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CannabisLegalNews (Nummer 171, 05.10.2004)

Ein zweiwöchentlicher Service von cannabislegal.de
"Steter Tropfen höhlt den Stein"

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INHALT

1. Krebspatientin erstattet Selbstanzeige
2. Hohe Fehlerquote bei Drogenschnelltest
3. Österreich: Experten für Entkriminalisierung
4. Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland
5. Schweiz: Heroinvergabe in Zürich bestätigt
6. Afghanistan: Opiumproduktion steigt weiter
7. In eigener Sache
8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Krebspatientin erstattet Selbstanzeige
http://www.cannabislegal.de/cln/cln171.htm#1

Am 18.08.2004 erstattete die 50-jährige Krebspatientin Ute Köhler aus Scheibe-Alsbach (Thüringen) beim Oberlandesgericht Jena eine Selbstanzeige wegen Cannabisbesitz und reichte gleichzeitig eine Klage ein, damit ihr medizinischer Notstand anerkannt wird.

Andere Schmerzmittel als der Cannabiswirkstoff THC versagten bei ihr nach ihrer Krebsoperation. Doch ein auf Betäubungsmittelrezept verschreibbares THC-Präparat will ihre Krankenkasse nicht bezahlen. Frau Köhler blieb also nur die Wahl zwischen menschenunwürdigen Schmerzen und der Illegalität.

Nach der Geburt ihres zweiten Sohnes stellte man die Diagnose Unterleibskrebs fest. Durch die erfolgte Krebstherapie wurden ihre inneren Organe massiv geschädigt. Es stellten sich unsagbare Schmerzen ein. Es folgten unzählige Krankenhausaufenthalt. Im Jahr 1999 kam Frau Köhler zu einem Schmerztherapeuten. Dabei wurde festgestellt, dass sie auf Schmerzmittel einschließlich Opiate allergisch reagiert. Schließlich wurde Dronabinol eingesetzt und - es half. Frau Köhler konnte endlich wieder menschenwürdig leben. Doch dann folgten die benannten Probleme mit Krankenkasse und Behörden. «Wer krank ist, hat eigentlich mit seiner Krankheit zu kämpfen und sollte nicht noch zusätzlich mit der Bürokratie streiten. Wenn ich es dennoch tu, dann deshalb, weil ich mich nicht auch noch zusätzlich in die Kriminalität treiben lassen will» sagt Ute Köhler. Und sie denkt dabei nicht nur an sich, sondern auch an viele weiter Schmerzpatienten, denen aus rein ideologischen Gründen die nötige Hilfe bisher verweigert wird.

Das Gericht in Jena schickte Frau Köhler mit ihrer Hanfpflanze wieder weg, nachdem es die Klage angenommen hat. Bei der Jenaer Polizei wurde dann die Pflanze sofort beschlagnahmt und am nächsten Tag erfolgte umgehend eine Hausdurchsuchung in Scheibe-Alsbach. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss - dass es überhaupt stattfinden muss, für eine demokratische Gesellschaft ein Skandal.

(Bericht vom Ev.-Luth. Stadtjugendpfarramt Gera, 24.09.2004)

Hoffnung, zartes Pflänzchen [Süddeutsche Zeitung, 29.08.2004]
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/228/40188/

Hanf im Dschungel der Paragraphen [Süddeutsche Zeitung, 24.08.2004]
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/806/37769/

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


2. Hohe Fehlerquote bei Drogenschnelltest
http://www.cannabislegal.de/cln/cln171.htm#2

Der Drogenschnelltest "Drugwipe", mit dem die Polizei bundesweit nach Fahrern fahndet, die unter Einfluss von anderen Drogen als Alkohol stehen könnten, hat laut einer Studie von Kölner Rechtsmedizinern eine hohe Fehlerquote. Bei einer Untersuchung von mehr als 330 Fällen ergab der Speicheltest häufig das gegenteilige Ergebnis eines genaueren Bluttests.

Bei Cannabis erwies sich fast jeder 9. positive Test als Fehlalarm. Ähnlich oft zeigte der Test nichts an, obwohl ein Bluttest positiv ausfiel. Bei Ecstasy und Kokain ergab sich eine Fehlerquote von 18 bzw. 14 Prozent.

"Für die Erkennung der meisten Drogen ist Drugwipe nicht geeignet", beurteilte Professor Herbert Käferstein das Ergebnis. Lediglich bei Opiaten, also einer relativ wenig verbreiteten Stoffgruppe unter den illegalen Drogen, sei der Test zuverlässig.

