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CannabisLegalNews (Nummer 180, 28.12.2005)

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"Steter Tropfen höhlt den Stein"

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INHALT

1. Schweiz: Unterschriften werden am 13.01. eingereicht
2. Neue Drogenbeauftragte gegen Legalisierung
3. Cannabisnachweis allein keine Ordnungswidrigkeit
4. Gutachtenskandal: "Bisherige Forschung zu ausgewogen?"
5. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Cannabis als Medizin
6. Niederlande: Abgeordnete wollen Cannabisanbau legalisieren
7. Cannabisreform in Tschechien
8. Großbritannien: Konservativer Parteivorsitzender für Reform
9. Studie zu Cannabinoiden im Gehirn
10. Zwei Urteile
11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Schweiz: Unterschriften werden am 13.01. eingereicht
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#1

Seit Juli 2004 sammelt das "Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität", das von zahlreichen Schweizer Bundespolitikern und Personen des öffentlichen Lebens unterstützt wird, Unterschriften für eine Iniative zur Reform des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes. Zuvor war eine Reforminitiative des Bundesrats (der Schweizer Bundesregierung) im Nationalrat (der grossen Kammer des Bundesparlaments) gescheitert. Für die Einleitung eines Volksentscheids sind mindestens 100.000 gültige Wählerstimmen nötig. Das Komitee hat sicherheitshalber 135.000 Unterschriften gesammelt, von denen 105.000 gültig sein sollen. Diese werden am 13. Januar in der Schweizer Bundeshauptstadt Bern eingereicht.

Am 13. Januar reichen wir die Hanfinitiative ein!

105'000 gültige Unterschriften liegen im Bescheinigungsbüro zur Abgabe an die Bundeskanzlei bereit. Weitere 2000-3000 Unterschriften sind von den Gemeinden noch nicht zurückgekehrt. Wir möchten sicher gehen, dass möglichst alle Unterschriften eingereicht werden, und setzen deshalb den Einreichungstermin auf den 13. Januar 2006 an. Um 10.30 Uhr fährt ein hanfölbetriebener Traktor mit den Unterschriftenbögen beladen auf die Bundesterrasse, dazu gibt es Hanfglühwein.

Wir freuen uns sehr, wenn dieses Hanfgefährt von zahlreichen HanffreundInnen begleitet wird, und laden euch herzlich ein, am 13. Januar in Bern mit uns die Abgabe zu feiern.

Treffpunkt: 10.30 Uhr, Bundesterrasse Bern
Anschliessend: Apéro und Party (go to: Fourtwenty, Kramgasse 3, 3011 Bern)
Fragen: Ben (ben@projugendschutz.ch, 078'743'37'09) oder Mosi (mosi@fourtwenty.ch, 079'702'83'78)

Danke an alle Helfer und Spender - ohne Euch wäre diese Initiative nämlich nicht zustande gekommen!

Wir wünschen euch allen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Freundliche Grüsse,

Ben Arn

Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität
www.projugendschutz.ch

Falls genug gültige Unterschriften vorliegen, wäre mit einer Abstimmung in etwa zwei Jahren zu rechnen. Im Falle einer Stimmenmehrheit würde die Bundesverfassung wie folgt geändert:

Art. 105a (neu) Hanf

1. Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.

2. Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist straffrei.

3. Der Bund erlässt Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.

4. Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen sind verboten.

Komitee Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität
http://www.projugendschutz.ch

Cannabis in der Schweiz
http://www.cannabislegal.de/international/ch.htm


2. Neue Drogenbeauftragte gegen Legalisierung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#2

Sabine Bätzing (SPD), die Nachfolgerin von Marion Caspers-Merk im Amt der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, will die Linie ihrer Vorgängerin fortsetzen.

