set To Preach Evils Of Pot [Globe and Mail (CA), 27.05.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n776/a03.html

Berichte von kanadischen Ausschüssen (1972-2002)
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm#ausschuesse

Kriminelle Banden und Legalisierung:
http://www.cannabislegal.de/argumente/banden.htm

Cannabis in Kanada:
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm


2. Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten

Am 15. Mai wurde erstmals ein Patient, der Cannabis zu medizinischen Zwecken verwendet, von einem deutschen Gericht freigesprochen. Richter Bauer vom Amtsgericht Mannheim erklärte nach Anhörung zweier medizinischer Sachverständiger, es liege eine Notstandslage vor. Die Verwendung von Cannabis sei daher unter den konkreten Umständen gerechtfertigt.

Im Jahre 1999 waren bei Michael F., der Cannabis gegen Symptome der multiplen Sklerose verwendet, 200 Gramm und drei Jahre später weitere 400 Gramm der Droge mit einem THC- Gehalt von ca. 3 Prozent beschlagnahmt worden.

Die medizinischen Sachverständigen Dr. Zvonko Mir, Chefarzt einer MS-Klinik in Sundern, in der der Betroffene behandelt worden war, und Dr. Hans-Michael Meinck, Professor an der neurologischen Klinik der Universität Heidelberg, befürworteten die Verwendung von Cannabis vor allem wegen der ausgeprägten Ataxie (Störung der Bewegungsabläufe) des Betroffenen.

Der Angeklagte zählte zu den Patienten, die 1999 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verwenden, eingelegt hatten. Das Gericht hatte die Kläger jedoch aufgefordert, zunächst den gerichtlichen Instanzenweg zu durchlaufen, bevor das höchste deutsche Gericht sich mit der Thematik befassen wollte. Es hatte auf die Möglichkeit eines Antrages auf eine Ausnahmegenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hingewiesen. Das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Institut hatte jedoch in der Folgezeit sämtliche Anträge von Patienten auf eine medizinische Cannabisverwendung abgelehnt.

Michael F. hatte zudem vergeblich versucht, eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse für eine Behandlung mit dem Cannabiswirkstoff Dronabinol (THC) zu erreichen. Einige Kassen erstatten die Therapiekosten, andere nicht. Sein Rechtsanwalt, Robert Wenzel aus Hamburg, bezeichnet das Urteil des Amtsgerichts daher als "konsequent und richtig". Die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung vor dem Landgericht eingelegt.

Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der IACM, wies daraufhin, dass in Deutschland zwar Dronabinol verschreibungsfähig sei und demnächst auch ein Cannabisextrakt verschreibungsfähig werden soll. Ohne eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme der Behandlungskosten seien viele Patienten jedoch weiterhin auf den preiswerteren illegalen Cannabis angewiesen und von Strafverfolgung bedroht.

Weil die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch eingelegt hat, geht der Rechtstreit weiter. Die Patienten brauchen für ihre Klagen dringend finanzielle Unterstützung. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat dazu ein Spendenkonto eingerichtet.

Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
http://www.cannabis-med.org/

Spendenkonten
http://www.cannabislegal.de/aktionen/spende.htm

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


3. Marokko: Cannabisanbau ernährt 1 Million

Der spanische Landwirtschaftsexperte Pasqual Moreno schätzt, dass in Marokko dieses Jahr auf einer Viertelmillion Hektar Cannabis angebaut wird, doppelt soviel wie vor drei Jahren. Etwa 200.000 Bauern mit Familien, mehr als 1 Million Menschen, sollen vom Cannabisanbau leben, berichtet der Guardian (Großbritannien). Marokko liefert etwa 70% des Haschischs, das in Europa konsumiert wird. Nach einer EU-Schätzung nimmt das Mittelmehranrainerland dadurch 2 Milliarden Euro pro Jahr ein. Mit einem Hilfsprogramm von etwa einer Million Euro versucht die EU, die Bauern zum Umstieg auf andere Produkte zu bewegen, die pro Hektar jedoch nur etwa ein Zehntel bis ein Vierzigstel des Verkaufserlöses von Cannabis liefern.

Am ehesten wird sich wohl die marokkanische Anbaufläche noch durch eine Zunahme des Anbaus in den Abhnehmerländern reduzieren. Beimengungen wie z.B. Eselmist in der Handelsware haben dem Ruf geschadet und mit dazu beigetragen, dass immer mehr Konsumenten in Europa selbst anbauen, weil sie wissen wollen, was sie da rauchen. In Großbritannien soll bereits mehr Cannabis aus einheimischem Anbau als marokkanische Importware konsumiert werden (wir berichteten in CLN#102). In der Schweiz hat der einheimische Anbau Importe sogar weitgehend vom Markt verdrängt.

