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Neuigkeiten: Juni 2003

Schlagzeilen:
Studie: Keine ernsthafte langfristige Beeinträchtigung durch Cannabis [30.06.2003]
Großbritannien: Liberalisierung nicht vor 2004 [27.06.2003]
UN-Bericht: 163 Millionen Cannabiskonsumenten [27.06.2003]
Großbritannien: Petition für Cannabis-Patientin [26.06.2003]
Bundesregierung verabschiedet Drogenplan [26.06.2003]
Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht [26.06.2003]
Kokainspuren auf Geldscheinen [25.06.2003]
Tschechien: Kein Gefängnis für Cannabisbesitz [23.06.2003]
Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [23.06.2003]
Friedman bekommt Rückendeckung [21.06.2003]
Großbritannien: Angeklagte MS-Patientin kündigt Selbstmord an [20.06.2003]
USA: Kampfpiloten unter Drogen [18.06.2003]
Schweiz: Reformdebatte im Parlament nicht vor Herbst [17.06.2003]
USA: Haftstrafe um 25 Jahre verkürzt [16.06.2003]
Ermittlungsverfahren gegen Friedman [13.06.2003]
12. Juni - Protesttag gegen Massaker in Thailand [12.06.2003]
Niederlande: Cannabis oder Alkohol [12.06.2003]
Schweiz: Reformmehrheit nicht sicher [09.06.2003]
Internationaler Protesttag gegen Massaker in Thailand [07.06.2003]
USA: Gesundheitsminister für Tabakverbot [07.06.2003]
VfD-Vorstand wiedergewählt [06.06.2003]
Schweiz: Niedrigste Drogentotenzahl seit 1987 [06.06.2003]
Schweiz: Nationalratsdebatte ab 18. Juni [05.06.2003]
USA: Ed Rosenthal zu einem Tag Haft verurteilt [05.06.2003]
USA: Präsidentschaftskandidat für Cannabis als Medizin [03.06.2003]

Schlagzeilen vom Mai:
2,5 Tonnen Cannabis in Hamburg entdeckt [30.05.2003]
Niederlande: Rauchverbot in Coffeeshops? [30.05.2003]
Kanada: Cannabisbesitz bald keine Straftat mehr [28.05.2003]
Marokko: Cannabisanbau ernährt 1 Million [27.05.2003]
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten [25.05.2003]
Maryland/USA: Kein Gefängnis für Patienten [24.05.2003]
Londoner Polizeichef: "Cannabisverfolgung ist Zeitverschwendung" [24.05.2003]
Deutschland stimmt WHO-Tabakkonvention zu [23.05.2003]
139.082 Cannabisanzeigen im Jahr 2002 [22.05.2003]
Jahrestreffen der Grünen Hilfe [21.05.2003]
Großbritannien: Cannabismedizin von Bayer [21.05.2003]
Geständnis führt zu “Idiotentest” [20.05.2003]
Belgien: Reformregierung bleibt, 3 Gramm toleriert [19.05.2003]
Kanada: Cannabisbesitz in Ontario straffrei [18.05.2003]
USA: Urteilsverkündung gegen Ed Rosenthal am 4. Juni [18.05.2003]
Kanada: Reform um zwei Wochen verzögert [16.05.2003]
Kanada: 100 Dollar Bussgeld bis 15 Gramm [14.05.2003]
Kaupa (CSU) für Tabakwerbeverbot [13.05.2003]

Neuigkeiten-Archiv:
Jan, Feb, Mär, Apr, Mai, Jun, Jul, Archiv (seit 07/2000), Newsletter (CLN)
 
Wichtige Themen:
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3 Joints = 20 Zigaretten?
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Hanfparade (23.08.2003)

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30.06.2003

Studie: Keine ernsthafte langfristige Beeinträchtigung durch Cannabis [30.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-30-uc

Eine Studie, die in der Juli-Ausgabe des Journal of the International Neuropsychological Society veröffentlicht wird, kommt zu dem Ergebnis, dass Cannabiskonsum keine bleibenden, ernsthaften Auswirkungen auf geistige Fähigkeiten hinterlässt.

Wissenschaftler des Zentrums für Mediznische Cannabisforschung der Universität von Kalifornien in San Diego (UCSD) werteten bestehende Studien aus, die insgesamt 704 Cannabiskonsumenten und 484 Nichtkonsumenten vergleichen hatten. Untersucht wurde die Funktionsfähigkeit im nüchternen Zustand und nicht unter dem direkten Einfluss von Cannabis. Die Konsumhäufigkeit reichte von mehrmals pro Monat bis mehrmals pro Woche. Es wurden keinerlei Auswirkungen auf Reaktionszeiten, Aufmerksamkeit, Sprachfähigkeiten und motorische Fähigkeiten beobachtet. Lediglich bei Gedächtnistests und bei Lerntests wurden Unterschiede festgestellt, die allerdings so gering waren, dass sie nach Ansicht der Wissenschaftler nicht zu ernsthaften Beeinträchtigungen im Alltag führen würden.

