Cannabislegalisierung in Deutschland!
Neuigkeiten
Argumente
Politik
Verein
Aktionen
Medienprojekt
Infos über Cannabis
Hanf & Recht
Politik international
Studien
Bücher
Links
Suchen
Kontakt
in English in English
 

Neuigkeiten: November 2003

Schlagzeilen:
Kaupa (CSU): "Werbeveranstaltung für ein gefährliches Produkt" [28.11.2003]
Niederlande: Höhere Höchststrafen, Coffeeshops bleiben [28.11.2003]
Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen [27.11.2003]
Berlin: Interview mit Elfriede Koller [26.11.2003]
Brandenburg: JuKuFa-Verfahren eingestellt [26.11.2003]
Berlin: Innenausschuss für 15g-Grenze [25.11.2003]
Hans-Christian Ströbele und Hera Lind bei Gabi Bauer [21.11.2003]
Luxemburg: Cannabisbroschüre erschienen [21.11.2003]
Briefaktion mit Marion Caspers-Merk [20.11.2003]
Hanftage in Passau [19.11.2003]
Schleswig-Holstein: Gibt Landesregierung Apothekenmodell auf? [17.11.2003]
Italien: 6-20 Jahre Haft für wenige Gramm Cannabis? [17.11.2003]
Grüne Hilfe, DHV und VfD fordern Hanfamnestie [14.11.2003]
Schweiz: Keine Routinetests für Lehrlinge [14.11.2003]
Studie bestätigt Wirksamkeit von Cannabis bei Multipler Sklerose [13.11.2003]
Brandenburg: Richstein (CDU) gegen Legalisierung [07.11.2003]
Hanftag in Sindelfingen [07.11.2003]
REITOX Bericht 2003 veröffentlicht [07.11.2003]
Kanada: Entkriminalisierungsgesetz bleibt liegen [06.11.2003]
USA: Präsidentschaftskandidaten und Cannabis [06.11.2003]
Kommentar zum Berliner Modellversuch [04.11.2003]

Schlagzeilen vom Oktober:
DHV: Legalisierung erspart eine Milliarde Euro pro Jahr [28.10.2003]
Niederlande: Kommentar von Nol van Schaik [27.10.2003]
Hausdurchsuchung bei FDP-Generalsekretärin [25.10.2003]
Niederlande: Kein Zutritt für Deutsche in Coffeeshops? [24.10.2003]
Podiumsdiskussion in Offenbach [23.10.2003]
EBDD-Jahresbericht 2003 veröffentlicht [22.10.2003]
Cannabisbeschluss des FDP-Bezirks Berlin-Mitte [22.10.2003]
Großbritannien: Blair im Krankenhaus – Koffeinüberdosis? [22.10.2003]
Antwort von GdP-Chef Konrad Freiberg [20.10.2003]
Berlin: Wowereit will sich nicht gegen Fraktionsmehrheit stellen [20.10.2003]
Berlin: Kaupa (CSU) recycelt Pressemitteilung [17.10.2003]
Berlin: Wowereit gegen Reformen [16.10.2003]
USA: Ärzte dürfen Cannabis empfehlen [15.10.2003]
USA: Tommy Chong hinter Gittern [15.10.2003]
USA: Krieg gegen Schmerzmittel [14.10.2003]
Alkohol in der Pubertät [13.10.2003]
Cannabis in der Pubertät [13.10.2003]
Dubai: Lebenslänglich für 0,6 Gramm Cannabis [10.10.2003]
Schweiz: Protokolle der Nationalratsdebatte [09.10.2003]
Kanada: Regierung verliert Prozess aber Verbot wieder gültig [08.10.2003]
Berlin: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Nutzhanf [07.10.2003]
Standpunkte von Caspers-Merk und Zeitlmann [03.10.2003]
Korrektur: Wirkstoffgehalt von Haschisch [01.10.2003]
Zeitlmann (CSU) recycelt Pressemitteilung [01.10.2003]

Neuigkeiten-Archiv:
Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 

CLN - der Cannabislegal.de Newsletter
CLN - wöchentlicher Newsletter
Jeden Freitag Informationen!
Aktuell: CLN#136, 28.11.2003
Hier melden Sie sich an

Wichtige Themen:
Zahlen zum Cannabisverbot
Flugblatt zur CannabisKampagne
Infoheft zur Cannabislegalisierung
/
Normenkontrollantrag (AG Bernau)
Rechtsgleichheit / § 31a
Cannabis und Führerschein
3 Joints = 20 Zigaretten?
Jahresrückblick 2002
Koalitionsvereinbarungen
Terrorismus und Drogenhandel

Kontakt: info@cannabislegal.de

Terminübersicht (alle Termine hier):
['solid]/Mannheim (12.-14.12.2003)
Hanftage/Passau (12.-14.02.2004)
Cannatrade (19.-21.03.2004)
Maidemos (01./08.01.2004)
Pottdemo/Essen (19.06.2004)
Hanfparade (Aug. 2004)
Hanftag/München (Aug. 2004)
CannaBusiness (24.-26.09.2004)

Spenden Sie für
die Cannabisreform!
http://www.diecannabiskampagne.de


28.11.2003

Kaupa (CSU): "Werbeveranstaltung für ein gefährliches Produkt" [28.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-28-by

Nicht etwa vom Starkbieranstich auf dem Nockherberg im nächsten Frühjahr war die Rede, als die niederbayerische CSU-Bundesabgeordnete Gerlinde Kaupa vor einer "Werbeveranstaltung für ein gefährliches Produkt" warnte (die sogenannte Starkbierzeit gilt in Bayern als die "fünfte Jahreszeit"; primär um Alkoholprobleme geht es bei zwei Drittel aller Suchtberatungsfälle). Nein, es ging der Politikerin um die Hanftage in Passau im kommenden Februar (12.-14.02.2004), mit der die Hanf-Initiative (HaI), die örtlichen Grünen und andere lokale Aktivisten über Cannabis und die Folgen seines Verbotes informieren wollen. Unter anderem ist eine Filmvorführung und eine Podiumsdiskussion geplant, die sicher auch zur Aufklärung der dienstlich anwesenden Drogenfahnder beitragen werden.

Die "Passauer Neue Presse" erwähnte am 26.11.2003 in einem Artikel einen Bericht in der Online-Zeitung "Dope am Sonntag", der von uns stammt. "Noch kursieren nur ungenaue Ankündigungen im Internet, doch allein die Aussicht auf 'Passauer Hanftage' im kommenden Februar lassen bei der Drogenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, MdB Gerlinde Kaupa aus Pocking, die Alarmglocken schrillen," schreibt die Regionalzeitung, die sich offensichtlich auch im Internet über Drogenpolitik informiert.

Legal oder illegal, Cannabis ist auch in Bayern ein Wirtschaftsfaktor. Rechnet man die Zahlen des Deutschen Hanfverbands zu den wirtschaftlichen Folgen der Aufhebung des Cannabisverbots entsprechend der Einwohnerzahlen auf Bayern um, kommt man auf mindestens 2026 neue Arbeitsplätze und Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von 148 Millionen Euro für den Freistaat. Bayern ist trotz (oder gerade wegen?) seiner repressiven Politik keineswegs Schlusslicht beim Cannabiskonsum, zumindest bei Jugendlichen. Laut einer im vorigen Herbst veröffentlichten Studie war die Landeshauptstadt München im bundesweiten Vergleich mit anderen Großstädten sowohl beim Konsum von Cannabis als auch Alkohol unter Jugendlichen führend.

