Cannabislegalisierung in Deutschland!
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  Offener Brief an die deutschen Politiker:

Ich schreibe Ihnen diesen Brief in der Hoffnung durch Argumente und Beweise auch bisher anders eingestellte Menschen überzeugen zu können und erhoffe mir von Ihnen eine möglichst konkrete Antwort. Ich bitte Sie mir eine Standartantwort, die der Detailliertheit dieses Briefes nicht gerecht wird, zu ersparen und hoffe auf eine Antwort mit Inhalt.

Da sich die derzeitige Drogenpolitik der Bundesregierung auf wissenschaftlich sehr dünnen Eis bewegt und in Parlamentsdebatten alte, längst widerlegt Vorurteile und Falschheiten beklatscht werden, will ich mit einer Auflistung der meiner Meinung nach wichtigsten Fakten beginnen. Ich bitte Sie desweiteren zu beachten, dass eine liberale Drogenpolitik, speziell eine Legalisierung von Cannabis keineswegs ein "linkes" oder "grünes" Konzept ist, sondern der einzig mögliche logische Schluss aus leicht nachvollziehbaren Fakten. Dies ist auch der Grund warum die ansonsten eher konservative Schweiz sich in diese Richtung bewegt. Leider muss im Gegenzug beobachtet werden, dass sich die deutsche Cannabispolitik immer noch nicht an Fakten, sondern noch an emotionalisierten, von Doppelmoral durchsetzten Ideologien orientiert.

Verweise zu den Orginalquellen der zitierten Studien und Texte finden Sie am Ende des Briefes.

Im „Vorlagenbeschluss des Landgerichts Lübeck an das Bundesverfassungsgericht“ [1] heißt es unter anderem wörtlich:
 

  • Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte.
  • Die körperlichen Auswirkungen übermäßigen Alkoholkonsums erreichen fast alle Organe und Organsysteme und können diese schwer schädigen oder sogar zerstören, während Cannabisprodukte nur geringfügige körperliche Wirkungen herbeiführen.
  • Nach dem Absetzen von Alkohol treten bei Alkoholabhängigen schwere körperliche Entzugserscheinungen auf, während bei Cannabisprodukten praktisch keine körperlichen Entzugserscheinungen beobachtet werden.
  • übermäßiger Alkoholkonsum kann schwere psychische Schäden bewirken, während bei Cannabisprodukten keine gravierenden psychischen Störungen zu erwarten sind und allenfalls mit einer geringfügigen psychischen Abhängigkeit gerechnet werden muß.
  • In der Bundesrepublik einschließlich der neuen Bundesländer wird die Anzahl der Alkoholtoten auf 40.000 im Jahr geschätzt, während kein Fall (auch weltweit) bekannt ist, bei dem der Tod einer Person auf übermäßigen Konsum von Haschisch zurückzuführen ist. Es gibt keine letale Dosis für Haschisch.
  • Es gibt derzeit keinen Beweis für den Abbau zerebraler Funktionen und Intelligenzleistungen durch chronischen Cannabisgebrauch. Jedoch ist die zur Intelligenzleistung notwendige Funktion des Kurzzeitgedächtnisses unter Einfluss von Cannabis reduziert
  • Es gibt auch keinen medizinischen Hinweis, dass der Cannabiskonsum originär Psychosen hervorruft. Der Sachverständige Dr. Barchewitz hat ausgeführt, dass der Cannabiskonsum allenfalls eine bereits vorhandene Psychose zum Ausbruch bringen kann. Diese lediglich auslösende Funktion können auch andere Rauschmittel (zB. Alkohol) oder entsprechende Medikamente hervorrufen.
  • Körperliche Entzugserscheinungen sind bei Cannabis - anders als bei Alkohol und harten Drogen- praktisch nicht zu beobachten. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat hierzu ausgeführt, dass allenfalls -vergleichbar wie beim Absetzen der täglichen Kaffeedosis-  leichte Schlafstörungen, Irritierbarkeit und innere Unruhe auftreten können. Auch seien Dosissteigerungen aus physiologischen Gründen nicht festzustellen. Vielfach ist sogar beobachtet worden, daß erfahrene Konsumenten weniger Cannabis brauchen, um "high" zu werden als Anfänger (vgl. Quensel, Drogen und Drogenpolitik, a.a.O., Seite 389 m.w.N.).

