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CannabisLegalNews (Nummer 111, 23.05.2003)

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INHALT

1. 139.082 Cannabisanzeigen im Jahr 2002
2. Deutschland stimmt WHO-Tabakkonvention zu
3. Kanada: Cannabisbesitz in Ontario straffrei
4. Belgien: Reformregierung bleibt, 3 Gramm toleriert
5. Geständnis führt zu «Idiotentest»
6. Jahrestreffen der Grünen Hilfe
7. Großbritannien: Cannabismedizin von Bayer
8. USA: Urteilsverkündung gegen Ed Rosenthal am 4. Juni
9. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik


1. 139.082 Cannabisanzeigen im Jahr 2002

Erneut ist die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund des Cannabisverbots zum Vorjahr angestiegen. Die Rekordzahl von 139.082 Verfahren, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2002 (PKS) zu finden ist, entspricht einem Plus von 5,5% (2001: 131.836). In rund drei Viertel der Verfahren wird gegen einfache Konsumenten ermittelt. 100.779 Fälle oder mehr als 72% entfielen auf "allgemeine Delikte", d.h. Konsumentendelikte wie unerlaubter Besitz oder Erwerb (2001: 93.449, +7,8%) ohne Handel. Daneben wurden 34.354 Fälle von Handel oder Schmuggel (2001: 34.412, -0,2%) und 3.949 Fälle von Einfuhr nicht geringer Mengen (2001: 3.975, -0,7%) gezählt. Während also die Zahlen bei Handel und bei Einfuhr nicht geringer Mengen im Wesentlichen konstant blieben, bekamen wesentlich mehr Konsumenten mit der Staatsanwaltschaft zu tun.

2002 ist damit das 10. Jahr in Folge (seit 1993) in dem die Deliktzahlen bei Cannabis die des jeweiligen Vorjahres übertreffen. Unter dem Strich hat sich seit 1992 die Zahl der Verfahren fast verdreifacht (+188%). 55,4% aller Ermittlungsverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) betreffen ausschliesslich Cannabis, 44,6% alle anderen im BtMG aufgeführten Drogen zusammengenommen. Fünf Jahre vorher war das Verhätnis noch fast genau umgekehrt (44,5% Cannabis, 55,5% andere Drogen). Das heisst, trotz der Cannabisentscheidung von 1993 verwendet die Polizei einen immer grösseren Anteil ihrer Mittel auf die Bekämpfung ausgerechnet der neben Koffein am wenigsten gesundheitsschädlichen unter allen verbreiteten legalen und illegalen Drogen. Gesamtbilanz bei Cannabis seit der Cannabisentscheidung von 1993: Rund eine Million Ermittlungsverfahren, davon 631.416 allein in den letzten fünf Jahren.

Vor wenigen Wochen hatte Gerlinde Kaupa, die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion noch von einem Rückgang bei Cannabisbeschlagnahmungen gesprochen und das als Rückgang des Konsums aufgrund einer repressiven Politik interpretiert (wir berichteten, CLN#108 , 02.05.2003):

Positiv ist auch der gesunkene Cannabiskonsum bzw. die im vergangenen Jahr deutlich gesunkene Menge an polizeilich sichergestellten Mengen an Cannabisharz, sprich Haschich. [sic!] 16% weniger Cannabisfälle und 17% weniger Sicherstellungsmenge registrierte das Bundeskriminalamt.

Dies zeigt, dass die restriktiven Positionen von CDU/CSU hinsichtlich der Cannabislegalisierung richtig sind. Weniger legales Angebot, weniger Konsum.

Der Blick in die PKS zeigt, wie wählerisch Frau Kaupa bei der Auswahl ihrer Zahlen war. Sie erwähnt zwar den Rückgang der beschlagnahmten Harzmenge um ein Sechstel, verschweigt aber die gleichzeitige Verdreifachung bei Cannabiskraut, die das mehr als ausglich: Die Gesamtmenge an Cannabis stieg von 8,9 auf 11,1 Tonnen (was wahrscheinlich nur etwa 5% der jährlich konsumierten Menge ist). Von einem Rückgang der Fallzahlen bei Cannabis kann keine Rede sein, insbesondere bei den Verfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten.

