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30.06.2003 Studie: Keine ernsthafte langfristige Beeinträchtigung durch Cannabis
[30.06.2003] Wissenschaftler des Zentrums für Mediznische Cannabisforschung der Universität von Kalifornien in San Diego (UCSD) werteten bestehende Studien aus, die insgesamt 704 Cannabiskonsumenten und 484 Nichtkonsumenten vergleichen hatten. Untersucht wurde die Funktionsfähigkeit im nüchternen Zustand und nicht unter dem direkten Einfluss von Cannabis. Die Konsumhäufigkeit reichte von mehrmals pro Monat bis mehrmals pro Woche. Es wurden keinerlei Auswirkungen auf Reaktionszeiten, Aufmerksamkeit, Sprachfähigkeiten und motorische Fähigkeiten beobachtet. Lediglich bei Gedächtnistests und bei Lerntests wurden Unterschiede festgestellt, die allerdings so gering waren, dass sie nach Ansicht der Wissenschaftler nicht zu ernsthaften Beeinträchtigungen im Alltag führen würden. Dr. Igor Grant, der Leiter de Studie, zeigte sich selbst überascht von den Ergebnissen: "Man würde erwarten, dass eine Gruppe von starken Marihuana-Konsumenten mehr Schwierigkeiten haben würde."
Study: Pot doesn't hurt thinking skills
[San Diego Tribune, 27.06.2003]
Non-acute (resudual) neurocognitive effects of cannabis use: A meta-analytic study
[JoumaI of the International Neuropsychological Society (2003), 9, 679-689] 27.06.2003 Großbritannien: Liberalisierung nicht vor 2004
[27.06.2003] Der Reformplan sieht vor, dass die Polizei bei Cannabisbesitz nur noch dann Verhaftungen vornehmen kann, wenn erschwerende Faktoren hinzukommen, wie Besitz in der Nähe einer Schule. Die derzeitigen Strafen für Handel werden beibehalten. In der großen Mehrheit der jährlich 80.000 Fälle von erlaubtem Cannabisbesitz in Großbritannien soll nur noch das Cannabis beschlagnahmt und der Besitzer verwarnt werden. Eine vor einem Monat vorgestellte Website der Regierung zur Drogenaufklärung stellt fest, dass gelegentliche Konsumenten kaum von Cannabis abhängig werden. Dieses Risiko bestehe eher noch beim Tabak, der mit in die Joints gerollt wird. Der Rauch von Cannabis enthalte jedoch mehr Schadstoffe als Tabakrauch.
Downgrading of cannabis put off till next year
[Guardian (UK), 23.06.2003] 27.06.2003 UN-Bericht: 163 Millionen Cannabiskonsumenten
[27.06.2003]
Word Drug Trends: UN Sees Major Changes
[UNODC Pressemitteilung, 25.06.2003] Meldungen vom Vorjahr zum Vergleich:
UN und internationale Drogenpolitik 26.06.2003 Großbritannien: Petition für Cannabis-Patientin
[26.06.2003] Zu den Erstunterzeichnern der Petition gehört direkt nach dem LCA-Vorstand die MS-Patientin Lezley Gibson, die im Jahre 2000 wegen Cannabisbesitz freigesprochen wurde, weil sie Cannabis medizinisch verwendet. Auch der amerikanische Neurologe Dr. Ethan Russo und der italientische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Marco Cappato haben ihre Unterstützung erklärt.