Doch selbst bei Opiaten lauert eine Fehlerquelle: Wer drei Stück Mohnkuchen ist, der ist per Drogentest nicht von einem Heroinkonsumenten zu unterscheiden, obwohl er zu keinem Zeitpunkt berauscht ist. Das ergab eine Studie der Universität Bonn laut einem Bericht des Magazins "Focus". Bis zu zwei Tage nach dem Verzehr des Kuchens schlägt der Test auf Opiate an. Laut Fahrerelaubnisverordnung ist bei selbst einmaligem Konsum von nicht ärztlich verschriebenen Opiaten grundsätzlich eine Fahreignung zu verneinen.

Bei einem positiven Test mit Drugwipe veranlasst die Polizei eine Blutabnahme in einem Krankenhaus und beschlagnahmt in der Regel den Führerschein und Autoschlüssel des Fahrers. Der Schlüssel kann am nächsten Tag wieder abgeholt werden. Bis das Ergebnis des Bluttests vorliegt, können Wochen vergehen.

Studie: Bundesweiter Drogenschnelltest mit hoher Fehlerquote [Heute, 19.09.2004]
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/18/0,1367,MAG-0-2194226,00.html

Bundesweiter Drogenschnelltest laut neuer Studie untauglich [Tagesspiegel, 19.09.2004]
http://host1.tagesspiegel.de/newsticker/ticker/detail.php?id=70641

Drei Stück Mohnkuchen können Führerschein kosten [tagesschau.de, 03.10.2004]
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3669420_TYP6_THE_NAV_REF_BAB,00.html

Nachweis von Cannabiskonsum
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/nachweis.htm

Cannabis und Führerschein
http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm


3. Österreich: Experten für Entkriminalisierung
http://www.cannabislegal.de/cln/cln171.htm#3

Mit einem Expertenpapier hat sich die Österreichische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ÖGPP) an der Cannabisdebatte beteiligt. Die Wissenschaftler sprachen sich für eine sachlichere, weniger emotionale Diskussion aus. Das Papier fasst den aktuellen Erkenntnisstand zu Cannabis zusammen und spricht sich für eine rechtliche Neubewertung aus:

Was den Umgang mit Cannabis-Konsumenten angeht, machen sich die ÖGPP-Experten dafür stark, an der Politik "Therapie statt Strafe festzuhalten". Nachsatz: für jene, die eine Therapie brauchen.

Gesetzestechnisch brauche es flexiblere Lösungen, "wir können nicht die Hälfte aller Jugendlichen kriminalisieren". Anstelle den Gelegenheitskonsum strafrechtlich zu verfolgen, wünschen sich die Experten eine Hinwendung zum Opportunitätsgrundsatz nach niederländischem Vorbild, um den Behörden mehr Spielraum zu geben, Anzeigen zurückzulegen.

Als Alternative sollte der Konsum von Cannabis lediglich mit einer Verwaltungsstrafe bedroht sein. Fleischhacker: "Etwa so wie Falschparken oder Schnellfahren."

Cannabis - die überschätzte Substanz [Wiener Zeitung (AT), 29.09.2004]
http://www.wienerzeitung.at/frameless/staat.htm?ID=M15&Menu=214508

Cannabis in Österreich bald als Medikament? [Krone (AT), 29.09.2004]
http://www.krone.at/index.php?http://wcm.krone.at/krone/C00/S25/A7/object_id__22870/hxcms/

Cannabis in Österreich
http://www.cannabislegal.de/international/at.htm


4. Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland
http://www.cannabislegal.de/cln/cln171.htm#4

In unserem Newsletter vom 23.01.2004 ( CLN#142 ) und vom 14.06.2004 ( CLN#161 ) berichteten wir von einer bundesweiten Umfrage unter derzeitigen oder ehemaligen Cannabiskonsumenten.

Wir möchten alle in Deutschland lebenden Personen die jemals Cannabis konsumiert haben und den Fragebogen noch nicht ausgefüllt haben ein letztes Mal bitten sich an der Umfrage zu beteiligen.

Bisher musste man sich den Fragebogen von einer der Webseiten des Forschungsprojektes (www.cannabisumfrage.de bzw. www.datenerhebung.de) herunterladen; seit wenigen Tagen steht nun eine wirkliche Online-Umfrage mit einem HTML-Formular zur Verfügung, bei der der Fragebogen unkompliziert im Internetbrowser ausgefüllt werden kann.

Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur anonymisiert ausgewertet.