Veranstaltungskalender: Hanftage in Passau
Hanftage in Passau [CLN#135, 21.11.2003]

Gerlinde Kaupa, MdB (CSU)
Cannabispolitik in den Ländern: Bayern


28.11.2003

Niederlande: Höhere Höchststrafen, Coffeeshops bleiben [28.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-28-nl

Die Niederlande haben im Streit der EU-Justizminister um die Anhebung der Höchststrafen bei Drogendelikten nachgegeben. Zur Schliessung der Coffeeshops in den Niederlanden wird das aber nicht führen. Vor allem Frankreich und Schweden aber auch Deutschland drängten darauf, dass in keinem Land der EU die Höchststrafe für den Handel mit geringen Mengen von Drogen weniger als ein bis drei Jahre Haft betragen dürfe.

Bisher beträgt die Höchststrafe für den Verkauf von bis zu 30g Cannabis in den Niederlanden 1 Monat Haft, ohne dass aber die Polizei eingreift, solange bestimmte Bedingungen eingehalten werden (z.B. kein Verkauf an Minderjährige, kein Verkauf anderer Drogen). Künftig wird die Höchststrafe 12 Monate betragen, ohne dass die Polizei eingreift. Für die bereits jetzt verfolgten Lieferanten der Coffeeshops wird es riskanter. Bei Handel mit grösseren Mengen Cannabis wird die Höchststrafe von bisher 4 auf 5 Jahre ansteigen.

Justizminister Donner hat angedeutet, künftig nur noch den Verkauf an Einheimische zuzulassen. In der Praxis dürfte diese Beschränkung kaum durchsetzbar sein. Passkontrollen in lizenzierten Coffeeshops würden wahrscheinlich zu einer Zunahme des unkontrollierten Strassenhandels und entsprechender Belästigungen von Anwohnern führen. Daran werden die jeweiligen Gemeinden, in deren Zuständigkeit die konkrete Umsetzung der niederlädischen Coffeeshoprichtlinien fällt, kaum ein Interesse haben.

Deutschland ist von der EU-Vereinbarung nicht direkt betroffen. Die möglichen Strafen liegen hier in allen Kategorien höher als von der EU gefordert. Bei einfachem Handel drohen bis zu fünf Jahren statt der geforderten ein bis drei Jahre, bei bandenmässigem Handel gar bis zu 15 Jahre statt der geforderten 10 Jahre.

Drogenhändlern drohen künftig gleiche Strafen [Mitteldeutsche Zeitung, 27.11.2003]
EU-Justizminister beschließen Mindeststandards für Strafen zur Bekämpfung des Drogenhandels [BMJ PM Nr. 95 / 03, 27.11.2003]
EU vereinbart strengere Drogen-Gesetze - Coffee Shops bleiben [yahoo News, 27.11.2003]

QA Drogen: Fragen und Antworten zur niederländischen Drogenpolitik [NL-Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, 2000]

Cannabis in den Niederlanden


27.11.2003

Berlin: Patient darf straffrei Cannabispflanzen anbauen [27.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-27-med

Michael Große, der seit über 20 Jahren an Morbus Crohn leidet, stand am Donnerstag, 27.11.2003 zum dritten Mal vor einem Berliner Richter, weil er Cannabis als Medizin verwendet hat. Herkömmliche Medikamente helfen ihm nicht.

Vor mehr als drei Jahren beschlagnahmte die Polizei in seiner Wohnung 59 Cannabispflanzen. Die Cannabismenge von 250g enthielt 21,658g des Hauptwirkstoffs THC, die Grenze zur "nicht geringen" Menge (7,5g THC) wurde damit um etwa das dreifache überschritten. Normalerweise schreibt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für den Anbau einer "nicht geringen" Menge eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor. Eine von Großes Anwalt beantragte Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung, ob die Strafbarkeit des medizinischen Gebrauchs von Cannabis mit dem Grundgesetz vereinbar ist, lehnte das Amtsgericht Berlin ab. Es verurteilte Große zunächst wegen Cannabisanbau zu 5 Monaten auf Bewährung. Seine Revision gegen das Urteil hatte beim Kammergericht Erfolg (siehe CLN#87, 29.11.2002).

Nun mußte das Amtsgericht erneut beraten. Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Monate auf Bewährung, also weniger als das Minimum. Das Gericht entschied auf eine Geldstrafe von 4050 Euro (90 Tagessätze zu 45 Euro) auf Bewährung. Der medizinische Notstand rechtfertige in diesem Fall den Anbau von Cannabis. Die damals gefundene Menge überstieg jedoch Michael Großes Jahresbedarf erheblich. Solange er künftig nicht mehr als seinen Jahresverbrauch besitzt, muss er die Geldstrafe von 4050 Euro nicht bezahlen und darf weiter in seiner Wohnung straffrei Cannabis anbauen, um seine Beschwerden damit zu lindern.

Im Mai diesen Jahres sprach das Amtsgericht Mannheim einen an Multiple Sklerose leidenden Patienten frei, der 14 Cannabispflanzen angebaut hatte (siehe CLN#121, 01.08.2003).

Cannabis als Medizin zugelassen [Tagesspiegel, 28.11.2003]
Richter erlauben Anbau von Cannabis [Berliner Zeitung, 28.11.2003]
In Marihuana-Blüten gebadet [Tagesspiegel, 27.11.2003]

Urteil gegen Patienten aufgehoben [CLN#87, 29.11.2002]
Cannabis als Medizin: Fünf Monate auf Bewährung [CLN#62, 17.05.2002]

Cannabis als Medizin


26.11.2003

Berlin: Interview mit Elfriede Koller [26.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-26-be

In einem Interview mit der Berliner Morgenpost erklärte die Berliner Drogenbeauftragte Elfriede Koller erneut ihre Ablehnung des vorgeschlagenen Modellversuchs zur Cannabisabgabe. Internationale Suchtstoffabkommen schrieben ein Verbot der Abgabe vor. Ausserdem müssten Minderjährige von einem Modellversuch ausgeschlossen werden, diese seien jedoch ein "Großteil" der Konsumenten. Etwa 20.000 Berliner rauchten regelmäßig Cannabis. Der Anteil der Konsumenten unter Jugendlichen habe sich seit 1993 fast verdreifacht. Erforderlich sei besonders Aufklärung, in Drogenberatungsstellen wie dem Therapieladen Potsdamer Straße, aber auch Broschüren für Eltern und Jugendliche. Cannabis sei keine Einstiegsdroge, sei aber trotzdem gefährlich:

Es heißt, weiche Drogen machen nicht abhängig und sind ungefährlich. Stimmt das?

