Cannabislegalisierung in Deutschland!
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Die Kosten des Cannabisverbots

Siehe auch: Es ist kein Zufall, dass die amerikanische Alkoholprohibition nach dem Einbruch der Weltwirtschaftskrise aufgehoben wurde. Ein Verbot eines weitverbreiteten Genussmittels wie Alkohol ist eben sehr kostspielig in der versuchten Durchsetzung und gleichzeitig macht es eine Besteuerung unmöglich.

Nach einem Bericht des Schweizer Bundesamtes für Statistik von 1991 liegen die dortigen Kosten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität für Polizei, Justiz und Strafanstalten bei 536 bis 544 Millionen Schweizer Franken (ca. 350 Millionen Euro) pro Jahr. Der Anteil der wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz Inhaftierten ist dabei ähnlich hoch wie in Deutschland. Zur Abschätzung der deutschen Zahlen muss man berücksichtigen, dass Deutschlands etwa die elffache Bevölkerung der Schweiz hat.

Im Jahre 1995 untersuchte Professor Karl-Hans Hartwig von der Ruhruniversität Bochum im Auftrag des hessischen Justizministeriums die Kosten der repressiven Drogenpolitik am Beispiel von Heroin. Er kam auf direkte Kosten für den Steuerzahler sowie gesellschaftliche Folgeschäden von insgesamt über 13 Milliarden DM. Nur etwa ein halbes Prozent dieses Betrags wird derzeit für Drogenprävention ausgegeben.

Leider ist uns in Deutschland keine vergleichbare Studie bekannt, die entsprechende Zahlen zum Cannabisverbot ermittelt hätte. Rückschlüsse aus den Zahlen der Heroinstudie sind aber beschränkt möglich. Zwar gibt es bei Cannabis keine Überdosis-Toten, keine HIV-Infektionen und praktisch keine Beschaffungskriminalität, aber angezeigt werden muss genauso in jedem Fall. Im Jahre 2002 ging es in 55,4 Prozent aller Ermittlungsverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz ausschliesslich um Cannabis, eine Droge die weniger schädlich ist als Alkohol oder Nikotin. 631.416 Ermittlungsverfahren allein in den letzten fünf Jahren, von denen viele zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen führten, verursachten beträchtliche Kosten für die Steuerzahler.

Zwei britische Studien nennen Zahlen, die eine grobe Abschätzung ermöglichen. Im März 2002 bezifferte eine Studie der South Bank University ("The policing of cannabis as a Class B drug", Joseph Rowntree Foundation) die durchschnittlichen polizeilichen Personalkosten pro Cannabisfall auf 500 £ (ca. 800 €). Das ergäbe bei ca. 130 000 Fällen in Deutschland eine Summe von ca. 110 Millionen € pro Jahr allein für Dienststunden der Polizei. Dazu kommen Kosten für Staatsanwälte, Richter und Haftkosten. Eine Studie für das britische Unterhaus schätzte im August 2000, dass die Repression bei Cannabis die 1,35 Milliarden Euro pro Jahr kostet. Deutschland hat ein Drittel mehr Einwohner und um die Hälfte mehr Ermittlungsverfahren wegen Cannabis als Grossbritannien.

Beim Besitz einer "nicht geringen Menge" Cannabis oder Heroin gilt nach dem Betäubungsmittelgesetz gleichermassen eine Mindeststrafe von 12 Monaten Haft, bei Einfuhr gar 2 Jahre Haft. Im Jahr 2000 gab es fast viermal soviele polizeilich erfasste Fälle der "Einfuhr nicht geringer Mengen" von Cannabis als von Heroin. Es gab über doppelt soviele Anzeigen wegen Handels mit Cannabis oder Schmuggels von Cannabis als wegen entsprechender Delikte bei Heroin.

Bei den "allgemeinen Verstössen" (d.h. in der Regel der unerlaubte Besitz oder Erwerb zum eigenen Konsum) lag die Zahl der ermittelten Fälle bei Cannabis dreimal so hoch als bei Heroin.

Die entsprechenden Zahlen sind im "Rauschgiftjahresbericht 2000" des Wiesbadener Bundeskriminalamts nachzulesen.

Richter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau in Brandenburg nennt konkrete Zahlen für die personelle Belastung, die aus dem Cannabisverbot erwächst:

Nach meiner Schätzung sind derzeit etwa 500 Staatsanwälte nur mit der Kriminalisierung von Cannabis beschäftigt. Hinzu kommen die Kosten für die Polizei, Justiz, Strafvollzug usw. Wenn dieses Geld der Präventionsarbeit zugute kommen würde, könnte viel mehr erreicht werden.

Was hat die Regierung für diese enormen Ausgaben vorzuweisen? Im Vergleich zu den Niederlanden herrscht im wesentlichen Gleichstand beim Cannabiskonsum: 1,5 Millionen Deutsche sind regelmässige Cannabiskonsumenten, im Vergleich zu 0,3 Millionen Niederländern, wobei Deutschland etwa die fünffache Bevölkerung der Niederlande hat.

Den Milliardenausgaben und den fehlenden Steuereinnahmen (in den NL kassiert der Fiskus in Coffeeshops Einkommenssteuer) steht kein Erfolg bei der Konsumreduzierung gegenüber: Ausser Spesen nichts gewesen.

Wie lange werden sich die deutschen Steuerzahler das noch gefallen lassen? Gerade in diesen Zeiten der Kürzungen bei öffentlichen Haushalten wäre eine Cannabisbesteuerung und Legalisierung vernünftiger als eine kostspielige und undurchsetzbare Prohibition (Verbot).


Vollzugskosten: Laut eines Berichts des hessischen Justizministeriums ("Justizvollzug in Zahlen 2003") summierten sich dort im Jahre 2002 die Strafvollzugskosten pro Hafttag auf 104 Euro pro Häftling.


Links:

Berichte und Schätzungen zur Cannabisbesteuerung

Library of Commons: Library Research Paper 00/74 (Grossbritannien, 2000)

Verbreitung von Cannabis in Deutschland und den Niederlanden

Amendt: Prohibition kostet 10-13 Milliarden pro Jahr
Kostenvergleich des IFT unter Berufung auf Studie von Prof. Hartwig / Pies (1995)

Richter: "500 Staatsanwälte nur mit Cannabis beschäftigt" [CLN#58, 19.04.2002]

Zahlen und Fakten zum Thema "Sucht"
zusammengestellt von der Hessischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren

Rauschgiftjahresbericht 2000 (Adobe PDF)
Die aktuellen Statistiken vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden

Schweiz:
Kosten der Drogenprohibition (CH)
DroLeg und Prohibitionskosten (CH)