  • Die Sachverständigen haben darüber hinaus ausgeführt, daß allenfalls eine leichte psychische Abhängigkeit vorhanden sei. Diese sei aber nicht anders einzustufen, als die, die beim täglichen Kaffeetrinken entstehe. Quensel (Drogen und Drogenpoltik, a.a.O., Seite 389) führt hierzu folgendes aus: "Eine Vorstellung von diesen Schwierigkeiten kann man gewinnen, wenn man an das eigene abendliche Glas Bier denkt, an den üblichen Morgenkaffee oder an die Leere, die entsteht, wenn man das Rauchen aufgibt -dieselbe Leere überfällt uns, wenn der Fernseher repariert werden muß, die Tageszeitung wegen Streiks fehlt, die Prüfung bestanden ist oder bei Arbeitslosigkeit oder Verrentung der alltägliche Arbeitstrott ausfällt."
     

    • Das Schweizer Bundesgericht hat sich in seinem Entscheid vom 29. August 1991 (vgl. Strafverteidiger, 1992, Seite 18 ff.) mit der angeblichen Gefährlichkeit von Cannabisprodukten auseinandergesetzt und dabei auch zur Einstiegstheorie bzw.  zur Umsteigegefahr Stellung genommen. Dabei hat es den Sachverständigen Prof. Kind zitiert, der dargelegt hat, daß diese Behauptung (Einstiegsdroge) heute eindeutig widerlegt sei. Abschließend heißt es in der Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts:

    • "Der Gebrauch von Cannabis führt ferner keineswegs zwangsläufig zu jenem gefährlicherer Stoffe; nach neuesten Schätzungen greifen insgesamt etwa 5 % aller Jugendlichen, die Erfahrung mit Cannabis haben, zu härteren Drogen (Geschwinde, a.a.O., Seite 44 N 166).">


    Des weiteren will ich einige Punkte aus der von der damaligen CDU/CSU Regierung in Auftrag gegebenen und unterstützen Kleiberstudie [2]  zitieren:
     

    • Die Analysen ehemaliger Cannabiskonsumenten konnten zeigen, dass ein 'Ausstieg' aus dem Cannabiskonsum unabhängig von der Dauer des Konsums zu jeder Zeit erfolgen kann.
    • Eine Abhängigkeit vom Typ Cannabis entsprechend der Klassifikation des DSM-IV ließ sich bei 2% derjenigen aktuellen Konsumenten feststellen, die bis lang ausschließlich Cannabisprodukte und nicht auch andere, ’harte’ Drogen konsumiert hatten.
    • Die berichteten Probleme im Zusammenhang mit Cannabis incl. der Abhängigkeitsprobleme stehen dabei in keinem nachweisbaren Zusammenhang mit Indikatoren wie der Konsumdauer oder Konsummengen, sondern eher mit Faktoren, die als Indikatoren einer allgemeinen schlechteren psychischen Gesundheit gelten und prädisponierend für ungünstige Konsumverläufe sein können (ein früher Konsumeinstieg oder psychische Probleme wie Gehemmtheit, geringe Selbstwirksamkeit etc.).
    • Interessanterweise unterscheiden sich abhängige und nicht abhängige Cannabiskonsumenten nicht hinsichtlich ihrer Leistungsorientierung. Wird das vielzitierte amotivationale Syndrom (vgl. Täschner, 1986 und 1994) als Begleiterscheinung bzw. Konsequenz des Langzeit- und somit mitunter auch abhängigen Cannabiskonsums gesehen, so finden sich in unserer Stichprobe keinerlei Hinweise, die diese These untermauern würden.


    Im Cannabisbericht der eidgenössischen Kommission für Drogenfragen [5] heisst es:

    • "[...], so ist die Entstehung des 1968 erstmals in der Literatur erwähnten ”Amotivationssyndroms” nie bestätigt worden. Diese Umschreibung für die Einstellungs- und Persönlichkeitsveränderung, die Vernachlässigung der eigenen Erscheinung sowie ein allgemeines Desinteresse bei chronischen Cannabiskonsumenten gilt heute als überholt und nicht cannabistypisch (Huw 1993; WHO 1997)."
    Aus dem Gutachten des Prof. Dr. med. R. Tölle [3] (Klinik für Psychiatrie der Universität Münster) entnehme ich folgendes:
     
    • Flashback ist eine schwer bestimmbare, vielseitige und unterschiedlich bedingte Störung, nicht etwa nur ein drogenbedingtes Phänomen.
    • Die zitierte Auffassung amerikanischer Psychiater, dass Flashback nach Haschisch nicht auftreten (s.o.), entspricht mehr der Forschungslage. Zumindest muss festgestellt werden, dass Flashback nach Haschisch nicht bewiesen ist.


