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CannabisLegalNews (Nummer 129, 10.10.2003)

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INHALT

1. Berlin: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Nutzhanf
2. Schweiz: Protokolle der Nationalratsdebatte
3. Kanada: Regierung verliert Prozess aber Verbot wieder gültig
4. Dubai: Lebenslänglich für 0,6 Gramm Cannabis
5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Berlin: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Nutzhanf
http://www.cannabislegal.de/cln/cln129.htm#1

Seit über einem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin schon wegen 63 legal angebaute Nutzhanfpflanzen, die bei der Hanfparade im August 2002 beschlagnahmt worden waren. Die Beschlagnahmung war auch der Anlass für eine Rede von Christian Ströbele, MdB die mit der "Gebt das Hanf frei!"-CD verewigt wurde. Statt das Verfahren einzustellen, hat nun die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbands erhoben:

Berliner Staatsanwaltschaft klagt gegen Deutschen Hanf Verband - wegen Nutzhanf!

Während in Berlin über die Entkriminalisierung von Cannabis-Genussmitteln und deren legale Abgabe diskutiert wird, klagt die Berliner Staatsanwaltschaft den Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbandes, Georg Wurth, wegen des Besitzes von 63 Faserhanfpflanzen an.

Mehrere tausend Hektar solcher Pflanzen wachsen ganz legal auf deutschen Äckern. Durch sehr niedrige THC-Werte wird dabei der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen. Mit einem Gehalt von unter 0,1 % THC waren auch die sichergestellten Hanfpflanzen des DHV als Genussmittel völlig unbrauchbar. Sie wurden als Dekorationsmaterial zur Hanfparade 2002 angeliefert, als die Polizei mit großem Aufwand einschritt.

Es scheint so, als wolle die Berliner Staatsanwaltschaft mit dieser absurden Anklage die Unsinnigkeit der Hanfprohibition mit einer Satire darstellen und damit die aktuelle Diskussion befruchten. Monatelang waren zunächst mehrere Polizeidirektionen mit der Suche nach den zunächst verschwundenen Pflanzen beschäftigt. Seitdem befasste sich die Staatsanwaltschaft über ein halbes Jahr mit dem Vorgang. Es wäre interessant zu erfahren, wie viel das Verfahren bisher gekostet hat ...

Weitere Informationen finden Sie auf www.hanfverband.de http://www.hanfverband.de - Aktuelles Nr. 6,14,23
http://www.hanfverband.de

Mit freundlichen Grüßen

Georg Wurth

DHV Pressemitteilung zur Anklage [Adobe PDF, DHV, 02.10.2003]
http://www.hanfverband.de/aktuell/PM%20Anklage%20Nutzhanf.pdf

Deutscher Hanf Verband:
http://www.cannabislegal.de/politik/dhv.htm


2. Schweiz: Protokolle der Nationalratsdebatte
http://www.cannabislegal.de/cln/cln129.htm#2

Am 24. und 25.09.2003 debattierte der Schweizer Nationalrat, ob sich das Parlament mit dem Gesetzentwurf zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes beschaffen sollte. Ein Mehrheit des Hauses stimmt scshliesslich dafür, den Entwurf an den Ständerat, die kleine Kammer, zurückzuschicken.

Protokolle der sehr kontrovers geführten Debatte sind online verfübar (die Redebeiträge sind auf französisch, deutsch oder italienisch, je nach Herkunft der Abgeordneten).

Weitere aktuelle Texte zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes sind auf der Website von infoset.ch zu finden.

Im Folgenden ein paar Zitate aus der Debatte:

Den Vogel abgeschossen hat aber die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA). Sie hat im Hinblick auf die Drogendebatte allen Mitgliedern des Nationalrates eine kleine Broschüre zugestellt, in der unter dem Titel "Cannabis richtig einschätzen" sehr deutlich auf die Gefahren des Cannabiskonsums hingewiesen wird. Wie im falschen Film kommt man sich vor, wenn man den beigelegten Brief liest, in dem die SFA sich für die Cannabis-Freigabe einsetzt. Irgend etwas kann da nicht stimmen!

Wenn die SVP-Vertreter die Stellungnahmen der SFA gelesen h&auuml;tten, wüssten sie, dass eine Studie dieser Organisation gezeigt hatte, dass der Cannabiskonsum unter Männern ausgerechnet in der cannabis-repressiven Westschweiz am weitesten verbreitet ist, weshalb der Nutzen der repressiven Strategie fragwürdig ist.