Biz Ivol Petition
26.06.2003 Bundesregierung verabschiedet Drogenplan
[26.06.2003] Die Bundesregierung hatte im Jahre 1999 eine Expertenkommission einberufen, die Vorschläge für eine neue Strategie ausarbeiten sollte. Der Bericht dieser Drogen- und Suchtkommission erschien vor einem Jahr und stellte die Prävention in den Mittelpunkt. Der "häufig unterstellte verhaltenssteuernde Effekt von (Straf-)Gesetzen" sei "kritisch zu hinterfragen". Eine Sichtweise, die bei illegalen Drogen – anders als bei legalen Drogen – die Möglichkeit des kontrollierten und unschädlichen Gebrauchs ignoriert, entspreche nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen und sei auch nicht glaubwürdig. Eine an juristischen Kategorien orientierte Sicht der Drogenproblematik lasse Alkohol, Tabak und Medikamente weniger schädlich und leichter beherrschbar erscheinen als andere Drogen. Das waren weise Worte, doch auf einen Kommentar der Bundesregierung dazu warteten wir vergeblich. Die Abkehr von der einseitigen Fixierung auf illegale Substanzen beim Thema Drogen und Sucht durch die Bundesregierung ist zu begrüssen. Für wirksame Prävention ist jedoch mehr nötig. Wenn die Bundesregierung den Empfehlungen ihrer eigenen Kommission folgen würde, müßte sie in der Drogenpolitik schrittweise das Mittel des Strafrechts bei jenen Drogen zurückschrauben wo sie darauf setzt und es durch andere, angemessenere Mittel ersetzen, wie bei anderen, legalen Drogen. Georg Wurth, der Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbands sagte dazu in einer Pressererklärung zum Modellprojekt "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" (FreD): "Grundsätzlich begrüßen wir die neue Prioritätensetzung der Drogenbeauftragten. Der Focus liegt nicht mehr auf der Strafverfolgung, sondern auf Gesprächen mit jungen Drogenkonsumenten. Von Frühintervention kann aber immer noch kaum die Rede sein; die jungen Leute wurden durchschnittlich drei Jahre nach ihrem ersten Drogenkonsum erreicht. Auch den teilweise ausgeübten Zwang zur Teilnahme an den Kursen halten wir für problematisch. Stattdessen wäre eine flächendeckende Diskussion über den bewussten Umgang mit legalen und illegalen Drogen im Schulunterricht sinnvoll. Ein offener und ehrlicher Austausch über Drogenerfahrungen ist aber erst dann möglich, wenn die Jugendlichen keine Angst vor Strafverfolgung haben müssen.
"Aktionsplan Drogen und Sucht" heute im Kabinett verabschiedet
[BMG, 25.06.2003]
Drogen- und Suchtkommission: "Prävention vor Repression" [CLN#65, 07.06.2002] 26.06.2003 Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht
[26.06.2003] Nachdem zuerst die Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung mit der Begründung abgelehnt hatte, 3,6g Cannabis liege "weit oberhalb der Grenze", bei der in Brandenburg noch von einer geringen Menge im Sinne des §31a BtMG ausgegangen werde, bereitete Richter Andreas Müller den Gang vor's Bundesverfassungsgericht vor. Das versuchte die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu verhindern, indem sie ihre Richtlinie zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen vom 17.09.1993 nach achteinhalb Jahren nachträglich dahingehend konkretisierte, dass unter 3 Konsumeinheiten bis zu 6g Cannabis zu verstehen seien. Richter Müller kritisierte diese Vorgehensweise und verwies auf Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Bei der derzeitigen Verfahrensweise bestimme nicht mehr der Gesetzgeber die Grenzen der Strafbarkeit sondern die Generalstaatsanwalten oder die Justizminister der Länder. Es ist nicht erkennbar, welche sachlich nachvollziehbaren Erwägungen den Generalstaatsanwalt dazu bewogen haben könnten, den Grenzwert nunmehr verbindlich heraufzusetzen. Gleichzeitig zeigt diese Vorgehensweise aber exemplarisch wie weit die derzeitige Praxis gegen den Grundsatz verstößt, dass der Gesetzgeber und nicht die Exekutive die Grenzen der Strafbarkeit zu bestimmen hat. Denn die Frage, bis zu welcher Menge Cannabis von einer geringen Mengen [sic] ausgegangen werden soll, entscheidet darüber, ob ein Angeklagter sich einer Strafe auszusetzen hat oder ob das Verfahren eingestellt wird. Damit stellt die Einstufung einer Cannabismenge als "gering" die entscheidende Voraussetzung der Strafbarkeit dar. Diese wird aber derzeit nicht durch den Gesetzgeber nach den dafür vorgesehenen Formen und Verfahren bestimmt.Nachdem der Angeklagte und seine Verteidigerin eine Verfahrenseinstellung ablehnten und auf einem Freispruch bestanden, weil sie das Cannabisverbot für nicht grundgesetzkonform halten, konnte die Generalstaatsanwaltschaft mit ihrem taktischen Manöver die Normenkontrollklage doch nicht verhindern: Der Schriftsatz der Staatsanwaltschaft vom 15.03.2002 wurde der Verteidigerin zur Stellungnahme übersandt. Diese erklärte mit Schriftsatz vom 28.03.2002, dass sie im Einvernehmen mit dem Angeklagten eine Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gemäss § 31 a BtmG nicht erteile. Zur Begründung führte sie an, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme der Angeklagte letztlich freizusprechen sei. Es verbliebe insoweit bei der Ansicht, dass die anzuwendenden Vorschriften verfassungswidrig seien. Das Hanf Journal führte in seiner aktuellen Ausgabe ein Interview mit Richter Andreas Müller. Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband zur Normenkontrollklage: Schon letztes Jahr hat Amtsrichter Müller aus Bernau eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die davon ausgeht, dass das Cannabisverbot komplett verfassungswidrig ist.