Online Fragebogen
http://www.cannabisumfrage.de/umfrage/

cannabisumfrage.de - Homepage
http://www.cannabisumfrage.de

Umfrage zu Cannabiskonsum in Deutschland [CLN#161, 18.06.2004]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln161.htm#3


5. Schweiz: Heroinvergabe in Zürich bestätigt
http://www.cannabislegal.de/cln/cln171.htm#5

Bei einer Volksabstimmung am 26.09.2004 haben die Wähler der Stadt Zürich mit überwältigender Mehrheit die Fortsetzung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe an Abhängige unterstützt. Als einzige grössere Partei hatte die rechtspopulistische SVP diese Massnahme zur Überlebenshilfe abgelehnt.

In der Stadt Zürich bleibt die ärztlich verordnete Heroinabgabe ein Teil der Vier-Säulen-Strategie - Prävention, Repression, Therapie, Überlebenshilfe -, mit der gegen das Drogenproblem vorgegangen wird. Bereits zum fünften Mal seit dem Jahr 1996 haben die Stimmenden Ja gesagt zur Unterstützung von Schwerstsüchtigen. In den drei Abgabestellen, den Polikliniken, kann wie bisher weitergearbeitet werden - diesmal auf unbefristete Zeit.

Das Resultat - 75 Prozent Ja-Stimmen- Anteil - belegt, dass die Stadtzürcher definitiv die Nase voll haben von den unhaltbaren Zuständen, wie sie am Letten und Platzspitz jahrelang herrschten. Auch dank der Heroinabgabe ist es gelungen, die Junkies von der Gasse zu holen und die Bildung neuer offener Drogenszenen zu verhindern. Kranke und verwahrloste Menschen sind praktisch aus dem Strassenbild Zürichs verschwunden. Es hat deshalb wenig überrascht, dass die Zustimmung zur Vorlage am grössten war in den vier Stadtkreisen 1, 4, 5 und 8. Sie wären von der Rückkehr der zugehörigen Gefahren am meisten betroffen.


6. Afghanistan: Opiumproduktion steigt weiter
http://www.cannabislegal.de/cln/cln171.htm#6

Das US-Aussenministerium erwartet eine neue Rekordernte in Afghanistan bei Schlafmohn, dem Ausgangsprodukt für Opium und Heroin. Bereits voriges Jahr produzierte das zentralasiatische Land fast 4000 Tonnen Opium. Auf einer Fläche von rund 80.000 ha wuchs Schlafmohn. Ein Vertreter des US-Aussenministeriums erkläte, für dieses Jahr erwarte man eine Zunahme von 40%.

Das fundamentalistische Talibanregime hatte den Opiumanbau verboten und das Verbot auch weitgehend durchgesetzt. Nur etwa 185 Tonnen Opium sollen im Jahre 2001 produziert worden sein und zwar vor allem in von der Nordallianz kontrollierten Landesteilen. Nur mit Hilfe der Nordallianz konnte das Talibanregime gestürzt werden.

In den Jahren 2002 und 2003 gab es unter britischer Führung Bemühungen, Bauern zur Einstellung des Anbaus zu bewegen. Die USA, die sonst weltweit auf eine repressive Drogenpolitik drängen und die Bekämpfung des Kokaanbaus in den Andenstaaten mit Milliarden von Dollar unterstützen, hielten sich in Afghanistan weitgehend aus der Opiumbekämpfung heraus.

Crackdown on Afghanistan's Cash Crop Looms [Boston Globe (US), 18.09.2004]
http://www.mapinc.org/drugnews/v04/n1328/a06.html

Big growth in Afghan poppy crop [BBC News (UK), 24.09.2004]
http://news.bbc.co.uk/2/hi/south_asia/3685480.stm

Geheimdienst-Politik unter Drogeneinfluss [Telepolis, 15.02.2004]
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/buch/16687/1.html

Drogen in Afghanistan
http://www.cannabislegal.de/international/af.htm


7. In eigener Sache

Sie werden es vielleicht schon bemerkt haben: Seit der Sommerpause erscheint der CLN Newsletter nur noch in etwa zweiwöchigem Abstand. Es fehlt (aus beruflichen und familiären Gründen) schlicht an der Zeit für die bisher gewohnte wöchentliche Erscheinungsform. Wir hoffen, trotz der grösseren Abstände weiter aktuelle Informationen liefern zu können, ohne die mehr Druck für eine Reform auf politischem Wege nicht möglich ist.


8. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

01.-03.04.2005 Bern (CH): Cannatrade
Sommer 2005 Berlin: Hanfparade
September 2005 Köln: CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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