Im Jahre 1982 verschärfte die SPD/FDP-Koalition in Bonn das damals geltende BtMG von 1971. Im folgenden Jahr wurde Helmut Kohl Bundeskanzler. Im Jahre 1984 zählte das Bundeskriminalamt 25.550 Ermittlungsverfahren wegen allgemeiner Cannabisdelikte (ohne Handel). Das schärfere Gesetz von 1982 hat nicht verhindert, dass sich ihre Zahl inzwischen vervierfacht hat.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 (HTML)
http://www.bka.de/pks/pks2002/index.html

Polizeiliche Kriminalstatistik 2002 (PDF)
http://www.bmi.bund.de/Anlage24353/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2002.pdf

PKS 2002 als Zip-Datei (Word97, 2 MB)
http://www.bka.de/pks/pks2002/bka_docs_2002.zip

PKS 2002 Tabellen als Zip-Datei (Excel, 611 KB)
http://www.bka.de/pks/pks2002/bka_tabs_2002.zip

Kaupa (CSU) lobt Rückgang bei Cannabisverfolgung [CLN#108, 02.05.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln108.htm#2

Zahlen zum Cannabisverbot
http://www.cannabislegal.de/argumente/zahlen.htm


2. Deutschland stimmt WHO-Tabakkonvention zu

Marion Caspers-Merk, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat am Mittwoch (21.05.) in Genf im Auftrag der Bundesregierung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO zugestimmt. Die Konvention tritt in Kraft, wenn sie von 40 Unterzeichnerstaaten ratifiziert wird, wofür in Deutschland der Bundestag zuständig ist.

Die Konvention sieht u.a. ein vollständiges Verbot der Tabakwerbung vor. Dagegen vermerkte Deutschland als einziges EU-Mitglied in einer eigenen Protokollnotiz einen Vorbehalt, das heißt, Deutschland fühlt sich an den entsprechenden Passus nicht gebunden. Die Bundesregierung nennt "verfassungsrechtliche Gründe" für diesen Schritt, eine Begründung, die nicht im Einklang mit Regelungen bei anderen legalen und illegalen Drogen steht.

Man kann durchaus argumentieren, dass ein Werbeverbot eine Einschränkung der Redefreiheit darstellt. Ein Tabakwerbeverbot wäre jedoch nicht das erste Beispiel, dass eine bestimmte wirtschaftliche Betätigung mit besonderen Einschränkungen bei Werbung verbunden ist. Bei Arzneimitteln hat der Bundestag ein eigenes Heilmittelwerbegesetz (HWG) erlassen, das regelt, wofür und wie geworben werden darf - für verschreibungspflichtige Arzneimittel etwa darf nur bei Ärzten und Apothekern geworben werden.

Der Gesetzgeber hat auch den Aufruf zum nichtmedizinischen Konsum von im Betäubungsmittelgesetz aufgeführten Substanzen strafbar gemacht, obwohl der Konsum eines Cannabisjoints- oder Kekses genausowenig strafbar ist wie der Konsum einer Tabakzigarette. Strafbar ist bei Cannabis nur der Besitz, Erwerb, usw. wobei hier bei geringer Schuld von Strafe abgesehen werden kann. Gerade weil der Konsum grundsätzlich straffrei ist, hat der Gesetzgeber den Aufruf dazu eigens unter Strafe gestellt, weil der allgemeine Tatbestand der «öffentlichen Aufforderung zu Straftaten» (&sect 111 StGB) nicht erfüllt war. Wo bleiben hier die verfassungsrechtlichen Bedenken der Bundesregierung? Sie muß sich vorwerfen lassen, mit zweierlei Maß zu messen.

Sogar die drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU hat sich positiv über ein Tabakwerbeverbot geäussert.

Caspers-Merk: "Meilenstein der weltweiten Tabakkontrollpolitik" [BMGS, 21.05.2003]
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/d03/3034_3228.cfm

Harte Zeiten für Raucher [Neues Deutschland, 23.05.2003]
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=35839&IDC=3

Tabak-Abkommen mit Hindernissen [CLN#100, 07.03.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln100.htm#5

Kaupa (CSU) für Tabakwerbeverbot [CLN#110, 16.05.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln110.htm#2

Werbung für Drogen
http://www.cannabislegal.de/politik/werbung.htm


3. Kanada: Cannabisbesitz in Ontario straffrei

Ein Berufungsgericht in der Provinz Ontario hat eine Entscheidung eines Provinzgerichts vom Januar bestätigt, dass es derzeit in Kanada kein gültiges Gesetz gegen Cannabisbesitz gibt. Die Entscheidung ist für alle unteren Gerichte in der Provinz bindend, die etwa soviele Einwohner hat wie Baden-Württemberg. Ein Drittel aller Kanadier lebt dort. In zwei anderen Provinzen wurden bereits Verfahren aufgrund der Entscheidung im Januar ausgesetzt.