Nein. Haschisch ist gefährlich, da es das Gehirn beeinflusst. Es wirkt sofort mit all seinen Giftstoffen. Im Haschischrauch sind etwa 400 giftige Stoffe mehr enthalten als in Tabakrauch. Beeinträchtigt werden die Atemwege, Lunge und Blut.
Einige Anmerkungen zu den Äußerungen der Politikerin:
  • Anders als von Frau Koller dargestellt, sind bundesweit nur etwa 15% der aktuellen Konsumenten 17 Jahre alt oder jünger. Das ergaben Untersuchungen im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahre 2000. Einer halbe Million Konsumenten unter 18 (laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) stehen 2,9 Millionen Konsumenten zwischen 18 und 59 (laut einer Studie des Instituts für Therapieforschung) gegenüber. 85% der aktuellen Cannabiskonsumenten sind also volljährig.
  • Wer mit der Existenz der minderjährigen Cannabiskonsumenten gegen legalen Vertrieb mit Alterskontrollen argumentiert, müßte konsequenterweise auch für ein Ende des legalen Verkaufs von Alkohol und Tabakprodukten an Erwachsene eintreten, denn auch diese Drogen werden von Jugendlichen konsumiert und zwar noch früher als Cannabis.
  • Die UN-Drogenabkommen sind weniger restriktiv als oft dargestellt. Sie lassen den Umgang mit Cannabis zu, sofern eine staatliche Genehmigung vorliegt. Diese kann nach derzeitigem Recht zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 1994 festgestellt, dass bisher ungeklärt sei, ob das Verbot tatsächlich besser geeignet ist, Probleme zu vermeiden als eine staatliche Abgabe von Cannabis zur Trennung der Drogenmärkte. Ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch könnte diese Frage klären und wäre mit den UN-Abkommen vereinbar.
  • Dass Cannabis das Gehirn beeinflusst, unterscheidet es durchaus nicht von Alkohol, den vielleicht auch Frau Koller ab und zu konsumiert. Anders als bei dieser legalen Droge sind bei Cannabis jedoch keine Todesfälle durch Überdosierungen (z.B. akute Atemlähmung) oder schwere organische Schäden (z.B. Leberzirrhose) bei übermässigem Konsum dokumentiert.
  • Was die Zahl der verschiedenen Substanzen im Rauch angeht, unterscheidet sich Cannabis nicht wesentlich von Tabak. Die reine Zahl der verschiedenen Substanzen ist ohnehin belanglos, weil es bei jedem potenziell giftigen Stoff auf die Dosierung ankommt. Einzelne Untersuchungen haben einen höheren Anteil von krebserregenden Substanzen im Cannabisrauch, andere dagegen im Tabakrauch festgestellt. Da Tabak aber üblicherweise in weit grösseren Mengen und auch über mehr Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg konsumiert wird als Cannabis, relativieren sich diese Werte. Anders als Tabak kann Cannabis auch ohne Krebsrisiko konsumiert werden, etwa oral oder per Vaporisierer. Bisher ist unter Cannabiskonsumenten – anders als bei Tabakkonsumenten – keine erhöhte Sterblichkeit beobachtet worden.
  • Solange das Verbot zu keiner niederigeren Konsumrate führt als eine vorwiegend auf Aufklärung basierende Politik, ist die relative Schädlichkeit der Substanz kein überzeugendes Argument für die Verbotspolitik. Illegalisierung und Strafverfolgung tragen selbst zur Schaffung neuer Probleme bei: Kriminalisierung der Konsumenten, Kosten der Strafverfolgung für die Steuerzahler, unkontrollierter Schwarzmarkt, fehlende Qualitätskontrollen und erschwerte Aufklärung.

"Haschisch - keine harmlose Droge" [Berliner Morgenpost, 25.11.2003]


26.11.2003

Brandenburg: JuKuFa-Verfahren eingestellt [26.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-26-bb

Im März berichteten wir über eine Razzia und ein Ermittlungserfahren in Brandenburg (siehe CLN#101 und #103). Die Staatsanwaltschaft warf den Vorstand des Jugendkulturfabrik Brandenburg e.V. (JuKuFa) einen Aufruf zum Konsum von Betäubungsmitteln gemäß § 29 (1) Nr. 12 des Betäubungsmittelgesetzes vor, nachdem die JuKuFa Aufklärungsbroschüren zu Ecstasy und Pilzen verteilt hatte. Nun hat das Amtsgericht Brandenburg die Aufnahme eines Verfahrens gegen Jukufa-Chef Andreas Walz abgelehnt. Bei den Informationen zum Konsum handele es sich um Sicherheitsregeln im Sinne einer kritischen Auseinandersetzung. Ein Vorsatz, die Adressaten zum Konsum zu animieren, sei nicht erkennbar.

Amtsgericht weist Anklage gegen Jukufa-Chef ab [Märkische Allgemeine, 25.11.2003]

Brandenburg: Polizei durchsucht Jugendkulturfabrik [CLN#103, 28.03.2003]
Brandenburg: Streit um Drogenbroschüren [CLN#101, 14.03.2003]

Drogenpolitik in den Ländern: Brandenburg


25.11.2003

Berlin: Innenausschuss für 15g-Grenze [25.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-25-be

Vier der fünf Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich im Innenausschuss für die Anhebung der "geringen Menge", bei der Verfahren eingestellt werden, ausgesprochen. Die CDU war als einzige Partei dagegen. Die Landesregierung plant, einen Erlass herauszugeben, nachdem Fälle mit bis zu 15g nicht mehr vor Gericht landen.

Derzeit werden Verfahren, wo es um Besitz zum Eigenkonsum geht, bis 6g regelmässig eingestellt. Bis 15g ist bereits jetzt eine Verfahrenseinstellung möglich, aber nicht vorgeschrieben. Die geplante Änderung ist also eher gering. Nicht zutreffend ist denn auch die Überschrift der Berliner Zeitung vom 25.11., "Bei 15 Gramm Hasch schaut die Polizei bald weg". Tatsächlich ist die Polizei auch künftig verpflichtet, bei jeder noch so geringen Menge Cannabis einzugreifen, es zu beschlagnahmen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten. Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft wird also mit der 15g Regelung wesentlich entlastet.

Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) kündigte an, der Senat plane keinen Modellversuch zur kontrollierten Cannabisabgabe, wie von den Grünen und der FDP gefordert worden war. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bestätigte diese Aussage. Würde ein Modellversuch stattfinden, dann wäre der Besitz von geringen Mengen, die mit staatlicher Erlaubnis erworben wurden straffrei und weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft müsste einschreiten.

Der Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband (DHV) kommentierte die Meldungen in einer Pressemitteilung:

"Die Vorschläge des Berliner Senats sind Blendwerk und haben keinerlei praktische Auswirkungen. Die Berliner werden dieses Täuschungsmanöver durchschauen. Ich fordere die Abgeordneten auf, sowohl am Modellprojekt zur Cannabisabgabe festzuhalten als auch über eine stärkere Anhebung der "geringen Menge" nachzudenken. Nur so können wirkliche Fortschritte in der Drogenpolitik erreicht werden. Berlin braucht echte und spürbare Reformen für Cannabis, nicht Peanuts!"

Innenausschuss für liberale Drogenpolitik [Berliner Morgenpost, 25.11.2003]
Bei 15 Gramm Hasch schaut die Polizei bald weg [Berliner Zeitung, 25.11.2003]
Pressemitteilung: Berliner Senat blendet mit Peanuts [DHV, 26.11.2003]

Drogenpolitik in den Ländern: Berlin


21.11.2003

Hans-Christian Ströbele und Hera Lind bei Gabi Bauer [21.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-21-hl

Am Mittwoch debattierten die Bestsellerautorin Hera Lind und der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele bei Gabi Bauer (ARD) über Cannabis. Der Videoclip steht online.

Sendung vom Mittwoch, 19.11.2003 [daserste.de]


21.11.2003

Luxemburg: Cannabisbroschüre erschienen [21.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-21-lu

Die im März 2002 gegründete Luxemburger "Initiative für eine ehrliche Suchtprävention" (LIFE) hat in Zusammenarbeit mit cannabislegal.de und dem Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) eine Broschüre erstellt, die die Öffentlichkeit im Großherzogtum über Cannabis aufklären soll. Die erste Druckauflage beträgt 2000 Stück. Exemplare sollen an alle Parteien und Abgeordnete verteilt werden. Ausserdem sind Onlineversionen (Adobe PDF-Format) auf deutsch und französisch verfügbar.

