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Neuigkeiten: September 2003

Schlagzeilen:
GdP-Chef gegen Liberalisierung in Berlin [30.09.2003]
Bericht von der ersten Kölner Hanfdemonstration [30.09.2003]
Beck (Grüne) fordert "einheitliche, liberale Einstellungspraxis" [30.09.2003]
Berliner FDP: Cannabis in Coffeeshops statt in Apotheken [29.09.2003]
Schweiz: Keine Cannabisreform vor den Wahlen [26.09.2003]
Caspers-Merk kritisiert Berliner Reformpläne [26.09.2003]
Berlin: Nur CDU gegen Cannabisliberalisierung [25.09.2003]
Schweiz: Nationalrat debattiert Cannabisreform [25.09.2003]
Berlin: FDP für Coffeeshops [23.09.2003]
Italien: Regierung will mehr Repression gegen Konsumenten [23.09.2003]
BMJ: "Kein negativer Einfluß auf öffentliche Gesundheit" [21.09.2003]
USA: Koffein und Cannabis in Seattle [20.09.2003]
Weitere Ecstasy-Studie wird zurückgezogen [18.09.2003]
Frankreich: Kein Gefängnis mehr für Cannabisbesitz? [16.09.2003]
Programm des Hanffests Hamburg [16.09.2003]
Bericht vom Hanffest in Rostock [16.09.2003]
Kanada: Cannabisbesitz in British Columbia legal [15.09.2003]
Drogen in Saudi-Arabien: Folter und Hinrichtungen [15.09.2003]
Großbritannien: Polizeichefs regeln Entkriminalisierung [15.09.2003]
Köln: Ärzte fordern Cannabis als Medizin [13.09.2003]
USA: Massachusetts könnte 138.000.000 Dollar sparen [13.09.2003]
USA: Neun Monate Haft für Tommy Chong [12.09.2003]
Jeder dritte Student ein Krimineller? [12.09.2003]
Österreich: FPÖ will Urin von Schülern und Lehrern [12.09.2003]
7500 Pflanzen in Hamburg gefunden [10.09.2003]
Ecstasy-Studie studierte kein Ecstasy [08.09.2003]
Schweiz: Cannabisdebatte im Herbst [05.09.2003]
Berlin: Grüne fordern Modellversuch, 30g-Grenze [04.09.2003]
Bayerisches Kabinett befasst sich mit Hanftag [03.09.2003]
Niederlande: Cannabis in Apotheken [02.09.2003]
Alaska: Bis zu 113 Gramm Cannabis legal [01.09.2003]
ARD-"Kontraste" berichtet über das Hanfverbot [01.09.2003]
Hanftag in München [01.09.2003]

Schlagzeilen vom August:
Arnold Schwarzenegger für Cannabis als Medizin [31.08.2003]
Kanada: Apothekerverband interessiert sich für Cannabis [31.08.2003]
VfD-Anzeige: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein [30.08.2003]
Hanfparade in Berlin: Mehrere Tausend Besucher trotz Regens [24.08.2003]
Blühende Landschaften: 2500 Pflanzen in Thüringen entdeckt [17.08.2003]
Überlastete Gerichte [13.08.2003]
Neuseeland: "Unproblematischen Gebrauch nicht kriminalisieren" [08.08.2003]
Frankfurter Rundschau berichtet über Hanfinitiative [08.08.2003]
Südafrika: "Dagga" ernährt Kleinbauern [08.08.2003]
Großbritannien: Freiheit statt 6 Wochen Haft für Grünen-Sprecher [06.08.2003]
USA: Jeder zehnte Schwarze zwischen 25 und 29 hinter Gittern [02.08.2003]
Pressemitteilung zur Hanfparade [01.08.2003]
Kanada: Marc Emery zum 4. Mal verhaftet [01.08.2003]
Kanada: Berufungsverfahren zu Cannabismedizin [01.08.2003]

Neuigkeiten-Archiv:
Mai, Jun, Jul, Aug, Sep, Okt, Nov, Dez, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 

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Terminübersicht (alle Termine hier):
Hanfparade (23.08.2003)
Hanftag/München (30.08.2003)
CannaBusiness (12.-14.09.2003)
IACM/Köln (12.-13.09.2003)
Hanffest/Rostock (13.09.2003)
Hanfdemo/Köln (27.09.2003)
Maidemos (01./08.01.2004)
Hanfparade (Aug. 2004)
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30.09.2003

GdP-Chef gegen Liberalisierung in Berlin [30.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-30-gdp

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg und der Berliner GdP-Chef Eberhard Schönberg haben sich gegen die von den Grünen, der FDP, PDS und SPD unterstützte Liberalisierung bei Cannabis ausgesprochen:

Berlin. Als ein „völlig falsches Signal“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die von Berliner Kommunalpolitikern angestrebte Legalisierung von Haschisch oder Marihuana für den Eigenbedarf bezeichnet.
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Es ist unverständlich, dass demnächst eine noch größere Menge Rauschgift für den Eigenbedarf straffrei gestellt werden soll. Damit werden die kostspieligen und mühseligen Aufklärungsaktionen für ein drogenfreies Leben insbesondere bei Jugendlichen ad absurdum geführt.“

Der Vorsitzende des Berliner Landesbezirks der GdP, Eberhard Schönberg: „Ich frage mich, ob die breite Koalition aus FDP, Grüne, PDS und SPD, die diese Pläne befürworten, nicht erkennen, dass Berlin derzeit andere Sorgen hat. Aus Sicht der Polizei können wir vor einer Verharmlosung des Konsums von Rauschgift jedweder Art nur warnen, da die Konsumenten immer mehr und immer jünger werden. Berlins Jugend braucht keine Coffee-Shops, sondern ein besseres Bildungsangebot, menschenwürdige Schulen und genügend Ausbildungsplätze.“

Im Namen des Vereins für Drogenpolitik e.V. habe ich heute ein Antwortschreiben an Herrn Freiberg geschickt, das im Detail auf seine Kritikpunkte eingeht. Eine leicht veränderte Fassung ging als Leserbrief an das "Neue Deutschland", das in einem Artikel über Herrn Freibergs Kritik berichtete. Voriges Jahr sprach sich ein Mitglied des GdP-Bundesvorstands, der stellvertretende Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut für Cannabisabgabe an Erwachsene in Apotheken aus.

Berlins Jugend braucht Lehrstellen statt Haschisch und Coffee-Shops [GdP.de, 25.09.2003]
Email an GdP-Chef Konrad Freiberg [30.09.2003]

Jeder vierte Jugendliche sucht die Sucht [Neues Deutschland, 30.09.2003]
Leserbrief zu "Jeder vierte Jugendliche sucht die Sucht" [30.09.2003]

Polizeigewerkschaft: Cannabis in Apotheken? [CLN#53, 15.03.2002]
Polizei und Cannabisverbot

Gewerkschaft der Polizei - Homepage
Verein für Drogenpolitik e.V. - Homepage


30.09.2003

Bericht von der ersten Kölner Hanfdemonstration [30.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-30-k

Der folgende Bericht von der Hanfdemonstration am vergangenen Samstag in Köln stammt von Sokratis Zacharopoulos von der Hanfinitiative (HAI) in Frankfurt:

Nein zur Prohibition in Deutschland
Unter diesem Motto fand am 27.09.2003 in Köln, von 14:00 ? 16:30 Uhr, die erste "Hanfdemo" statt (www.Hanfdemo.de).

Die Route führte die ca. 600 Teilnehmer, begleitet von 4 Wagen und Technoklängen, vom Rudolfsplatz zum Roncalli Platz (direkt neben dem Kölner Dom).
Dr. med. Franjo Grotenhermen vom IACM (www.acmed.org), hielt am Startplatz eine Rede zu Cannabis als Medizin und Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, sprach bei der Abschlusskundgebung über die Pläne in Berlin den Besitz von 15 Gramm Cannabis nicht mehr unter Strafe zu stellen: "Ziel muss eine einheitliche, liberale Einstellungspraxis sein".
Danach sollte die Hanfaktivistenband "Die Rasselbande" spielen, aber leider musste die Demo, auf polizeiliche Anweisung, um 16:30 Uhr aufgelöst werden. Begründung des Einsatzleiters: Der Dom könnte auf Grund der Vibrationen, welche die Boxen verursachen, Schaden nehmen. (Anmerkung: die Musik war nicht besonders laut; hoffentlich überlebt der Dom den Kölner Karneval...). Repressionen gegen die friedlichen Antiprohibitionisten, von polizeilicher Seite, gab es jedoch kaum (da sollen sich die Berliner Behörden ruhig ´ne Scheibe abschneiden ;-) es geht auch anders).

Die Veranstalter, maßgeblich sind hier André Schmitz und Silke Kolwitz zu nennen, waren zufrieden mit dem Verlauf der ersten Hanfdemo und kündigten an, nächstes Jahr eine weitere zu organisieren.

Viele Organisationen nahmen an der ersten Hanfdemo teil. Unter ihnen der VfD (Verein für Drogenpolitik, www.drogenpolitik.org) der gemeinsam mit dem Headshop Hempline (in Essen, http://www.hempline.de) und der Hanf-Initiative (http://www.hanf-initiative.de) einen der Wagen stellte und die Demonstranten mit jeder Menge Infomaterial, darunter das Hanf-Journal, versorgten. Das Cannabismagazin Grow! war ebenfalls mit einem Wagen dabei. Die Grüne Jugend Köln organisierte einen Infostand und die Unterschriftenaktion Zeig-Dich (www.zeig-dich.de) "100.000" war ebenfalls mit einem Stand vor Ort.

Bilder von der Demo könnt ihr euch auf http://www.hempline.de/html/koelndemo.html anschauen.

e-Mail:: sokratis@hanf-initiative.de

Homepage der Kölner Hanfdemo
Bilder von der Veranstaltung

Unterstützende Organisationen:
Grüne Jugend-Kampagne "Hanf für alle"
Grüne Jugend Bonn
Grüne Jugend Köln
Verein für Drogenpolitik
Headshop Hempline, Essen
Homepage der Hanf-Initiative in Frankfurt
Aktion "Zeig Dich" 100.000
Hanf Journal
Grow! Homepage
AIDS-Hilfe NRW
Eve & Rave NRW
Sonic Cybertribe


30.09.2003

Beck (Grüne) fordert "einheitliche, liberale Einstellungspraxis" [30.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-30-b90g

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, kündigte am Montag in einem Interview mit der Berliner Zeitung an, dass sich die Koalitionspartner der Bundesregierung im kommenden Jahr über eine einheitliche Regelung zur Straffreiheit geringer Mengen von Cannabis unterhalten werde. Das Ergebnis einer Studie zur derzeitigen Rechtspraxis wird in der zweiten Jahreshälfte 2004 erwartet. Beck verwies darauf, dass die Spannweite der Menge, bis zu der eine Einstellung erfolgt, von 2-3 Gramm in einigen Ländern, bis zu 30 Gramm in anderen Ländern reicht.

Des weiteren soll der bloße Besitz von Cannabis künftig nicht mehr zu einem Führerscheinentzug oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen.

Auch zur staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabis nahm der Grünen-Abgeordnete Stellung:

Die Grünen setzen sich für die Freigabe von Haschisch und Marihuana ein. "Langfristig ist es sinnvoll, eine legale Abgabeform für weiche Drogen wie Cannabis zu finden", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, am Montag der Berliner Zeitung. Die Konsumenten weicher Drogen würden derzeit durch die Gesetze unangemessen kriminalisiert, begründete Beck seine Haltung. Statt den Konsum über Strafvorschriften zu ahnden, solle er stärker über die Eigenverantwortung, über Information und Prävention geregelt werden, forderte er. "Die Märkte von harten und weichen Drogen müssen getrennt werden." Dabei sei der Jugendschutz zu beachten. Eine Abgabe an unter 18-Jährige lehnte Beck ab.

Berlin werde mit der geplanten legalen Abgabe von Cannabis "zum Vorreiter einer rationalen Drogenpolitik", so Beck. Er hoffe zudem, dass das Berliner Vorhaben die Diskussion über die Freigabe weicher Drogen in Deutschland anregt und auf eine rationale Grundlage stellt. "Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts wird auch für die erforderlichen Fakten sorgen", betonte Beck.

Grüne für legale Abgabe von Cannabis [Berliner Zeitung, 30.09.2003]
Volker Beck, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Grünen und Cannabis


29.09.2003

Berliner FDP: Cannabis in Coffeeshops statt in Apotheken [29.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-29-apo

Die Berliner FDP-Fraktion bevorzugt eine staatliche kontrollierte Cannabisabgabe über Fachgeschäfte wie die niederländischen Coffeeshops, statt wie verschiedentlich vorgeschlagen über Apotheken.

Es ist erfreulich, dass es soviel positives Echo zum Antrag der FDP-Fraktion gibt. Auch die Zustimmung der Senatsverwaltung gehört dazu. Der Vorschlag zur Abgabe über die Apotheken ist aber ein Irrweg. Man sollte - den niederländischen Erfahrungen folgend - hier zwei Dinge unterscheiden: Die medizinische Nutzung von Cannabis beispielsweise zur Schmerzlinderung kann zur verschreibungspflichtigen Abgabe über die Apotheken führen. Aber der Konsum als Rauschmittel sollte über ein den "Coffie-Shops" vergleichbares Modell erfolgen. Alles andere sollte man auch den Apothekern nicht zumuten - sie verkaufen schließlich auch keinen Schnaps.