Die neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), schließt eine Legalisierung von Cannabis kategorisch aus. Derartige Forderungen seien "nicht akzeptabel", sagte Bätzing der Nachrichtenagentur ddp. Das Problem des vor allem unter Jugendlichen deutlich gestiegenen Cannabiskonsums zähle zu den "drängendsten Aufgaben der Drogenpolitik", betonte die 30-jährige SPD-Politikerin.

Laut dem jüngsten "Bundeslagebild Rauschgift" des Bundeskriminalamtes war im vergangenen Jahr jeder zweite tatverdächtige Cannabis-Konsument jünger als 21 Jahre. Insgesamt stieg die Zahl der Konsumdelikte mit Cannabis um 20 Prozent.


Neue Drogenbeauftragte gegen Legalisierung von Cannabis [Märkische Oderzeitung, 25.12.2005]
http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Nachrichten/id/94365

Nichtrauchen soll Normalfall werden [AZ-Bad Kreuznach , 20.12.2005]
http://www.az-badkreuznach.de/politik/objekt.php3?artikel_id=2187088

SPD und Cannabis
http://www.cannabislegal.de/politik/spd.htm

Homepage von Sabine Bätzing (SPD)
http://www.sabine-baetzing.de/


3. Cannabisnachweis allein keine Ordnungswidrigkeit
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#3

Das Oberlandgericht Koblenz hat entscheiden, dass der Nachweis des Cannabiswirkstoffs THC im Blut nicht in jedem Fall dazu ausreicht, um einen Fahrer wegen Führung eines Kfz unter Wirkung eines Rauschmittels zu verurteilen:

Zwar sei laut Gesetz das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss strafbar, sobald die Substanz im Blut festgestellt werde. Da inzwischen aber schon geringste Mengen nachweisbar seien, müsse ausdrücklich festgestellt werden, dass die Fahrtüchtigkeit des Betroffenen beeinflusst gewesen sei (Az.: 1 Ss 189/05).

Bereits vor einem Jahr (21.12.2004, Aktenzeichen 1 BvR 2652/03) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Nachweis von THC-Spuren unterhalb einer Dosierung von 1,0 Nanogramm THC je Milliliter keine Rauschwirkung belege und eine Verurteilung damit gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes verstoße. Aufgrund des technischen Fortschrittes könne THC noch Tage nach dem Konsum festgestellt werden. Es hob damals eine Verurteilung eines Fahrers auf, der 16 Stunden nach dem Konsum angehalten und untersucht worden war.

Die Wirkung von Cannabis klingt nach dem Rauchen normalerweise innerhalb 1 bis 4 Stunden wieder ab. Der Gesetzgeber hat anders als bei Alkohol bei anderen Drogen keinen Grenzwert festgelegt, unter dem von keiner Drogenwirkung mehr ausgegangen wird.

OLG: Fahrt nach Drogenkonsum ist nicht zwangsläufig strafbar [sueddeutsche.de, 14.12.2005]
http://www.sueddeutsche.de/automobil/ticker/iptc-zin-20051214-3-dpa_10484946/

Bundesverfassungsgericht hebt Null-Promillegrenze bei THC auf [ [CLN#176, 15.01.2005]]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#1

VfD und DHV fordern wissenschaftlich fundierte Grenzwerte [CLN#176, 15.01.2005]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln176.htm#2

Cannabis und Führerschein
http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm


4. Gutachtenskandal: "Bisherige Forschung zu ausgewogen?"
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#4

Das Bundesgesundheitsministerium hat unter Ausschluß der Öffentlichkeit eine Studie zu Cannabis an einen in der Fachwelt umstrittenen Mediziner in Auftrag gegeben, wahrscheinlich, weil vorliegende seriöse Studien zum Thema keine Fortsetzung der bestehenden Verbotspolitik untermauern. Der Deutsche Hanf Verband, der den Vorgang ans Licht brachte, schreibt dazu in seiner Pressemitteilung:

Forschungsskandal bei Cannabis – Gesundheitsministerium bestellt unseriöses Gutachten / Empörung bei Wissenschaftlern

Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den aktuellen Forschungsstand bei Cannabis zusammenfassen soll. Ausgerechnet Professor Thomasius vom Universitätsklinikum Eppendorf hat diesen Auftrag ohne Ausschreibung erhalten.
Thomasius ist zwar ein anerkannter und erfahrener Drogentherapeut, seine wissenschaftliche Qualifikation ist aber nach einhelliger Meinung fast aller Experten nicht ansatzweise gegeben.