“Kiffer blockieren die Gerichte”
[Hanf Journal, 02.06.2003]
Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden [CLN#54, 21.03.2002]
Hanf Journal - Homepage 25.06.2003 Kokainspuren auf Geldscheinen
[25.06.2003] Laut einer Untersuchung für das Bundesgesundheitsministerium im Jahre 2001 haben 2,4% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren in Westdeutschland schon einmal Kokain probiert (Ecstasy: 1,5%, Amphetamine: 2,4%, Cannabis: 21,4%), bzw. waren bereit, das zuzugeben. Im Osten waren es 1,6%. Konsum innerhalb der letzten 12 Monaten gaben 0,9% im Westen und 0,7% im Osten zu. Das entspricht ingesamt 400.000 aktuellen Kokainkonsumenten, im Vergleich zu 300.000 Ecstasykonsumenten, 2,9 Millionen Cannabiskonsumenten, 17 Millionen Tabakrauchern und 46 Millionen Alkoholkonsumenten (jeweils Erwachsene von 18 bis 59, die angaben, die jeweilige Substanz in den letzten 12 Monaten konsumiert zu haben). Rückschlüsse auf die Verbreitung des Kokainkonsums lassen sich aus den Geldscheinen kaum treffen: Die Kokainspuren kontaminieren nämlich Geldautomaten der Banken, über die sie sich nach und nach auf andere Scheine übertragen. So wurden auch hohe Verbreitungsraten von Kokain auf britischen Pfundnoten erklärt, die vor wenigen Jahren in London festgestellt wurden. Auch beim Kontakt von Schein zu Schein in Registrierkassen und Brieftaschen reibt sich Kokain ab, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Mehrzahl der Scheine kontaminiert ist. In den USA wurden Kokainanhaftungen an Bargeld von der Polizei jahrelang als Anfangsverdacht für eine Straftat behandelt. Wenn Hunde bei Bargeld Kokaingeruch andeuteten oder ein Test Kokainspuren feststellte, konnte die Polizei Bargeld beschlagnahmen und der Eigentümer musste einen Zivilprozess anstrengen um seine Unschuld nachzuweisen. Diese Praxis wurde im Jahre 1994 gestoppt, nachdem ein Gutachter vor Gericht bezeugte, das 75% aller Banknoten in Los Angeles Drogenspuren tragen. Andere Studien fanden Raten bis zu 97%. Besonders absurd an der amerikanischen Beschlagnahmungspraxis war die Tatsache, dass die Polizei das kokainbehaftete Geld üblicherweise nicht in der Asservatenkammer lagerte, sondern ganz normal auf ein Konto einzahlte und damit wieder über die Geldautomaten der Bank in Umlauf brachte – bis zur nächsten Beschlagnahmung.
Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland 23.06.2003 Tschechien: Kein Gefängnis für Cannabisbesitz
[23.06.2003] An der Praxis würde das Gesetz wenig ändern, da auch nach der im Jahre 1999 gegen den Widerstand des damaligen Präsidenten Vaclav Havel erfolgten Verschärfung des Gesetzes Konsumenten für den Besitz kaum mit Gefängnis rechnen mussten. Weniger liberal ist Tschechien beim Anbau für den Eigenkonsum. Hier wird die "geringe Menge" in der Regel überschritten, weshalb nach wie vor Haft droht.