Für die FDP bleibt in der Diskussion wichtig: Es handelt sich um eine Droge, die Schaden anrichten kann. Aber das Verbot hat den Konsum nicht beendet - im Gegenteil, manche Jugendlichen mögen auch den Reiz des Verbotenen spüren. Daher sollte das Schwergewicht auf die Prävention, auf die Aufklärung gelegt werden und nicht auf eine Strafverfolgung

Interessant ist dazu ein Kommentar von Friedrich-Wilhelm Wagner, dem Geschäftsführer des Berliner Apothekerverbands, der sich ebenfalls gegen die Cannabisabgabe in Apotheken ausgesprochen hat. Die Berliner Morgenpost zitiert ihn:

Apotheken seien dazu da, Mittel für die Gesundheit der Menschen zu verabreichen. Suchtmittel gehörten nicht dazu, so Wagner.
Dass nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ca. 1,4 Millionen Bundesbürger von Medikamenten abhängig sind, läßt er dabei unter den Tisch fallen – Medikamente die selbstverständlich aus der Apotheke stammen. Dass Cannabis keine körperliche Sucht verursacht, wie das etwa Benzodiazepinderivate (Valium und ähnliche Beruhigungsmittel) tun, von denen laut DHS 1,1 Millionen Menschen in Deutschland abhängig sind, wird gleichfalls unterschlagen. Cannabis hat ein erheblich geringeres Abhängigkeitspotenzial als viele in Apotheken vertriebene Medikamente.

Doch bei vielen Apothekern gibt es Berührungsängste mit "Drogenkonsumenten". Mitunter wird einfach das verbreitete Klischee vom Rezepte fälschenden oder Apotheken aufbrechenden "Junkie" auf Cannabiskonsumenten übertragen.

Die fragwürdigen Aussagen von Herr Wagner zeigen, dass, wenn tatsächlich der Vertrieb für medizinische und nichtmedizinische Zwecke gleichermaßen über Apotheken erfolgen sollte, noch einiges an Aufklärung nötig wäre.

Cannabisabgabe über Apotheken ist ein falscher Weg! [FDP Berlin, PM 233/2003, 26.09.2003]
Protestwelle gegen Haschisch-Pläne [Berliner Morgenpost, 27.09.2003]

Argument: "Cannabis ist ein Suchtmittel"
Cannabis in Apotheken
Das niederländische Coffeeshopmodell

Hintergründe, Argumente und Thesen zum Thema Cannabis [Martin Matz/FDP Berlin, PDF, 08.09.2003]
Berlin: FDP für Coffeeshops [CLN#127, 26.09.2003]
FDP und Cannabis


26.09.2003

Schweiz: Keine Cannabisreform vor der Wahlen [26.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-26-ch

Mit 96 gegen 89 Stimmen hat der Schweizer Nationalrat den Reformentwurf der Regierung zu Cannabis nicht angenommen. Den bürgerlichen Parteien FDP und CVP war das Thema vor den Wahlen zu riskant. Man wollte daraus kein Wahlkampfthema machen. Gegen die Reform stimmten im Abgeordentenhaus vor allem die rechtspopulistische SVP, die Mehrheit der christdemokratischen CVP sowie Abgeordneten der bürgerlichen Parteien aus der französischsprachigen Westschweiz.

Nun geht der Entwurf zurück an die kleine Kammer, den Ständerat, der sich bereits vor zwei Jahren für das Gesetz ausgesprochen hat. Erst dann - lange nach den Parlamentswahlen im Oktober - geht es zurück an den Nationrat. Wann es doch noch zu einer Reform kommen kann, ist derzeit nicht absehbar. Es ist auch von den Sitzverhältnissen nach den Wahlen abhängig.

"Ich bin konsterniert über den Mangel an politischem Mut, der sich hier einmal mehr manifestiert", sagt Michel Graf, Direktor der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA), gegenüber swissinfo. Die SFA befürwortet die Entkriminalisierung des Cannabiskonsums.

"Die Politikerinnen und Politiker vermischen moralische Werte mit den Interessen der öffentlichen Gesundheit." Dies führe dazu, dass die Konsumierenden weiterhin als Kriminelle betrachtet und von Richtern abgeurteilt würden.

Komplexes Thema

Wahltaktische Überlegungen hätten beim Nichteintretens-Entscheid sicher eine Rolle gespielt. "Doch ist das Thema sehr komplex. Den Fachleuten ist es nicht gelungen, zu erklären, was die Liberalisierung genau bedeutet", räumt Graf ein.

Natürlich könne kein Politiker wollen, dass gekifft werde. "Doch legal oder illegal, ein bestimmter Bevölkerungsanteil kifft so oder so." Für die SFA sei es wichtig, dass diese Personen begleitet und informiert würden, bevor ihr Konsum problematisch werde oder sie tatsächlich in die Kriminalität abglitten.

Verwirrung um Folgen des Konsums

Von den Gegnern einer Liberalisierung wurde immer wieder angeführt, dass sich in letzter Zeit die Stimmung in der Bevölkerung gegenüber den leichten Drogen geändert habe, und zwar zurück zu mehr Repression.

SFA-Direktor Graf führt diesen Stimmungswandel auf die allgemeine Verunsicherung zurück, die neue Studien um die Toxizität des Cannabis-Konsums ausgelöst hatten.

"Zudem haben die Medien in ihrer Berichterstattung jedem mehr oder weniger wissenschaftlichen Statement zu Cannabis breiten Raum eingeräumt."

Ständig sei von den Folgen übermässigen Cannabis-Konsums gesprochen worden. Dabei habe man aber unterschlagen, dass es sich bei diesen Konsumenten um eine kleine Minderheit handle.

Nationalrat beharrt auf Nulltoleranz beim Cannabis-Konsum [Yahoo News, 25.09.2003]
Das Kiffen spaltet die Politik [swissinfo (CH), 25.09.2003]
Bürgerliche Drogenpolitik: Hopfen und Malz verloren [SP/PS Pressemitteilung (CH), 25.09.2003]

Cannabis in der Schweiz


26.09.2003

Caspers-Merk kritisiert Berliner Reformpläne [26.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-26-mcm

Bei einem Besuch in einem Drogenhilfsprojekt für Jugendliche hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk (SPD), scharfe Kritik an den Plänen von vier der fünf im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen geübt.

Frau Caspers-Merk hat eine klare Meinung. Sie hält den Vorschlag für "wenig durchdacht", gerade jetzt, wo der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen stark ansteige. "Straffreiheit wäre die falsche Botschaft", sagt sie. "Man kann doch nicht sagen: Die Konsumentenzahlen sind gestiegen, deswegen mache ich nichts. Was ist denn das für eine Haltung?" Die Diskussion über die Freigabe von Cannabis dürfe nicht von 40-Jährigen geführt werden, "die sich früher zu Zehnt einen Joint geteilt haben. Heute sieht das anders aus".

Wenig erfreut zeigt sich auch Jörg Richert, der Geschäftsführer von Karuna, dem Verein, zu dem Zwischenland gehört: "Absolut schwachsinnig und unverantwortlich" nennt er die Nachricht aus dem Abgeordnetenhaus. Die Politiker hätten Ideen, bevor sie mit Fachleuten darüber redeten, ob diese Idee sinnvoll sei. "In den letzten Jahren ist der Anteil des berauschenden Wirkstoffes THC im Cannabis um 25 Prozent gestiegen. Das ist eine andere Droge als früher", sagt er. Die Politiker sollten mal ins Zwischenland kommen und mit den Jugendlichen darüber reden, was Dauerkonsum anrichtet, schlägt Richert vor.
Der Anstieg des Cannabiskonsums unter Jugendlichen, vor dem die Drogenbeauftragte warnt, ist unter der bisherigen Politik der Bundesregierung erfolgt, an der sie festhalten will. Frau Caspers-Merk unterstellt den Reformern, "nichts" tun zu wollen, dabei ist das von ihr so vehement verteidigte Cannabisverbot ist bestenfalls wirkungslos, schlimmstenfalls sogar kontraproduktiv. Für die steuerlichen Mittel, die fast 140.000 Ermittlungsverfahren gegen Cannabiskonsumenten alljährlich verschlingen, gäbe es viel sinnvollere Verwendungsmöglichkeiten. Glaubwürdige, sachliche Aufklärung etwa oder Hilfsangebote für Jugendliche mit psychosozialen Problemen. Problematische Cannabiskonsummuster sind in erster Linie ein Symptom für andere Probleme, bei denen man zuerst ansetzen muss, wenn man dauerhaft helfen will.

Nebenbei bemerkt, die Drogenbeauftragte und der Geschäftsführer scheinen sich nicht einig zu sein, wie wirksam Cannabis vor zwanzig Jahren war. Wenn damals ein Joint für 10 Leute reichte und Cannabis seitdem um ein Viertel an Wirkstoff zugelegt hat, müßte ein Joint heute statistisch für 12,5 Personen reichen. Niemand behauptet, Alkohol im Wein sei eine ganz andere Droge als Alkohol im Bier, nur weil Wein das Dreifache (d.h. 200% mehr) Alkohol enthät als Bier. Tatsächlich kann bei Cannabis ein höherer Wirkstoffgehalt bei Cannabis die Risiken sogar verringen, weil damit die selbe Wirkung mit weniger Rauch und damit weniger Lungenbelastung erzielt wird.

Die in der Schweiz geplante Cannabisreform wird im übrigen von der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen, einer Expertenkommission unter Vorsitz des Mediziners Felix Gutzwiller sowie auch von der Schweizer Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme (SFA/ISPA) unterstützt. In Deutschland hat sich der Fachverband Drogen- und Rauschmittel für eine Entkriminalisierung ausgesprochen.

Rund 85% der aktuellen Cannabiskonsumenten in Deutschland sind volljährige Menschen. Dass Politiker immer wieder Kinder und Jugendliche vorschieben, wenn es um den rechtlichen Status Cannabis geht, zeigt wie unhaltbar die derzeitige rechtliche Position bei Erwachsenen geworden ist. Wenn Cannabiskonsum von Jugendlichen trotz des bestehenden strafrechtlichen Verbots eine ausreichende Begründung für die Strafverfolgung von mündigen Menschen darstellt, die Cannabis konsumieren, dann müßte Frau Caspers-Merk nach ihrem Besuch bei auch Alkohol missbrauchenden Jugendlichen konsequenterweise auch für ein Verbot von Wein für Erwachsene eintreten. Wir bezweifeln, dass sie sich damit in ihrem südbadischen Wahlkreis sehr beliebt machen würde.

Viel Kritik für die große Kiffer-Koalition [Berliner Zeitung, 26.09.2003]
Wirkstoffgehalt von Haschisch und Marihuana
Das Cannabisverbot behindert den Jugendschutz

Revision des Betäubungsmittelgesetzes: SFA für Strafbefreiung des Drogenkonsums Suchtexperte für Entkriminalisierung von Cannabis [CLN#67, 21.06.2002]
Fachverband Drogen- und Rauschmittel für Entkriminalisierung [CLN#10a, 12.05.2001]

Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte
Marion Caspers-Merk bei der Drogenverteilung ;-) [Foto auf ihrer Website]


25.09.2003

Berlin: Nur CDU gegen Cannabisliberalisierung [25.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-25-be

Vor einem Jahr warb die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) bei ihren Amtskollegen in den anderen Bundesländern dafür, den Besitz von bis zu 15g Cannabis bundesweit straffrei zu stellen, doch die Minister aus Bayern, Baden-Württemberg und anderen Ländern waren dagegen. Bereits im Jahre 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht eine "im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis" bei geringen Mengen Cannabis vorgeschrieben. Diese Vorschrift des obersten deutschen Gerichts ist bis heute nicht verwirklicht.

Dank Initiativen zweier Oppositionsparteien, der Grünen und der FDP, könnte es nun zumindest in Berlin zu einer Umsetzung des Vorschlags kommen und möglicherweise auch zu einem Modellversuch zur staatlich lizenzierten Abgabe an Erwachsene in der Bundeshauptstadt. Unter den fünf Fraktionen im Abgeordnetenhaus ist einzig und allein die CDU gegen eine Liberalisierung. Die anderen Parteien sind entweder für die Anhebung der "geringen Menge", bis zu der Verfahren eingestellt werden, auf entweder 15 oder 30 Gramm Cannabis. Die Regierungskoalition aus SPD und PDS hat sich noch nicht entschieden, welcher Mengenregelung sie den Vorzug geben wird.

Kiffen wird in Berlin straffrei [Berliner Zeitung, 25.09.2003]
Eine ganz große Koalition fürs Kiffen [Berliner Zeitung, 25.09.2003]

Berliner Justizsenatorin fordert Straffreiheit bis 15g [CLN#83, 01.11.2002]
Justizminister verschieben Vereinheitlichung auf 2004 [CLN#85, 15.11.2002]

Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern bei geringen Mengen (§ 31a BtMG)


25.09.2003

Schweiz: Nationalrat debattiert Cannabisreform [25.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-25-ch

Kontrovers diskutiert wurde die geplante Cannabisreform am ersten Tag der Beratungen im Nationalrat, der großen Kammer des Schweizer Bundesparlaments. Die Parteien brachten ihre bekannten Positionen vor:

  • Felix Gutzwiller (FDP/Zürich) von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will den Konsum legalisieren aber durch eine Lenkungsabgabe verteuern. Konsumenten sollten aus dem "Dunstkreis der organisierten Kriminalität" herausgeholt werden. Der Mediziner verspricht sich von der Duldung und Kontrolle des Cannabishandels eine Märktetrennung und besseren Jugendschutz
  • Marc Suter (FDP/Bern) wies darauf hin, dass Selbstschädigung seit dem Mittelalter nicht mehr bestraft werde. Die derzeitige Prohibition schaffe der Mafia eine hervorragende Geschäftsgrundlage.
  • Cécile Bühlmann (Grüne/Luzern) verwies darauf, dass Cannabiskonsumenten kein Unrechtsbewußtsein dafür haben. Der Konsum durch eine halbe Million Schweizer sei bereits Realität. Grüne und Sozialdemokraten (SP) forderten, die Beratungen nicht länger zu verschieben.
  • Kritisiert wurden die Reformpläne vor allem von Vertretern der rechtspopulistischen SVP und Abgeordneten aus dem französischsprachigen Teil der Schweiz, die um die Zukunft der Jugend fürchten und die Moral in Gefahr sehen.
Scharfe Opposition meldeten die Romandie und die SVP an. Laut Claude Ruey (LPS/VD) gibt es keine «unschuldigen» Drogen. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes sei unausgegoren, widersprüchlich und verlasse das Ziel der Abstinenz. Auch Diebstahl werde nicht liberalisiert.