Dazu Professor Quensel:
"Schon die von Thomasius herausgegebene und betreute Ecstasy-Studie wies vor allem in dem von ihm betreuten Teilgebiet erhebliche methodische Mängel auf. Eigene Forschungsarbeiten auf dem Cannabis-Gebiet liegen zumindest in publizierter Form nicht vor. Es existiert lediglich ein Übersichtsartikel in der Zeitschrift Blutalkohol, den Thomasius mit mehreren anderen Autoren zusammen verfasst hat. Es fällt auf, dass er mehrfach höchst überzogene und kaum zutreffende Aussagen zum Cannabis abgibt, bei denen er seine Praxiserfahrungen in einer wissenschaftlich unmöglichen Weise verallgemeinert. Im Vergleich zu den Verfassern der bisherigen Expertisen im In- und vor allem im Ausland (zuletzt: Ministry of Public Health of Belgium:Cannabis Report August 2002) wirkt Thomasius kaum als besonders qualifiziert."

Professor Böllinger:
"Mit den Cannabisstudien von Kleiber/Kovar und anderen Arbeiten, z.B. von Kleiber/Söllner liegen hervorragende Studien vor. Grundsätzlichen Bedarf für neuere Untersuchungen des Forschungsstandes sehe ich nicht. Lediglich eine Aktualisierung in Bezug auf jüngere Forschungsberichte wären sinnvoll. Dafür gäbe es neben Professor Kleiber noch eine Vielzahl anderer Wissenschaftler, die dafür wesentlich geeigneter wären als Thomasius."

Dr. med. Franjo Grotenhermen:
"Professor Thomasius wirbt durch eine Skandalisierung der Thematik auch erfolgreich um Geldmittel. Wie sich erneut bewahrheitet, stellt die mediale Dramatisierung in der heutigen Zeit durchaus ein Erfolgsmodell dar. Das ändert aber nichts daran, dass Professor Thomasius aus wissenschaftlicher Sicht regelmäßig vor allem seine Inkompetenz demonstriert. Ich bin wenig überrascht, dass die Politik, bei der Klappern ebenfalls zum Geschäft gehört, so prompt darauf hereinfällt. Bestürzend ist es dennoch. Ich hätte mir von der Politik mehr Sorgfalt bei der Vergabe von Forschungsgeldern erhofft."

Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband:
"Der Verdacht liegt nahe, dass die bisherige Forschung in den Augen der Gesundheitsministerin zu ausgewogen war. Die Ergebnisse passen nicht zur dramatisierenden Rhetorik der Bundesregierung. Das Gesundheitsministerium hat die Kleiber/Kovar- Studie selbst in Auftrag gegeben, dann aber tief in der Schublade versenkt. Jetzt will die Ministerin anscheinend sicher gehen, dass Cannabis in möglichst negatives Licht gerückt wird. Dafür steht Thomasius."