Dr. Igor Grant, der Leiter de Studie, zeigte sich selbst überascht von den Ergebnissen: "Man würde erwarten, dass eine Gruppe von starken Marihuana-Konsumenten mehr Schwierigkeiten haben würde."

Study: Pot doesn't hurt thinking skills [San Diego Tribune, 27.06.2003]
Study: Pot Doesn't Cause Permanent Brain Damage [Reuters, 26.06.2003]

Non-acute (resudual) neurocognitive effects of cannabis use: A meta-analytic study [JoumaI of the International Neuropsychological Society (2003), 9, 679-689]

Macht Cannabis dumm?


27.06.2003

Großbritannien: Liberalisierung nicht vor 2004 [27.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-27-uk

Nicht nur in der Schweiz und in Kanada zieht sich bei Cannabis der Reformprozess in die Länge - auch in Großbritannien dauert es länger als angekündigt. Vor einem Jahr versprach Innenminister David Blunkett, er wolle Cannabis bis zum Juli diesen Jahres in eine weniger restriktive Kategorie des britischen Drogengesetzes einstufen lassen. Nun wird es frühestens im Januar nächsten Jahres dazu kommen. Die Reform soll Teil einer umfassenderen Strafrechtsreform werden, mit der sich zur Zeit das Oberhaus beschäftigt.

Der Reformplan sieht vor, dass die Polizei bei Cannabisbesitz nur noch dann Verhaftungen vornehmen kann, wenn erschwerende Faktoren hinzukommen, wie Besitz in der Nähe einer Schule. Die derzeitigen Strafen für Handel werden beibehalten. In der großen Mehrheit der jährlich 80.000 Fälle von erlaubtem Cannabisbesitz in Großbritannien soll nur noch das Cannabis beschlagnahmt und der Besitzer verwarnt werden.

Eine vor einem Monat vorgestellte Website der Regierung zur Drogenaufklärung stellt fest, dass gelegentliche Konsumenten kaum von Cannabis abhängig werden. Dieses Risiko bestehe eher noch beim Tabak, der mit in die Joints gerollt wird. Der Rauch von Cannabis enthalte jedoch mehr Schadstoffe als Tabakrauch.

Downgrading of cannabis put off till next year [Guardian (UK), 23.06.2003]
Cannabis in Großbritannien


27.06.2003

UN-Bericht: 163 Millionen Cannabiskonsumenten [27.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-27-un

Die Drogenpolitik der Vereinten Nationen (UN) hat sich das Ende der nichtmedizinischen Verwendung von Cannabis, Opium- und Kokaprodukten oder eine signifikante Reduzierung bis zum Jahr 2008 offiziell zum Ziel gesetzt. Es sieht nicht so aus, als käme die UN ihrem Ziel näher, wenn man den Bericht studiert, den das UN-Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unter dem Titel "Global Illicit Drug Trends 2003" zum UN-Welttag gegen Drogen veröffentlicht hat. Im Jahr 2000/2001 konsumierten danach 163 Millionen Menschen weltweit Cannabis (3,9% der Weltbevölkerung ab 15 Jahren), das damit die mit Abstand am meisten konsumierte illegale Droge ist (es hat 11-mal mehr Konsumenten als Opium und Heroin, die von etwa 15 Millionen Menschen konsumiert werden). Nach der neuesten UNODC-Schätzung konsumieren rund 16 Millionen Menschen mehr Cannabis als nach der vorigen Schätzung, die immerhin 147 Millionen Konsumenten für den Zeitraum 1998-2000 ergab. Andere Punkte aus dem UN-Bericht und unsere Anmerkungen dazu:

  • Die weltweite Cannabisproduktion und der Konsum nehmen weiter zu. Im Jahre 2001 berichteten viermal soviele Länder von einer Zunahme des örtlichen Konsums als von einer Abnahme. Weltweit wurden 2001 etwa 5600 Tonnen an Cannabisprodukten beschlagnahmt, davon 900 Tonnen Cannabisharz (Haschisch) und 4700 Tonnen Cannabiskraut (Marihuana). Die Zahl hat sich im Laufe des letzten Jahrzehnts verdoppelt, ein Indiz für die Entwicklung beim Konsum. Die USA schätzen, dass jährlich 10.000 Tonnen Cannabis im Land produziert werden, wozu noch 5.000 Tonnen an Importen aus Mexiko und Kanada kommen. Sowohl Nordamerika als auch Westeuropa haben jeweils über 23 Millionen aktuelle Konsumenten. Setzt man eine Beschlagnahmungsrate von rund 5% an, wie die Drogenpolizei der USA für ihren einheimischen Cannabismarkt schätzt, dann könnte die tatsächlich konsumierte Menge bei über 100.000 Tonnen weltweit liegen.
  • 76% der weltweiten Opiumproduktion stammen wieder aus Afghanistan. Der Vorjahresbericht hatte noch berichtet, dass nach dem Opiumverbot des Taliban-Regimes in Afghanistan im Jahre 2001 ganze 185 Tonnen produziert worden seien, nach jeweils mehreren tausend Tonnen in den Vorjahren. Dabei bezog sich das UNODC auf jenen Teil Afghanistans, der von der Nordallianz kontrolliert wurde, also jener politischen und militärischen Kraft, die für die USA später die Taliban aus Kabul vertrieb. Das UNODC fordert Hilfen für Afghanistan um die ländlichen Gebiete zu fördern und um der Zentralregierung zu ermöglichen, das Opiumverbot durchzusetzen. Daran zeigen die USA aber bisher kaum Interesse. Milizenchefs in den Provinzen nennen Präsident Hamid Karzai spöttisch den "Bürgermeister von Kabul", weil seine Macht nicht über die Stadtgrenze der Hauptstadt hinausreicht.
  • Der Anbau von Koka habe in Kolumbien, dem weltgrößten Produzenten, von 2000 bis 2002 um 37% abgenommen. In Peru habe der Anbau seit 1995 um 60% abgenommen. In Bolivien sei die Produktion nur noch gering. Andere Schätzungen haben für Kolumbien jedoch wesentlich geringere Abnahmen ergeben als die vom UNODC zitierte US-Schätzung. Die zitierte Abnahme in Peru ging mit einem dramatischen Anstieg in Kolumbien einher. Seit die Anbaufläche in Kolumbien durch großflächige Versprühung von Giftstoffen aus der Luft zurückgeht, nimmt umgekehrt der Anbau in Peru und Bolivien wieder zu, so dass das UNODC von 1996 bis 2002 nur eine Abnahme weltweiten Produktionskapazität um ein Sechstel vermelden kann.
  • "Hauptfeind Nummer 1" unter den illegalen Drogen seien Amphetamine, die weltweit aus leicht verfügbaren Chemikalien in gut zu versteckenden Labors synthetisch herstellbar seien. Diese Kategorie von Drogen sind vom 10-Jahresplan der UN ausgenommen.

Word Drug Trends: UN Sees Major Changes [UNODC Pressemitteilung, 25.06.2003]
Global Illicit Drug Trends 2003 [UNODC, 26.06.2003]

Meldungen vom Vorjahr zum Vergleich:
Anti-Drogen-Tag: Drogen in China [CLN#68, 28.06.2002]
Anti-Drogen-Tag: Opium in Afghanistan [CLN#68, 28.06.2002]

UN und internationale Drogenpolitik


26.06.2003

Großbritannien: Petition für Cannabis-Patientin [26.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-26-uk

Die britische Legalise Cannabis Alliance (LCA) hat rund 900 Unterschriften für eine Petition an den schottischen Justizminister gesammelt, mit der ihn die Unterzeichner auffordern, die Strafverfolgung der Multiple Sklerose-Patientin Biz Ivol zu beenden. Sie hatte Cannabis als Medizin verwendet und auch andere Patienten mit Cannabis-Schokolade versorgt.

Zu den Erstunterzeichnern der Petition gehört direkt nach dem LCA-Vorstand die MS-Patientin Lezley Gibson, die im Jahre 2000 wegen Cannabisbesitz freigesprochen wurde, weil sie Cannabis medizinisch verwendet. Auch der amerikanische Neurologe Dr. Ethan Russo und der italientische Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Marco Cappato haben ihre Unterstützung erklärt.

Biz Ivol Petition
Großbritannien: Angeklagte MS-Patientin kündigt Selbstmord an [CLN#115, 20.06.2003]
Lezley Gibson
Cannabis als Medizin


26.06.2003

Bundesregierung verabschiedet Drogenplan [26.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-26-dus

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem Vortag des UN-Antidrogentags, einen neuen Drogen- und Suchtplan angenommen. Er löst den sogenannten "Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan" von 1990 ab, der die legalen Drogen Alkohol und Nikotin noch komplett ausklammerte. Doch wie im alten Plan ist immer noch die "Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität" einer der Schwerpunkte der Politik.