Marijuana Proposal Sparks Debate
[Prague Post (CZ), 19.06.2003] 23.06.2003 Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung?
[23.06.2003] Die Großstadt Toronto, deren Tourismusindustrie wegen der SARS-Panik stark gelitten hatte, kann nun wahrscheinlich mit neuen Besuchern aus den USA rechnen. Die Veranstalter des alljährlichen "Weedstock" Open Air Festivals, das normalerweise in Madison im US-Bundesstaat Wisconsin stattfindet, haben beschlossen, die Veranstaltung dieses Jahr nördlich der Grenze, in Sault Ste. Marie in Ontario zu halten. Der Polizeichef von Toronto, der größten Stadt des Landes, hat die Polizei angewiesen, beim Besitz geringer Mengen das Cannabis zu beschlagnahmen und die Personalien aufzunehmen, die Fälle jedoch einstweilen nicht mehr den Gerichten vorzulegen. Selbst das wäre jedoch unzureichend, weil eine Beschlagnahmung nur bei Verdacht auf eine strafbare Handlung zulässig ist. Beschlagnahmt die Polizei weiterhin Mengen von bis zu 30g, dann bricht sie selbst das Gesetz! Der Cannabisaktivist Marc Emery aus Vancouver hat am 19. Juni in Toronto ein öffentliches "Smoke In" vor laufenden Kameras veranstaltet. Im Herbst wird das kanadische Bundesparlament über das Cannabisreformgesetz C-38 beraten, eine Änderung des bisherigen, nun ungültigen Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabiskraut oder bis zu einem Gramm Cannabisharz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld zu ahnden. Nach dem bisherigen Gesetz ist der Besitz von bis zu 30g eine Straftat für die bis zu 6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 1000 Dollar vorgesehen sind. Es gibt viele kritische Stimmen zum geplanten Gesetz C-38. Matt Elrod vom Kanadischen Media Awareness Project (CMAP) weist darauf hin, das die Reform aufgrund der Gerichtsentscheidungen keine Entkriminalisierung sondern eine Rekriminalisierung wäre, da es derzeit gar kein gültiges Gesetz gegen den Besitz von bis zu 30g Cannabis gibt. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf berücksichtigt nicht einmal die Entscheidung von 2001, nach der medizinischer Gebrauch von der Strafbarkeit des Besitzes auszunehmen ist. Der Entwurf wäre damit genauso verfassungswidrig wie das bisherige Gesetz. Die Regierung hat versprochen, diesen Teil des Gesetzes in einem Ausschuss nachzubessern, aber es spricht nicht gerade für die Regierung, dass sie dieses wichtige Detail ignorierte. Ein anderer Stolperstein für die Regierung ist die Tatsache, dass das Verwaltungsgesetz, mittels dessen künftig der Besitz geringer Mengen mit einem Bussgeld belegt werden soll, nicht in allen Provinzen des Landes in Kraft ist, so etwa in der westlichen Provinz British Columbia. Dort besteht also kein Mechanismus, die künftige Ordnungswidrigkeit zu bestrafen. Derzeit unternimmt die Polizei in vielen Gegenden beim Besitz geringer Mengen ausser der Beschlagnahmung weiter nichts, weil ihr klar ist, dass es sie zuviel Arbeitszeit kostet, wenn Beamte vor Gericht erscheinen müssen um auszusagen. Sollte jedoch der Besitz als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld eingestuft werden, dann entfiele mit der Gerichtsverhandlung auch die Hemmschwelle. Deshalb befürchten viele Aktivisten, das die sogenannte Entkriminalisierung möglicherweise die Zahl der Verfahren weiter steigern könnte, insbesondere wenn die Bussgeldbescheide als willkommene Einkommensquelle gesehen werden, wie Bussgeldbescheide wegen Falschparkens oder bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen. Wie immer es auch weitergeht, Kanda, die USA und andere Länder haben in den nächsten Monaten Gelegenheit, in Ontario zu beobachten, was sich ändert – ausser der Kriminalisierung – wenn Cannabisbesitz so legal ist wie Alkoholbesitz.