Professor Thomasius ist in den letzten Jahren zum medizinischen Vertreter der Hysterisierung in der Drogendebatte aufgestiegen. Es gibt kaum einen Artikel, der sich dramatisierend mit Cannabis auseinandersetzt, in dem er nicht vorkommt. Als Leiter einer psychiatrischen Anstalt für drogenkonsumierende Jugendliche ist es kein Wunder, dass sein Blick auf das schwierigste Klientel verengt ist und das Gros` der unproblematischen Cannabiskonsumenten für ihn höchstens eine sehr abstrakte Angelegenheit bleibt. Thomasius selbst betont immer wieder seinen voreingenommenen Standpunkt, siehe z.B.:

Welt am Sonntag, 28.8.2005
http://www.wams.de/data/2005/08/28/766544.html
Haschpillen gegen Migräne
Forscher entdecken gute Seiten an Cannabis
... Psychiatrieprofessor Rainer Thomasius, Leiter der Drogenambulanz am Hamburger Universitätsklinikum, sorgt sich, daß durch positive Meldungen über Cannabis und andere Rauschmittel diese erst richtig hoffähig gemacht, ihre gefährlichen Wirkungen weiter bagatellisiert werden könnten.

Vor diesem Hintergrund ist klar, dass sich Thomasius den aktuellen internationalen Forschungsergebnissen nicht mit der gebotenen wissenschaftlichen Neutralität nähern wird.

Gerade vor diesem Hintergrund wertet der Deutsche Hanf Verband die Vergabe als skandalös. Es hat für den Forschungsauftrag keine Ausschreibung gegeben, Thomasius bekam direkt den Zuschlag. Es gibt über die Vergabe keinerlei öffentliche Informationen. Erst Gerüchte und konkrete Nachfrage des DHV im Gesundheitsministerium brachten den Vorgang ans Licht. Über die Kosten, die diese Studie verursachen wird, gibt das Ministerium keine Auskunft.

Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband:
"Ich fordere den Bundesrechnungshof auf, sich mit der Auftragsvergabe an Professor Thomasius zu befassen. Hier wurde ohne Ausschreibung ein Forschungsauftrag an einen wenig neutralen, unerfahrenen und unqualifizierten Praktiker vergeben. Damit ist die Vergabe nicht nur inhaltlich, sondern auch haushaltsrechtlich höchst fragwürdig."

Der Auftrag wurde noch vor der Bundestagswahl vergeben. Allerdings distanziert sich die grüne Bundestagsfraktion von dem Vorgang: "Die grüne Bundestagsfraktion wurde von Seiten des BMGS nicht an der Vergabe der Expertise an Prof. Thomasius beteiligt. Hierzu ist die Exekutive auch nicht verpflichtet. Dem Gesundheitsministerium war jedoch bekannt, dass die grüne Bundestagsfraktion die Vergabe dieser Expertise an Prof. Thomasius kritisch beurteilt. Inhaltlich ist uns weiterhin nicht nachvollziehbar, warum eine derartige Studie überhaupt (losgelöst von der Person des Antragstellers) notwendig sein sollte, da der aktuelle Wissensstand dokumentiert ist."
Biggi Bender, MdB

Es handelt sich also um einen nicht nachvollziehbaren Alleingang des Gesundheitsministeriums bzw. der ehemaligen Bundesdrogenbeauftragten Marion Caspers-Merk.

Deutscher Hanf Verband - Homepage
http://www.hanfverband.de


5. Bundesverwaltungsgericht bestätigt Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#5

In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 19.05.2005 hat das Bundesverwaltungsgericht einem Patienten Recht gegeben, der gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geklagt hatte, weil es seinen Antrag auf eine Sondergenehmigung zum Erwerb von Cannabis zur medizinischen Behandlung abgelehnt hatte. Nun muss sich das BfArM erneut mit dem Antrag beschäftigen. Die Internationale Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (IACM) rechnet mit einer Flut von Anträgen von Patienten.

IACM Pressemitteilung [15.11.2005]
http://www.cannabis-med.org/german/Presse_2005_11.pdf

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts [19.05.2005]
http://www.cannabis-med.org/german/BVerwG.pdf

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


6. Niederlande: Abgeordnete wollen Cannabisanbau legalisieren
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#6

Wie der "Spiegel" meldet, wollen Abgeordnete von Fraktionen, die eine breite Mehrheit des niederländischen Parlaments vertreten, den Anbau von Cannabis für die staatlich geduldeten Coffeeshops legalisieren. Seit 1976 wird der Besitz, Erwerb und Verkauf geringer Mengen Cannabis geduldet, während der Anbau weiterhin strafrechtlich verfolgt wird.