Nach Meinung von Simon Schenk (SVP/BE) würde die Gesetzesrevision die DroLeg-Initiative durch die Hintertüre einführen. Der Hanf würde zum «Dschungel des Lasters», sagte Christian Waber (EDU/BE). Die Jugend würde sich ihre Zukunft im Drogensumpf verbauen.

Doris Leuthard (CVP/AG) will die Vorlage an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag zurückweisen, konkreter zu werden. So sollen Fragen des Jugendschutzes und der Prävention geklärt werden, der Verzicht auf Strafverfolgung nach dem Opportunitätsprinzip konkretisiert und die Lenkungsabgabe auf Hanf ausgedeutscht werden.

Keine gemütliche Cannabis-Runde [NZZ (CH), 24.09.2003]
Straflosigkeit des «Kiffens» auf der Kippe [Zisch (CH), 24.09.2003]

Cannabis in der Schweiz


23.09.2003

Berlin: FDP für Coffeeshops [23.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-23-fdp

Die FDP in Berlin will, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz einsetzt. Ein entsprechender Antrag wurde am 12.09.2003 beschloßen. Weiterhin soll der Erwerb und Vertrieb von Cannabisprodukten gesetzlich geregelt werden. Die FDP verspricht sich davon eine Trennung der Märkte für Cannabis und andere Drogen und einen besseren Verbraucherschutz.

Sollte dieser Vorstoss auf Bundesebene keine Mehrheit finden, dann soll zunächst ein Modellversuch zur "kontrollierten Abgabe von Cannabisprodukten in lizenzierten Abgabestellen in Berlin" durchgeführt werden. Einen solchen Modellversuch hatten vor kurzem auch die Berliner Grünen vorgeschlagen (wir berichteten in CLN#124, 05.09.2003).

Des weiteren soll der Senat die Rechtspraxis bei "geringen Mengen" Cannabis so anpassen, dass der Besitz von bis zu 15 Gramm in Berlin nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Die FDP fordert ausserdem ein neues Modell der Suchtprävention für Berlin.

Bereits 1997 beschloß der Landesverband Berlin der FDP eine Resolution, die die Legalisierung von Cannabis forderte.

Kiffen bald straffrei? [Berliner Kurier, 24.09.2003]
Vernünftiger Umgang mit Cannabiskonsum: Neuorientierung der Berliner Drogenpolitik [Adobe PDF]
Das niederländische Coffeeshop-Modell

Berlin: Grüne fordern Modellversuch, 30g-Grenze [CLN#124, 05.09.2003]

FDP und Cannabis


23.09.2003

Italien: Regierung will mehr Repression gegen Konsumenten [23.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-23-it

Der italienische Vizepremier Gianfranco Fini von der Nationalen Allianz hat angekündigt, dass die Regierung das Drogengesetz verschärfen will. Vor allem Konsumenten sollen künftig wieder stärker bestraft werden. Der Besitz sehr geringer Mengen Cannabis ist in Italien keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Nun spricht die Regierung von einer "180-Grad-Wende" und will zurück zu "Null Toleranz", wie vor drei Jahrzehnten.

Im Jahre 1975 wurde Drogenkonsum in Italien per Gesetzesänderung entkriminalisiert. 1990 wurde diese Entkriminalisierung wieder aufgehoben. Drei Jahre später, im Jahre 1993 setzte sich eine erneute Entkriminaliserung von Cannabis bei einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 52% durch.

In Italien setzt sich besonders die Radikale Partei seit vielen Jahren für die Legalisierung von Cannabis ein. Ihre Abgeordneten im EU-Parlament arbeiten mit Reformern in anderen Ländern für eine Beendigung der Drogenprohibition.

Der ehemalige Unterstaatssekretär im Justizministerium, Franco Corleone, hat die repressive Wende der Regierung kritisiert und angekündigt, einen Gegenentwurf ins Parlament einzubringen, der Drogenkonsum generell entkriminalisieren soll.

Italien will Drogengesetz verschärfen [Tirol Online, 22.09.2003]
Wien: UN-Drogenpolitik am Scheideweg [CLN#105, 11.04.2003]
Cannabis in Italien


21.09.2003

BMJ: "Kein negativer Einfluß auf öffentliche Gesundheit" [21.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-21-bmj

Im Mai erschien in der medizinischen Fachzeitschrift "British Medical Journal" ein Artikel, der nahelegte, Cannabis könne ähnlich gesundheitsschädlich sein wie Tabak (wie berichteten in CLN#109, 09.05.2003). Ein Leitartikel in der aktuellen Ausgabe setzt sich kritisch mit jenem Artikel auseinander.

Stephen Sidney, Leiter der klinischen Forschung von Kaiser Permanente, einer der größten gemeinnützigen Krankenkassen in den USA mit 8,1 Millionen Mitgliedern kommt zu dem Schluß dass bisher keine erhöhte Sterblichkeit durch Cannabis nachgewiesen ist. Er weist darauf hin, dass Cannabiskonsumenten erheblich weniger Cannabis konsumieren als Tabakraucher und dass sie den Konsum mehrheitlich nach einigen Jahren einstellen. Zwei der größten Studien, in Kalifornien und Schweden, fanden keine Unterschiede in der Sterblichkeitsrate von Konsumenten und Nichtkonsumenten von Cannabis.

Sidney läßt die Möglichkeit offen, dass eine Entkriminalisierung oder Legalisierung zu einer längeren Konsumphase und damit mehr langfristigen Schäden führen könnte. Aus den Niederlanden sind jedoch keine Zahlen bekannt, die diese Hypothese unterstützen. Sidney berücksichtig auch nicht, dass eine Legalisierung viele gesundheitliche Risiken vermeiden oder vermindern würde. Legales Cannabis in niederländischen Apotheken hat 15 bzw. 18% THC und ist damit zwei bis dreimal so wirksam als Cannabis mittlerer bis guter Qualität in Deutschland. Je höher der Wirkstoffgehalt, desto weniger Rauch muss inhaliert werden, um eine gewünschte Wirkung zu erreichen. Eine Legalisierung würde eine bessere gesundheitliche Aufklärung der Konsumenten ermöglichen und den Wechsel zu weniger riskanten Konsumformen erleichtern.

Comparing cannabis with tobacco – again [BMJ 2003;327:635-636, 20.09.2003]
British Medical Journal vergleicht Cannabis mit Tabak [CLN#109, 09.05.2003]


20.09.2003

USA: Cannabis und Koffein in Seattle [20.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-20-us

Bei einer Volksabstimmung in Seattle im US-Bundesstaat Washington stimmten am vergangenen Dienstag (16.09.) 58% der Wähler für "Initiative 75", einen Vorschlag, nach dem die Polizei der Verfolgung von Cannabisbesitz zum persönlichen Gebrauch durch Erwachsene unter allen ihren Aufgaben die niedrigste Priorität einräumen soll.

Bei der selben Volksabstimmung fand eine Sondersteuer auf Espresso-Getränke, aus der Vorschulprogramme finanziert werden sollten, keine Mehrheit. Espressogetränke sind in Seattle, dem Stammsitz von Starbucks und anderen grossen Kaffee-Röstern, sehr beliebt.

Das alljährliche "Hempfest" in Seattle, das von der selben Gruppe organisiert wurde wie "Initiative 75", ist die größte Legalisierungsveranstaltung in den USA. Der Abstimmungserfolg bei Cannabis kam trotz eines Besuchs des "Drogenzaren" der US-Bundesregierung, John Walters, der kurz vor der Abstimmung extra nach Seattle flog, um Stimmung gegen die Cannabis-Initiative zu machen.

Auf den Besitz von bis zu 40g Cannabis steht in Washington eine Strafe von bis zu 90 Tagen Haft und bis zu 1000 Dollar Geldstrafe. Selbst nicht Vorbestrafte müssen mindestens 24 Stunden ins Gefängnis und die niedrigste Geldstrafe, die ein Richter verhängen darf, beträgt 250 Dollar. Nur zwei Autostunden nördlich von Seattle, in der kanadischen Provinz British Columbia, ist der Besitz geringer Mengen von Cannabis aufgrund einer Gerichtsentscheidung seit Anfang des Monats legal.

Seattle Voters Tell Police to Make Marijuana Possession Lowest Priority [Drug War Chronicle #303, 19.09.2003]
Initiative 75 - Homepage
Cannabis in den USA


18.09.2003

Weitere Ecstasy-Studie wird zurückgezogen [18.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-18-xtc

Vor einem Jahr veröffentlichte die Zeitschrift "Science" eine Studie von Dr. Ricaurte zu Ecstasy (MDMA). Diese mußte vor kurzem zurückgezogen werden, nachdem sich nachträglich herausgestellt hatte, dass den Versuchstieren gar nicht MDMA sondern Methamphetamin verabreicht worden war (wir berichteten in CLN#125). Zwei Flaschen mit je 10 Gramm der jeweiligen Droge waren vertauscht worden.

Methamphetamin ist weit wirksamer als MDMA. Wird Methamphetamin in einer Dosierung verabreicht, wie sie bei MDMA üblich ist, dann entspricht dass einer dreissigfachen Überdosis. So ist es kaum verwunderlich, dass vierzig Prozent der Versuchstiere starben oder so schwere Ausfallerscheinungen zeigten, dass der Versuch abgebrochen werden musste.

Für die zurückgezogene Studie waren insgesamt 1,5g Methamphetamin verwendet worden. Was geschah mit den anderen 8,5g in der als MDMA beschrifteten Flasche? Laut Dr. Ricaurte war der Behälter bereits leer als der Irrtum bei einer Nachfolgestudie ans Licht kam und daher weggeworfen worden. Nun scheint es, dass ihr Inhalt für andere Studien verbraucht worden war, die deshalb genauso wertlos sind wie die in "Science" veröffentlichte Studie. Eine im "European Journal of Pharmacology" erschienene Arbeit scheint betroffen: Ricaurte wandte sich kürzlich per Email an die Zeitschrift. Seine Gruppe veröffentlichte im selben Jahre noch weitere Studien zu MDMA, das das Hauptarbeitsgebiet der Gruppe ist.

Zwei britische Wissenschaftler, die bereits voriges Jahr "Science" kritisierten, weil die Zeitschrift die mittlerweile zurückgezogene Studie trotz schon damals offensichtlicher schwerer methodischer Fehler veröffentlicht hatte, forderten nun die Herausgeber auf, die Kommentare von Experten zu abzudrucken, die zwischen Mai und August 2002 die Ricaurte-Studie vor ihrer Veröffentlichung begutachtet hatten. Die bis zur Bekanntgabe der Vertauschung unerklärlich hohe Sterblichkeit war nur ein Problem an der Studie. Die Kritiker wiesen sie auch darauf hin, dass die Drogen injiziert worden waren, was zu einer stärkeren Wirkung führt als der beim Menschen übliche orale Konsum. Trotzdem hatte die Ricaurte-Studie darauf verzichtet, den MDMA-Pegel im Blutplasma nachzumessen. Hätte sie das getan, wäre nicht nur der erhöhte Pegel sondern auch die Verwechslung der Chemikalien sofort aufgefallen.

Ricaurte schien sich des Einflusses der Konsummethode bewußt zu sein. Bei der Nachfolgestudie, bei der der Irrtum schließlich ans Licht kam, verwendete er oralen Konsum. Er konnte keine der in der ersten, injizierenden Studie beobachteten Symptome mehr feststellen. Sogar als er schon wusste, dass seine orale Nachfolgestudie zu anderen Ergebnissen geführt hatte, verteidigte er sich noch am 6. Juni in einem Brief an "Science" gegen Kritik, er selbst habe in einer früheren Publikation festgestellt, dass oraler Konsum nur halb so toxisch wirke wie eine Injektion.

"It's an outrageous scandal," Iversen told The Scientist. "It's another example of a certain breed of scientist who appear to do research on illegal drugs mainly to show what the governments want them to show. They extract large amounts of grant money from the government to do this sort of biased work. I hope the present retraction and embarrassment to the people involved will be some sort of lesson to them."

The paper was published and widely publicized shortly before "anti-rave" legislation promoted by Senator Joe Biden came up for consideration in Congress, and it may well have influenced congressmen to support the legislation, passed earlier this year as the Illicit Drug Anti-Proliferation Act of 2003. This act is considered to make club and other "rave" venue owners responsible and liable for illicit drug taking on their premises, even if it is without their knowledge, and has met much public opposition.

(...)
"This paper was submitted at the end of May and accepted in August. But it was obvious at a glance that there was something fishy about this paper," Blakemore told The Scientist. "We should see the reports of the referees, without disclosure of their identity, of course."