Kommentar von Matt Elrod 21.06.2003 Friedman bekommt Rückendeckung
[21.06.2003] Die Berliner Zeitung berichtete unterdessen, in der von Friedman abgegebenen Haarprobe seien "chemische Substanzen" gefunden worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft mochte das jedoch nicht bestätigen, da sie nach Protesten von Friedmans Anwalt eine Nachrichtensperre über den Fall seines Mandanten verhängt hat.
Ergebnis der Haarprobe belastet Friedman
[Berliner Zeitung, 20.06.2003] 20.06.2003 Großbritannien: Angeklagte MS-Patientin kündigt Selbstmord an
[20.06.2003] Seit Juni 2001 lief in Großbritannien eine Studie an 660 MS-Patienten, in der Cannabis mit einem Placebo verglichen wurde. Die Ergebnisse der Studie sollen im September veröffentlicht werden. Ein Ausschuss des Oberhauses hatte solche Studien im Jahre 1998 empfohlen. Ausserhalb solcher Studien ist die medizinische Verwendung von Cannabis seit 1971 strafbar. In Deutschland wurde am 15.05. ein MS-Patient wegen Cannabisbesitz freigesprochen (siehe CLN#112, 30.05.2003).
Cannabis Campaigner To Take Own Life
[Scotsman (UK), 13.06.2003] 18.06.2003 USA: Kampfpiloten unter Drogen
[18.06.2003] Als 1999 die USA von der Whiteman Air Force Base im Bundesstaat Missouri aus den B-2-Bomber im Kosovo-Krieg einsetzte, war die Besatzung jeweils volle 30 Stunden im Dauereinsatz. Im Jahre 2001 setzte eine B-2-Besatzung mit einem 44-stündigen Langstreckeneinsatz einen Rekord, als sie von Missouri über den Atlantik nach Afghanistan flogen, um nach erfolgter Bombardierung des zentralasiatischen Landes auf dem britischen Stützpunkt Diego Garcia im Indischen Ozean zu landen. Möglich sind solche Marathon-Einsätze nur durch die kleinen orangen Dexedrin-Pillen, die etwa alle vier Stunden geschluckt werden. Die Piloten nennen sie "go pills". Um nach dem Drogen-Einsatz wieder einschlafen zu können, schlucken sie entgegengesetzt wirkende "no-go pills", ähnlich den Partydrogenkonsumenten, die sich mit Ecstasy und Speed aufputschen und dann mit Cannabis wieder "herunterbringen". Militärärzte sind der Meinung, dass der Einsatz von Aufputschmitteln ein geringeres Risiko darstellt als Müdigkeit im Cockpit, einer der häufigsten Unfallursachen bei Militärpiloten. Andererseits sollen die Pillen die Risikobereitschaft steigern und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Grundsätzlich ist es nicht unbedenklich, die natürlichen Grenzen des Organismus zu auf chemischem Wege ignorieren. Es hat seinen Grund, warum man irgendwann müde wird. Die moderne Industriegesellschaft meint, sich darüber hinwegsetzten zu können, ohne den Preis zu bedenken, der früher oder später dafür zu bezahlen ist. Der Gebrauch und Missbrauch von Aufputschmitteln ist ein Symptom einer Gesellschaft, die vom Menschen die selbe Leistungsbereitschaft verlangt wie von 24 Stunden einsatzbereiten Maschinen. Über den Amphetamin-Einsatz der US-Streitkräfte berichtet am kommenden Mittwoch (25.06.2003) im ARD um 23:00 Uhr ein Film des Norddeutschen Rundfunks – ironischerweise zu einem Sendezeitpunkt, der bis vor kurzem noch für eine Sendung mit Michel Friedman vorgesehen war, gegen den wegen Verdachts auf unerlaubten Kokainbesitz ermittelt wird.