Die Befürworter der Initiative wollen durch die Kontrolle des Marktes den Drogenschmuggel eindämmen. Denn die Herkunft der Drogen könnte so zurückverfolgt werden. Außerdem wäre die Legalisierung und Besteuerung einer ganzen Industrie möglich, deren Umsatz in den Niederlanden auf 600 Millionen Euro geschätzt wird.

Bisher bleiben die Gewinne der Anbauer komplett unversteuert. Der Anbau ist derzeit der bei weitem lukrativste Teil der Versorgungskette von der Herstellung bis zum Verbraucher.

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Vorstöße für eine Legalisierung aus dem Parlament, von den Gemeinden und aus der Justiz. Von allen größeren Parteien im Parlament ist nur die christdemokratische CDA gegen eine Legalisierung.

Parlamentarier wollen Marihuana-Anbau legalisieren [Spiegel, 02.12.2005]
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,388154,00.html

Niederlande: Nur CDA gegen Legalisierung [CLN#107, 25.04.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln107.htm#2

Cannabis in den Niederlanden
http://www.cannabislegal.de/international/nl.htm


7. Cannabisreform in Tschechien
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#7

Das tschechische Parlament hat eine strafrechtliche Reform beschlossen, die den Anbau und Besitz geringer Mengen von Cannabis bzw. Cannabispflanzen straffrei stellt. Auch sogenannte "Zauberpilze" werden straffrei. Besitz und Anbau größerer Mengen bleiben strafbar, allerdings mit reduzierten Strafen. Die Regelung bei sogenannten "harten" Drogen bleibt dagegen unverändert.

Die genauen Mengen stehen noch nicht fest und werden durch eine Verfügung der Regierung festgelegt, so dass sie ohne Parlamentsbeschluss angepasst werden können.

Die Reform muss noch vom Senat bestätigt und dann von Präsident Klaus unterschrieben werden, bevor sie im Jahre 2007 in Kraft treten kann.

Czech Republic will decriminalize cannabis [ENCOD News]
http://action.encod.org/portal/faces/public/exo/news/index

Cannabis in Tschechien
http://www.cannabislegal.de/international/cz.htm


8. Großbritannien: Konservativer Parteivorsitzender für Reform
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#8

David Cameron, der frischgewählte neue Parteivorsitzende der britischen Konservativen war vor drei Jahren Mitglied in einem Parlamentsausschuss zur britischen Drogenpolitik. Dort stimmte er u.a. für den folgenden Absatz im Abschlussbericht des Ausschusses, der eine Diskussion über eine staatliche Regulierung oder Legalisierung von derzeit illegalen Drogen als mögliche Alternative zur Drogenprohibition empfahl:

We recommend that the Government initiates a discussion within the Commission on Narcotic Drugs of alternative ways—including the possibility of legalisation and regulation—to tackle the global drugs dilemma.

THE GOVERNMENT'S DRUGS POLICY: IS IT WORKING? [09.05.2002]
http://www.parliament.the-stationery-office.co.uk/pa/cm200102/cmselect/cmhaff/318/31813.htm

Konservative Politik und Cannabisreform
http://www.cannabislegal.de/politik/konservative.htm

Cannabis in Großbritannien
http://www.cannabislegal.de/international/uk.htm


9. Studie zu Cannabinoiden im Gehirn
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#9

Eine Studie kanadischer Wissenschaftler fand, dass ein synthetisches Cannabinoid, das auf den gleichen Rezeptor wirkt wie der Cannabishauptwirkstoff THC das Wachstum von Gehirnzellen ankurbelt.