"Science is a very high quality journal, with very rigorous reviewing procedures, so I don't know how this paper got through the system," Iversen told The Scientist, "but I suppose the result was so dramatic in the few animals that survived that it was felt to be of high general interest. I agree with Colin Blakemore. They should publish the referees' reports. AAAS [American Association for the Advancement of Science, der Herausgeber der Zeitschrift] should be embarrassed about this too."

Unklar ist weiterhin, wer für die Vertauschung der bereits im Jahr 2000 gelieferten Drogen verantwortlich ist. MDMA steht auf Liste I ("Schedule I") des US-Bundesdrogengesetzes. Bei seiner lizenzierten Herstellung und beim Umgang damit zu wissenschaftlichen Zwecken gelten strengste Vorschriften, um jede Abzweigung für andere Zwecke auszuschliessen. Die Bundesdrogenpolizei DEA vergibt Lizenzen nur an Firmen, die höchste Ansprüche an die Zuverlässigkeit erfüllen. Es erscheint kaum wahrscheinlich, daß die zwei Flaschen mit streng kontrollierten Chemikalien aus unterschiedlichen Fertigungsprozessen erst unmittelbar vor dem Versand beschriftet wurden. Falls bei Research Triangle International (RTI) im Bundesstaat North Carolina, dem Lieferanten der Chemikalien, wirklich derartig nachlässig mit Substanzen der Liste I umgegangen würde, stünde die DEA-Lizenz der Firma zur Herstellung von Drogen auf dem Spiel.

Second Ecstasy paper to be retracted [The Scientist, 17.09.2003]
Retracted Ecstasy Paper 'An Outrageous Scandal' [The Scientist, 16.09.2003]
Ecstasy-Studie studierte kein Ecstasy [CLN#125, 12.09.2003]


16.09.2003

Frankreich: Kein Gefängnis mehr für Cannabisbesitz? [16.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-16-fr

Seit zehn Jahren steigt der Konsum von Cannabis in Frankreich stetig – trotz eines 33 Jahre alten Drogengesetzes, das zu den strengsten in Europa gehört. Es wurde ursprünglich eingeführt um zu versuchen, eine Heroinwelle zu stoppen. Anders als in Deutschland und den meisten anderen Ländern ist in Frankreich nicht nur der Besitz sondern auch der Konsum selbst eine Straftat. Das Gesetz hat sich als wenig wirksam erwiesen.

Eine Studie des Französischen Büros für Drogen und Sucht (Office français des drogues et toxicomanie, OFDT) schätzte in einer Studie vom Juni diesen Jahres, dass sich die Zahl der Cannabisprobierer von 1993 bis 2003 verdoppelt hat. 9,5 Millionen Franzosen sollen bereits Cannabis probiert haben, darunter 3,1 Millionen, die es in den letzten 12 Monaten konsumiert haben. 600.000 konsumieren es regelmäßig (ab 10 mal pro Monat) und 350.000 täglich. Eine andere Studie fand, dass derzeit 54,6% der männlichen und 45,7% der weiblichen 17-Jährigen Cannabiserfahrung haben.

Die grosse Zahl von Strafprozessen gegen Drogenkonsumenten ist dabei, die Justiz zu überlaufen. In 90% der Drogenfälle geht es um Cannabis. Zwischen Anzeige und Gerichtsverhandlung vergehen oft neun Monate. Immer mehr Verfahren werden wegen der Überlastung vorzeitig eingestellt. Wurden (laut Zahlen des Innenministeriums) 1990 noch 30% der eines Verstosses gegen das Drogengesetz Verdächtigen zu einer Strafe verurteilt, waren es im Jahre 2001 nur noch 8%. Diese immer weiter klaffende Lücke zwischen Gesetz und Realität hat dazu geführt, dass sich ein interministerieller Ausschuss (Mission interministérielle de lutte contre la drogue et la toxicomanie, MILDT) unter Vorsitz von Didier Jayle mit dem Problem befasst hat. Am Montag (15.09.2003) legte der Ausschuss dem Ministerpräsidenten seinen Bericht vor.

Innenminister Nicolas Sarkozy, der als "Law and Order"-Politiker gilt, erklärte dazu am Montag, er habe aus zwei Gründen zu einer Reform des Gesetzes von 1970 aufgerufen. "Erstens, es ist heute nicht mehr anwendbar. Es hat keinen Sinn, einen Cannabisraucher ins Gefängnis zu stecken. Das ist eine völlig übertriebene Reaktion. Und wir würden einen Text bewahren der de-facto von der Justiz nicht mehr angewendet wurde. Zweitens ist Frankreich Europameister beim Konsum von Cannabis unter den Jüngsten. Ist das eine Situation die wir hinnehmen können?" Er fügte hinzu, man müsse "stufenweise Antworten und Sanktionen vorsehen, die angewendet und angepasst werden, ohne übertriebene Strenge oder Weichheit."

Wie die staatlichen Sanktionen künftig aussehen sollen, darüber sind sich das Innenministerium und das Gesundheitsministerium noch uneins. Der Bericht der MILDT-Kommission machte verschiedene Vorschläge. Innenminister Sarkozy bevorzugt Geldstrafen bis 1500 Euro, Sozialstunden und Sanktionen wie eine Beschlagnahme von Mopeds und Rollern oder Handys. Gesundheitsminister Jean-François Mattei tendiert dagegen zu Strafzetteln über 68 bis 135 Euro und gesundheitlicher Aufklärung. Die vom Innenministerium bevorzugte Lösung würde Einträge ins Strafregister bedeuten, während die Strafzettel dort nicht auftauchen, sofern sie bezahlt werden. Am 21. September will Ministerpräsident Jean-Pierre Raffarin in einer Fernsehsendung bekanntgeben, welchem Weg er den Vorzug gibt.

Bei Reformbefürwortern ist man sich nicht einig, wie die Entwicklung einzustufen ist. Die reduzierte mögliche Höchststrafe wird als Schritt in die richtige Richtung begrüßt, aber viele fürchten, daß danach weniger Verfahren eingestellt werden als heute: "Leute die bisher nicht bestraft wurden, werden es ab jetzt", meint Francois-Georges Lavacquerie vom "Collectif d'Information et de recherche cannabique" (CIRC), einem Verein der sich für die Abschaffung des Cannabisverbots einsetzt.

Befürchtungen in diese Richtung gibt es auch in Kanada, wo die Regierung den Besitz von bis zu 15g künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld bestrafen will (siehe CLN#116, 27.06.2003). Bei einer ähnlichen Reform in Südaustralien fand man, dass mehr Strafzettel wegen der Ordnungswidrigkeit geschrieben wurden als es vorher Verhaftungen gab und dass in der Folge mehr ertappte Konsumenten wegen Nichtbezahlung der Bußgelder im Gefängnis landen, als vorher von Richtern wegen Besitzes dorthin geschickt worden waren. Ob das auch in Frankreich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Die überlastete französische Justiz kann sich eine weitere Zunahme der Prozesslast oder mehr Konsumenten in Haft eigentlich kaum leisten.

France's proposed new soft drug legislation [Guardian (UK), 17.09.2003]
Les usagers du cannabis devraient désormais écoper de contraventions [Le Monde (FR), 15.09.2003]
Raffarin s'exprimera "bientôt" sur le cannabis [Liberation (FR), 15.09.2003]

Pressemitteilung von CIRC [auf französisch, 15.09.2003]
Homepage von CIRC Paris

Cannabisbesitz als Ordnungswidrigkeit
Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [CLN#116, 27.06.2003]

Cannabis in Frankreich


16.09.2003

Programm des Hanffests Hamburg [16.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-16-hh

In der Woche vom 5. bis zum 11. Oktober findet in Hamburg das herbstliche Hanffest statt. Wir haben das komplette Programm online gestellt. Sie finden den Link in unserem Veranstaltungskalender bzw. hier:

Hanffest 2003 [Adobe PDF, 25 KB]
Hanffest - Homepage


16.09.2003

Bericht vom Hanffest in Rostock [16.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-16-hro

Wir haben einen Bericht vom ersten Hanffest in Rostock online gestellt. Das Fest wurde von ['solid], der sozialistischen Jugendorgansation, veranstaltet.

Rostocker Hanffest (['solid] Rostock, 13.09.2003)
Homepage von ['solid] Mecklenburg-Vorpommern


15.09.2003

Kanada: Cannabisbesitz in British Columbia legal [15.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-15-ca

In der westkanadischen Provinz British Columbia hat erstmals ein Gericht entschieden, dass es in Kanada derzeit kein gültiges Gesetz gegen Cannabisbesitz gibt. Richter Chen bestätigte damit Entscheidungen in den Provinzen Ontario, Prince Edward Island und Nova Scotia vom Januar bzw. März diesen Jahres. Das Verbot des Anbaus und Handels ist von diesen Entscheidungen nicht betroffen.

Im Juli 2000 hatte ein Gericht in Ontario das Verbot des Cannabisbesitzes für verfassungswidrig erklärt, weil das Gesetz sogar den medizinischen Gebrauch von Cannabis unter Strafe stellt. Es setzte damals der Regierung in Ottawa eine Frist von 12 Monaten, das Gesetz zu ändern, oder die Gerichtsentscheidung würde in Kraft treten, womit rückwirkend alle Verurteilungen wegen Besitzes rechtsunwirksam würden.

Statt einer Gesetzesänderung erlies die Regierung nur Verordnungen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an Patienten. Die Frist verstrich im Juli 2001, ohne dass das Parlament wie gefordert eine Neufassung des Gesetzes beschlossen hatte. Im Januar 2003 wies erstmals ein Gericht auf das Verstreichen der Frist hin, mit der das Verbot ungültig geworden war. Damit ist Kanada zur Zeit das einzige westliche Land ohne strafrechtliches Verbot des Cannabisbesitzes (in den Niederlanden ist der Besitz nicht legal, sondern wird nur nach dem Ermessensprinzip normalerweise nicht verfolgt).

Marijuana Laws Struck Down in British Columbia [Cannabis Culture (CA), 12.09.2003]
Regina v. Kurtis Lee Masse [Aktenzeichen "2003 BCPC 0328", 04.09.2003]

Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [CLN#116, 27.06.2003]

Cannabis in Kanada


15.09.2003

Drogen in Saudi-Arabien: Folter und Hinrichtungen [15.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-15-sa

Ein pakistanischer und ein afghanischer Staatsbürger sind vor kurzem in Saudi-Arabien öffentlich geköpft worden, meldete AFP am 2. September. Den beiden wurde Drogenhandel vorgeworfen. Damit sind seit Januar 38 Menschen im Wüstenkönigreich vom Staat getötet worden. In Saudi-Arabien droht die Todesstrafe bei Mord, Vergewaltigung, bewaffnetem Raub, Drogenhandel und Ketzerei. Angeklagte haben kein Recht auf einen Anwalt, Verfahren finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt und es gibt keine Berufungsverfahren. Von 1980 bis November 2002 wurden insgesamt 1409 Hinrichtungen bekannt. Von den 48 Menschen, die voriges Jahr hingerichtet wurden, waren allein 20 Ausländer. Drei von ihnen wurden wegen Homosexualität geköpft.

Ein Kanadier und ein Brite, die mit sechs anderen Ausländern im Dezember 2000 im Zusammenhang mit zwei Bombenanschlägen verhaftet worden waren, haben jetzt übereinstimmend von Folter während ihrer Untersuchungshaft berichtet. Nach ihren Verhaftungen waren die acht Verdächtigten im saudischen Fernsehen vorgeführt worden, wo sie bekannten, die Bombenanschläge gegen rivalisierende Alkoholschwarzhändler ausgerichtet zu haben. Alkohol ist in Saudi-Arabien streng verboten. Gary O'Nions, ein Brite der einen Club in der Hauptstadt Riyadh leitete, wo es auch alkoholische Getränke gab, war nach seinem Geständnis zu acht Jahren Haft und 800 Stockschlägen verurteilt worden.

Auf Intervention der britischen Regierung und von Prinz Charles wurden sechs der Verurteilten vorigen Monat von der saudischen Regierung freigelassenen. In die Heimat zurückgekehrt, berichteten sie von Schlägen mit Axtstielen und Bambusknüppeln, Schlafentzug und Isolationshaft, mit denen sie zu dem Geständnis gezwungen worden seien.

Mehrere der Verurteilten hatten sogar ein Alibi für die Zeit der Anschläge. Die saudische Regierung dementierte hartnäckig, dass die Bombenanschläge von saudischen Dissidenten verübt worden sein könnten oder dass sie einen politischen Hintergrund haben könnten.

Canadian held in Saudi Arabia tells of torture [CNN, 08.09.2003]
Torture broke me, says Briton [Guardian (UK), 08.09.2003]
Eight years in jail and 800 lashes for Briton [Guardian (UK), 10.04.2002]

Saudi Arabia: An urgent reform of the criminal justice system is needed [Amnesty, 08.08.2003]

Drogen in Saudi-Arabien


15.09.2003

Großbritannien: Polizeichefs regeln Entkriminalisierung [15.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-15-uk

Der britische Verband der Polizeipräsidenten (Association of Chief Police Officers, ACPO) hat Anleitungen an die Polizeikräfte des Landes erlassen, die regeln sollen, wie Beamte künftig mit Personen umgehen sollen, die Cannabis zum persönlichen Gebrauch besitzen. Die Anleitung soll in Kraft treten, wenn Cannabis von Kategorie B in die weniger strenge Kategorie C des Drogengesetzes umgestuft wird. Dieser Schritt wird derzeit für den 29. Januar kommenden Jahres erwartet. Innenminister Blunkett hat bereits einen Entwurf dazu ins Parlament eingebracht. Das Innenministerium und die Polizei erwarten sich davon eine personelle Entlastung.

