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CannabisLegalNews (Nummer 18, 06.07.2001)

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INHALT

1. Bundeseinheitliche Einstellungspraxis?
2. Jeder 30. ist ein regelmässiger Cannabiskonsument
3. Richter Neskovic darf nicht an den BGH
4. Niederländische Drogenpolitik
5. UNDCP Jahresbericht 2001
6. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. Bundeseinheitliche Einstellungspraxis?

Im seiner vielbeachteten Entscheidung vom 09.03.1994 schrieb das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber vor, dass er dafür Sorge zu tragen habe, dass es bei der straflosen Einstellung von Anzeigen wegen geringer Mengen von Cannabis zum Eigenkonsum zu einer im wesentlichen einheitlichen Praxis kommt. Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke (PDS) antwortete die Bundesregierung im April, dass dies nach ihren Erkenntnissen bereits der Fall wäre. Bereits im Jahre 1999 hatte die Regierung eine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) so beantwortet. Wir haben die Studie, auf die sich die Bundesregierung in ihren Antworten beruft, untersucht und festgestellt, dass die Schlussfolgerung der Bundesregierung unzulässig ist. Tatsächlich bestehen eklatante Unterschiede in der Einstellungspraxis etwa zwischen Bayern und Hamburg.

Einstellungpraxis nach §31a BtMG
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
http://www.liberale.de/fraktion/biographie/leutheusser-schnarrenberger/

Ulla Jelpke:
http://www2.pds-online.de/bt/mdb14/jelpkeu.htm


2. Jeder 30. ist ein regelmässiger Cannabiskonsument

Der Sucht- und Drogenbericht 2000 des Bundesgesundheitsministeriums ist online verfügbar. Eine Tabelle im Bericht zeigt, dass voriges Jahr bereits 21,2 Prozent der westdeutschen Bevölkerung Cannabiserfahrung hatten (1997: 13,4 Prozent). 6,1 Prozent der westdeutschen Bevölkerung hatten es als aktuelle Konsumenten im letzten Jahr konsumiert (1997: 4,5 Prozent). 3,3 Prozent waren regelmässige Konsumenten und hatten es auch in den letzten 30 Tagen konsumiert (1997: 3,0 Prozent). 10,4 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung hatten Cannabiserfahrung (1997: 4,2 Prozent). 5 Prozent der ostdeutschen Bevölkerung hatten es als aktuelle Konsumenten im letzten Jahr konsumiert (1997: 2,3 Prozent). 3 Prozent waren regelmässige Konsumenten und hatten es auch in den letzten 30 Tagen konsumiert (1997: 1,7 Prozent). In den Niederlanden waren es 1997 15,6 % (jemals), 4,5 % (12-Monate) und 2,5 % (30 Tage):

--------- West '97 / Ost 1997 / NL 1997 / West 2000 / Ost 2000
Lebenszeit 13,4 % / 4,2 % / 15,6 % / 21,2 % / 10,4 %
12 Monate 4,5 % / 2,3 % / 4,5 % / 6,1 % / 5,0 %
30 Tage 3,0 % / 1,7 % / 2,5 % / 3,3 % / 3,0 %

Damit hat eine weitgehende Angleichung der aktuellen Konsummuster zwischen Ost und West stattgefunden. Ein Vergleich mit den letzten verfügbaren Zahlen aus den Niederlanden (1997) zeigt, dass Westdeutschland die Niederlande in allen Kategorien übertrifft. Auch die neuen Bundesländer übertreffen mittlerweile die Niederlande in allen Kategorien ausser (teilungsbedingt) beim Lebenszeitkonsum. Während die meisten Westdeutschen oder Niederländer, die vor 1990 bereits Cannabis konsumiert hatten, inzwischen wieder damit aufgehört haben, war Cannabiskonsum im Osten damals noch fast unbekannt.

Laut der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 ist ein Cannabisverbot nur zulässig "wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können." Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist das Cannabisverbot verfassungswidrig.

Sucht und Drogenbericht 2000 (MS Word-Format, 700 KB)
http://www.bmgs.bund.de/themen/drogen/bericht/SuchtDrogenbericht.doc

Zahlen zum Cannabisverbot:
http://www.cannabislegal.de/argumente/zahlen.htm


3. Richter Neskovic darf nicht an den BGH

Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig hat entschieden, dass Richter Wolfgang Neskovic vorerst nicht an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe darf. Neskovic kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Bekanntgeworden war er durch seinen Vorlagebeschluss, der zur Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 führte.

Berliner Zeitung: Richter Neskovic darf vorerst nicht an den BGH
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/54063.html

Vorlagebeschluss des Landgerichts Lübeck
http://www.cannabislegal.de/studien/lue.htm

Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.cannabislegal.de/recht/bverfg.htm


4. Niederländische Drogenpolitik

Wir haben unsere Seite mit Informationen über die niederländische Drogenpolitik überarbeitet. Neu ist ein Artikel mit Übersetzungen aus dem Niederländischen von Auszügen aus einer Fragestunde des niederländischen Parlaments vom 16.01.2001, in der es um die weitere Cannabispolitik in den Niederlanden und seinen europäischen Nachbarn ging.

Drogenpolitik in den Niederlanden
http://www.cannabislegal.de/international/nl.htm

Frage und Antwort in der Zweiten Kammer
http://www.cannabislegal.de/international/nl160101.htm


5. UNDCP Jahresbericht 2001

Das UN Office for Drug Control and Crime Prevention (UNDCP) hat seinen Jahresbericht für 2001 vorgestellt. Der Bericht der UN-Behörde mit einem Jahresbudget von ca. 150 Millionen Euro enthält kaum Erfolgsmeldungen. Statt grosser Erfolge gabe es nur Skandale. Dubiose Zahlungen an einen Freund des UNDCP-Direktors Arlacchi und andere schwere Vorwürfe werden jetzt untersucht. Mehrere Länder haben ihre Beiträge an das UNDCP gekürzt oder bis auf weiteres komplett einstellen werden.

UNDCP Jahresbericht 2001 vorgestellt
http://www.cannabislegal.de/medien/artikel/div/undcp.htm


6. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

15.07. Mannheim: Benefizveranstaltung "Verfassungsklage Cannabis als Medizin"
21.07. Bundesweit: Nationaler Gedenktag für verstorbene Drogengebraucher
28.07.-29.07. Hamburg Schanzenpark: Hanffest Hamburg
04.08. Regensburg: Hanftag der Grünen Jugend Bayern
01.09. Berlin: Hanfparade

Diese und andere Ankündigungen finden Sie bei unseren Terminen.
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm


Mit freundlichen Grüssen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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