Die Broschüre behandelt unter anderem folgende Aspekte im Umgang mit Cannabisprodukten:

  • Geschichte des Hanfes und der Prohibition
  • Cannabis als Nutz- und Heilpflanze
  • Was ist Cannabis?
  • Wie wirkt Cannabis?
  • Nebenwirkungen und Risiken
  • Gesetzgebung und Situation in Luxemburg
  • Reformen für mehr Jugendschutz
  • Empfehlungen für einen vernünftigen Umgang mit Cannabis
  • Kontaktadressen, Beratungsstellen und Hilfsangebote

Unter den drei Benelux-Staaten hat Luxemburg noch die repressivste Drogenpolitik. Bei Besitz zum Eigenkonsum drohen Geldstrafen von 250 bis 2500 Euro.

Links zur Broschüre
Cannabis in Luxemburg


20.11.2003

Briefaktion mit Marion Caspers-Merk [20.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-20-mcm

Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, ist eine Gegnerin einer Cannabisreform. Unter der Adresse http://www.cannamail.de.vu steht ein offener Brief mit Argumenten für die Reform, der an die Politikerin geschickt werden soll. Bisher haben 115 Personen diesen Brief namentlich online unterzeichnet. Die Daten werden nach Aktionsende gelöscht.

Cannamail - Online-Briefaktion
Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte


21.11.2003

Luxemburg: Cannabisbroschüre erschienen [21.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-21-lu

Die im März 2002 gegründete Luxemburger "Initiative für eine ehrliche Suchtprävention" (LIFE) hat in Zusammenarbeit mit cannabislegal.de und dem Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) eine Broschüre erstellt, die die Öffentlichkeit im Großherzogtum über Cannabis aufklären soll. Die erste Druckauflage beträgt 2000 Stück. Exemplare sollen an alle Parteien und Abgeordnete verteilt werden. Ausserdem sind Onlineversionen (Adobe PDF-Format) auf deutsch und französisch verfügbar.

Die Broschüre behandelt unter anderem folgende Aspekte im Umgang mit Cannabisprodukten:

  • Geschichte des Hanfes und der Prohibition
  • Cannabis als Nutz- und Heilpflanze
  • Was ist Cannabis?
  • Wie wirkt Cannabis?
  • Nebenwirkungen und Risiken
  • Gesetzgebung und Situation in Luxemburg
  • Reformen für mehr Jugendschutz
  • Empfehlungen für einen vernünftigen Umgang mit Cannabis
  • Kontaktadressen, Beratungsstellen und Hilfsangebote

Unter den drei Benelux-Staaten hat Luxemburg noch die repressivste Drogenpolitik. Bei Besitz zum Eigenkonsum drohen Geldstrafen von 250 bis 2500 Euro.

Links zur Broschüre
Cannabis in Luxemburg


20.11.2003

Briefaktion mit Marion Caspers-Merk [20.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-20-mcm

Marion Caspers-Merk, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, ist eine Gegnerin einer Cannabisreform. Unter der Adresse http://www.cannamail.de.vu steht ein offener Brief mit Argumenten für die Reform, der an die Politikerin geschickt werden soll. Bisher haben 115 Personen diesen Brief namentlich online unterzeichnet. Die Daten werden nach Aktionsende gelöscht.

Cannamail - Online-Briefaktion
Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte


19.11.2003

Hanftage in Passau [19.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-19-pa

Die erst im März 2003 gegründete Hanf-Initiative (HaI) aus Frankfurt trägt die Bewegung für eine Cannabisreform bis in die niederbayerische Provinz. In Zusammenarbeit mit bayerischen Aktivisten werden vom 12.-14. Februar 2004 in Passau Hanftage stattfinden. Wie schon der Hanftag der Grünen Jugend auf dem Marienplatz in München im August zeigte, darf auf ein öffentlichkeitswirksames Echo gehofft werden. Damals hatte sogar das bayerische Staatsministerium des Inneren eine Presseerklärung herausgegeben. Sokratis Zacharopoulos von HaI schreibt:

Hiermit möchten wir um eure Unterstützung bitten. In welcher Weise auch immer...

Unterstützt uns im Kampf für die Relegalisierung bei unserer Aktion im niederbayerischen Passau (an der Grenze zur Tschechei und Österreich). Wir haben dort eine Hanf-Initiative gegründet...

Zum ersten mal habe ich es mit Menschen zu tun, die wirklich Angst davor haben sich zu outen. Repressalien werden befürchtet. Wie schwierig die Situation vor Ort ist, haben wir bereits bei der Raumsuche erlebt. Wenn es um städtische Räume geht wird man immer an die Vorgesetzten verwiesen. Niemand traut sich die Verantwortung zu übernehmen. In Passau leiden die verfolgten der Prohibiton wirklich: hohe Preise, schlechte Qualitäten und an Einstellung des Verfahrens etc. glaubt hier niemand. Aktivisten vor Ort befürchten gezielte Angriffe durch die Staatsgewalt...

Deshalb ist es wichtig Solidarität mit den Kiffern vor Ort zu zeigen!

Wenn ihr uns Unterstützen oder Mitorganisieren möchtet, weitere Fragen oder Vorschläge habt, dann meldet euch bei mir.

mit hanfigen Grüßen

sokratis

Hanftag in Passau

Hanftag in München [CLN#124, 05.09.2003]
Bayerisches Kabinett befasst sich mit Hanftag [CLN#124, 05.09.2003]
Cannabispolitik in den Ländern: Bayern

Hanf Initiative (HaI, Frankfurt)


17.11.2003

Schleswig-Holstein: Gibt Landesregierung Apothekenmodell auf? [17.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-17-sh

Während in Berlin Grüne und FDP einen staatlich kontrollierten Cannabisvertrieb vorschlagen, hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt einen entsprechenden Plan aus den 90er Jahren aufgegeben. Begründen tut sie das nicht nur mit dem politischen Widerstand, sondern auch mit problematischen Konsummustern:

Schleswig-Holsteins rot-grüne Landesregierung stellt ihren Kampf für eine Hasch-Freigabe ein. In einem Regierungsbericht begründet Gesundheitsministerin Heide Moser (SPD) den Rückzieher nicht nur mit dem politischen Gegenwind, sondern auch damit, dass sich bei Dauerkonsumenten "Hinweise auf problematische Verläufe" mehren. Klartext: Haschisch ist gefährlicher als bisher angenommen. "Die Risikoeinschätzung hat sich etwas verändert", sagt der Landes-Drogenbeauftragte Wolfgang Kröhn. Es gebe Anhaltspunkte, dass Jugendliche dauerhaft Hasch rauchten und das in eine Abhängigkeit münden könne.
Tatsächlich ist regelmäßiger Konsum in den Niederlanden, wo Cannabisverkauf in Coffeeshops schon seit Jahrzehnten toleriert wird, nicht weiter verbreitet als in Deutschland. Wenn sich tatsächlich problematischer Konsum unter den Bedingungen der derzeitigen Kriminalisierungspolitik zunehmends verbreitet, ist das unserer Meinung nach nicht gerade das beste Argument für die Beibehaltung eben dieser Politik. Im Gegenteil, es ist ein Grund mehr, über sinnvollere Alternativen zum strafrechtlichen Vorgehen nachzudenken – so wie in Berlin.

Der Bericht der Landesregierung schreibt:

Die Differenzierung in legale und illegale Drogen ist eine juristische Setzung, die hinsichtlich des individuellen gesundheitlichen und sozialen Risikopotentials beider Substanzgruppen wenig aussagekräftig ist und dadurch sogar suchtpräventiv kontraproduktiv wirken kann.