Cannabis zum persönlichen Gebrauch wird künftig beschlagnahmt und versiegelt. Die Beamte wird die Personendaten aufnehmen und den Besitzer verwarnen. Die Befragung solle kurz sein, z.B. "Was ist das?" und "Wem gehört das?" Die Antworten werden vom vernehmenden Beamten in seinem Notizbuch vermerkt. Die mündliche Verwarnung vor Ort zählt nicht als Vorstrafe.

Eine Verhaftung ist im Regelfall nicht mehr vorgesehen, ist jedoch grundsätzlich weiterhin möglich, z.B. in der Nähe von oder in Schulen, bei Konsum in der Öffentlichkeit oder bei Störungen der öffentlichen Ordnung. Bis zu wieviel Gramm von persönlichem Gebrauch ausgegangen wird, ist in den Bestimmungen nicht ausdrücklich festgelegt. Verhaftungen und förmliche Verwarnungen auf dem Polizeirevier tauchen weiterhin im Strafregister auf.

Auch bei mehrfacher Auffälligkeit wegen Besitz ist eine Verhaftung möglich, wobei allerdings keine feste Grenze gilt. Damit will sich die Polizei die Möglichkeit offenhalten, Konsumenten zu verhaften, die verdächtigt sind, Strässenhändler zu sein. Der Handel wird nämlich wie bisher verfolgt, mit genau dem selben Strafrahmen.

Ein Leitartikel im Daily Telegraph kritisiert die Regierung für ihre Halbherzigkeit, den Konsum zu entkriminalisieren, ohne den Handel unter staatliche Kontrolle zu stellen. So profitierten nur Kriminelle von der Reform, meint die Zeitung, die als das Hausblatt der oppositionellen Konservativen Partei gilt.

Police Will Let Most Cannabis Users Off With Verbal Warning [Daily Telegraph (UK), 12.09.2003]
Editorial: Off his head [Daily Telegraph (UK), 13.09.2003]
No Limit in New Police Guidelines on Cannabis [Edinburgh Evening News (UK), 12.09.2003]

Cannabis in Großbritannien


13.09.2003

Köln: Ärzte fordern Cannabis als Medizin [13.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-13-med

Bei einer medizinischen Konferenz in Köln haben sich Experten für die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke ausgesprochen. Dr. Martin Schnelle vom Berliner Institut für onkologische und immunologische Forschung forderte Straffreiheit für Patienten, die sich mit Marihuana oder Haschisch selbst therapieren und auch zu solchen Zwecken Cannabis anbauten, sofern dies von einem Arzt empfohlen sei.

Dr. William Notcutt, Leiter des Schmerzzentrums am James Paget Hospital, Great Yarmouth (England), stellte den als Spray verabreichten Cannabisextrakt der Firma GW Pharmaceuticals vor. Teilweise habe Cannabis Patienten erlaubt, wieder berufstätig zu sein, bei denen vorher jede andere Schmerztherapie versagt hatte. Dr. Notcutt leitete ab Mai 2000 die erste medizinische Studie zu Cannabis in Großbritannien. 1998 wurde er Experte von einem Sonderausschuss des britischen Oberhauses zu Cannabis als Medizin angehört.

Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät der Universität organisiert. Eine Zusammenfassung der Beiträge soll in Kürze auf der Website der Konferenz veröffentlicht werden.

Freigabe von Cannabis für Medizin gefordert [Yahoo News, 12.09.2003]
Homepage zur Kölner Konferenz (cologne2003.org)
Pressemitteilung zur Kölner Konferenz

GW Pharmaceuticals - Homepage
Cannabis als Medizin


13.09.2003

USA: Massachusetts könnte 138.000.000 Dollar sparen [13.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-13-us

Massachusetts, ein US-Bundesstaat mit 6,4 Millionen Einwohnern, könnte bei einer Legalisierung von Cannabis pro Jahr 138 Millionen Dollar (122 Millionen Euro) sparen. Dr. Jeffrey Miron, Professor für Volkswirtschaft an der Universität Boston, schätzt in seiner Studie, dass der Staat 120,6 Millionen Dollar (107 Millionen Euro) für Strafverfolgung sparen und 16,9 Millionen Dollar (15 Millionen Euro) zusätzlich an Steuern einnehmen könnte.

Deutschland hat etwa die 13mal mehr Einwohner als Massachusetts. Durch die konjunkturbedingt schwachen Steuererinnahmen fehlen im deutschen Bundeshaushalt gegenüber den Annahmen eines Finanzplans von Sommer 2000 derzeit rund 20 Milliarden Euro. Allein 77 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt fliessen in die Rentenkassen, die immer schwerer finanzierbar werden.

Im kommenden Jahr kämpft Massachusetts mit einem Haushaltsdefizit von 3 Milliarden Dollar. Kürzungen in Millionenhöhe im Bildungsetat und anderen Haushaltsressorts sind die unausweichliche Folge.

Auch andere US-Bundesstaaten melden Rekorddefizite, wie z.B. Kalifornien mit 38 Milliarden Dollar. Dort wurden voriges Jahr allein die möglichen Mehrwertsteuereinnahmen auf legalisierte Cannabisverkäufe auf 317 Millionen Dollar geschätzt. Eine Schätzung von California NORML kommt insgesamt auf mögliche Steuereinnahmen von 1,5 bis 2,5 Milliarden Dollar pro Jahr.

Aufgrund der Ausgaben für die Einsätze in Afghanistan und im Irak wird das Defizit im US-Bundeshaushalt im kommenden Jahr auf 525 Milliarden Dollar anschwellen. Das sind fast 1,5 Milliarden Dollar (ca. 1,25 Milliarden Euro) täglich an neuen Schulden.

Marijuana as Budget Saver? [Drug War Chronicle #302, 13.09.2003]
The Budgetary Implications of Marijuana Legalization in Massachusetts [Adobe PDF, August 2003]
Benefits of Marijuana Legalization in California [CA NORML]

Was verboten ist kann nicht besteuert werden
Cannabis in den USA


12.09.2003

USA: Neun Monate Haft für Tommy Chong [12.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-12-us

Der 65-jährige Tommy Chong, bekannt als eine Hälfte des Komikerduos Cheech und Chong aus den 70er Filmen "Viel Rauch um Nichts" und "Noch mehr Rauch um überhaupt nichts", muss für neun Monate hinter Gitter. Ausserdem muß er eine Geldstrafe von 20.000 Dollar bezahlen. In welchem Bundesgefängnis er die Strafe absitzen muß, wurde noch nicht mitgeteilt. Auf die Haft folgt eine einjährige Bewährungsfrist. Ausserdem wurde ein Geldbetrag von 103.000 Dollar vom Staat beschlagnahmt.

Ein Unternehmen, das Tommy Chong gehörte, verkaufte Glaspfeifen, die zum Konsum von Cannabis geeignet sind. Das ist nach amerikanischem Gesetz strafbar. Im Februar hatte die Bundesdrogenpolizei DEA Durchsuchungen in zahlreichen Geschäften und Versandunternehmen durchgeführt, die solche Pfeifen verkauften (siehe CLN#99, 28.02.2003).

Gesundheitliche Erwägungen spielen dabei keine Rolle. An den Folgen von Tabakkonsum sterben allein in den USA ca. 400.000 Menschen jährlich. Von Cannabis sind keine Todesfälle durch Überdosierung bekannt. Anders als bei Tabak ist bisher bei Cannabis, der drittmeist konsumierten Droge in westlichen Ländern, keine erhöhte Sterblichkeit unter Konsumenten nachgewiesen worden. Zwar enthalten sowohl Tabaks- als auch Cannabisrauch krebserregende Substanzen, doch wird Cannabis von seinen Konsumenten in weit geringeren Mengen konsumiert als Tabak. Zudem wird der Konsum meist nach einigen Jahren wieder eingestellt, da der Cannabiswirkstoff THC bei weitem nicht das Abhängigkeitspotenzial von Nikotin hat.

Selbst Vaporisierer, mit denen THC weitgehend ohne Schadstoffe z.B. zu medizinischen Zwecken inhaliert werden kann, sind vom US-Verbot betroffen. Eine wissenschaftlichen Studie an einem Gerät einer Baden-Württemberger Firma ermittelte einen um bis zu 99% reduzierten Schadstoffausstoß im Vergleich zu konventionellen Rauchgeräten.

Das ergibt eine paradoxe Situation: Wer eine Tabakspfeife (oder den darin konsumierten Tabak) verkauft und damit möglicherweise zu einer Krebserkrankung beiträgt, geht straffrei aus. Wer jedoch einem Krebspatienten einen Vaporisierer verkauft, damit dieser mit Cannabis die Nebenwirkungen der Chemotherapie lindern kann, muss mit bis zu 3 Jahren Haft und einer Viertelmillion Dollar Geldstrafe rechnen.

Comedian Chong Sentenced on Drug Charges [Associated Press, 11.09.2003]

USA: Krieg gegen Pfeifen [CLN#99, 28.02.2003]
Tommy Chong's Deleted Paraphernalia Website

Studie: Vaporisierer reduziert Schadstoffe [CLN#109, 09.05.2003]
Argument: "Hasch ist schädlicher als Zigaretten"

Cannabis in den USA


12.09.2003

Jeder dritte Student ein Krimineller? [12.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-12-uni

Dreissig Prozent der deutschen Studenten konsumieren gelegentlich Cannabis, berichtet Jobst Böning, der Vorsitzende der Deutschen Hauptstelle gegen Suchtgefahren am Rande einer Konferenz in Würzburg. Acht Prozent seien regelmäße Konsumenten. Der Experte berichtet auch von einer Zunahme des Rauschtrinkens. Er stützt sich auf eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierte Studie der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen (KFHNW) in Köln. Diese Studie ergab ausserdem, dass das Rauchen von Tabak bei Studenten weniger verbreitet sei als im Bevölkerungsdurchschnitt. Eßstörungen seien dagegen bei Studentinnen doppelt so verbreitet als im Bundesdurchschnitt der 15- bis 35-jährigen Frauen.

Es gebe auch an den Unis eine neue Haschischwelle, sagte Böning, der die Klinische Suchtmedizin an der Psychiatrischen Uniklinik Würzburg leitet. "Haschisch ist nicht mehr die 'ideologische' Droge wie in den 70er Jahren, sondern eine Freizeitdroge in einem erlebnis- und konsumorientierten Lebensstil", meinte Böning. Oft würden die damit verbundenen Gefahren für die Gesundheit heruntergespielt. "Aber Haschisch hat gerade ein psychisches Abhängigkeits-Potenzial. Außerdem schädigt regelmäßiger Konsum die kognitiven Fähigkeiten", erläuterte der Suchtexperte.
Der Experte fordert mehr Suchtprävention und Gesundheitsvorsorge, wie z.B. eine ambulante Suchtberatungsstelle. Dem können wir uns nur anschliessen. Über 139.000 Ermittlungsverfahren nur wegen Cannabis haben im vergangenen Jahr beträchtliche öffentliche Mittel verschlungen, die hier viel besser angelegt wären.

Das derzeitige Strafrecht erklärt jeden zum Straftäter, der Cannabis besitzt, auch wenn es nur ein Gramm zum eigenen Konsum ist. Verurteilungen können auf Jahre hinaus Karrierechancen verbauen, zum Beispiel im öffentlichen Dienst (siehe z.B. "Staatsanwältin wegen Cannabis vor Gericht", CLN#62, 17.05.2003). Damit beeinträchtigt das strafrechtliche Cannabisverbot junge Erwachsene viel länger als Cannabis selbst, dessen Auswirkungen auf kognitive Fähigkeiten im wesentlichen innerhalb weniger Stunden nach dem Konsum wieder abklingen, der überwiegend in der Freizeit stattfindet.

Laut der KFHNW-Studie gehen die meisten Cannabis konsumierenden Studenten sehr maßvoll mit dieser Substanz um:

In puncto Cannabis-Konsum zeigt sich, dass viele Studis Gelegenheits-Kiffer sind: 27,7 Prozent nehmen weniger als 16 Mal im Jahr THC zu sich, nur 7,8 Prozent mehr als 40 Mal pro Jahr.
Anders bei Alkohol: Immerhin 23,5% der männlichen Studenten gaben an, mehr als 5 alkoholische Getränke innerhalb von nur drei Stunden konsumiert zu haben.

Bundesstudie belegt: Jeder fünfte Studierende in Deutschland hat psychische Probleme [Unicum, September 2003]
Kiffen und "Rauschtrinken" an deutschen Unis [RP Online, 10.09.2003]
Haschischwelle an deutschen Hochschulen [Stern, 11.09.2003]

Studie: Keine ernsthafte langfristige Beeinträchtigung durch Cannabis [CLN#117, 04.07.2003]
Macht Cannabiskonsum dumm?

Staatsanwältin wegen Cannabis vor Gericht [CLN#62, 17.05.2002]


12.09.2003

Österreich: FPÖ will Urin von Schülern und Lehrern [12.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-12-at

Schüler und Lehrer an österreichischen Schulen sollen künftig in Pappbecher urinieren müssen, wenn es nach dem Willen der FPÖ geht. Bereits vor drei Jahren hatte die Partei diese Forderung erhoben. Sie war bereits damals von einer großen Mehrheit von Ärzten, Pädagogen und anderen Experten abgelehnt worden. Ein Sprecher der Partei hoffte ausserdem, daß mehr Unternehmen ihre Angestellten auf Drogen testen. Man wolle Menschen mit Drogenproblemen nicht an den Pranger stellen, so der Salzburger FPÖ-Obmann Karl Schnell, sondern sie "heilen". Dass er dabei auf die USA Bezug nahm, ist kein Zufall: Dort werden mehr Schüler und Arbeitnehmer auf Drogen getestet als in jedem anderen Land. Trotzdem konsumieren dort jedoch mehr Jugendliche und Erwachsene illegale Drogen als in den meisten anderen Ländern. Die Wirksamkeit von Drogentests muß demnach bezweifelt werden.