The U.S. Military Needs Its Speed
[wired.com, 10.02.2003] 17.06.2003 Schweiz: Reformdebatte im Parlament nicht vor Herbst
[17.06.2003]
Betäubungsmittelgesetz fällt aus dem Sessionsprogramm
[NZZ Online, 16.06.2003] 16.06.2003 USA: Haftstrafe um 25 Jahre verkürzt
[16.06.2003] Die ursprüngliche Strafe war kein Einzelfall. Im Bundesstaat Oklahoma verurteilten Gerichte zwei Personen zu Haftstrafen von 150 und 93 Jahren für Anbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch.
Teen Has Drug Sentence Cut From 26 Years To One Year
[Tuscaloosa News (US), 12.06.2003] 13.06.2003 Ermittlungsverfahren gegen Friedman
[13.06.2003] Friedman ist seit drei Jahren Vizepräsident des Zentralrats der Juden und seit 2001 Präsident des Europäisch-Jüdischen Kongresses (European Jewish Congress). Seine Eltern wurden von Oskar Schindler aus dem KZ Auschwitz gerettet. Seit 1983 ist Friedman CDU-Mitglied. Im Jahre 1994 wurde er auf Vorschlag der Jungen Union in den Bundesvorstand der Partei gewählt, wo er bis 1996 mitwirkte. Ins Visier der Fahnder geriet Friedman eher zufällig, nachdem sein Name bei einer Telefonabhörung im Zuge von Ermittlungen gegen eine osteuropäische Bande gefallen war. In Deutschland sind richterlich angeordnete Eingriffe in das Fernsprechgeheimnis, auf die Einwohnerzahl bezogen, etwa 50mal häufiger als in den USA. Im vergangenen Jahr genehmigten deutsche Richter in 21.874 Fällen Telefonüberwachungen. Davon waren Teilnehmer an etwa einer Million Anschlüssen betroffen. Die Anzahl der Überwachungen hat sich seit 1995 verfünffacht. In den USA, mit über 260 Millionen Einwohnern, wurde im vergangenen Jahr in 1358 Fällen eine Telefonüberwachung beantragt. Etwa 25.000 Telefonanschlüsse waren insgesamt betroffen. In 77% der US-Abhörungen ging es um illegale Drogen.
Drogenverdacht gegen Friedman
[Frankfurter Rundschau, 12.06.2003]
Maßloses Lauschen –
Telefonüberwachung am Rande der Legalität
[Frontal21/zdf.de, 06.05.2003] 12.06.2003 12. Juni - Protesttag gegen Massaker in Thailand
[12.06.2003] Allein in den ersten sieben Wochen der dreimonatigen Kampagne wurden fast 2000 Menschen ermordet. Die Polizeibehörden hatten mit Hilfe von ungenannten Denunzianten "schwarze Listen" von Verdächtigen zusammengetragen, von denen während der Kampagne viele von Unbekannten in Zivilkleidung erschossen wurden. Die Polizei beschlagnahmte fünf Millionen Amphetaminpillen - ein Vielfaches der Menge, die sich jeweils passenderweise in der Nähe der Todesopfer fand. Die Behörden zeigen kein großes Interesse, die Mörder ausfindig zu machen, obwohl sie behaupten, daß die Morde auf das Konto von Drogenbanden gingen. Menschenrechtsorganisationen beschuldigen die Polizei, in vielen Fällen blutige Selbstjustiz gegen Verdächtige verübt zu haben. Viele der Toten waren vor dem Todesschuss mit Handschellen gefesselt worden. Es ist anzunehmen, dass unter den Todesopfern auch Menschen sind, die überhaupt nichts mit illegalen Drogen zu tun hatten. Wenn der Griff zum Telefonhörer reicht, um einen persönlichen Feind aus dem Weg zu räumen, ohne sich dabei selbst die Hände schmutzig zu machen, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Obwohl 90% der Befragten in einer Umfrage der "Bangkok Post" Ende Februar die Kampagne befürworteten, hatten 70% der Befragten gleichzeitig Angst, selbst zum Opfer zu werden. Das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen hat einen Offenen Brief als Pressemitteilung herausgegeben. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und schreiben auch Sie der Botschafterin, Frau Cholchineepan Chiranond. Auf der Website des Vereins für Drogenpolitik gibt es eine Vorlage für ein Protestschreiben, das man ausdrucken und per Fax, Brief oder Email an die Berliner Botschafterin des Königreichs Thailand schicken kann. Die Botschaft antwortete auf die Protestaktionen mit einer Pressmitteilung.
