Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Zahlen zur Cannabislegalisierung in Deutschland

Wenn in den letzten 3 Jahrzehnten das Thema Cannabislegalisierung in Deutschland diskutiert wurde dann meist sehr kontrovers und oft auch sehr emotional. Noch öfter allerdings wird das Thema einfach ignoriert oder nicht ernstgenommen. In den letzten Jahren hat sich ein allmählicher Wandel in der öffentlichen Meinung abgezeichnet, der nicht zufällig mit einer Zunahme des Prozentsatzes der Bevölkerung einherging, der Cannabis nicht nur aus Medienberichten kennt.

Einen Meilenstein in der Cannabisdebatte stellte die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 9. März 1994 dar. Die Richter stellten zwar fest, dass das Cannabisverbot prinzipiell nicht gegen das Grundgesetz verstösst, andererseits entschieden sie aber, dass eine Bestrafung für den Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigengebrauch (solange damit keine Fremdgefährung verbunden ist) verfassungswidrig wäre. In ihrer Begründung stellten die Richter folgendes fest:

Die Freiheit der Person, die das Grundgesetz als "unverletzlich" bezeichnet, ist ein so hohes Rechtsgut, daß in sie aufgrund des Gesetzesvorbehalts des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG nur aus besonders gewichtigen Gründen eingegriffen werden darf. Unbeschadet dessen, daß solche Eingriffe unter bestimmten Voraussetzungen auch in Betracht kommen mögen, wenn sie den Betroffenen daran hindern sollen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (...), sind sie im allgemeinen nur zulässig, wenn der Schutz anderer oder der Allgemeinheit dies unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert. Nach diesem Grundsatz muß ein grundrechtseinschränkendes Gesetz geeignet und erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen. Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann; es ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (...).

Wir werden im Folgenden darlegen, warum nach dem aktuellen Erkenntnisstand, der auch auf neuen wissenschaftlichen Studien beruht, das Cannabisverbot weder erforderlich noch geeignet ist, um den angestrebten Zweck zu erreichen.

 
Wichtige Zahlen:
Deutschland - Niederlande
Cannabiskonsum bei Erwachsenen
BKA: Täter unter 21
BKA: Ermittlungsverfahren
Therapie und Strafverfolgung
Ungleiche Rechtspraxis
Beschlagnahmte Mengen
Wirtschaftliche Auswirkungen

Die Prävalenzstudien für das deutsche und niederländische Gesundheitsministerium

In ihrem Urteil stellten die Richter fest, dass es keineswegs sicher ist, dass ein Cannabisverbot der geeignetste Weg ist. Sie verpflichteten den Gesetzgeber, die Auswirkungen der Strafverfolgungen und Erfahrungen aus dem Ausland zu beobachten und eventuell ein erfolgreicheres, liberales Modell aus dem Ausland zu übernehmen.

Angesichts der dargestellten offenen kriminalpolitischen und wissenschaftlichen Diskussion über die vom Cannabiskonsum ausgehenden Gefahren und den richtigen Weg ihrer Bekämpfung (...) hat der Gesetzgeber die Auswirkungen des geltenden Rechts unter Einschluß der Erfahrungen des Auslandes zu beobachten und zu überprüfen (...). Dabei wird er insbesondere einzuschätzen haben, ob und inwieweit die Freigabe von Cannabis zu einer Trennung der Drogenmärkte führen und damit zur Eindämmung des Betäubungsmittelkonsums insgesamt beitragen kann oder ob umgekehrt nur die strafbewehrte Gegenwehr gegen den Drogenmarkt insgesamt und die sie bestimmende organisierte Kriminalität hinreichenden Erfolg verspricht.

Inzwischen liegen wissenschaftlich ermittelte Vergleichsdaten aus dem In- und Ausland vor. Laut einer im Januar 1999 veröffentlichten Studie für das niederländische Gesundheitsministerium konsumierten im Jahre 1997 in den Niederlanden 2,5 Prozent der Bevölkerung im Monat vor der Untersuchung Cannabis. In Deutschland betrug der entsprechende Anteil nach einer im Dezember 1998 veröffentlichten Studie für das Bundesgesundheitsministeriums im selben Jahr 2,8 Prozent. Berücksichtigt man im Vergleich nur die alten Bundesländer dann kommt man sogar auf einen Anteil von 3,0 Prozent.