Wenn nur nach illegalen Drogen gesucht wird, kann das zum Konsum legaler Drogen wie Alkohol ermutigen, der im Vergleich zu illegalen Substanzen bereits ein Vielfaches an Problemen verursacht, ohne dass aber auf seinen Konsum getestet werden soll. Anders als bei Alkoholtests sprechen die gängigen Drogentests Stunden und sogar Wochen nach dem Konsum an. Aktueller Drogeneinfluß, etwa im Unterricht, ist damit nicht von Wochenendkonsum unterscheidbar. Zu bedenken ist auch, dass "härtere" Drogen wie z.B. Ecstasy oder Kokain eine viel kürzere Nachweisdauer haben als Cannabis. Sollte sich durch die Tests ein "Luftmatratzeneffekt" von leicht erkennbaren hin zu schwerer erkennbaren Substanzen ergeben (d.h. durch äußeren Druck verschiebt sich der Konsum) dann wäre das mitunter sogar sehr bedenklich.

Studien in den USA haben interessanterweise ergeben, dass Betriebe, die ihre Angestellten auf illegale Drogen testen, im Durchschnitt keine höhere sondern eine niedrigere Produktivität vorweisen konnten als solche, die auf Tests verzichten (siehe "Drogentests am Arbeitsplatz"). Dabei war die Einführung solcher Tests in den 80er Jahren mit angeblichen Produktivitätsverlusten in Milliardenhöhe begründet worden.

In Deutschland hatte voriges Jahr der Thüringer Innenminister Köckert Drogentests an Schulen gefordert.

FPÖ fordert unangekündigte Drogentests für Schüler und Lehrer [tirol.com, 09.09.2003]
Nachweis von Cannabiskonsum
Drogentests am Arbeitsplatz

Cannabis in Österreich

Minister will Haar-, Urin- und Blutproben von Schülern [CLN#52, 08.03.2002]


10.09.2003

7500 Pflanzen in Hamburg gefunden [10.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-10-hh

Vor drei Wochen wurde in Hamburg der bisher größte Cannabisfund der Hansestadt gemacht. In einer Gärtnerei wuchsen 7500 Pflanzen auf einer Fläche von ca. 1500 Quadratmetern in einem Gewächshaus. Drei Personen kümmerten sich um die Aufzucht. Die Pflanzen sollen für den Export bestimmt gewesen sein. Die Polizei sprach von einer Menge von zwei Tonnen und einem Marktwert von zwölf Millionen Euro.

Wie so oft dürften die Angaben der Polizei in diesem Fall beträchtlich überhöht sein. Um so größer die genannten Zahlen, desto eindrucksvoller sieht der polizeiliche Erfolg aus, während kaum ein Zeitungsleser in der Lage ist, die Zahlen nachzuprüfen.

Sehen wir uns die polizeilichen Angaben doch einmal genauer an:

  • Die polizeiliche Gewichts- und Preisangabe entspricht einem Grammpreis von 6 Euro. Selbst in Portionen von wenigen Gramm kosten Cannabisblüten, die begehrtesten Teile von weiblichen Hanfpflanzen, üblicherweise nicht mehr als 5 Euro pro Gramm. Auch das ist noch zuviel, denn hier wurden ganze Pflanzen mit relativ wertlosen Stängeln und Blättern beschlagnahmt und nicht nur die Blüten.

  • Wer solche Mengen anbaut, verkauft auch an einen Großabnehmer und nicht an Einzelkunden. Der Großhandelspreis für Cannabisblüten liegt etwa halb so hoch wie der Endkundenpreis.

  • Des weiteren bezieht sich die Menge wahrscheinlich auf das Frischgewicht, was wenig aussagekräftig ist. Gehandelt wird üblicherweise getrockneter Hanf und der wiegt nur noch ein Viertel des frischen Erntegewichts. Die restlichen drei Viertel sind Wasser, das beim Trocknen nach der Ernte verdunstet.

  • Bei einer Größe von 40 bis 80 cm pro Pflanze, wie im Artikel beschrieben, waren die Pflanzen eher klein und dürften jeweils nur 10 bis 20 Gramm Blüten produzieren.

Unter dem Strich wäre es deshalb nicht verwunderlich, wenn der tatsächliche Marktwert des Treibhausinhalts nur ein Zehntel bis ein Zwanzigstel der Polizeischätzung oder weniger betrug. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 200 Tonnen bundesweit würde der Inhalt jenes Treibhauses ungefähr ein Drittel des deutschen Tagesverbrauchs abdecken. Oder anders ausgedrückt: Die Polizei müßte jedes Jahr 1000 solcher Treibhäuser auffinden, um den bundesdeutschen Markt auszutrocknen. Das ist wenig realistisch. Funde in dieser Größenordnung kann man jedes Jahr an den Fingern einer Hand abzählen. Der Cannabismarkt ist mit dieser Strategie ganz einfach nicht kontrollierbar.

Selbst bei realistischen Zahlen für den Ertrag hätte das Hamburger Treibhaus noch mehrere Hundertausend Euro pro Ernte abgeworfen, wofür andere Menschen ein Leben lang sparen müssen. Der Anbau von Cannabis ist wegen der schwarzmarktbedingt überhöhten Preise um ein vielfaches lukrativer als von Blumen oder Gemüse, obwohl er nicht mehr Arbeit macht. Deshalb finden sich immer wieder Menschen, die die hohen Haftstrafen riskieren.

Bei Mengen im zweistelligen Kilobereich kann mitunter ein Jahrzehnt Haft erreichen werden – und das für eine Pflanze, die weniger schädlich ist als Tabak, dessen Anbau von der EU jährlich mit einer Milliarde Euro aus Steuergeldern subventioniert wird.

7500 Cannabis-Pflanzen in Gärtnerei gezüchtet [Abendblatt, 20.08.2003]

Urteile bei Cannabis
Blühende Landschaften: 2500 Pflanzen in Thüringen entdeckt [CLN#123, 31.08.2003]
Brandenburg: 4000 Cannabispflanzen gefunden [CLN#97, 14.02.2003]


08.09.2003

Ecstasy-Studie studierte kein Ecstasy [08.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-08-xtc

Meldungen wie diese fand man vor einem Jahr in vielen Zeitungen und Zeitschriften:

Ecstasy: Schlimmer Verdacht

Kein ungetrübtes Glück mit Ecstasy.

Eine Nacht im Ecstasy-Rausch kann ausreichen, um schwere bleibende Schäden im Gehirn zu erleiden. US-Forscher stiessen bei Versuchen mit Menschenaffen auf Symptome der Parkinsonschen Krankheit, wie Zittern und eingeschränkte Mimik.

Wer in einer Nacht, wie bei den Konsumenten üblich, drei oder mehr Dosen der Droge nehme, müsse als junger Erwachsener oder auch Jahre später mit Parkinsonismus rechnen, warnen die Forscher im US-Fachjournal «Science» vom Freitag.
(Tagesanzeiger (CH), 27.09.2002)
Mit hochrotem Kopf mussten Wissenschaftler um Dr. Ricaurte nun diese Studie zurückziehen: Es war alles ein Irrtum. Jemand hatte zwei Flaschen vertauscht, so dass man an Stelle des Ecstasy-Wirkstoffs MDMA den Versuchstieren Methamphetamin ("Speed") injiziert hatte. Nachdem es bei Nachfolgestudien nicht gelang, die ursprünglichen Ergebnisse zu reproduzieren, untersuchte man u.a. das Gehirn eines der getöteten Affen und fand dort keinerlei Spuren von MDMA, sondern nur von Methamphetamin. Nachforschungen ergaben, dass zwei Chemikalienflaschen vertauscht worden seien. Wie es zur Verwechslung kam ist bisher ungeklärt.

Schon als vor einem Jahr die Medien erstmals über die Ricaurte-Studie berichteten, verwiesen Kritiker auf Fakten, die bei Wissenschaftlern eigentlich alle Alarmglocken hätten läuten lassen müssen. So starben zwei der zehn Versuchstiere unmittelbar nach der Injektion der Droge und zwei weitere Tiere zeigten so schwere Nebenwirkungen, daß ihnen nicht alle vorgesehenen Injektionen verabreicht wurden. Wenn wirklich ein Fünftel aller Ecstasy-Konsumenten an einer "typischen" Dosis der Droge am ersten Abend sterben würde, würde niemand mehr diese Droge nehmen.

Bei Menschen sind schwere Komplikationen oder gar Todesfälle bei Ecstasy-Konsum zwar bekannt, aber relativ selten. Laut einem vom Schweizer Bundesgericht zitierten Gutachten kommt auf eine Million Konsumenten weniger als ein Todesfall. Skifahrer setzten sich einem höheren Risiko aus, tödlich zu verunglücken als Ecstasy-Konsumenten (BGE_125_IV_90, Seite 101). Selbst wenn in der Ricaurte-Studie nur eines von Hundert Versuchstieren gestorben wäre, hätte das schon Zweifel an der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf menschlichen Konsum wecken müssen.

Kritisiert wurde damals ausserdem, dass die Droge nicht (wie Ecstasy-Tabletten) oral verabreicht, sondern injiziert wurde und dass die Dosis dabei sehr hoch angesetzt wurde. Ricaurte, der bereits 1995 eine vielbeachtete aber auch umstrittene Studie zu Ecstasy publizierte, wird von Kritikern vorgeworfen, mit seinen Studien nur seine bereits vorgegebene Meinung zu der Droge bestätigen zu wollen.

Schon vor einem Jahr, bevor die Verwechslung der Substanzen in der Ricaurte-Studie ans Licht kam, warnte ein Kommentar in der Ärztezeitung in Hinblick auf die offensichtlichen methodischen Fehler der in "Science" publizierten Studie:

Das Ergebnis ist also mitnichten auf Menschen übertragbar. Wer es dennoch tut, wirkt auf jugendliche Konsumenten nicht gerade glaubwürdig. Schließlich sprechen deren Erfahrungen gegen eine unmittelbare verheerende Wirkung der Droge.

Sicher, es gibt bei Ecstasy nichts zu beschönigen. Es sind auch schon Menschen gestorben, weil sie unter der Wirkung der Droge tanzten, bis sie an Hyperthermie starben. Und die Aussicht, daß vielleicht aus Millionen Party-Löwen ein Heer von Parkinsonkranken erwächst, muß beunruhigen. Über diese Gefahren sollten Jugendliche seriös aufgeklärt werden. Wer ihnen dagegen Märchen über Ecstasy erzählt, der wird niemanden vom Konsum der Droge abhalten.

Wieso schaffte es die vom National Institute on Drug Abuse (NIDA) der US-Regierung finanzierte Studie trotz offensichtlicher Fehler im Studienentwurf, in einem renommierten Wissenschaftsmagazin wie "Science" veröffentlicht und weithin zitiert zu werden? Wie unabhängig ist die Wissenschaft? Andere Studien brauchen Jahre, um veröffentlicht zu werden, auch wenn sie seriös sind und von renommierten Autoren stammen. Man denke nur an die zwei Jahre lang unter Verschluß gehaltene Cannabisstudie der Weltgesundheitsorganisation WHO oder die zwei von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebenen Cannabisstudien, die wohl für immer in den Schubladen des Ministeriums verschwunden wären, wenn sie nicht von den beteiligten Wissenschaftlern selbst in Buchform veröffentlicht worden wären (siehe Kleiber/Soellner, Kleiber/Kovar). Kritiker mutmaßen, die vorschnelle Publikation der Ricaurte-Studie vor einem Jahr habe die Verabschiedung des sogenannten RAVE-Act in den USA unterstützen sollen. Dieses inzwischen in Kraft getretene Gesetz zielt auf Musikveranstaltungen, bei denen illegale Drogen, insbesondere Ecstasy, konsumiert werden (siehe CLN#108, 02.05.2003). Auch eine der Autorinnen der Studie verwies gegenüber der Washington Post auf diesen Zusammenhang:

Una McCann, one of the Hopkins scientists, said she regretted the role the false results may have played in a debate going on last year in Congress and within the Drug Enforcement Administration over how to deal with ecstasy abuse.
Die New York Times erklärt, dass Ricaurtes Studie von Dr. Leshner, dem ehemaligen NIDA-Chef, also Ricaurtes Geldgeber, verteidigt wurde. Leshner war damals gerade zum Geschäftsführer jener Organisation ernannt worden, die "Science" herausgibt und hatte vor einem Kongressausschuss zum Rave-Gesetz ausgesagt:
At the time Dr. Ricaurte's study was published, it was strongly defended against those critics by Dr. Alan I. Leshner, the former head of the drug abuse institute, who had just become the chief executive officer of the American Academy for the Advancement of Science, which publishes Science.

Dr. Leshner had testified before Congress that Ecstasy was dangerous, and Dr. Ricaurte's critics accused him of rushing his results into print because a bill known as the Anti-Rave Act was before Congress. The act would punish club owners who knew that drugs like Ecstasy were being used at their dance gatherings.

Dr. Ricaurte yesterday called that accusation "ludicrous."

His laboratory made "a simple human error," he said. "We're scientists, not politicians."