Die Abgeordnete Doris Leuthard von der christdemokratischen CVP verlangte eine Präzisierung der Pläne der Regierung, bevor es zu einer Beratung der Gesetzesvorlage kommen könne:

Leuthard Doris (C, AG): Falls wir auf diese Vorlage eintreten, möchte ich Ihnen beliebt machen, diese an die Kommission zurückzuweisen, und zwar nicht aus einem taktischen Manöver heraus, sondern weil ich gewohnt bin, mir ein gesamtes Bild über eine Vorlage zu machen und auch die Details zu kennen. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass Verordnungen kreiert wurden, die überhaupt nicht dem Willen des Parlamentes entsprachen. Weil bei diesem Gesetz Unklarheiten bestehen, laufen wir Gefahr, dass uns die Verordnung einmal mehr mit Details überrascht, mit Änderungen, die nicht unserer Absicht entsprechen.
Diese Vorlage ist emotional, das erleben wir auch heute wieder. Aber gerade das bedingt, dass wir uns seriös auch mit Details befassen, dass wir die Grundlagen kennen. Ich möchte auch diese Verordnung kennen. Ich habe gehört, dass die Verordnung des Bundesrates im Entwurf vorliegt. Ich verstehe nicht, weshalb dieser Entwurf der Kommission nicht zur Verfügung gestellt wird, damit man die Details klären kann.
Ich beginne beim Opportunitätsprinzip. Die Juristen hier im Saal wissen es: Bereits heute wird dieses Prinzip im Bereich Strafrecht, im Bereich Kriminalisierung angewendet. Es bietet uns grosse Schwierigkeiten. Es hat keine klaren Parameter: Wann wird bestraft? Von Kanton zu Kanton gibt es verschiedene Grenzen. Es gibt Kantone, die Kleinkonsumenten bestrafen; es gibt Kantone, die darüber hinwegschauen. Neu will uns die Kommission auch wieder dieses Opportunitätsprinzip beliebt machen. Für mich ist das kein griffiges Mittel; ich möchte, dass man in der Verordnung mindestens definiert, was denn die Ansätze sind, welche Produktion und welcher Handel strafbar bleiben und welcher nicht. Wir laufen sonst Gefahr, eine unterschiedliche Handhabung durch unterschiedliche Richter zu haben. Gerade für die Bauernschaft, die im Anbau in den letzten Jahren Überraschungen und Verurteilungen erlebt hat, ist es wichtig, die Grenze der Strafbarkeit zu kennen, und deshalb muss, nach dem Opportunitätsprinzip, die Kommission noch
mals über die Bücher und uns klarere Definitionen vorschlagen. Die Kommission hat ja neu entgegen dem ständerätlichen Beschluss in Artikel 28b eine Lenkungsabgabe für Cannabis vorgeschlagen. Man überlässt aber auch hier sehr vieles der Verordnung. Man sagt: Der Bund muss Ausnahmen kreieren. Und der Bund ist im Bereich Cannabis auch zuständig für Rückvergütungen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das in der Praxis ablaufen soll. Ich kann somit weder Ja noch Nein sagen zu einer solchen Abgabe, weil sehr viele Details fehlen. Und so können wir hier in diesem Saal nicht seriös legiferieren.
Einig sind wir uns wohl alle: Der Jugendschutz und die Prävention sind in diesem Bereich wichtig. Und gerade die CVP setzt sich hier seit Jahren ein. Aber auch dazu finden sich in diesem Gesetz nur allgemeine Hinweise: Der Bund soll Programme durchführen. Auch hier fehlt: Was für Massnahmen sollen das konkret sein? Wenn wir auf der Ebene der Erwachsenen liberalisieren, wie schützen wir unsere Jugend? Das sind Fragen, die zu klären sind.
Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage zurückzuweisen. Die Kommission soll uns zusammen mit dem Bundesrat vermehrt noch Auskünfte geben. Dann, glaube ich, können wir sachlich, mit weniger Emotionen die schwierigen Fragen, auch gesellschaftspolitischer Natur, klären und wie der Ständerat eine sachliche, gute Diskussion führen.