Der oberste Gerichtshof von Ontario hatte in einer Entscheidung vom Juli 2000 das Cannabisverbot für verfassungswidrig erklärt, weil es Patienten die medizinische Verwendung von Cannabis verweigert. Der Gerichtshof hatte der Regierung bis zum Inkrafttreten der Entscheidung eine Frist von 12 Monaten zur Änderung des Gesetzes gesetzt, die Ende Juli 2001 ablief. Die Regierung erließ zwar eine Reihe von Bestimmungen, so dass Patienten Sondergenehmigungen zum legalen Besitz beantragen konnten, ohne jedoch wie vom Gerichtshof verlangt das Gesetz selbst zu ändern oder auch nur den Patienten mit Sondergenehmigung einen legalen Zugang zu Cannabis zu verschaffen.

No Laws Ban Possession Of Marijuana, Court Rules [Globe and Mail (CA), 17.05.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n721/a08.html

Das Urteil der Ontario Superior Court im Wortlaut
http://www.cannabislink.ca/legal/rogin.htm

Kanada: Gericht erklärt Cannabisverbot für ungültig [CLN#92, 10.01.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln092.htm#6

Cannabis in Kanada
http://www.cannabislegal.de/international/ca.htm


4. Belgien: Reformregierung bleibt, 3 Gramm toleriert

Der belgische Liberale Guy Verhofstadt, unter dessen Regierung das Parlament im März den Besitz einer geringen Menge Cannabis für Erwachsene straffrei gestellt hat, kann wahrscheinlich für vier weitere Jahre im Amt bleiben. Bei der der Parlamentswahl am Sonntag errangen zwei der drei Parteien der bisherigen «Ampelkoalition», die Sozialdemokraten und die Liberalen Zugewinne, während der kleinere Koalitionspartner, die Grünen, erheblich an Stimmen verlor und aus der Koalition ausscheidet.

Der belgische Justizminister Marc Verwilghen kündigte unterdessen ohne vorherige Rücksprache mit den Generalstaatsanwälten an, dass die Grenzmenge Cannabis, ab der eine polizeiliche Anzeige erfolgt, 3 Gramm betragen soll. Laut Gesetz vom März können bis zu 5 Gramm toleriert werden. Bei den Staatsanwälten habe es keine Einigung darüber gegeben, wieviel tatsächlich geduldet werden soll, so der Minister. Offenbar will Verwilghen mit der 3 Gramm-Grenze Kritik aus dem rechten Flügel der Liberalen Rechnung tragen, der immer noch Vorbehalte gegen die Cannabisreform hat.

Anders als bei der bundesdeutschen Regelung bei geringen Mengen, wo in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden muss und nur der Staatsanwalt oder der Richter mit Zustimmung des Staatsanwalts das Verfahren einstellen kann, schreitet die belgische Polizei bei geringen Mengen grundsätzlich nicht mehr ein, es sei denn, die Konsumenten sind noch minderjährig oder es liegt eine Belästigung oder Gefährdung Dritter vor.

Verwilghen verschärft Drogengesetz [Het Nieuwsblad (BE), 16.05.2003]
http://www.legalizewiesbaden.de/press/ni20030516.htm

Liberale und Sozialisten können in Belgien ohne Grüne regieren [Märkische Oderzeitung, 19.05.2003]
http://www.moz.de/showDPA.php?OPENNAV=dpa&SUBNAV=pl&SUBID=pl&ID=423190

Belgien: Parlament beschließt Cannabisreform [CLN#104, 04.04.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln104.htm#2

Cannabis in Belgien
http://www.cannabislegal.de/international/be.htm


5. Geständnis führt zu «Idiotentest»

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Führerscheininhaber allein für das Geständnis, seit zwei Jahren einmal im Monat Cannabis zu konsumieren, zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, umgangssprachlich als «Idiotentest» bekannt) verpflichtet werden kann (Aktenzeichen: 12 ME 700/02). Diese führt in aller Regel zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Gibt ein 18-jähriger Autofahrer in einem polizeilichen Protokoll zu, dass er seit seinem 16. Lebensjahr regelmäßig (einmal im Monat) Cannabis konsumiert, so muss er einen medizinisch-psychologischen Eignungstest ("Idiotentest") über sich ergehen lassen. Grund: Man kann davon ausgehen, dass seine fahrtechnische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
(Berliner Zeitung, 26.04.2003)