Wenn Politiker Drogenpolitik mit dem Strafrecht betreiben, wächst die Versuchung, die Wissenschaft politischen Zielen zu unterwerfen. NIDA finanziert etwa 80% aller Drogenstudien weltweit. Unter diesen Bedingungen kann ein Wissenschaftler, der Studien liefert, mit denen sich die bestehende oder gewünschte Gesetzeslage rechtfertigen lässt, langfristig eher auf weitere Forschungsgelder hoffen als jemand, der allein sachlichen, wissenschaftlichen Erwägungen folgt.

Scientists admit: we were wrong about 'E' [Observer (UK), 07.09.2003]
Scientists Retract Story on Ecstasy Brain Damage [Reuters, 05.09.2003]

Severe Dopaminergic Neurotoxicity in Primates After a Common Recreational Dose Regimen of MDMA ("Ecstasy")
[Ricaurte et al., Science Sept 27, 2002. 2260-2263]
USA: Tanzveranstaltungen werden strafbar [CLN#108, 02.05.2003]


05.09.2003

Schweiz: Cannabisdebatte im Herbst [05.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-05-ch

Am 24.09.2003 ab 15:00 Uhr sowie am 25. und 29.09. soll sich der Nationalrat (die große Kammer des Schweizer Bundesparlaments) mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetMG) befassen. Der Termin war mehrfach verschoben worden, zuletzt vor der Sommerpause.

Lange Zeit galt eine parlamentarische Mehrheit für die Revision sehr wahrscheinlich, aber inzwischen ist sie nicht mehr sicher. Vor allem Vertreter der FDP und der christdemokratischen CVP bekamen im Sommer kalte Füsse, nachdem die Reformgegner mehr an die Öffentlichkeit traten und einige kritische Medienberichte erschienen, die jedoch auf keinen neuen Fakten beruhten. Die zwei bürgerlichen Parteien befürchten Stimmenverluste bei den Wahlen am 19. Oktober 2003 an die rechtspopulistische Schweizer Volkspartei (SVP), die u.a. gegen die Cannabisreform auftritt.

Der derzeitige Reformentwurf der Regierung sieht vor, den Besitz von Cannabis ab 16 Jahren straffrei zu stellen und es zu ermöglichen, bei Anbau und Handel von Strafverfolgung abzusehen, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden (z.B. kein Verkauf an Touristen oder Jugendliche). Auf die Verkäufe solle eine Lenkungsabgabe erhoben werden, mit der Präventionsmaßnahmen sowie die Krankenkassen finanziert werden.

Schweiz: Reformdebatte im Parlament nicht vor Herbst [CLN#115, 20.06.2003]

Cannabis in der Schweiz


04.09.2003

Berlin: Grüne fordern Modellversuch, 30g-Grenze [04.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-04-be

Die Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus hat am Dienstag (02.09.2003) einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, um einen Modellversuch zur staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabis durchzuführen. Ausserdem fordert die Fraktion, die Grenzmenge der "geringen Menge" Cannabis auf 30g anzuheben und Verfahren bei Mengen darunter, sofern sie dem Eigengebrauch ohne Fremdgefährdung dienen, grundsätzlich einzustellen.

Eine staatliche kontrollierte Abgabe geringer Mengen Cannabis an Erwachsene wurde erstmals 1994 als Modellversuch vom Bundesland Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Damit sollte erforscht werden, welche Auswirkungen auf das Konsumverhalten sich bei einer Abkehr von der Cannabisprohibition ergibt und welche Entlastung für Polizei und Justiz möglich sind. Grundsätzlich ermöglicht das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1994 festgestellt, dass sich Experten nicht darüber einig sind, ob Strafverfolgung das geeignetste Mittel zur Beschränkung problematischen Drogenkonsums darstellt oder ob eine Märktetrennung durch Duldung von Cannabis eher geeignet ist, Probleme mit anderen Drogen zu minimieren. Der Versuch scheiterte damals an der fehlenden Zustimmung des Bundesinstitus für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die Kieler Landesregierung reichte damals keine Klage gegen die Ablehnung ein.

Schneller umsetzbar wäre der zweite Antrag der Grünen, die Angleichung der Berliner Rechtspraxis bei Verfahrenseinstellungen an Schleswig-Holstein, wo seit fast einem Jahrzehnt Verfahren, die den Besitz von bis zu 30g Cannabis zum Eigengebrauch zum Gegenstand heben, im Regelfall straflos eingestellt werden. Derzeit werden in Berlin Verfahren bei bis zu 6g im Regelfall eingestellt. Bei bis zu 15g kann das Verfahren eingestellt werden, muß aber nicht.

Der §31a BtMG erlaubt die Verfahrenseinstellung, wenn nur geringe Schuld vorliegt und kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht (wie z.B. bei Fremdgefährdung). Das Bundesverfassungsgericht entschied 1994, dass das BtMG deshalb nicht grundgesetzwidrig ist, weil dieser Paragraph eine Bestrafung ausschliesst wo diese gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot des Grundgesetzes verstossen würde. Es forderte den Gesetzgeber dazu auf, eine bundesweit im wesentlichen einheitliche Rechtspraxis bei dessen Anwendung sicherzustellen. Das ist bis heute nicht geschehen, weil sich vor allem südliche und östliche Bundesländer weigerten, von ihrer repressiven Politik abzuweichen.

Die 30g-Grenze orientiert sich an der Grenzmenge von einer Unze (28,35g) Cannabis, die schon in den 70er Jahren in Oregon, Kalifornien, New York und mehreren anderen US-Bundesstaaten entkriminalisiert wurde. Diese Mengenregelung wurde im Jahre 1976 auch von den Niederlanden übernommen und gilt dort bis heute. Eine Studie in den USA fand, dass die Verbreitung des Cannabiskonsums in jenen Bundesstaaten, die Cannabis entkriminalisiert hatten, nicht schneller anstieg als in solchen, die Gefängnisstrafen beibehielten. Auch in den Niederlanden, wo nicht nur der Besitz sondern auch der Einzelhandel mit Cannabis geduldet wird, ist der Konsum nicht weiter verbreitet als in der Bundesrepublik Deutschland, wie mehrere Studien in den letzten Jahren belegten. Am stärksten stieg der Cannabiskonsum in den letzten Jahren in den neuen Bundesländern, die bundesweit die niedrigsten Grenzwerte für die "geringe Menge" haben. Zehn Jahre nach der Wiedervereinigung lag der Cannabiskonsum in den neuen Bundesländern schon höher als noch 1997 im Westen.

Neue Wege in der Drogenpolitik I - Modellversuch kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten [02.09.2003]
Neue Wege in der Drogenpolitik II - Cannabisbesitz bis 30g straffrei [02.09.2003]
Ungleiche Rechtspraxis in den Bundesländern bei geringen Mengen (§ 31a BtMG)
Die Grünen und Cannabis


03.09.2003

Bayerisches Kabinett befasst sich mit Hanftag [03.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-03-by

Der Hanftag der Grünen Jugend München sowie die Hanfparade in Berlin schlagen weiter politische Wellen in Bayern. Nach mehreren Zeitungsartikeln, einer Pressemitteilung der NPD und einer Stellungnahme des Innenministers wurde jetzt das Thema Drogenpolitik auch als eines von drei Punkten in einer Sitzung des bayerischen Kabinetts besprochen. Neben Hanf ging es dort auch um Konsumräume für Heroin und die Diamorphin-Arzneimittelstudie (Originalstoffvergabe), die von der bayerischen Landesregierung scharf abgelehnt werden. Zum Thema Cannabis heisst es in der Mitteilung der bayerischen Staatsregierung:

Scharf kritisierte der Minister in diesem Zusammenhang die Hanf-Tage der Grünen vom vergangenen Wochenende. Mit Veranstaltungen wie der Hanf-Parade würden die Grünen die schädlichen Auswirkungen von Haschisch und Marihuana auf Körper und Psyche verharmlosen. Das sei in erschreckendem Maße verantwortungslos. Sinner: "Die grünen Altachtundsechziger geben unserer Jugend das völlig falsche Signal. Sie selbst und ihre Politik sind von vorgestern. Politiker, die Haschisch und Marihuana verharmlosen, riskieren, dass Jugendliche in den Drogensumpf und in die Fänge der Mafia geraten." Die von Grünen-Politikern immer wieder forcierte Diskussion um die Freigabe von Cannabis erwecke vor allem bei jungen Menschen den Eindruck, dass Drogen ungefährlich seien. Das sei das völlig falsche Signal.

Beim Versuch, den politischen Gegner für die stetige Zunahme des Cannabiskonsums verantwortlich zu machen, ignoriert der bayerische Gesundheitsminister, dass auch im strengen Schweden der Cannabiskonsum in den letzten 10 Jahren stark zugenommen hat, obwohl es dort noch keine wirkliche öffentliche Diskussion über eine Legalisierung gibt. Denn nicht die Legalisierungsdiskussion führt zur Konsumzunahme, sondern die Zunahme des Konsums und der Strafverfolgung – wie in Deutschland seit nunmehr 30 Jahren – führen letztendlich zur Legalisierungsdiskussion, indem sie die Wirkungslosigkeit und Schädlichkeit des Verbots vor Augen führen. Mit Abstand die häufigste negative Konsequenz des Konsums ist die Strafverfolgung, ein durch und durch hausgemachtes Problem.

Dass sich allmählich herumspricht, dass Cannabis weniger riskant ist als Heroin und Kokain oder auch die legalen Volksdrogen Alkohol und Nikotin, wie sogar Experten der Weltgesundheitsorganisation in einem Bericht bestätigten, kann kein Politiker verhindern, in keinem Land und keiner Partei. Eine Studie für Sinners Parteikollegen, den damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer, fand im Jahre 1997: "Zusammenfassend ist festzuhalten daß die pharmakologischen Wirkungen und psychosozialen Konsequenzen des Cannabiskonsums sich als weniger dramatisch und gefährlich erweisen, als dies überwiegend noch angenommen wird." ("Auswirkungen des Cannabiskonsums"). Der Vorwurf der Vorgestrigkeit fällt auf jene Politiker zurück, die ihn gegen Reformer erheben.

Dass ausgerechnet Münchner Schüler im bundesweiten Vergleich die höchste Cannabis- und Alkoholkonsumrate haben, wie eine Studie voriges Jahr zeigte, spricht nicht gerade für die repressive bayerische Drogenpolitik. Die dem Drogenverbot zugeschriebene konsumminimierende Wirkung wird von zahlreichen Experten in Frage gestellt. Verbote führen zu Schwarzmärkten und behindern dabei die Entwicklung von sozialen Mechanismen zur Kontrolle des Konsums. Sie stigmatisieren die Konsumenten und bilden eine Schwelle zum Zugang zu formellen und informellen Hilfsangeboten, wenn es Probleme gibt.

Laut der Staatsregierung in München plane die Bundesregierung die Legalisierung von Cannabis:

Bayern macht Front gegen die rot-grünen Pläne zur weitgehenden Liberalisierung der Drogenpolitik. Gesundheitsminister Eberhard Sinner kündigte an, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis, die Einrichtung von Fixerstuben und die staatliche Heroinabgabe zu verhindern. Sinner: "Fixerstuben sind ein ideologischer Irrweg grüner Alt-Achtundsechziger. In Bayern werden wir keinen Euro für Maßnahmen ausgeben, die die Sucht verfestigen und die Drogenabhängigen immer tiefer ins Elend treiben. Das Leid der Drogensüchtigen wird durch Fixerstuben nicht beseitigt, sondern weiter verstärkt. Wir sagen ganz klar Nein gegen öffentliche Drogenkonsumräume, die zu nichts anderem führen, als zu einer staatlich geduldeten Drogenszene. Gegen Drogenkonsum hilft kein grüner Softkurs, sondern nur umfassende Prävention, konsequente Strafverfolgung und professionelle Therapie."
Öffentlicher Drogenkonsum - nirgendwo wird man ihn anschaulicher beobachten können als vom 20. September bis zum 5. Oktober auf der Theresienwiese in München, wenn es wieder einmal heisst: "O'zapft is!" und die CSU-Prominenz wird natürlich mit dabeisein. Viele Bundestagsabgeordnete werden sogar extra aus Berlin anreisen, um die landesüblichen zeltförmigen Konsumräume aufzusuchen. Ihr Spaß sei ihnen natürlich gegönnt, wie allen anderen Besuchern des Oktoberfests. Doch wenn Politiker über Drogen sprechen, sollten sie bei ihren Aussagen immer auch die Droge Alkohol berücksichtigen, an dessen Missbrauch pro Jahr 40.000 Menschen sterben, etwa 30mal mehr als an allen illegalen Drogen zusammengenommen, sonst verspielen sie ihre Glaubwürdigkeit. Man kann nicht Aussagen über Drogen machen und dabei die zwei am häufigsten missbrauchten Drogen (Nikotin und Alkohol) ausklammern.

Der Großteil der Probleme mit sog. "harten" illegalen Drogen ist keine Folge der Substanzeigenschaften an sich, sondern prohibitionsbedingt. Das Elend von Heroinabhängigen beruht darauf, dass ihre Sucht, anders als bei legalen Drogen wie Alkohol oder Nikotin, aufgrund von überhöhten Schwarzmarktpreisen nur schwer finanzierbar ist, sie deshalb die effektivste aber auch riskanteste Konsumform wählen (spritzen), sie ständig polizeilicher Verfolgung ausgesetzt sind und die Schwarzmarktware keinerlei Qualitätsnormen genügt - anders als bei jener flüssigen Droge, für die seit 1516 das bayerische Reinheitsgebot gilt. Die Originalstoffabgabe, die die Landesregierung verurteilt, würde gerade hier Abhilfe schaffen. Diamorphin vom Arzt kostet pro Tag gerade einmal soviel wie zwei Schachteln Zigaretten und vermeidet die meisten gesundheitlichen und anderen Probleme der Abhängigen.