Protestbrief vom Verein für Drogenpolitik:
Pressemitteilung des Bundesnetzwerks Drogenpolitik der Grünen:
Pressemitteilung des Königlich-Thailändischen Botschaft: Von 16:00 bis 20:00 Uhr soll vor der Thailändischen Botschaft in der Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin, eine Kundgebung stattfinden. An diese Anschrift können Sie auch Protestbriefe schicken. Die Botschaft ist auch per Fax oder Email zu erreichen:
Thailand: Protestaktionen geplant
[CLN#110, 16.05.2003] 12.06.2003 Niederlande: Cannabis oder Alkohol
[12.06.2003] 09.06.2003 Schweiz: Reformmehrheit nicht sicher
[09.06.2003]
Kiffen bleibt illegal
[facts.ch, 05.06.2003] 07.06.2003 USA: Gesundheitsminister für Tabakverbot
[07.06.2003] Schon vor fünf Jahren hatte Thomas Constantine (damaliger Chef der Bundesdrogenpolizei DEA) vorausgesagt, daß binnen 10 bis 20 Jahren allmählich Tabak in den USA verboten werde. Alkohol, eine weitere weitverbreitete Droge, wurde in den USA bereits 1919 illegal. Die enormen Probleme aus dem daraus folgenden Schwarzmarkt führten dazu, daß dieses Verbot 1933 wieder aufgehoben wurde.
Newsbrief: The Next Prohibition? Surgeon General Supports Banning Tobacco
[WOL#290, 06.06.2003] 06.06.2003 VfD-Vorstand wiedergewählt
[06.06.2003] Im Frühjahr beteiligte sich der VfD an Aktionen zum UN-Drogengipfel in Wien und half, ein Fachgespräch der Grünen in Berlin mitzuorganisieren. Auch bei den Veranstaltungen am 03.05. (MMM) beteiligten sich Mitglieder, etwa in Dessau, Lauterbach und Viernheim. Zur Zeit arbeitet der Verein daran, rund 2500 Abgeordneten von Bundestag und Landtagen je ein Exemplar des Infohefts zur Cannabisreform zuzustellen. Man weiss ja: Lesen bildet! :-) Ermöglicht wurde diese Aktion u.a. durch eine Spende von Christian Ströbele (MdB) aus seinen Tantiemen aus der Stefan Raab-CD "Gebt das Hanf frei!"
Homepage des Vereins für Drogenpolitik 06.06.2003 Schweiz: Niedrigste Drogentotenzahl seit 1987
[06.06.2003] Die Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetMG) nahmen dagegen zu, auf 49 201 (+6,7%). Damit gibt es in der Schweiz, auf die Einwohnerzahl bezogen, rund doppelt soviele Anzeigen wegen Drogenverboten als in Deutschland. Mit 39 603 Fällen standen Anzeigen gegen Konsumenten im Vordergrund und machten 80% aller Fälle aus (Deutschland: 68%). Fälle von Handel nahmen um 15,5% auf 3447 zu, wobei hier Kokain an erster Stelle stand (in Deutschland: Cannabis). Mit fast 24 Tonnen beschlagnahmtem Cannabis erreichte die Schweiz voriges Jahr, trotz bevorstehender Cannabsreform, einen neuen Höchststand in der Repression gegen Anbauer und Händler von Hanf (Deutschland 2002: 11 Tonnen).