Wissenschaftler der University of Saskatchewan verabreichten Mäusen den Wirkstoff HU210, der etwa 100mal stärker wirkt als THC. Der Hippocampus ist eine Gehirnregion die mit dem Erinnerungsvermögen und der Lernfähigkeit und auch mit Angst, und Depression in Verbindung gebracht wird. Die Wissenschaftler fanden dort eine Steigerung des Zellwachstums um 40% durch HU210. Andere Drogen, wie z.B. Alkohol, Heroin und Kokain haben dagegen einen negativen Einfluss auf das Zellwachstum im Hippocampus.

Noch ist unklar, wie übertragbar die Studienergebnisse auf Menschen und Cannabis sind. "Chronischer Gebrauch von Cannabis könnte tatsächlich das Lerngedächtnis verbessern, wenn die neuen Nervenzellen im Hippocampus in zwei oder drei Monaten reifen können, vermutete jedoch Dr. Xia Zhang ("Chronic use of marijuana may actually improve learning memory when the new neurons in the hippocampus can mature in two or three months.")

Cannabinoid lässt graue Zellen wachsen [Spiegel, 15.10.2005]
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,379811,00.html

Study turns pot wisdom on head [Globa and Mail (CA), 14.10.2005]
http://www.theglobeandmail.com/servlet/story/RTGAM.20051014.wxcanna1014/BNStory/specialScienceandHealth/


10. Zwei Urteile
http://www.cannabislegal.de/cln/cln180.htm#10

Ein 26-Jähriger, der vor einem Jahr einen tödlichen Verkehrsunfall mit rund 40 Millionen Euro Sachschaden verursachte, wurde am 14.09. zu 22 Monaten Haft verurteilt. Er stand zum Tatzeitpunkt unter Cannabiseinfluss. Der Fahrer war bei Regen ohne Führerschein mit abgefahrenen Reifen und überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Dabei rammte er auf einer Autobahnbrücke einen Tanklastzug, der in den Abgrund stürzte und ausbrannte.

Mehr als doppelt so lange hinter Gitter muss ein 44-Jähriger wegen Gartenbaus. Er hatte in einer Lagerhalle unter Kunstlicht Cannabis angebaut. Den Anbau hatte er in seiner Jugend von seinem Großvater gelernt. Vier Jahre Haft verursachen den Steuerzahlern über 140.000 Euro an Haftkosten, obwohl Cannabis weniger schädlich ist als Alkohol, der legal gebraut werden darf.

Wer unter dem Einfluß von Drogen (ob Alkohol oder anderen beinträchtigenden Substanzen) oder einfach aus Rücksichtslosigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schädigt, der verdient Strafe. Daran soll sich nichts ändern. Wer dagegen Cannabis zu Hause konsumiert, ohne sich ans Steuer zu setzen, gefährdet keinen anderen Menschen. Der Gärtner, der für ihn Hanf anbaut, zwingt ihn genausowenig zum Konsum wie ein Braumeister oder Winzer. Warum wird der Gärtner trotzdem bestraft?

Wenn der Staat die Herstellung eines Genußmittels für strafwürdiger einstuft als die rücksichtslose Tötung eines Menschen, stimmen die Massstäbe nicht mehr. Das Betäubungsmittelgesetz gehört reformiert.

Unfallverursacher zu 22 Monaten Haft verurteilt [FR, 15.09.2005]
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/aus_aller_welt/?cnt=726369

Vier Jahre Haft für Cannabis-Farmer [Express, 15.09.2005]
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1006361736967&rubrik=269&artikelid=1124699524710


11. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

13.01.2006 Bern (CH): Einreichung der Hanfinitiative-Unterschriften
24.-26.03.2006 Bern (CH): Cannatrade
17.-21.05.2006 Ceske Budehovice (CZ): Kono-Business
05.08.2006 Berlin: Hanfparade

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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