Aufgrund dieser Tatsache bleibt es unter suchtpolitischen Aspekten weiterhin richtig, über eine zutreffende Einordnung von und den angemessenen justitiellen Umgang mit Cannabis nachzudenken sowie alle ideologiefreien Ansätze zu unterstützen, die einen wissenschaftlich begründeten Erkenntnisgewinn verheißen. Allerdings sind aktuell bundesweit die politischen Bedingungen für einen neuerlichen Abgabeversuch nicht gegeben, zumal sich die Hinweise auf problematische Verläufe gerade bei Dauerkonsumenten mehren und somit alle denkbaren Modellversuche einer besonderen Sorgfalt bei der Risikoabwägung bedürften.

Durch die damalige von Schleswig-Holstein ausgehende Diskussion über Cannabis ist jedoch ein Aufbrechen und Hinterfragen der ehedem einseitigen Fixierung auf die illegalen Substanzen in der Suchtpolitik überhaupt erst möglich und auch das Gefährlichkeitspotenzial der legalen Drogen vermehrt ins Blickfeld genommen worden.

Rot-Grün wirbt nicht mehr für Hasch-Freigabe [Hamburger Abendblatt, 15.11.2003]

Weiterentwicklung der Sucht- und Drogenpolitik [Drucksache 15/3000, Adobe PDF, 840 KB]

Cannabis in Apotheken
Argument: "Cannabis ist nicht harmlos"
Cannabispolitik in den Ländern: Schleswig-Holstein
Cannabispolitik in den Ländern: Berlin


17.11.2003

Italien: 6-20 Jahre Haft für wenige Gramm Cannabis? [17.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-17-it

Die italienische Regierung hat einen Entwurf zur drastischen Verschärfung des Drogengesetzes vorgelegt. Bisher ist Cannabisbesitz zum Eigenkonsum eine Ordnungswidrigkeit. Nach den Plänen der konservativen Regierung soll künftig der Besitz von Cannabisprodukten mit mehr als 250mg des Wirkstoffs THC mit mindestens 6 Jahren Haft bestraft werden. Die Höchststrafe soll 20 Jahre betragen. Nur bei mildernden Umständen sollen Richter Strafen unter sechs Jahren verhängen dürfen.

Die Regierung will bei den Strafen nicht mehr zwischen "harten" und "weichen" Drogen unterscheiden, so der Chef der Alleanza Nazionale und stellvertretende Ministerpräsident Fini. Das zeigt sich auch bei der Bemessung der Wirkstoffmenge ab der langjährige Haft droht. Cannabis (0,25g) liegt hier zwischen den "harten" Drogen Heroin (0,20g) und Kokain (0,50g). Die italienische Regierung will also den Besitz von THC-haltigen Produkten strenger verfolgen als den Besitz von Kokain und ähnlich hart wie Heroin. Zum Vergleich: In Deutschland sind Mindestrafen von einem Jahr (bzw. 90 Tagessätzen im minder schweren Fall) ab einer "nicht geringen" Menge vorgeschrieben. Die entsprechende Wirkstoffmenge ist zwar im Betäubungsmittelgesetz nicht ausdrücklich festgelegt, wurde aber von den Gerichten auf 7,5g THC bzw. 5g Kokain-HCl und 1,5g Heroin-HCl angesetzt (Quelle: Körner, "Betäubungsmittelgesetz").

Sollte der Entwurf Gesetz werden, würde er Millionen von Italienern mit Haft bedrohen. Laut dem aktuellen Jahresbericht der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD/EMCDDA, PDF-Version hier) haben 9,4 Prozent der jungen Italiener in der Altersgruppe von 15 bis 34 Jahren innerhalb der vergangenen 12 Monate Cannabis konsumiert. Etwa jeder dritte Student hat Cannabiserfahrung. Sollten tatsächlich für den Besitz von einigen Gramm Cannabis langjährige Haftstrafen verhängt werden, wären die Gefängnisse schnell überfüllt: Derzeit fassen Italiens Haftanstalten etwa 57.000 Straftäter und Untersuchungshäftlinge.

Im Jahre 1990 hatte die Regierung das Drogengesetz bereits einmal verschärft. Drei Jahre darauf wurde es bei einer Volksabstimmung wieder liberalisiert.

Italien verschärft das Drogengesetz [NZZ (CH), 15.11.2003]

Italien: Regierung will mehr Repression gegen Konsumenten [CLN#127, 26.09.2003]
Cannabis in Italien


14.11.2003

Grüne Hilfe, DHV und VfD fordern Hanfamnestie [14.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-14-gh

Die Grüne Hilfe, der Deutsche Hanf Verband und der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) haben zusammen einen Aufruf für die Freilassung aller wegen des Cannabisverbots Inhaftierten herausgegeben. Sie können diesen Aufruf mit Ihrer Unterschrift unterstützen.

Aufruf: Unterstützt die Kampagne „Freiheit allen Hanf-Gefangenen“
Neben Hanf-FreundInnen, die sich mit Führerschein-Schikanen, Strafbefehlen und Bewährungsstrafen herumschlagen müssen sind Inhaftierte die Haupt-Betroffenen der Cannabis-Prohibition. Bei unserer Grüne Hilfe- Betreuung von Hanf-Inhaftierten müssen wir immer wieder feststellen, wie Gefängnisstrafen Lebensläufe, Familien, Beziehungen und Freundschaften zerstören.
Auffallend ist, dass sehr viele Hanf-Inhaftierte im Gefängnis-Alltag nicht nur von der Droge Cannabis ferngehalten werden sollen, sondern auch von Informationen zur politischen Hanf-Diskussion abgeschnitten werden. Dies betrifft sicherlich nicht alle Haftanstalten, aber vermehrt werden Hanf-Magazine oder weitere Hanf-Informationen (z.B. zur Hanfparade oder anderen Hanf-Veranstaltungen) von Anstaltsleitungen angehalten und nicht weitergeleitet. Es ist schon erstaunlich, welche Probleme es bereiten kann, wenn mensch einem Hanf- Inhaftierten eine mechanische Schreibmaschine zukommen lassen will. Ohne einen engagierten Rechtsanwalt ist dies manchmal nicht umzusetzen.
Unter Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1994, das das Gefährdungspotential von Cannabis schlimmstenfalls mit Alkohol oder Nikotin vergleicht, sehen wir, die Grüne Hilfe unterstützt vom Deutschen Hanf-Verband, Haftstrafen für Cannabis als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig an. Obwohl das angesprochene BVerfG-Urteil bereits fast 10 Jahre zurückliegt, hat sich in der Cannabis- Strafverfolgung nur sehr wenig bewegt: Es ist zwar festzustellen, dass Verfahren wg. Cannabis-Besitz von 6 (z.B. Bayern oder Brandenburg)- 30g (Schleswig-Holstein und Hessen) von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden können und die Länge der verhängten Gefängnisstrafen (z.B. für Handel/ Anbau) in der Tendenz rückläufig ist. Trotzdem werden weiterhin Lebensläufe zerstört, obwohl Cannabis-HändlerInnen eigentlich mit Alkohol- oder Tabak-DealerInnen zu vergleichen sind. Dabei könnte die Hanf-Legalisierung bundesweit ca. 13.500 neue Arbeitsplätze schaffen und den Staatskassen zusätzliche Steuereinnahmen von vorsichtig geschätzt ca. 1 Mrd. Euro erbringen, wie der Deutsche Hanf Verband (DHV) errechnete. Allein die Inhaftierung von Hanf-HändlerInnen kostet jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag.
Eine normalisierte Cannabis-Politik sollte von Prävention und nicht von Repression geprägt sein... Mit der Kampagne „Freiheit allen Hanf-Gefangenen“ möchten wir zum Einen, die Hanf-Inhaftierten als Haupt- Opfer der Cannabis-Prohibition hervorheben und zum Anderen, der Forderung nach Wiederfreigabe (Legalisierung) von Hanf-Produkten weiteren öffentlichen Druck verleihen... Daher unser Aufruf an alle Hanf-FreundInnen und –SympathisantInnen: Unterstützt unsere Kampagne "Freiheit allen Hanf-Gefangenen" und formuliert eigene Protestschreiben an:
  • Bundes-Innen-Ministerium, Alt Moabit 101 D, 10559 Berlin
  • Bundes-Justiz-Ministerium, Mohrenstr.37, 10117 Berlin
  • Bündnis’90/Die Grünen, Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin;
  • CDU, Klingelhöferstr.8, 10785 Berlin;
  • CSU, Nymphenburger Str. 64, 80335 München;
  • FDP, Reinhardstr. 14, 10117 Berlin;
  • PDS, Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin
  • SPD, Wilhelmstr. 140, 10963 Berlin
Wir hoffen mit der Kampagne und Eurer Unterstützung einen Beitrag zum normalisierten Umgang mit Hanf/ Cannabis/ Marihuana leisten zu können.