Ketama Gold puts Morocco top of Europe's cannabis league [Guardian (UK), 27.05.2003]
http://www.guardian.co.uk/international/story/0,3604,963882,00.html

Großbritannien: "Homegrown" überholt Marokko [CLN#102, 21.03.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln102.htm#3

Was ist Haschisch?
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/haschisch.htm

Cannabis in Marokko:
http://www.cannabislegal.de/international/ma.htm


4. Niederlande: Rauchverbot in Coffeeshops?

Eine Nichtraucherschutzmaßnahme könnte dafür sorgen, dass in niederländischen Coffeeshops ab 1. Januar nicht mehr geraucht werden darf. Bis dahin sind nach einem Gesetzentwurf alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen rauchfreien Arbeitsplatz zu bieten. Dann dürfte im Shop erstandenes Cannabis nur noch zuhause oder als Tee oder Gebäck oder im Heissluftinhalator konsumiert werden.

In den USA gilt ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten in New York und Kalifornien. In Irland ist ein solches Verbot geplant. Am 31. Mai ist übrigens der von der Weltgesundheitsorganisation WHO ausgerufene weltweite Nichtrauchertag.

Smoking Ban Hits Cannabis Cafe Culture [Scotsman (UK), 29.05.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n791/a11.html

Cannabis in den Niederlanden:
http://www.cannabislegal.de/international/nl.htm


5. Maryland/USA: Kein Gefängnis für Patienten

Robert Ehrlich im US-Bundesstaat Maryland hat am Donnerstag (22.05.) als erster Gouverneur der Republikanischen Partei von Präsident Bush ein Gesetz unterzeichnet, das sicherstellt, dass wegen Cannabisbesitz angeklagte Patienten nicht zu Gefängnis verurteilt werden können. Auch eine Geldstrafe über 100 Dollar (ca. 85 €) ist ausgeschlossen. Die normale Strafe für einfachen Cannabisbesitz ohne Handel beträgt in Maryland bis zu einem Jahr Haft und $1000 Geldstrafe.

Damit haben insgesamt neun US-Bundesstaaten Gesetze die sicherstellen sollen, dass Patienten für Cannabis als Medizin nicht zu Haft verurteilt werden können. In den anderen acht Bundesstaaten ausser Maryland ist der Besitz zu medizinischen Zwecken komplett straffrei. In Deutschland können Patienten derzeit für unerlaubten Cannabisbesitz theoretisch zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt werden.

Ehrlich Signs Medical Marijuana Bill into Law [AP, 23.05.2003]
http://www.mpp.org/MD/news_4235.html

Cannabis in den USA:
http://www.cannabislegal.de/international/us.htm

Cannabis als Medizin:
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


6. Londoner Polizeichef: "Cannabisverfolgung ist Zeitverschwendung"

Chief Superintendent Anthony Wills, der Polizeipräsident des Londoner Stadtteils Hammersmith und Fulham ist für eine staatliche Kontrolle des bisher illegalen Drogenhandels, weil Repression gegen den Schwarzmarkt unwirksam sei. Strengere Gesetze sind für den erfahrenen Polizeibeamten keine Lösung: "Es gibt einige Orte, wo Leute geköpft werden wenn sie Drogen verkaufen, aber sogar das stoppt den Handel nicht." Er ist kein Freund von Drogen: "Ich sage nicht, dass man Drogen nehmen soll. Sie sind schädlich, aber die Realität der Welt in der wir leben ist doch die: Wenn Leute Drogen wollen, kommen sie an sie heran. Drogen existieren und man kann sie nicht ausmerzen." Sorgen macht ihm der Schwarzmarkt und die Personen, die er bereichert: "Meine einzige Sorge ist, die Sicherheit der Allgemeinheit zu steigern und nicht zu erlauben, dass diese schlimmen Menschen an der Not anderer Menschen ein Vermögen verdienen." Wills zu Cannabis: "Mit der polizeilichen Verfolgung von Cannabis verschwenden wir unsere Zeit, weil ich nicht glaube, dass die Auswirkungen von Cannabis schlimmer sind als von übermäßigem Konsum von Alkohol."

Scotland Yard Chief Says Legalize It [WOL#288, 23.05.2003]
http://www.drcnet.org/wol/288.html#scotlandyard

Polizei und Cannabisreform:
http://www.cannabislegal.de/argumente/polizei.htm

Cannabis in Großbritannien:
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


7. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

31.05.2003 Weltweit: Nichtrauchertag
12.06.2003 Weltweit: Protestaktionenen gegen Repression in Thailand
26.06.2003 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
23.08.2003 Berlin: Hanfparade
12.09.2003-14.09.2003 Castrop-Rauxel: 8. internationale CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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