Das Urteil verdeutlicht die möglichen Folgen für Cannabiskonsumenten, wenn sie Aussagen zu ihrem Konsumverhalten machen, insbesondere bei einem Gespräch mit der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Cannabisbesitz. Viele Konsumenten wissen nicht, dass man zu keiner Aussage verpflichtet ist wenn man einer Straftat verdächtigt wird. Manche hoffen auf mildere Behandlung, wenn sie der Polizei die Arbeit erleichtern. Dabei kann jedoch nur die Staatsanwaltschaft über eine Verfahrenseinstellung beim Besitz geringer Mengen entscheiden, während in vielen Bundesländern die Polizei schon vorher routinemäßig die Führerscheinstelle verständigt. Deren Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung läuft dann unabhängig davon weiter, ob das Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder nicht.

Die derzeit gültige Fahrerlaubnisverordnung verneint bei «regelmäßigem» Konsum von Cannabis, der nicht näher definiert ist, die generelle Fahreignung. Warum, muß man fragen, wird einem Cannabiskonsumenten für einen Joint pro Monat der Führerschein genommen, während Biertrinker ihren Schein bei einer Flasche täglich behalten dürfen, solange sie sich nicht betrunken ans Steuer setzen?

Regelmäßigen Konsumenten wird vom Gesetzgeber die Möglichkeit eines sogenannten «Flashbacks» oder Echorausches unterstellt, der zu spontaner Fahrunfähgkeit führen soll. Experten bezweifeln jedoch, dass dieses Phänomen eine cannabisspezifische Erscheinung ist, wenn es denn überhaupt existiert - der wissenschaftliche Nachweis dafür steht nach wie vor aus. In Deutschland wurde der Echorausch in den 80er Jahren von Dr. Karl-Ludwig Täschner als Gefahr des Cannabiskonsums propagiert. Interessanterweise spielt das Phänomen, von dem in den 60er Jahren vor allem im Zusammenhang mit LSD die Rede war, in anderen Ländern in der Cannabisdebatte keine nennenswerte Rolle.

Verursacht Cannabiskonsum einen "Flashback" (Echorausch)?
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/flashback.htm

Cannabis und Führerschein
http://www.cannabislegal.de/recht/fs.htm


6. Jahrestreffen der Grünen Hilfe

Seit vielen Jahren setzt sich die Grüne Hilfe (GH) für Personen ein, die wegen des Cannabisverbots Probleme mit der Justiz oder den Führerscheinbehörden bekommen. Bei ihrem Jahrestreffen am vergangenen Wochenende wählte der Verband einen neuen Vorstand. Thomas Schneider wurde neuer 1. Vorsitzender, Benny Bänsch von der GH Leipzig 2. Vorsitzender und Martin Rediker wurde Schatzmeister. Jo Biermanski (Alsfeld), der bisherige 1. Vorsitzende ist künftig als Pressesprecher und Öffentlichkeitsreferent für die GH tätig sein. Diese und andere Informationen finden Sie im aktuellen Newsletter der GH, den wir als Adobe-PDF-Datei online gestellt haben. Wenn Sie die Arbeit der GH unterstützen wollen, finden Sie dort auch die Adressen der Regionalstellen und das Spendenkonto der GH steht auf unserer Seite von Spendenkonten.

GRÜNE HILFE-NACHRICHTEN MAI 2003-05 [Adobe PDF, 15 KB]
http://www.cannabislegal.de/dateien/gh-bundestreffen.pdf

Spendenkonten:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/spende.htm


7. Großbritannien: Cannabismedizin von Bayer

Das deutsche Pharma-Unternehmen Bayer hat mit der britischen Arzneimittelfirma GW Pharmaceuticals einen Vertrag zum Vertrieb von dessen Cannabisarzneimitteln abgeschlossen. Ein Cannabisspray, dessen Zulassung der britische Partner im März bei der Arzneimittelkontrollbehörde beantragt hat, wird aus Cannabispflanzen hergestellt, die die Firma mit staatlicher Lizenz in Treibhäusern in Südengland anbaut. Der Exklusivvertrag gilt vorerst nur für Großbritannien, kann jedoch auf andere Länder erweitert werden. Eine Zulassung der Produkte von GW Pharmaceuticals ist u.a. für den kanadischen und irischen Markt im Gespräch.