    Natürlich stellt sich die Frage, ob man trotz der bewiesenermaßen relativen Harmlosigkeit ein weiteres Rauschmittel legalisieren sollte. Es stellt sich die Frage ob sich Probleme eher häufen oder verringern würden und zudem ob dies als richtiges „Signal“ der Politik verstanden werden könnte.

    Hierzu will ich folgendes anmerken:

    Es ist ein Irrtum zu glauben, die Prohibition könne den Konsum verhindern. Es ist ebenfalls ein Irrtum zu glauben, dass eine Aufhebung der Prohibition zu einem Anschnellen des Konsums führen würde. Fakt ist, dass es in Deutschland jetzt schon etwa 8 Millionen Menschen mit Cannabiserfahrung gibt. Auf dem Schwarzmarkt sind Cannabisprodukte relativ leicht erwerbbar, von einer „Verringerung des Konsums durch Verringerung des Angebots“ kann nicht gesprochen werden.  Es geht bei einer Legalisierung so auch nicht darum Cannabisprodukte weiteren Konsumenten zugänglich zu machen, sondern vielmehr soll endlich der Prohibitionsdruck von den vielen deutschen Bürgern genommen werden, die mit einem Joint genauso wenig Probleme haben wie andere mit einem Glas Bier.

    Speziell für Jugendliche, jedoch auch für Erwachsene Cannabiskonsumenten stellen mangelnde Qualitätskontrolle, die Vermischung der Märkte harter und weicher Drogen sowie eine fehlende Alterskontrolle bei der Abgabe eine realistische und prohibitionsinduzierte Gefahr dar, die nur durch staatlich kontrollierte Abgabestellen zumindest teilweise vermieden werden kann. Völlig wird sich natürlich ein Verbot der Abgabe an unter 16 jährige nicht durchsetzen lassen, dies ist jedoch jetzt auch nicht der Fall und im Vergleich zur derzeitigen Situation könnten wenigstens die oben genannten prohibitionsinduzierten Gefahren ausgeschaltet werden.

    Zudem fördert gerade die durch die Prohibition ausgelöste gesellschaftliche Isolierung der Konsumenten ein problematisches Konsummuster. Problemkonsumenten scheuen sich aus Angst vor Strafverfolgung oder sozialer Ächtung davor über ihre Probleme zu reden und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ausserdem nimmt die Cannabisprohibition staatlicher Drogenaufklärung jede Glaubwürdigkeit. Gerade Jugendliche nehmen Warnungen vor harten Drogen (wie z.B. Kokain) nicht ernst, wenn sie die illegale Droge Cannabis als relativ harmlos befunden haben. Dass sich immer wieder Politiker aller Parteien mit alkoholischen Getränken ablichten lassen oder Veranstaltungen wie Bier- und Weinfeste eröffnen um dadurch Volksnähe zu demonstrieren, dass "Dealer" harter Drogen verteufelt werden, diese durch das Haschischverbot und die damit einhergehende Mischung der Märkte harter und weicher jedoch immer wieder neue Kundschaft bekommen kommt dabei noch dazu und macht das von solchen Gesetzen ausgehende Signal zu einer Demonstration von Doppelmoral und Intoleranz, die auch von Jugendlichen erkannt wird. Von einer positiven Signalwirkung des Verbots kann deshalb nicht gesprochen werden.
     