Felix Gutzwiller von der FDP hob hervor, dass das Verbot des Drogenkonsums eine Anomalie im Schweizer Strafrecht ist: Es ist das einzige Gesetz im Gesetzbuch, das Selbstschädigung unter Strafe stellt. Des weiteren sei es erforderlich, sämtliche Substanzen, sämtliche Missbrauchsformen in einer möglichst kohärenten Art und Weise anzugehen. Er verwies auf die kurz vorher erfolgte Aufhebung des Absinthverbots und erinnerte daran, dass jene Politiker, die am entschiedensten für die Beibehaltung des Cannabisverbots eintraten wenige Monate vorher vehement gegen eine Absenkung der Alkoholgrenze im Strassenverkehr waren:

Es wurde in diesem Saal schon daran erinnert: Der Ständerat hat gestern ohne Diskussion das Absinthverbot aufgehoben; ein Signal an Jugendliche? Lesen Sie nach im Amtlichen Bulletin, wie man mit diesem Thema umgeht; es ist ausserordentlich faszinierend. Absinth wirkt durch Thujon auch bewusstseinsverändernd wie der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) des Cannabis. Laut dem Amtlichen Bulletin hat der Initiant der Aufhebung dieses Verbotes gestern - in einer schönen Sprache - gesagt: "Permettez-moi encore un dernier mot: Au Val-de-Travers, certains nostalgiques préféreraient maintenir l'interdiction. Ils pensent que l'illégalité fait largement partie de l'attractivité." ["Gestatten Sie mir ein letztes Wort: Im Travers-Tal würden manche Nostalgiker die Beibehaltung des (Absinth-)Verbots vorziehen. Sie denken, dass die Illegalität einen großen Teil der Anziehungskraft ausmacht." - Übersetzung von cannabislegal.de]
Darauf, auch nachzulesen im Amtlichen Bulletin, sagte der Ratspräsident: "Herr Cornu, Sie dürfen beim Ständeratsausflug heute Nachmittag ein Muster abgeben." Im Amtlichen Bulletin steht dann in Klammern: "Heiterkeit".
Das sind unterschiedliche Arten, wie wir mit verschiedenen Suchtmitteln umgehen.
(...) Bei den weicheren oder leichteren Drogen, wie immer der Begriff ist, muss ein reguliertes Konzept angegangen werden. Diesen Weg will diese pragmatische Vorlage gehen: ein reguliertes Konzept - auch gegen den massiven Widerstand von Gruppierungen, die in diesem Saal noch vor einem halben Jahr für Blutalkoholgrenzwerte von 0,8 Promille bis 1,0 Promille gekämpft haben und sich jetzt für ein verstärkt repressives Vorgehen einsetzen.
Sie müssen die Gesamtlast dieser Suchtmittel und die Gesamtpolitik, die kohärent sein muss, im Auge behalten. Diese pragmatische Vorlage versucht das.

Anne-Catherine Ménétrey-Savary von den Grünen, die zusammen mit Herrn Gutzwiller im Gesundheitsausschutz sitzt, sprach mehrmals zum Thema:

Repression ist die teuerste Säule der Drogenpolitik. Sie allein verschlingt die Hälfte des ganzen Geldes, das der Drogenpolitik gewidmet ist, während Vorbeugung davon nur ganze 10 Prozent hat. Es ist also ein Gebäude mit vier Säulen, das riskiert, bald in sich zusammenzustürzen. Mit mehr als 500 Millionen Franken schafft es die Unterdrückung nicht, mehr als 2 Prozent der ganzen Drogen zu beschlagnahmen, die auf dem Markt kursieren.
[Im franz. Original: La répression constitue le pilier le plus cher de la politique des drogues. Il accapare à lui tout seul la moitié de tout l'argent consacré à la politique drogue, alors que la prévention n'en a que le 10 pour cent. C'est donc un édifice à quatre piliers qui risque bien de s'écrouler. Avec plus de 500 millions de francs, la répression ne parvient à saisir que le 2 pour cent de toute la drogue qui circule sur le marché. - Übersetzung von cannabislegal.de]

Sie verwies auf die gesellschaftlichen Zusammenhänge von Drogenmissbrauch:

Aber man muß jedoch auch sehen, daß diese Problematik in enger Verbindung mit der Logik unserer Konsumgesellschaft steht. "Citius - altius - fortius" ist der Leitspruch des olympischen Ideals; "immer schneller, weiter, stärker" ist auch die Logik der Drogenabhängigkeit. Wir leben in einer süchtigen Gesellschaft.
[Im franz. Original: Mais il faut bien voir aussi que cette problématique est en relation étroite avec la logique de notre société de consommation. "Citius - altius - fortius", c'est la devise de l'olympisme; "toujours plus vite, plus loin, plus fort", c'est aussi la logique de la toxicomanie. Nous vivons dans une société addictive. - Übersetzung von cannabislegal.de]