Bayer vertreibt Cannabis-Spray [Financial Times Deutschland, 22.05.2003]
http://www.ftd.de/ub/in/1053090420187.html?nv=cpm

Großbritannien: Zulassung für Cannabisarznei beantragt [CLN#106, 18.04.2003]
http://www.cannabislegal.de/cln/cln106.htm#10

Auch im australischen Bundesstaat New South Wales soll Cannabis als Medizin verwendet werden. Ein entsprechendes Gesetz wird von der Regierung des Bundesstaats vorbereitet. Über einen Zeitraum von vier Jahren sollen Patienten mit schweren Krankheiten im Rahmen einer Studie Zugang zu Cannabis erhalten.

Marihuana als Schmerzmittel - Test in Australien [n-tv, 21.05.2003]
http://www.n-tv.de/3161876.html

Medical Trial Of Cannabis Use To Begin In NSW [Australian Broadcasting Corporation (AU), 20.05.2003]
http://www.mapinc.org/drugnews/v03/n738/a10.html

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


8. USA: Urteilsverkündung gegen Ed Rosenthal am 4. Juni

Im Verfahren gegen den Cannabisautor Ed Rosenthal wurde eine Aufhebung des Urteils wegen eines Fehlers einer Geschworenen abgelehnt. Rosenthal wurde wegen Anbaus von Cannabis schuldig gesprochen, nachdem er den Geschworenen nicht erklären durfte, dass er im Auftrag der Stadt Oakland handelte und Anbau für medizinische Zwecke nach einem kalifornischen Gesetz von 1996 (Proposition 215) legal war.

Eine Geschworene, die vermutet hatte, dass ihr vom Richter die ganze Wahrheit vorenthalten wurde, hatte sich bei einem Anwalt zur Rechtslage erkundigt und eine falsche Auskunft erhalten. Eine Rechtsauskunft an Geschworene in einem Strafprozess ausserhalb des Gerichtssaals ist nach amerikanischem Recht unzulässig.

Nachdem das erste Verfahren gegen Rosenthal nicht für ungültig erklärt wurde, können bei einem eventuellen Berufungsprozess nur die selben Beweismittel verwendet werden wie im ersten Verfahren. Am 4. Juni wird das Strafmaß aus dem Prozess vom Februar verkündet. Nach US-Bundesrecht kann der Richter gegen Ed Rosenthal keine mildere Strafe als fünf Jahren Haft dafür verhängen, dass er krebs- und AIDS-kranken Patienten geholfen hat.

Judge Breyer denied Ed's motion for mistrial on the basis of jury members seeking outside (incorrect) legal counsel regarding their rights as jurors. He will still be appealing on other grounds, but in an appeal only the same evidence will be allowed so a mistrial was really the preferred solution. This means that Ed' sentencing hearing will still happen on June 4, at the ironic time of 2:15. In San Francisco, we will be gathering to demonstrate against this miscarriage of justice starting at 1:15 on the Turk St side of the SF Federal Building (Larkin & Turk)
(Dale Gieringer, CA NORML, 16.05.2003)

Green Aid - Prozesshile für Ed Rosenthal
http://www.green-aid.com/

Ed Rosenthal und medizinisches Cannabis in den USA
http://www.cannabislegal.de/international/us-ed.htm

Cannabis als Medizin
http://www.cannabislegal.de/cannabisinfo/medizin.htm


9. Termine zu Cannabis und Drogenpolitik:

31.05.2003 Weltweit: Nichtrauchertag
12.06.2003 Weltweit: Protestaktionenen gegen Repression in Thailand
26.06.2003 Weltweit: Anti-Drogen-Tag der UN
23.08.2003 Berlin: Hanfparade
12.09.2003-14.09.2003 Castrop-Rauxel: 8. internationale CannaBusiness

Unsere Ankündigungen sowie Links finden Sie bei unseren Terminen:
http://www.cannabislegal.de/aktionen/kalender.htm

Wissen Sie von Veranstaltungen? Schreiben Sie uns!
http://www.cannabislegal.de/kontakt.htm


Mit freundlichen Grüßen

Joe Wein

http://www.cannabislegal.de


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