Mit Hanf-freundlichen Grüßen

Jo Biermanski (GH-Öffentlichkeitsreferent)

Georg Wurth (DHV-Geschäftsführer)

Tilmann Holzer (VfD, 1. Vorsitzender)

Aufruf: Unterstützt die Kampagne "Freiheit allen Hanf-Gefangenen" [Grüne Hilfe, 13.11.2003]
Freiheit allen Hanf-Gefangenen [Grüne Hilfe, 13.11.2003]


14.11.2003

Schweiz: Keine Routinetests für Lehrlinge [14.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-14-ch

Die Eidgenössische Datenschutzkommission (EDSK) hat am Dienstag entschieden, dass der Basler Pharmakonzern Roche Lehrlinge nicht ohne konkreten Verdacht auf den Konsum von Drogen testen darf. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte den Konzern im Jahre 2000 aufgefordert, auf Massentests zu verzichten, weil diese die Persönlichkeitsrechte der Lehrlinge verletzten. Roche wollte an den Tests festhalten. Die EDSK gab Thür jetzt Recht.

Die Roche-Massentests und die damit verbundenen Massnahmen seien unverhältnismässig und verletzten die Persönlichkeit der Betroffenen, schrieb Thür. Nicht in Frage gestellt werde das Recht von Roche, von allen Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie ihre Arbeit frei von Einfluss von Drogen und Suchtmitteln zu erledigen hätten. Drogentests könnten nötig sein und im Rahmen eines umfassenden Konzepts auch durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf Drogenmissbrauch bestehe und im Einzelfall die Einwilligung des Betroffenen vorliege.
In Deutschland testen verschiedene Grossunternehmen alle Bewerber auf Spuren von Drogenkonsum, darunter die Bahn und Daimler-Chrysler. 992 Lehrlinge im Sindelfinger Werk des Automobilherstellers mussten im Jahre 2000 zum unangekündigten Urintest. Bei 56 Tests wurden Hinweise auf Konsum illegaler Substanzen gefunden. Urintests bei Cannabis und anderen Drogen sind nicht mit von der Verkehrspolizei verwendeten Alkoholtests vergleichbar, weil sie nicht zwischen aktuellem Drogeneinfluss am Arbeitsplatz und Konsum in der Freizeit unterscheiden können. Hinzu kommt, dass Tests auch nach dem Konsum legaler Substanzen positiv ausfallen können, so etwa Herointests nach dem Konsum von Mohnsemmeln.

Roche darf Lehrlinge nicht systematisch auf Drogen testen [NZZ (CH), 11.11.2003]
Drogentests am Arbeitsplatz
Nachweis von Cannabiskonsum


13.11.2003

Studie bestätigt Wirksamkeit von Cannabis bei Multipler Sklerose [13.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-13-ms

Eine britische Studie hat bestätigt, dass Cannabis die Symptome von Multipler Sklerose (MS) lindern kann. Sowohl ein Cannabisextrakt als auch der Cannabis-Hauptwirkstoff THC schnitten bei Tests an 630 MS-Patienten besser ab als ein zur Kontrolle vergebenes Placebo. Der Effekt war bei der Befragung von Patienten stärker ausgeprägt als bei standardistierten Test zur Bestimmung der Schwere der Symmptome. "Die Studie legt nahe, dass sie [Cannabis und THC] von Nutzen sein können, besonders was Schmerzlinderung und Muskelverkrammpfung angeht," sagte Alan Thompson vom National Hospital for Neurology and Neurosurgery in London, der die Studie mitgeleitet hatte.

Die Britische Multiple Sklerose Gesellschaft fordert die Verfügbarmachung von auf Cannabis basierenden Medikamenten von nachgewiesenem Nutzen durch den britischen staatlichen Gesundheitsdienst (NHS).

Die Zahl der MS-Patienten in Deutschland wird auf etwa 120.000 geschätzt. Derzeit hat keiner von ihnen eine staatliche Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Synthetisch hergestelltes THC kann zwar auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden, ist in dieser Form jedoch um ein Vielfaches teurer als pflanzliches Cannabis und wird von den meisten Krankenkassen nicht erstattet. Wenn sich Patienten THC in Pillenform nicht leisten können (viele leben wegen ihrer Erkrankung von einer Erwerbsunfähigkeitsrente) und stattdessen Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen oder selbst anbauen, droht ihnen Strafverfolgung.

Britische Cannabis-Studie ausgewertet: Überraschende Ergebnisse? [DMGS, 07.11.2003]
Cannabis can help MS sufferers [New Scientist, 07.11.2003]

Freispruch: Das Urteil im Wortlaut [CLN#121, 01.08.2003]

Cannabis als Medizin


07.11.2003

Brandenburg: Richstein (CDU) gegen Legalisierung [07.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-07-br

Die Brandenburger Justizministerin Barbara Richstein (CDU) ist gegen eine Legalisierung von Cannabis. In Brandenburg kann beim Besitz von maximal drei Konsumeinheiten Cannabis das Verfahren eingestellt werden, worunter seit Frühjahr 2002 sechs Gramm verstanden werden. Von einem Modellversuch in Berlin zur staatlich kontrollierten Abgabe befürchtet die Politikerin "Sogwirkungen" auf Brandenburg. Bisher geht die "Sogwirkung" eher in die andere Richtung: Im Februar wurden zwei Plantagen mit 1800 bzw. 2200 Cannabispflanzen unter Lampen in Brandenburg entdeckt, die wahrscheinlich den Berliner Markt versorgten.

Wir haben einen Leserbrief an die Märkische Oderzeitung geschrieben.

Richstein gegen Legalisierung von Cannabis [Märkische Oderzeitung, 06.11.2003]
Leserbrief an die MOZ

Politik in den Ländern: Brandenburg
Barbara Richstein (CDU), Justizministerin von Brandenburg
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [CLN#97, 14.02.2003]

CDU/CSU und Cannabis


07.11.2003

Hanftag in Sindelfingen [07.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-07-si

Am Samstag, 8. November, findet in Sindelfingen (Baden-Württemberg) der erste Sindelfinger Hanftag statt, organisiert vom Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD):

Der VfD mit Sitz in Mannheim bietet ein Forum der Information und zum Erfahrungsaustausch im Internet. Er tritt mit Drogenpräventionsständen in der Szene auf und wirbt auf Marktplätzen und in Fußgängerzonen für sein Anliegen. Jetzt hat der Verein erstmals eine Hanf-Informationsveranstaltung in der Region Stuttgart organisiert. Am kommenden Samstag ist im Pavillon der erste Sindelfinger Hanftag. Eröffnet wird um 13 Uhr. Um 13.15 Uhr wird der Film "Hemp for Victory" (USA 1942) in der englischen Originalversion gezeigt. Ein Vortrag zum Thema "Cannabis im Straßenverkehr: Führerscheinverordnung, Medizinisch-Psychologische Untersuchung, Drogen-Screenings" von Theo Pütz folgt um 14 Uhr. Mit den Filmen "Die Geschichte der Drogenprohibition" und "Die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes" von Sebastian Scheerer geht das Programm um 15.15 Uhr weiter. "More Hemp according to Hempflax", ein Film über die Nutzhanf-Industrie, wird um 17.45 Uhr im englischen Original gezeigt. Um 18.30 Uhr wiederholt Theo Pütz seinen Vortrag. Auch Essen und Trinken ist auf Hanf abgestellt. Bar und Küche sind von 13 bis 22.30 Uhr geöffnet. Von 19.30 bis 23 Uhr gibt's im Hanfbistro Gespräche und Musik. An Ständen wird informiert über Hanfliteratur sowie Kleidung und Kosmetik aus Hanf.