Ruth-Gaby Vermot von den Sozialdemokraten verteidigte die Reformpläne und befasste sich mit dem Argument des Jugendschutzes:

Vermot Ruth-Gaby (S, BE): Die SP-Fraktion unterstützt das Gesetz, bedauert jedoch, dass die Entkriminalisierung aller Drogen nicht verwirklicht wurde. Wir brauchen dieses neue Gesetz dringend, das seit der Beratung im Ständerat von unserem Rat vertrödelt wurde. (..) Repression hat noch nie einen präventiven Charakter gehabt. Jugendliche lassen sich vom Konsumverbot nicht einschüchtern. Die Bestrafung verhindert bei den Jugendlichen die dringend nötige Enttabuisierung von Sucht und die Möglichkeit, sich offen damit zu befassen und sich auch Suchtfachleuten oder Eltern und Lehrpersonen anzuvertrauen. Was versteckt geschieht, kann nicht behandelt werden. Der Zugang von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Suchtfachleuten und Freizeitleiterinnen und -leitern zu gefährdeten Jugendlichen ist damit erschwert. Suchtentwicklungen können rascher im Untergrund geschehen. Probleme und das Suchtverhalten von Jugendlichen dürfen nicht an die Polizei und die Repression oder an das Jugendgericht delegiert werden: Hier ist die
Aufmerksamkeit jener gefordert, die im sozialen Umfeld der Jugendlichen aktiv sind.

Nationalrat - Herbstsession 2003 - Neunte Sitzung/Zehnte Sitzung [Adobe PDF, 24./25.09.2003]
http://www.fasd-brr-urd.ch/TEXTE/BetMG_Nationalratsdebatte.pdf

Debatte zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes [infoset.ch]
http://www.infoset.ch/de/themen/revision_btmg.htm

Cannabis in der Schweiz:
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm


3. Kanada: Regierung verliert Prozess aber Verbot wieder gültig
http://www.cannabislegal.de/cln/cln129.htm#3

Das Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario (Ontario Court of Appeal) hat eine Klage der Regierung abgewiesen. Die derzeitigen Bestimmungen zur Versorgung von Patienten mit Cannabis als Arznei seien zu restriktiv und nicht verfassungsgemäß. Im Einzelnen: Es sei nicht mit der Verfassung vereinbar, wenn der Staat zwar Patienten den Besitz von Cannabis erlaubt, aber sie mangels legaler Anbieter dann in den Schwarzmarkt schickt, den der Staat eigentlich bekämpfen will.

Patienten, die eine Erlaubnis zum Besitz von Cannabis beantragen, müssen künftig kein zweites ärztliches Gutachten beibringen. Ein Gutachten reicht. Personen, die eine Erlaubnis zum Anbau haben, dürfen für ihren Aufwand entschädigt werden. Bisher war jede Bezahlung für den Anbau von Cannabis als Arznei verboten. Personen mit Anbauerlaubnis dürfen mehr als einen Patienten versorgen. Der Anbau darf zusammen mit mehr als zwei anderen Anbauern erfolgen. Bisher waren Kooperativen auf maximal drei Personen beschränkt. Damit haben die Richter die Tür für Cannabisclubs geöffnet, wie sie seit Jahren in Kalifornien existieren. Das Urteil trat mit Verkündung in Kraft.

Durch die Lockerung der Bestimmungen zur Versorgung der Patienten haben die Richter einen Konflikt beseitigt, der ein untergeordnetes Gericht dazu bewegt hatte, das Verbot des Besitzes generell für verfassungswidrig zu erklären. Mit anderen Worten: Der Besitz von bis zu 30g Cannabis ist jetzt in Ontario wieder eine Straftat.

Erst eine derzeit geplante Gesetzesänderung zur Umstufung des Besitzes geringer Mengen Cannabis zu einer Ordnungswidrigkeit könnte das wieder ändern. Mehrere Monaten lang hatten sich Gerichte in der Provinz nicht mehr mit Fällen des Besitzes geringer Mengen beschäftigt und die Polizei hatte keine Fälle mehr vor Gericht gebracht.