    Dafür sprechen auch folgende Ausschnitte des Texts „Drug Policy in the Netherlands“ [4]:
     

    • „From the data that is available so far, it is striking that young people in the Netherlands do not differ significantly in either a negative or positive sense from young people in other countries. Where, in the latest Trimbos survey, 13% of Dutch high school pupils had used cannabis in the preceding month, the corresponding figures for England and the United States were 24% and 21% respectively.”
    • There were 2.4 drug-related deaths per million inhabitants in the Netherlands in 1995. In France this figure was 9.5, in Germany 20, in Sweden 23.5 and in Spain 27.1. According to the 1995 report of the European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction in Lisbon, the Dutch figures are the lowest in Europe. The Dutch AIDS prevention-program was equally successful. Europe-wide, an average of 39.2% of AIDS victims are intravenous drug-users. In the Netherlands, this percentage is as low as 10.5%. The number of addicts in the Netherlands has been stable at 25,000 for many years. Expressed as a percentage of the population, this number is approximately the same as in Germany, Sweden and Belgium. There are very few young heroin addicts in the Netherlands, largely thanks to the policy of separating the users markets for hard and soft drugs. The average age of heroin addicts is now 36.


    Die Konsumraten bei Jugendlichen in einem Land wo Cannabis an über 18 jährige quasi frei verkäuflich ist, sind also gleich oder eher niederer als in Ländern mit starker Repression wie zB. der USA, England oder Frankreich, die Trennung der Märkte funktioniert ebenfalls und zwar ohne dass der Staat hundertausende seiner Bürger ihrer Genussmittelgewohnheiten wegen unterdrückt. Selbst wenn es zu einer weiteren Verbreitung des Cannabiskonsums kommen sollte, so ist keineswegs mit einer "Summierung der Probleme" von Cannabis und Alkohol zu rechnen. Eine amerikanische Studie hat 1972 nachgewiesen, dass es auf Jamaika wesentlich (!) weniger Fälle alkoholbedingter Schäden in der Bevölkerung gibt als auf anderen karibischen Inseln und dies vor allem auf die weite Verbreitung von Ganja, also Cannabis als quasi Substitut für Alkohol zurückgeführt. [8]

    Natürlich sollten auftretende Problemfälle, die es sicherlich gibt, nicht ignoriert werden. Die Gelder aus einer Besteuerung der Abgabestellen (z.B. Coffeeshops) sowie freigewordene Polizeimittel könnten zum Teil hierfür verwendet werden.

    An den Abschluss dieses Teiles meines Briefes will ich noch eine Passage aus dem Cannabisbericht der eidgenössischen Kommission für Drogenfragen [5] stellen:

    • Es steht heute ohne Zweifel fest, dass sich der Cannabiskonsum durch Prohibition nicht verhindern lässt. Es kann zunehmend beobachtet werden, dass sich Cannabis-Konsumierende nicht als Drogenkonsumenten verstehen. Selbst wenn sie sich als einer Art Subkultur zugehörig wahrnehmen, finden sie nicht, dass damit besondere Probleme verbunden sind. Ein unverändertes Weiterbestehen der Repression im Cannabisbereich und die Tatsache, dass ein als nicht verwerflich empfundenes Verhalten verfolgt wird, beeinträchtigt zunehmend die Glaubwürdigkeit von Gesetz und Justiz.

    Oft scheint es auch, dass internationale Verträge (speziell die Single Convention of Drugs) einer Legalisierung von Cannabisprodukten zu Rauschzwecken verhindern, wörtlich heisst es dort:
     
     

    • Art. 2 Nr.5 (S.4)

    • "haben die Vertragsparteien, wenn sie der Meinung sind, das dies im Hinblick auf die in ihrem Staate herrschenden Verhältnisse das geeignetste Mittels ist, um die Volksgesundheit zu schützen... [Handel, Verkauf etc.] .... zu verbieten.“


    Des weiteren:
     

    • "1. If a Party permits the cultivation of the cannabis plant for the production of cannabis or cannabis resin, it shall apply there to the system of controls as provided in article 23 respecting the control of the opium poppy.
    • 2. This Convention shall not apply to the cultivation of the cannabis plant exclusively for industrial purposes (fibre and seed) or horticultural purposes."
    Danach müssen Unterzeichnerstaaten, wenn sie den Drogenhanfanbau nicht komplett verbieten, ihn den selben Beschränkungen unterwerfen wie den Schlafmohnanbau . Ein gutes Beispiel für ein Modell einer mit Artikel 28 kompatiblen Cannabis-Legalisierung ist der Oregon Cannabis Tax Act (siehe http://www.crrh.org ) der im November dieses Jahres in einer Volksabstimmung in den USA verabschiedet werden könnte.