Gerechte Drogenpolitik [Böblinger Kreiszeitung, 06.11.2003]
Verein für Drogenpolitik e.V.


07.11.2003

REITOX Bericht 2003 veröffentlicht [07.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-07-eu

Der Bericht 2003 der Deutschen Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD), der Informationen für das Jahr 2002 liefert, ist jetzt online verfügbar. Auf diesem Bericht beruht der Deutschland betreffende Teil des Jahresberichts der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon (EMCDDA/EBDD, siehe CLN#131, 24.10.2003). Er enthät viele nützliche Daten zum Thema Drogen und Drogenpolitik.

In den Vorjahren hatte der DBDD-Bericht behauptet, 90% der Verfahren wegen Cannabisbesitz für den Eigenkonsum würden eingestellt (siehe CLN#95, 31.01.2003), eine verbreitete Fehlinterpretation einer Studie von 1997. Wir hatten den Autoren im vergangenen Jahr deswegen geschrieben und auf die tatsächliche Datenlage verwiesen. Im aktuellen Bericht findet sich die 90%-Aussage nicht mehr. Stattdessen schreiben die Autoren:

§31a BtMG erlaubt es, unter bestimmten Bedingungen bei Drogenbesitz für den Eigenkonsum von einer Strafverfolgung abzusehen. Da keine einheitlichen Grenzwerte zu den kritischen Stoffmengen in den Bundesländern existieren, ist die Übereinstimmung der Rechtspraxis unklar.

Zu "Öffentliche Debatten zum Thema Drogen" schreibt der Bericht:

Trotz des allgemein geringen Interesses an Drogenpolitik in der Bevölkerung kam in den letzten Jahren das Thema „Legalisierung von Cannabiskonsum“ auch in Deutschland in der öffentlichen Diskussion immer wieder auf. Einzelne Gruppen haben Kampagnen zur Legalisierung gestartet, u.a. mit gezielten Ansprachen von Meinungsführern über das Internet.

REITOX-Bericht 2003 [EBDD, 29.10.2003]

EBDD-Jahresbericht 2003 veröffentlicht [CLN#131, 24.10.2003]
REITOX-Bericht 2002 jetzt online [CLN#95, 31.01.2003]

Deutsche Referenzstelle für die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht


06.11.2003

Kanada: Entkriminalisierungsgesetz bleibt liegen [06.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-06-ca

Gesetzentwurf C-38, der den Besitz von bis zu 15g Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herunterstufen sollte, wird wahrscheinlich dieses Jahr vom kanadischen Unterhaus nicht mehr behandelt werden. Dem Parlament läuft vor dem Ende der Herbstsitzung die Zeit davon.

Bald werden die regierenden Liberalen einen neuen Parteivorsitzenden und damit Ministerpräsidenten wählen. Der amtierende Ministerpräsident Chretien will sich demnächst aus der Politik zurückziehen. Die Entkriminalisierung war eines der Projekte, das Chretien vor seinem Ruhestand umsetzen wollte. Jetzt ist offen, wie es im nächsten Jahr unter dem designierten Nachfolger Paul Martin weitergehen wird.

Unter Reformern war C-38 sehr umstritten, weil es auch vorsah, die Strafen für den Anbau von Cannabis zu verschärfen. Der Entwurf blieb hinter den Empfehlungen von zwei Parlamentskommissionen zurück. Der Senatsausschuss hatte eine Legalisierung analog zu Alkohol empfohlen, der Unterhausausschuss eine Entkriminalisierung von bis zu 30g.

Canada: Parliament Likely To Adjourn Without Passing Pot Decrim Bill [NORML, 05.11.2003]
Decrim is Dangerous [Cannabis Culture #35, 18.01.2002]

Umstufung von Cannabisdelikten zur Ordnungswidrigkeit

Cannabis in Kanada


06.11.2003

USA: Präsidentschaftskandidaten und Cannabis [06.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-06-us

Acht prominente Politiker und ein Ex-General konkurrieren darum, wer von ihnen für die Demokratische Partei im November 2004 gegen George W. Bush ins Rennen um das Amt des US Präsidenten zieht. Drei der sechs aussichtsreichsten Bewerber, John Edwards (North Carolina), John Kerry (Massachusetts) und der ehemalige Gouverneur von Vermont, Howard Dean, der derzeit bei Meinungsumfragen führt, haben auf Anfrage anläßlich einer Fernsehdebatte bekannt, Cannabis geraucht zu haben. Ein weiterer Kandidat, der Repräsentantenhausabgeordnete Dennis Kucinich (Ohio), hat zwar selbst nicht konsumiert, würde es aber entkriminalisieren. Die ehemalige Senatorin Carol Mosley Braun (Illinois) verweigerte die Beantwortung der Frage zum Konsum. Ex-General Wesley Clark, Al Sharpton and Senator Joe Lieberman verneinten die Frage nach dem Konsum. Der Repräsentantenhausabgeordnete Dick Gebhardt nahm nicht an der Fernsehdebatte teil und wurde deshalb auch nicht befragt.

Wer immer sich auch durchsetzt, wird gegen einen Politiker antreten, der Fragen zum Konsum illegaler Drogen nie beantwortet hat. "Als ich jung und verantwortungslos war, war ich jung und verantwortungslos," war alles, was George W. Bush auf Fragen zu Gerüchten um angeblichen Kokainkonsum sagen wollte.

"Die wirkliche Frage ist nicht, ob ein Kandidat Marihuana geraucht hat – fast die halbe erwachsene Bevölkerung, einschließlich führender Politiker wie der frühere Präsident Bill Clinton, Vizepräsident Al Gore und Repräsentantenhausvorsitzender Newt Gingrich, geben das zu – sondern ob dieser Kandidat glaubt, daß ansonsten gesetzestreue Amerikaner verhaftet und eingesperrt werden sollen, für das selbe Verhalten wie sie einst," kommentierte Keith Stroup von der Cannabisreformorganisation NORML.

Presidential Candidates Fess Up To Prior Pot Use [NORML, 05.11.2003]
Cannabis in den USA


04.11.2003

Kommentar zum Berliner Modellversuch [04.11.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-11.htm#2003-11-04-be

Verschiedene Besucher unserer Website haben uns in den letzten Tagen um eine Stellungnahme zu einem möglichen Modellversuch in Berlin zur legalen Cannabisabgabe gebeten. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Was wird dabei herauskommen? Hiermit versuchen wir, auf diese Fragen Antworten zu geben.