Ottawa's Pot Rules Unconstitutional, Court Rules [Globe and Mail (CA), 07.10.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03.n1533.a12.html

Die Entscheidung im Wortlaut [07.10.2003]
http://www.ontariocourts.on.ca/decisions/2003/october/hitzigC39532.htm

Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [CLN#116, 27.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln116.htm#5

Cannabis in Kanada:
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm


4. Dubai: Lebenslänglich für 0,6 Gramm Cannabis
http://www.cannabislegal.de/cln/cln129.htm#4

Ein Gericht in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate, VAE) hat einen 27-Jährigen aus Sri Lanka zu lebenslänglicher Haft verurteilt, nachdem er im Besitz von 0,6g Cannabis ertappt worden war. Er soll auf der Strasse Cannabis verkauft haben.

Im Juni wurde eine 24-jährige Britin aus Dubai ausgewiesen, nachdem sie zwei Jahre vorher wegen Schmuggels von Cannabis und Kokain zu 25 Jahren Haft verurteilt worden war. In einer Berufungsverhandlung war das Strafmaß auf 10 Jahre reduziert worden. Das britische Aussenministerium dementierte, dass es etwas mit der vorzeitigen Haftentlassung zu tun gehabt habe.

In Dubai droht bei Besitz und Konsum von Cannabis und anderen illegalen Drogen gleichermassen eine Haftstrafe von mindestens vier Jahren. Selbst wer in Dubai nie Cannabis besitzt oder konsumiert, ist vor Strafe nicht sicher: Wenn jemand Cannabis nur im Ausland konsumiert und Wochen später dann in den Emiraten ein Urintest noch positiv ausfällt, muss er oder sie für mindestens vier Jahre hinter Gitter.

Der Handel mit illegalen Substanzen kann sogar mit dem Tod bestraft werden. Trotz der strengen Strafen ist Dubai ein wichtiger Umschlagplatz für Drogen aller Art. Mehrfach wurden Lieferungen von Hunderten von kg Haschisch aus Pakistan und anderen Ländern aufgespürt, die von Dubai aus weiterverschifft werden sollten. Dubai ist auch ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt für Importe und Exporte von und nach Afghanistan (siehe CLN#70, 12.07.2002).

Dass in Dubai nicht zwischen Drogen mit unterschiedlichen Eigenschaften unterschieden wird, begründet die Polizei mit der Einstiegsdrogentheorie, die sich auch in den VAE noch hartnäckig zu halten scheint. Dr Mohammed Murad Abdullah, Direktor für Forschung und Studien bei der Polizei von Dubai, wird wie folgt zitiert:

Dr Abdullah supported the principle which treated all drugs and drug abusers under the same sentencing umbrella.

»There is no difference because once you use drugs you need three years rehabilitation to be cured. Soft drugs lead to the inevitable use of hard drugs so it is best to treat them with the same severity,” he said. It is this »inevitable progression” which is at the centre of much of the Dubai Police’s effective educational programme.

Bei einigen Drogen ist man in Dubai jedoch großzügiger als bei anderen. Der Zollfreibetrag bei Zigaretten beträgt im Golfstaat stolze 100 Schachteln. Vor zwei Jahren enthüllte ein Artikel im britischen "Guardian", dass sogar der VAE-Botschafter in London in den internationalen Zigarettenschmuggel verstrickt war. Dubai ist laut eines Berichts des Weltzollverbandes einer der Hauptumschlagspunkte für internationale Schmugglerringe. Allein in Großbritannien wurden bisher 77 Millionen unversteuerter Zigaretten in 39 Lieferungen aus Dubai beschlagnahmt, so der "Guardian".

Life-term in drug case [Khaleej Times (AE), 06.10.2003]
http://khaleejtimes.com/Displayarticle.asp?section=theuae&xfile=data/theuae/2003/october/theuae_october168.xml

UAE frees British woman who got life term for drug smuggling [Guardian (UK), 04.06.2003]
http://www.guardian.co.uk/drugs/Story/0,2763,969780,00.html

The Drugs Don’t Work [Al Shindagah (AE), Mai 1998]
http://www.alshindagah.com/may98/drugs.htm

Dubai diplomat accused of smuggling BAT cigarettes [Guardian (UK), 17.12.2001]
http://www.guardian.co.uk/bat/article/0,2763,619753,00.html


5. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

05.-11.10.2003 Hamburg: Hanffest
07.-09.11.2003 Paris (FR): 4. Pariser Hanfausstellung
19.-21.03.2004 Bern (CH): Cannatrade
01./08.05.2004 Weltweit: MMM 2004
26.06.2004 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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