Cannabisprävalenz DE/NL

  West 1997 Ost 1997 NL 1997 West 2000 Ost 2000 DE 2003 NL 2001
Lebenszeit 13,4 % 4,2 % 15,6 % 21,4 % 10,8 % 24,3 % 17,0 %
12 Monate 4,5 % 2,3 % 4,5 % 6,2 % 4,9 % 6,8 % 5,0 %
30 Tage 3,0 % 1,7 % 2,5 % 3,4 % 2,5 % - 3,0 %

Damit ist sowohl in Westdeutschland als auch in Gesamtdeutschland der regelmässige Konsum von Cannabis weiter verbreitet als in den Niederlanden, wo die Polizei schon seit 33 Jahren (seit 1976) beim Besitz oder Verkauf geringer Mengen Cannabis nicht mehr einschreitet. Sogar wenn man annimmt, dass von Cannabis eine ernsthafte Gefährdung der öffentlich Gesundheit ausgehe, kann angesichts der wissenschaftlich ermittelten Konsummuster von einer präventiven Wirkung der Strafverfolgung in Deutschland nicht die Rede sein. Laut dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist aber ein Cannabisverbot nur zulässig "wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können."

Cannabiskonsum bei Erwachsenen (18-59 Jahre)

2000 West Ost gesamt
Einwohner 38 894 393 9 035 644 47 930 037
jemals 8 323 400 975 850 9 299 250
12 Monate 2 411 452 442 747 2 854 199
30 Tage 1 322 409 225 891 1 548 300
häufig 272 416 39 757 312 173

1997 West Ost gesamt
Einwohner 40 237 154 8 298 225 48 535 379
jemals 5 391 779 348 525 5 740 304
12 Monate 1 810 672 190 859 2 001 531
30 Tage 1 207 115 141 070 1 348 184
häufig 216 074 27 085 243 159

Definition "häufiger Konsum": Konsum an 20 oder mehr der letzten 30 Tage.

Die Zahlen des Bundeskriminalamts

Der Rauschgiftjahresbericht 1999 ist eine Ausgabe eines Berichts der alljährlich vom Bundeskriminalamt Wiesbaden herausgegeben wird. Er gibt einen unvollständigen Ausblick auf die tatsächliche Entwicklung des Cannabiskonsums und die Kosten für das Rechtssystem die der Gesellschaft dadurch entstehen.

Die Zahlen lassen darauf schliessen, dass Strafverfolgung kein geeignetes Mittel ist, den Umfang des Cannabiskonsums zu kontrollieren.

Der Bericht ist hier komplett online erhältlich:
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/index.html

Ein wesentlicher Aspekt beim Cannabisverbot ist die Frage des Jugendschutzes. Der Gesetzgeber ging 1971 davon aus, dass ein komplettes Verbot auch zum Schutz der Jugend erforderlich sei. Tatsächlich zeigt sich aber, dass das Verbot ungeeignet ist, den Zugang von Jugendlichen zu illegalen Drogen zu verhindern weil es in dem durch das Verbot erzeugten Schwarzmarkt keinerlei Alterskontrollen gibt. Obwohl sich die Gesamtzahl der Cannabisdelikte in nur 6 Jahren verdoppelt hat, steigt die Anzahl minderjähriger Tatverdächtiger noch schneller, so dass sich ihr Anteil an der Statistik von Jahr zu Jahr vergrössert:

Tatverdächtige bei allgemeinen Verstössen:
- Entwicklung der Beteiligung von Personen unter 21 Jahren -

Anstieg des Anteils der unter 21-jäehrigen von 1995 bis 1999

http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/rg_3_1_3.html

Die Anzahl der Ermittlungsfälle wegen Cannabis steigt seit Jahren an. Das Verbot führt damit zu einer beträchtlichen Belastung der Ermittlungsbehörden und damit auch der Steuerzahler. Das Gesetz führt im Lauf der Ermittlungsverfahren und Strafprozesse zu massiven Eingriffen in die Grundrechte einer grossen Anzahl von Menschen:

Cannabisfälle
Tabelle 2: Erfasste Delikte nach Drogenart - Zeitreihe (BKS)
Jahr
Allgemeine
Verstöße
Handel und
Schmuggel
Einfuhr
"nicht geringer
Mengen"
Gesamt
1984
25.550
13.965
n/a
39.515
1985
25.712
14.224
n/a
39.936
1986
29.349
15.552
n/a
44.901
1987
29.568
15.447
932
45.947
1988
31.582
15.473
893
47.948
1989
33.251
15.726
857
49.834
1990
34.811
16.759
1.063
52.633
1991 (*)
33.892
16.375
1.342
51.609
1992
32.279
14.507
1.481
48.267
1993
34.752
13.261
1.662
49.675
1994
40.853
16.144
1.788
58.785
1995
49.070
19.083
2.308
70.461
1996
55.600
23.021
2.522
81.143
1997
64.456
24.221
2.675
91.352
1998
79.495
27.188
3.180
109.863
1999
85.668
29.776
3.529
118.973
2000
94.633
33.194
3.835
131.662
2001
93.449
38.387
3.975
131.836
2002
100.779
34.354
3.949
139.082
2003
109.669
36.773
2.531
148.973
2004
131.587
40.687
2.375
174.649
2005
124.170
39.440
2.534
166.144
2006
110.638
36.061
1.968
148.667
2007
102.931
36.324
2.136
141.391
2008
100.651
30.397
1.471
132.519

*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen fuer 1991 beeinhalten die Delikte der alten Länder einschliesslich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.
 