Grüne und FDP haben zwei Vorschläge (siehe CLN#124 und CLN#127) eingebracht, die im Gesundheitsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beraten werden. Dabei geht es zum einen um die Anhebung der "geringen Menge" (bis zu der Verfahren wegen unerlaubtem Cannabisbesitz eingestellt werden können) von derzeit 6g auf 15 bzw. 30g. Zum anderen geht es um eine lizenzierte Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften wie z.B. Apotheken, Hanfläden oder Coffeeshops.

Die Anhebung der geringen Menge ist relativ unkontrovers und durch politische Mehrheiten in Berlin machbar. Sie wird von allen Parteien ausser der CDU unterstützt. Die Frage ist dabei lediglich, ob sich die Grünen mit ihrer 30g-Forderung durchsetzen (d.h. einer Regelung wie im SPD-regierten Schleswig-Holstein) oder ob die Grenze bei 15g liegen wird. Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) schlug vor einem Jahr eine bundesweite Einigung auf 15g vor (siehe CLN#83). Auch die FDP favorisiert scheinbar diese Grenze.

Bedenken gibt es gegen eine 30g-Regelung wegen der Problematik des Schwarzmarktes und wegen der politischen Akzeptanz in anderen Bundesländern. Strassendealer könnten ihre Verkaufsportionen als Eigenbedarfsmengen ausgeben, so die Kritiker des Vorschlags der Grünen. Das stimmt zum einen nur bedingt, denn wenn Indizien für Handel vorliegen, ist ein Gerichtsverfahren auch bei geringen Mengen möglich. Zum anderen ist das Problem des Schwarzhandels durch eine Mengenregelung grundsätzlich nicht lösbar, sondern erst durch die Schaffung einer legalen Alternative zum Schwarzmarkt. Wer in staatlich kontrollierten Geschäften einkaufen kann, oder in der eigenen Wohnung anbauen darf, braucht keinen Dealer. Selbst die harte bayerische Linie, wo junge Menschen mitunter sogar für weniger als einem Gramm vor einem Richter stehen, kann den Schwarzhandel bekanntlich nicht wirksam unterbinden. Prohibition funktioniert nicht, das zeigten schon die Erfahrungen der USA in den 20er Jahren mit dem Experiment Alkoholprohibition.

Komplizierter als bei den geringen Mengen ist die Sachlage beim Modellversuch. Ein solcher wurde bereits in den 90er Jahren von der Landesregierung von Schleswig-Holstein vorgeschlagen und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt. Cannabis sollte damals in geringen Mengen (maximal 5 Gramm pro Transaktion) in Apotheken an Erwachsene verkauft werden. Der Preis sollte über dem Schwarzmarktpreis liegen, um den Weiterverkauf an Minderjährige oder in andere Bundesländer finanziell uninteressant zu machen. Der Besitz von Cannabis in Originalverpackung sollte in Schleswig-Holstein (im geographischen Bereich des Modellversuchs) straffrei sein.

Sondergenehmigungen zum Umgang mit Cannabis dürfen zu wissenschaftlichen Zwecken erteilt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher wissenschaftlicher Zweck wäre die Erforschung der Frage, wie sich ein legaler Zugang zu Cannabis auf das Konsumverhalten auswirkt. Das BfArM verweigerte der Landesregierung von Schleswig-Holstein damals die nötige Zustimmung und für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes gab es im Bundestag unter Helmut Kohl keine Mehrheit. Ausserdem war der Verband der Apotheker gegen eine Abgabe in Apotheken – vielleicht ein Grund, warum die FDP stattdessen Coffeeshops favorisiert.

Sollte sich der Berliner Gesundheitsausschuss für den Modellversuch aussprechen, dann muss eine Studie entworfen und dem BfArM zur Genehmigung vorgelegt werden. Eine Ablehnung ist dabei zunächst sehr wahrscheinlich. Das BfArM handhabt die Vergabe von Genehmigungen sehr restriktiv. Es hat sie sogar Patienten verweigert, nachdem das Bundesverfassungsgericht klargestellt hatte, dass eine Lizenz zum medizinischen Gebrauch dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes entspricht.

Lehnt das BfArM den Modellversuch ab, bleibt als Alternative eine Initiative des Bundestags oder Bundesrats. Eine Gesetzesänderung könnte es ermöglichen, dass Modellversuche auch ohne Zustimmung des BfArM, auf Beschluß von Landesparlamenten durchgeführt würden können oder der Bundestag könnte direkt den Besitz geringer Mengen grundsätzlich von der Strafandrohung ausnehmen. Dazu muss aus der Berliner Diskussion eine bundesweite Diskussion über die künftige Politik zu Cannabis werden. Seit der Debatte um das Schleswig-Holsteiner Apothekenmodell von 1995-1997 hat sich in der öffentlichen Meinungsbildung einiges getan, nicht nur in Deutschland. Mit der erfolgten Entkriminalisierung in Belgien, der beschlossenen Umstufung in Grossbritannien und den Reformplänen der Schweizer Regierung ist das Cannabisverbot auch im europäischen Rahmen ins Wanken geraten.

Im kommenden Jahr wird das Max-Planck-Institut (MPI) Freiburg die Ergebnisse einer derzeit laufenden Studie für das Bundesministerium für Gesundheit vorlegen, die sich mit der unterschiedlichen Rechtspraxis in den Bundesländern befasst - einem seit der Cannabisentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994 offen gebliebenen Kernpunkt. Das ist auch einer der Hauptangriffspunkte im Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau (siehe CLN#116). Ein erneutes Machtwort aus Karlsruhe ist gut möglich, wenn die Politik nicht reagiert. Dazu kommen die Finanznöte der öffentlichen Hand. Überall muss sich der Staat auf das Wesentliche konzentrieren. Wozu eine teure Cannabispolitik ohne vorzeigbare Erfolge, die die Bürger Milliarden kostet, wie der Deutsche Hanfverband (DHV) errechnet hat? (siehe CLN#132)

Es ist nicht damit zu rechnen, dass das Cannabis, das in Berliner Wohnungen, Parks und Kneipen konsumiert wird, schon in wenigen Monaten aus legalen Abgabestellen kommt. Doch wenn nächstes Jahr das MPI zu dem Schluss kommt, dass die aktuelle Rechtpraxis bei geringen Mengen ungleich ist, könnten die Dinge schnell in Bewegung geraten. Wenn sich dann das Bundesverfassungsgericht mit dem Bernauer Vorlagebeschluss befasst, könnten die Politiker unter akuten Zugzwang geraten. Die Debatte um den Modellversuch ist eine Möglichkeit, einen konkreten Alternativplan zur bestehenden Prohibition auszuarbeiten, ein politisches Bündnis von reforminteressierten Menschen aufzubauen und die öffentliche Debatte anzukurbeln. Nur wenn in den Medien darüber berichtet wird und mehr Menschen erkennen, dass es für eine andere Politik ja eigentlich ganz vernünftige Argumente gibt, kann es Fortschritte geben.

Dazu brauchen wir auch Ihre Hilfe. Sie können selbst aktiv werden, durch Gespräche im Bekanntenkreis, durch Leserbriefe oder Veranstaltungen vor Ort. Sie können auch eine Organisation mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen, die sich für die Cannabisreform einsetzt. Vor der Sommerpause stellte der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) jedem Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und auch des Bundestages ein Exemplar seines Infohefts zu Cannabis zu. Wenige Wochen später kamen die Vorstöße der Grünen und der FDP.

Die derzeitige politische Lage bei Cannabis (1972-2004)
Drogenpolitik in den Bundesländern: Berlin
Was jeder einzelne tun kann
Homepage des Vereins für Drogenpolitik


Aktuelle Neuigkeiten

Nachrichtenarchiv:
2008: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2007: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2006: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2005: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2004: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2003: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2002: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2001: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez
2000: Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez

/