    Allerdings beziehen sich die Beschränkungen nur auf den Anbau von Cannabis als Droge. Hanf zur Samen- oder Fasergewinnung oder als Zierpflanze ist ausdrücklich aus dem Abkommen ausgenommen. Daher müsste kein Unterzeichnerland das Abkommen kündigen um den Anbau oder den Verkauf von Hanf legalisieren zu können. Auch eine Geldstrafe von DM 1,- für den unerlaubten Anbau würde ausreichen um dem Abkommen zu entsprechen.

    Letztlich kann jedes Unterzeichnerland auch binnen 12 Monaten austreten und mit Vorbehalt was bestimmte Passagen angeht wieder eintreten!

    Medizinische Anwendung [6]

    Obwohl die medizinische Anwendung von Cannabis mit der Freigabe von Cannabis als Rauschmittel nur begrenzt zu tun hat, will ich doch darauf eingehen, um weitere positive Seiten dieser Pflanze aufzuzeigen. Cannabis ist selbstverständlich kein Allheilmittel. Wie jedes Präparat ist es bei manchen unwirksam, bei anderen mit unerwünschten Nebenwirkungen verbunden. Bei bekannter Schizophrenie kann ein psychotischer Schub ausgelöst werden, durch die herzfrequenzsteigernde Wirkung gehören auch KoronarpatientInnen zur Risikogruppe. Der Mehrzahl kann jedoch mit Cannabispräparaten schnell, wirkungsvoll und billig geholfen werden. Umfragen unter AIDS-Patienten in Deutschland machen den Bedarf deutlich; eine illegale Selbstmedikation existiert im Verborgenen auch in Deutschland.

    „Der größte Vorteil von Cannabis als Medikament ist seine ungewöhnliche Sicherheit. Das Verhältnis von tödlicher zu wirksamer Dosis beträgt nach Schätzungen anhand von Tierversuchsdaten bei oraler Aufnahme 20.000 zu 1, mindestens jedoch 1.000 zu 1. Es gibt keinen zuverlässigen Hinweis für den Tod eines Menschen durch Marihuana-Konsum. Cannabis hat den Vorteil, keine physiologischen Funktionen zu stören oder Organe zu schädigen, wenn es in therapeutischer Dosierung eingenommen wird." (Dr. med. Franjo Grotenhermen, Hanf als Medizin)

    Gut belegt sind die muskelrelaxierende, beruhigende, stimmungsaufhellende, appetitanregende, antiemetische, schmerzstillende, bronchienerweiternde und augeninnendrucksenkende Wirkung. In folgenden Einsatzbereichen ergeben sich daher Anwendungsmöglichkeiten, bei denen mehrere Wirkungen zum Tragen kommen: AIDS-Symptomatik: Appetitsteigerung, Antiemetik, Stimmungsaufhellung, Schmerzlinderung

    Begleitend in der Chemotherapie: wie oben; dazu ist anzumerken, dass etwa eine Hochdosistherapie mit Metoclopramid im allgemeinen Übelkeit besser verhindert, bei Kindern allerdings mit häufig unerträglichen Nebenwirkungen verbunden ist. Alkohol- und Opiatabhängigkeit: Antiemetik, Schmerzlinderung, Stimmungsaufhellung, Beruhigung; Cannabis statt Psychopharmaka, Schmerz-,Beruhigungs- und Schlafmitteln und Antiemetika

    Weitere Möglichkeiten:

    - Glaukom: Senkung des Augeninnendrucks,
    - Vergrößerung des Wasserabflusses aus dem Auge (auch in Form von Augentropfen)
    - Spastik: Muskelrelaxierung, verbesserte Motorik
    - Migräne: Schmerzlinderung,
    - Antiemetik Geburtsunterstützung: Schmerzlinderung, Verstärkung der Gebärmutterkontraktionen (historisch, Forschungsbedarf)  Menstruationsbeschwerden: Schmerzlinderung,  Krampflösung, Beruhigung (historisch, Forschungsbedarf)
    - Multiple Sklerose: Muskelrelaxierung, verbesserte Motorik, Antispastik
    - Asthma: Bronchienerweiterung (ideale Verarbreichungsform Aerosol)
    - Epilepsie: Krampfschwelle herabgesetzt (Einschätzung schwierig, Forschungsbedarf)
    - Neurodermitis: In einer Untersuchung von 99 Kindern und erwachsenen erhielten Patienten 12 Wochen lang täglich 12mal 360 mg Linolsäure und 45 mg GLA, entsprechend etwas 12 mal 1,5 Gramm Hanföl. Das Ergebnis war eine signifikante Verbesserung der Hautsymtomatik um etwa 30 %. Die Therapie schlug bei den teilnehmenden Erwachsenen etwas besser an. Nebenwirkungen wurden nicht beobachtet (Wright & Burton 1982)
     