Zunahme der BtMG-Delikte 1996-2000
 

Ermittlungsverfahren: Anteil der Konsumenten steigt

JahrAllgemeine
Verstöße (%)
Handel und
Schmuggel (%)
Einfuhr
"nicht geringer
Mengen" (%)
Allgemeine
Verstöße
Handel und
Schmuggel
Einfuhr
"nicht geringer
Mengen"
Gesamt
198764,3533,622,03295681544793245947
198865,8732,271,86315821547389347948
198966,7231,561,72332511572685749834
199066,1431,842,023481116759106352633
199165,6731,732,603389216375134251609
199266,8830,063,073227914507148148267
199369,9626,703,353475213261166249675
199469,5027,463,044085316144178858785
199569,6427,083,284907019083230870461
199668,5228,373,115560023021252281143
199770,5626,512,936445624221267591352
199872,3624,752,8979495271883180109863
199972,0125,032,9785668297763529118973
200071,8825,212,9194633331943835131662
200170,8829,123,0293449383873975131836
200272,4624,702,84100779343543949139082
200373,6224,681,70109669367732531148973
200475,3423,301,36131587406872375174649
200574,7423,741,53124170394402534166144
200674,4224,261,32110638360611968148667
200772,8025,691,51102931363242136141391
200875,9522,941,11100651303971471132519


Therapie und Strafverfolgung - ein krasses Missverhältnis
Jahr
1998
1999
2000
2001
2002
stationäre Therapie
117
139
103
?
?
ambulante Behandlung
2.623
2.633
3.632
?
?
Strafanzeigen Cannabis
Allgemeine Verstösse
79.495
85.668
94.633
93.449
?
Strafanzeigen Cannabis
Gesamt
109.863
118.793
131.662
131.836
139.082

Quellen: BKA (Rauschgiftjahresbericht 1999, Polizeiliche Kriminalstatistik 2000), Institut für Therapieforschung


§31a ermöglicht die straffreie Einstellung von Ermittlungsverfahren wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Bestrafung besteht. Das Bundesverfassungsgericht schrieb 1994 eine "im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis" bei der Einstellung vor. Die Realität sieht jedoch anders aus:

Die Einstellungsraten variieren von 10% bis 92%

Uneinheitliche Anwendungspraxis des §31a BtMG
1995: §29 BtMG §31a Abs.1 Einstellungsrate
Schleswig-Holstein 1863 1716 92,1 %
Bremen 1690 1363 80,7 %
Hamburg 4609 2987 64,8 %
Nordrhein-Westfalen 21433 10406 48,6 %
Hessen 7241 3429 47,4 %
Niedersachsen 7462 3323 44,5 %
Saarland 1173 472 40,2 %
Berlin 4572 1705 37,3 %
Rheinland-Pfalz 4391 1594 36,3 %
Baden-Würtemberg 13164 3846 29,2 %
Bayern 14465 2752 19,0 %
Brandenburg 720 86 11,9 %
Sachsen 790 80 10,1 %
Sachsen-Anhalt 551 55 10,0 %

Quellen: Rechtstatsächliche Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle "Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten" (Bundesministerium für Gesundheit, 1997)