So wenig Drogentote wie schon lange nicht mehr
[20min.ch, 05.06.2003] 05.06.2003 Schweiz: Nationalratsdebatte ab 18. Juni
[05.06.2003]
Schweiz: Nationalratsdebatte auf Juni verschoben
[CLN#109, 09.05.2003] 05.06.2003 USA: Ed Rosenthal zu einem Tag Haft verurteilt
[05.06.2003] Richter Breyer nannte die "aussergewöhnlichen Umstände" des Falles ausschlaggebend für die milde Strafe. Fünf Geschworene hatten nach dem Verfahren gegen die richterliche Zensur protestiert und erklärt, dass sie Rosenthal möglicherweise freigesprochen hätten, wenn ihnen nicht die volle Wahrheit vorenthalten worden wäre. Acht der insgesamt zwölf Geschworenen unterzeichneten vor der Strafverkündung einen Brief an Richter Breyer, indem sie Freiheit für Rosenthal forderten. Der kalifornische Justizminister Bill Lockyer schrieb ebenfalls und bat den Richter um die größtmögliche Milde. Rosenthal will den Berufungsprozess gegen das Urteil fortsetzen: "Niemand sollte ins Gefängnis müssen weil er Patienten zu ihrer Arznei verholfen hat - nicht einmal für einen Tag." Zwar ist der Anbau von Cannabis als Medizin nach kalifornischem Recht legal, nach US Bundesrecht ist er jedoch illegal. Mit seinem Urteil drückt Richter Breyer aus, dass dieses Verbot fragwürdig ist. Cannabis wurde erstmals im Jahre 1937 einem US-Bundesgesetz unterworfen. Es war ein Steuergesetz, das die medizinische Verwendung von Cannabis ausdrücklich zuließ sofern der betreffende Arzt eine jährliche Steuer von einem Dollar bezahlte. Vorher war Cannabis keinerlei gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Bis 1942 war Cannabis noch im offiziellen US-Arzneimittelverzeichnis aufgeführt. Cannabisextrakte wurden damals von verschiedenen US-Pharmaunternehmen produziert. Im Jahre 1969 erklärte der Oberste Gerichtshof das Cannabissteuergesetz von 1937 für verfassungswidrig. Daraufhin wurde es 1970 durch ein neues Drogengesetz ersetzt. Dieses führte Cannabis provisorisch unter Substanzen "ohne medizinische Verwendung" auf – für eine endgültige Einstufung wollte man zuerst einen Bericht einer von Präsident Nixon eingesetzten Kommission unter dem ehemaligen republikanischen Gouverneur Shafer abwarten. Der Bericht erschien im März 1972 und empfahl die Aufhebung aller Bundes- und Teilstaatsgesetze gegen den Besitz von Cannabis zum privaten Gebrauch. Lediglich der öffentliche Gebrauch sollte nach Teilstaatsgesetzen noch mit 100 Dollar Geldbuße belegt werden. Nach Bundesgesetzen solle der öffentliche Gebrauch von Cannabis lediglich zu dessen Beschlagnahmung ohne weitere Strafe führen. Studien zur therapeutischen Verwendung von Cannabis seien zu fördern, so die Kommission. Doch der Bericht der Shafer-Kommission ging im Trubel des Watergate-Skandals unter, so daß es bis heute beim mittlerweile 33 Jahre alten Totalverbot von Cannabis blieb. Drogenpolitische Hardliner in Washington stellen die Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke als trojanisches Pferd einer Legalisierungsbewegung dar, mit der diese Cannabis akzeptabler machen wolle. Doch die große Mehrzahl der Wähler sieht das differenzierter: 70-80% von ihnen sind laut amerikanischer Umfragen dagegen, Patienten wegen der medizinischen Verwendung von Cannabis mit Strafen zu bedrohen.
Ed Rosenthal Goes Free!
[green-aid.com] 03.06.2003 USA: Präsidentschaftskandidat für Cannabis als Medizin
[03.06.2003] Kucinich wird im kommenden Jahr mit anderen Vertretern seiner Partei in einer Vorausscheidung um die Ernennung zum offiziellen demokratischen Kandidaten konkurrieren. Al Gore, der letzte Präsidentschaftskandidat der Demokraten, hatte sich offiziell gegen Cannabis als Medizin gestellt. In Florida, wo letztlich ein paar hundert Stimmen das Zünglein an der Waage spielten, unterstützen laut Umfragen über 70% der Wähler für die medizinische Zulassung von Cannabis.
Democrat Kucinich Endorses Medical Pot Us
[San Francisco Chronicle (US), 29.05.2003]
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