    Es gibt zwei Hauptvorteile der natürlichen Pflanze gegenüber eines synthetischen THC Präparates. Einerseits ist THC zwar psychoaktiver Hauptwirkstoff, jedoch lange nicht die einzige therapeutisch wirksame Substanz. Andererseits wären getrocknete Hanfblüten zudem aufgrund des geringen Bearbeitungsbedarfes mit Abstand die billigsten Cannabispräparate (ungeachtet der Tatsache, dass Preise wie jene DM 800,-, die für 20 Kapseln des synthetischen THC Marinol in Deutschland zu bezahlen sind, künstlich hochgehalten werden).

    Auch muss Cannabis als Medizin nicht unbedingt durch lungenschädliches Rauchen konsumiert werden, sondern kann auch durch verdampfen schadstofffrei inhaliert oder als Tee getrunken werden.

    Wirtschaftliches [7]

    Das Thema Hanf und Wirtschaft ist sehr komplex. Die Einsatzgebiete sind weitreichend, zu weitreichend um hier im Detail darauf einzugehen. Um sich darüber zu informieren empfehle ich die am Ende des Briefes genannte Literatur bei „[7]“.

    Zur wirtschaftlichen Bedeutung der Rauschhanfpflanze. Diesen Punkt will ich am Beispiels unseres Nachbarn der Schweiz kurz aufzeigen. Die aufkommende Hanfindustrie, speziell aber die Rauschhanfindustrie hat trotz anhaltender Repression schon jetzt hunderte Arbeitsplätze geschaffen.

    Eine Untersuchung für das britische Parlament [9] hat den Gewinn der aus einer Cannabislegalisierung gezogen werden könnte auf ca. 1,4 Milliarden Pfund geschätzt, das sind umgerechnet an die DM 4,6 Milliarden. Ganz abgesehen von den Einnahmen die deutschen Bauern fern jeder Subvention durch das Anpflanzen des einfach anzubauenden Rauschhanf erhalten könnten (und die zur Zeit hauptsächlich an Niederländer Grossgärter oder Schmugglerbanden von Nordafrikanischem Hanf gehen).

    Es ist mir sehr wohl bewusst, dass durch einen einzelnen Brief wohl keine entscheidende Wende in der von ihnen vertretenen Drogenpolitik zu erreichen ist. Bitte bedenken Sie jedoch die vielen hinter diesem Brief stehenden Studien und Texte auf die ich hier verwiesen habe. Es handelt sich um hochseriöses und aktuelles Material das nicht einfach von der Hand zu weisen ist.
    Ich hoffe Ihnen durch diesen Brief eine breite und objektive Übersicht zum Thema Cannabislegalisierung gegeben zu haben und würde mich über ein langsam einsetzendes Umdenken freuen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Joe Wein
     
    cannabislegal.de
     

    PS: Auf den folgenden zwei Seiten finden Sie alle Verweise auf Orginalquellen der im Text genannten Studien und Texte sowie weiterführendes Informationsmaterial.
     

    [1] Vorlagenbeschluss des Landgerichts Lübeck:

    Landgericht Lübeck (Deutschland)

    Kopie des Beschlusses im Internet:
    http://www.cannabislegal.de/studien/lue.htm
    http://www.cannabislegal.de/studien/lg_luebeck.htm

    [2] Kleiberstudie:

    Instituts für Prävention und psychosoziale Gesundheitsforschung Berlin
    Förderer: Bundesministerium für Gesundheit
    Laufzeit: 15.11.92 - 15.11.95 (in Kooperation mit dem SPI Berlin) 2.Phase 16.11.95 - 31.12.96
    Fördersumme: DM 910.000
    Projektleitung: Prof. Dr. Dieter Kleiber

    Literatur:
    Auswirkungen des Cannabiskonsums.
    Autoren: Dieter Kleiber, Karl-Artur Kovar
    Wissensch. VG., Stgt.; ISBN: 3804715559