Cannabismengen
http://www.bka.de/lageberichte/rg/1999/tab_14.html

Tabelle 14: BtM-Sicherstellungen in der Bundesrepublik Deutschland - Zeitreihe (FDR)
  Cannabiskraut bis 1980 gemeinsam mit Cannabisharz erfasst
Jahr
Cannabisharz
(Haschisch)
Cannabiskraut
(Marihuana)
1962
5,487 kg
--
1963
38,159 kg
--
1964
40,164 kg
--
1965
45,404 kg
--
1966
134,879 kg
--
1967
167,220 kg
--
1968
380,924 kg
--
1969
2.278,170 kg
--
1970
4.331,967 kg
--
1971
6.669,515 kg
--
1972
6.114,356 kg
--
1973
4.731,942 kg
--
1974
3.913,035 kg
--
1975
6.627,813 kg
--
1976
5.325,938 kg
--
1977
9.821,682 kg
--
1978
4.723,517 kg
--
1979
6.407,226 kg
--
1980
3.200,224 kg
--
1981
4.825,510 kg
1.837,988 kg
1982
2.407,306 kg
748,305 kg
1983
3.326,570 kg
1.256,326 kg
1984
2.709,159 kg
2.922,406 kg
1985
9.150,670 kg
2.347,367 kg
1986
2.309,098 kg
365,587 kg
1987
2.604,319 kg
393,452 kg
1988
2.476,372 kg
8.873,785 kg
1989
11.641,225 kg
432,037 kg
1990
4.655,351 kg
8,985 kg
1991 (*)
10.878,058 kg
1.465,567 kg
1992
3.201,352 kg
8.964,919 kg
1993
4.245,363 kg
7.107,472 kg
1994
4.032,954 kg
21.659,765 kg
1995
3.809,261 kg
10.436,227 kg
1996
3.246,536 kg
6.108,577 kg
1997
7.327,560 kg
4.167,282 kg
1998
6.109,549 kg
14.897,189 kg
1999
4.885,549 kg
15.021,751 kg
2000
8.525,2 kg
5.870,9 kg
2001
6.863,1 kg
2.078,7 kg
2002
5.003,0 kg
6.130,2 kg
2003
8.303,3 kg
2,582,3 kg
2004
5,473.1 kg
5,384,2 kg
2005
3.637,5 kg
3.013,7 kg
2006
5.606,1 kg
2.954,1 kg
2007
3.677.5 kg
3.769.8 kg
2008 (*)
7.632,3 kg
8.932.2 kg

*) Wegen der Änderung des statistischen Bereichs sind die Daten seit 1991 mit denen der Vorjahre nur bedingt vergleichbar. Die Zahlen fuer 1991 beeinhalten die Delikte der alten Länder einschliesslich Gesamt-Berlin; in den Zahlen ab 1992 sind die registrierten Delikte aller Länder enthalten.

**) Quelle für 2008: Drogen- und Suchtbericht 2009


Wirtschaftliche Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis

Nachdem in Berlin von den Grünen und der FDP ein Modellprojekt zur staatlich lizenzierten Cannabisabgabe vorgeschlagen wurde, hat der Deutsche Hanf Verband (DHV) einen Diskussionsbeitrag veröffentlicht, der eine Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines staatlich erlaubten Cannabishandels liefert. Dieser Beitrag stützt sich auf Studien aus dem In- und Ausland, die sich in den letzten Jahren mit den Kosten der Strafverfolgung in der Drogenpolitik und den möglichen Einkünften bei einer Besteuerung des Handels beschäftigt haben. Der DHV kommt zu folgendem Ergebnis:

Zusammenfassung:
  • Bei einer Regulierung des Cannabismarktes ist ein Steuervolumen durch direkte Cannabissteuern und Umsatzsteuer von mindestens ca. 530 Mio. € pro Jahr zu erwarten. Auch erheblich höhere Einnahmen scheinen nicht unrealistisch.
  • Durch die dafür notwendige Legalisierung von Cannabis würde der Staat von ca. 1 Mrd. € an jährlichen Repressionskosten ca. 500 Mio. € einsparen und Kapazitäten für die Verfolgung anderer Straftaten bzw. für die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit freimachen.
  • Durch weitere wirtschaftliche Auswirkungen sind mindestens 13.500 neue Arbeitsplätze und mindestens 200 Mio. € pro Jahr für die Staatskassen (Einkommensteuer und Sozialversicherungen) zu erwarten.
  • Wie oben aufgeführt ziehen wir von diesen insgesamt 1.23 Mrd. € 20 % ab.
Selbst bei sehr vorsichtigen Schätzungen und Annahmen kann man davon ausgehen, dass bei einer Cannabislegalisierung mindestens 984 Mio. € pro Jahr direkt in die Staatskassen fließen. Ein Vielfaches davon scheint wahrscheinlich.

Finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen einer Cannabislegalisierung [DHV, 24.10.2003]

Rechnet man diese Zahlen auf die einzelnen Bundesländer um, so kommt man zu folgendem Ergebnis:

RegionEinwohner
(Millionen)
ArbeitsplätzeErsparnisse
(Mio. €)
Deutschland82.53713500984
Baden-Württemberg10.6611744127
Bayern12.3872026148
Berlin3.39255540
Brandenburg2.58242231
Bremen0.6621088
Hamburg1.72928321
Hessen6.09299673
Mecklenburg-Vorpommern1.74528521
Niedersachsen7.98130595
Nordrhein-Westfalen18.0762957216
Rheinland-Pfalz4.05866448
Saarland1.06517413
Sachsen4.34971152
Sachsen-Anhalt2.54941730
Schleswig-Holstein2.81746134
Thüringen2.39239129
Einwohnerzahlen laut Statistischem Bundesamt,
Stand: 31.12.2002