Die Landesregierung weiter:

Um Drogenabhängige gesundheitlich zu stabilisieren und eine allmähliche Abstinenz von Drogen zu erreichen, werden sie bei sogenannten substitutionsgestützten Therapien beispielsweise mit Methadon behandelt. Der Bund will dagegen Heroin an Suchtkranke abgeben. Das ist nach Aussagen Sinners aus suchtpräventiver Sicht falsch, weil die Suchtkranken damit nicht von der Droge wegkommen.
Diese Argumentation entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. Diamorphin (Heroin) und Methadon wirken auf die selben Rezeptoren im Gehirn. Pharmakologisch sind sie also gleichwertig. Sowohl bei Substitutionstherapie als auch bei Originalstoffvergabe wird der körperliche Entzug von der Droge nicht zur Voraussetzung gemacht, sondern es werden zuerst die Lebensumstände und die Gesundheit des Patienten stabilisiert. Sie dienen der Überlebenshilfe. Gerade deshalb sind diese Therapieformen im Vergleich zur Abstinenztherapie relativ erfolgreich. Bei der Abstinenztherapie ist die Abbruchrate sehr hoch und Rückfälle enden oft tödlich - wenn es überhaupt gelingt, einen schwer Abhängigen zu dieser Therapieform zu motivieren. Ein toter Abhängiger hat keine Aussicht auf ein drogenfreies Leben mehr. Minister Sinner scheint sich auch nicht bewußt zu sein, dass der körperliche Entzug bei Methadon sogar schwieriger als bei der von ihm kritisierten Originalstoffverschreibung.

Wenn Vertreter der CSU die kommenden "Biertage" auf der Theresienwiese meiden würden, könnte man ihnen zumindest Konsequenz bei ihren Anti-Drogen-Tiraden anläßlich des Hanftags der Grünen bescheinigen (bei dem es nicht einmal um Konsum sondern nur um die künftige Politik ging). So aber muss sich die CSU den Vorworf der Doppelmoral bei ihrer Politik zu verschiedenen Drogen gefallen lassen. Damit Drogenpolitik wirksam ist, muß sie auf Einsicht setzen und dazu muß sie zuerst einmal glaubwürdig sein.

Bericht von der Kabinettssitzung [02.09.2003]
Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit [30.08.2003]

Positionspapier der Grünen Jugend zur Drogenpolitik
Fotos vom Hanftag der Grünen Jugend
Grüne Jugend München - Homepage

Homepage der Heroin-Studie
Oktoberfest - Homepage

CSU und Cannabis


02.09.2003

Niederlande: Cannabis in Apotheken [02.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-02-nl

Seit Montag, 01.09. ist Cannabis in den Niederlanden in über 2000 Apotheken als Arznei verfügbar. Bereits seit März konnte Cannabis ärztlich verschrieben werden (siehe CLN#102, 21.03.2003). Damals veröffentlichte die Regierung ihre Bestimmungen für den staatlich kontrollierten Anbau. Zwei Unternehmen haben im staatlichen Auftrag bisher 200 kg produziert.

Zwei Sorten mit unterschiedlichem Wirkstoffgehalt sind erhältlich. Das Cannabis kann als Tee oder mit einem Inhalator konsumiert werden. Noch steht nicht fest, ob der staatliche Gesundheitsdienst die Kosten für die Arznei übernimmt. Der Preis beträgt 40-50 Euro für 5 Gramm.

In den Coffeeshops des Landes kostet Cannabis etwa die Hälfte. Der Cannabisverkauf wird dort zwar toleriert, ist jedoch rein rechtlich illegal und Lieferanten der Coffeeshops müssen mit Strafen rechnen, wenn sie erwischt werden. Im Gegensatz dazu verfügen die Lieferanten der Apotheken über eine staatliche Lizenz und produzieren ausschliesslich für den medizinischen Bedarf.

Cannabis auf Krankenschein [ARD Tagesthemen Videoclip, 02.09.2003]
Haschisch auf Rezept [ARD Tagesschau Meldung, 02.09.2003]
Medical marijuana goes on sale in Dutch pharmacies [Independent (UK), 01.09.2003]
Hollands Hausärzte verschreiben Cannabis [spiegel.de, 01.09.2003]
Schmerztherapie in den Niederlanden [ZDF Heute Journal, 02.09.2003]

Niederlande regeln Cannabisanbau für Apotheken [CLN#102, 21.03.2003]
Cannabis als Medizin


01.09.2003

Alaska: Bis zu 113 Gramm Cannabis legal [01.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-01-ak

Ein Berufungsgericht in Alaska hat entschieden, dass der Besitz von weniger als 4 Unzen (ca. 113g) Cannabis in der eigenen Wohnung für Erwachsene straffrei ist. Damit hat Alaska erneut das liberalste Cannabisgesetz in den USA.

Bereits im Jahre 1976 hatte der Oberste Gerichtshof von Alaska in der sogenannten Ravin-Entscheidung festgestellt, dass das in der Verfassung von Alaska garantierte Recht auf Privatsphäre schwerer wiegt als das Interesse des Staates an der Durchsetzung des Verbotes, solange es um Besitz zum privaten Konsum geht. Die Richter zogen damals die Grenze bei vier Unzen.

Vierzehn Jahre später, im Jahre 1990, übte die Regierung in Washington massiven Einfluss bei einer Volksabstimmung aus, die den Besitz wieder kriminalisieren sollte. Die Verbotsbefürworter setzten sich knapp durch. Ob diese Gesetzesänderung jedoch mit der Verfassungsgerichtsentscheidung vereinbar war, konnte jahrelang nicht festgestellt werden. Lieber stimmten die Staatsanwälte einer Verfahrenseinstellung zu, als dass sie einen passenden Fall vor den Obersten Gerichtshof liessen.

Erst nach dreizehn Jahren landete nun ein Fall vor dem Berufungsgericht und prompt bestätigten die Richter, was das Gericht über ihnen bereits vor 27 Jahren entschieden hatte: Das Verbot des Besitzes geringer Mengen ist verfassungswidrig. Nur der Oberste Gerichtshof von Alaska selbst könnte diese Entscheidung des Berufungsgerichts noch aufheben, müsste sich dabei jedoch selbst widersprechen.

Marijuana Ruling Smokes Foes [Fairbanks Daily News-Miner (US), 30.08.2003]
2003 WL 22026345 – Noy v. Alaska [Adobe PDF, Court of Appeals of Alaska, 29.08.2003]
Cannabis in den USA


01.09.2003

ARD-"Kontraste" berichtet über das Hanfverbot [01.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-01-ard

Das ARD-Magazin "Kontraste" befasst sich in seiner Sendung vom 04.09. um 21:45 in einem Beitrag von etwa 10 Minuten mit dem Cannabisverbot und seinen Auswirkungen. Unter anderem mit dabei sind:

  • Amtsrichter Andreas Müller
    Bernau, Verfasser der Richtervorlage für das Bundesverfassungsgericht
  • Prof. Dr. Dieter Kleiber
    Autor der Studie "Auswirkungen des Cannabiskonsums" für das Bundesgesundheitsministerium
  • Konrad Freiberg
    Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei
  • Rüdiger Bagger
    Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg
  • Otto Schily
    Justizminister

Kontraste: Das Cannabisverbot und seine Folgen [Video-Archiv von Rumpelstilzchen.com]
Manuskript: Mit Kanonen auf Spatzen - Jugendliche Kiffer vor Gericht [kontraste.de, 04.09.2003]


01.09.2003

Hanftag in München [01.09.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-09.htm#2003-09-01-ht

Der von der Grünen Jugend (GJ) am Samstag, 30.08.2003 auf dem Marienplatz in München veranstaltete Hanftag führte zu einem beachtlichen Echo. Die "tz" berichtete am Wochenende vorher über die geplante Aktion und zitierte Innenminister Beckstein:

"Es ist zu befürchten, dass die Party vielen Teilnehmern als Vorwand dient, in der Öffentlichkeit Haschisch oder Marihuana zu rauchen." Wer Drogen dabei hat, muss mit einem Strafverfahren rechnen. "In Bayern bleiben wir bei unserer Null-Toleranz-Politik gegen Rauschgiftmissbrauch", betont Beckstein. Er verweist auf "die leidvollen Erfahrungen der Liberalisierungspolitik in anderen Ländern. Wir müssen nicht sehenden Auges deren Fehler wiederholen."
(tz, Seite 5, 23./24.08.2003
Welche "leidvollen Erfahrungen" er damit meinte, erklärte der Politiker leider nicht. Auch die bayerische NPD kritisierte den Hanftag und forderte sein Verbot. Der Landespressesprecher der rechtsextremen Partei in einer an uns versandten Pressemitteilung (Grammatikfehler wie im Original):
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) fordert, daß in Bayern der Besitz kleiner Mengen von Cannabis (Hanf) mit Freiheitsstrafen bedroht wird. Ein schärferes durchgreifen der bayerischen Polizei gegenüber Drogenhändler und Rauschgiftbesitzer muß sofort ausgeführt werden. Zusätzlich fordert die NPD eine verstärkte Ausbildung der bayerischen Polizei, damit diese in die Lage versetzt wird, den Schutz der Bevölkerung vor ungesetzlichen Drogenhandel zu gewährleisten.
(Günter Kursawe, NPD-Landespressesprecher Bayern, 28.08.2003)
Trotz der Drohungen des Innenministers nahmen laut einem Bericht auf Indymedia ca. 400 Personen an der Kundgebung teil, laut Veranstalter sogar ca. 1500. Zu den Rednern gehörte Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele und Ludwig Hartmann, der GJ-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Oberbayern.

Der lokale Fersehsender tv münchen brachte am Montag einen sehr positiven Bericht über die Veranstaltung. Das ZDF wollte in der "Drehscheibe Deutschland" noch einen Bericht bringen, dessen Sendetermin uns aber leider nicht vorliegt.

Gerlinde Kaupa (CSU), die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, gab eine Pressemitteilung zur Hanfparade und zum Hanftag heraus, in der sie den Grünen vorwarf, ein "gefährliches Produkt" zu verharmlosen und dafür zu werben.

Die Erfahrungen mit den so genannten legalen Drogen Tabak und Alkohol zeigen, dass eine Freigabe zu einem steigenden Konsum führen kann. Der Konsum müsste nicht mehr verheimlicht werden, es müssten keine Anstrengungen mehr unternommen werden, die Cannabisprodukte zu besorgen. Überall und jederzeit könnten die Drogen geraucht werden.

Dass der Konsum derzeit vielfach verheimlicht wird, ist gerade einer der problematischen Aspekte beim Konsum illegaler Drogen, denn so werden die Probleme erst sichtbar, wenn sie schon überhand genommen haben, statt dass bereits im Vorfeld Hilfe möglich ist. Frau Kaupa, Probleme löst man nicht, indem man sie unter den Teppich kehrt!

Was die "Freigabe" von Alkohol und Tabak angeht, bei Tabak liegt diese in Deutschland bereits über 150 Jahre zurück, denn öffentliches Rauchen war in vielen deutschen Fürstentümern vor 1848 strafbar. Eine Freigabe von Alkohol hat in Deutschland nie stattgefunden, weil er hierzulande noch nie illegal war. Das einzige westliche Land, das Erfahrungen mit einer Alkohol-Legalisierung hat, sind die USA, die 1933 die Alkoholprohibition wieder aufhoben. Die Erfahrungen mit dem Verbot dieser Volksdroge waren so verheerend, dass kein anderes westliches Land seither versucht hat, ein Alkoholverbot einzuführen. Auch in den USA selbst will niemand die Legalisierung von Alkohol vor 70 Jahren wieder rückgängig machen. Warum wohl?

Frau Kaupa verspricht sich von der bayerischen Linie in der Drogenpolitik eine präventive Wirkung zum Schutze der Jugend. Doch die praktischen Erfahrungen sprechen eine ganz andere Sprache, wie die Süddeutsche Zeitung am 21.09.2002 unter Berufung auf eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) unter dem Titel "Immer mehr Jugendliche greifen zum Joint" berichtete:

In München greifen mehr Jugendliche regelmäßig zu Bierkrug und Schnapsflasche als in norddeutschen Städten: 10,4 Prozent der Neuntklässler im Alter zwischen 14 und 16 Jahren bekannten sich dazu, wöchentlich bis täglich Promillehaltiges zu trinken. Damit liegt ihr Anteil nach Angaben des Schulreferats gut doppelt so hoch wie in Hamburg, Hannover oder Leipzig. Doch nicht nur der Hang zum Alkoholkonsum ist in der Wiesn-Stadt stärker ausgeprägt, sondern auch der Griff zu einer anderen Droge: Mehr Neuntklässler als in anderen Städten ziehen sich mindestens einmal im Monat einen Joint rein oder inhalieren den Rauch aus dem Haschisch-Pfeifchen. Der Anteil Münchner Jugendlicher, die Cannabisprodukte konsumieren, hat sich in zwei Jahren mehr als verdoppelt und liegt nun bei 14,8 Prozent.
(Süddeutsche Zeitung, 21.09.2003)

Hanftag der Grünen Jugend in München mit 1500 Besuchern ein voller Erfolg [PM Grüne Jugend, 30.08.2003]
"Hanf-Party" der Grünen kein Freibrief für Drogenmissbrauch [PM Bayerisches Innenministerium, 22.08.2003]
"Grüne verabschieden sich von präventiver Drogenpolitik" [PM Gerlinde Kaupa, CSU, 25.08.2003]
Bericht und Meinungen auf Indymedia zum Hanftag der Grünen
Hanftag in München
Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN)


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