    Internet:
    http://ipg.psychologie.fu-berlin.de/projekte/cannabis.html
    http://www.cannabislegal.de/studien/kleiberstudiezusammen.htm
     
     
     

    [3] Gutachten des Prof. Dr. med. R. Tölle:

    Prof. Dr. med. R. Tölle
    Klinik für Psychiatrie der Universität Münster
    Albert-Schweitzer-Strasse 11   48129 Münster
     

    [4] Dutch Ministry of Health, Welfare and Sport [VMS], Drug Policy in the Netherlands-- Continuity and Change, Netherlands (1995)

    Im Internet:
    http://www.netherlands-embassy.org/c_hltdru.html
    http://www.drugwarfacts.org/thenethe.htm
     

    [5] Cannabisbericht der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen:

    Es handelt sich um einen Bericht der zu Beginn des Jahres 1997 vom schweizer Bundesrat eingesetzten
    Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF)

    Im Internet:
    http://www.admin.ch/bag/sucht/drog-pol/drogen/d/revbetmg/cannabisd.htm

    hier finden Sie auch einen Verweis auf den kompletten Bericht im Internet. Um diesen zu Lesen benötigen sie jedoch den kostenlos erhältlichen „Acrobat Reader“.

    [6] Medizinische Anwendung:

    Literatur:
    1) Hanf als Medizin
        Autoren: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Renate Huppertz
        Taschenbuch - 182 Seiten (1997) Hüthig Medizin, Stuttgart; ISBN: 3830408242

    2) Hanf als Heilmittel
        Autor: Dr. phil. Christian Rätsch
        Gebundene Ausgabe - 216 Seiten (1998) AT Verlag, Aarau; ISBN: 3855026343

    Internet:
    http://members.nextra.at/hanf-institut/medizin/index.htm
     

    [7] Wirtschaftliches:

    Literatur:
    1) Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf.
        Autoren:  Jack Herer, Mathias Bröckers
        Taschenbuch - 376 Seiten (1996) Heyne, Mchn.; ISBN: 345311566X

    2) Hanf und Co. Die Renaissance der heimischen Faserpflanzen.
        Autor: Frank Waskow
        Taschenbuch - 223 Seiten (1995) Die Werkstatt, Rast.; ISBN: 3895331384

    3) Das große Cannabis Lexikon. Alles über Hanf als Kulturpflanze und Droge.
        Autor: Bernhard von Treeck
        Taschenbuch - 352 Seiten (2000) Schwarzkopf u. Sch., Bln.; ISBN: 3896022687

    [8] "Cannabis or alcohol? Observations on their use in Jamaica"
    M.D. Raymond PRINCE
    M.Ed Rochelle GREENFIELD
    M.D John MARRIOTT
    Internet:
    http://www.cannabislegal.de/studien/jamaika.htm
     

    [9] RESEARCH PAPER 00/74, 3 AUGUST 2000 - Cannabis
    Grahame Allen
    SOCIAL AND GENERAL STATISTICS SECTION
    HOUSE OF COMMONS LIBRARY
    Alex Sleator
    SCIENCE AND ENVIRONMENT SECTION
    http://www.parliament.uk/commons/lib/research/rp2000/rp00-074.pdf

    Weiterführende Information:

    - Warum musste Cannabis verboten werden – Die Rolle der USA und UN

    http://www.hausarbeiten.de/rd/archiv/soziologie/soz-cannabis2.shtml

    Universität Hamburg
    Sommersemester 1996
    Institut für politische Wissenschaft
    Dozent: Peter Raschke HS: Internationale Drogenpolitik im Vergleich, 05.335
    Autor: Gerrit Wiebe

    - THC und dessen Auswirkung auf Krebswachstum:

    http://www.cannabislegal.de/studien/thckrebs.htm

    - Cannabis im Straßenverkehr:

    http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/976/
    http://www.cannabislegal.de/studien/thcfahren.htm

    - Roques Report (Vergleich der Gefährlichkeit verschiedener Drogen) :

    http://www.hanfmedien.de/hanf/archiv/artikel/1040/
    http://www.cannabislegal.de/studien/roques_report.htm

    - Allgemeine Information:

    http://www.erowid.org/plants/cannabis/cannabis.shtml