Die Bundesregierung hatte im Jahre 1999 eine Expertenkommission einberufen, die Vorschläge für eine neue Strategie ausarbeiten sollte. Der Bericht dieser Drogen- und Suchtkommission erschien vor einem Jahr und stellte die Prävention in den Mittelpunkt. Der "häufig unterstellte verhaltenssteuernde Effekt von (Straf-)Gesetzen" sei "kritisch zu hinterfragen". Eine Sichtweise, die bei illegalen Drogen – anders als bei legalen Drogen – die Möglichkeit des kontrollierten und unschädlichen Gebrauchs ignoriert, entspreche nicht wissenschaftlichen Erkenntnissen und sei auch nicht glaubwürdig. Eine an juristischen Kategorien orientierte Sicht der Drogenproblematik lasse Alkohol, Tabak und Medikamente weniger schädlich und leichter beherrschbar erscheinen als andere Drogen. Das waren weise Worte, doch auf einen Kommentar der Bundesregierung dazu warteten wir vergeblich.

Die Abkehr von der einseitigen Fixierung auf illegale Substanzen beim Thema Drogen und Sucht durch die Bundesregierung ist zu begrüssen. Für wirksame Prävention ist jedoch mehr nötig. Wenn die Bundesregierung den Empfehlungen ihrer eigenen Kommission folgen würde, müßte sie in der Drogenpolitik schrittweise das Mittel des Strafrechts bei jenen Drogen zurückschrauben wo sie darauf setzt und es durch andere, angemessenere Mittel ersetzen, wie bei anderen, legalen Drogen.

Georg Wurth, der Geschäftsführer des Deutschen Hanf Verbands sagte dazu in einer Pressererklärung zum Modellprojekt "Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten" (FreD):

"Grundsätzlich begrüßen wir die neue Prioritätensetzung der Drogenbeauftragten. Der Focus liegt nicht mehr auf der Strafverfolgung, sondern auf Gesprächen mit jungen Drogenkonsumenten. Von Frühintervention kann aber immer noch kaum die Rede sein; die jungen Leute wurden durchschnittlich drei Jahre nach ihrem ersten Drogenkonsum erreicht. Auch den teilweise ausgeübten Zwang zur Teilnahme an den Kursen halten wir für problematisch. Stattdessen wäre eine flächendeckende Diskussion über den bewussten Umgang mit legalen und illegalen Drogen im Schulunterricht sinnvoll. Ein offener und ehrlicher Austausch über Drogenerfahrungen ist aber erst dann möglich, wenn die Jugendlichen keine Angst vor Strafverfolgung haben müssen.
Entsprechend der hohen Verbreitung von Hanf waren auch die meisten Teilnehmer der FreD-Kurse Cannabiskonsumenten.

Lasst uns die Volksdroge Cannabis legalisieren und offen über Genuss und Probleme diskutieren! Let's talk about drugs!"

"Aktionsplan Drogen und Sucht" heute im Kabinett verabschiedet [BMG, 25.06.2003]

Drogen- und Suchtkommission: "Prävention vor Repression" [CLN#65, 07.06.2002]
Drogen- und Suchtkommission der Bundesregierung


26.06.2003

Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht [26.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-26-bv

Im Frühjahr 2002 reichte das Amtsgericht Bernau beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage zur Verfassungsmässigkeit des Cannabisverbots ein (wir berichteten, CLN#54, 21.03.2002). Der 76-seitige Text dieser Klage ist jetzt als Scan online auf der Website des Hanf Journals sowie der Website des Deutschen Hanf Verbands zu finden.

Nachdem zuerst die Staatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung mit der Begründung abgelehnt hatte, 3,6g Cannabis liege "weit oberhalb der Grenze", bei der in Brandenburg noch von einer geringen Menge im Sinne des §31a BtMG ausgegangen werde, bereitete Richter Andreas Müller den Gang vor's Bundesverfassungsgericht vor. Das versuchte die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu verhindern, indem sie ihre Richtlinie zur Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen vom 17.09.1993 nach achteinhalb Jahren nachträglich dahingehend konkretisierte, dass unter 3 Konsumeinheiten bis zu 6g Cannabis zu verstehen seien. Richter Müller kritisierte diese Vorgehensweise und verwies auf Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Bei der derzeitigen Verfahrensweise bestimme nicht mehr der Gesetzgeber die Grenzen der Strafbarkeit sondern die Generalstaatsanwalten oder die Justizminister der Länder.

Es ist nicht erkennbar, welche sachlich nachvollziehbaren Erwägungen den Generalstaatsanwalt dazu bewogen haben könnten, den Grenzwert nunmehr verbindlich heraufzusetzen. Gleichzeitig zeigt diese Vorgehensweise aber exemplarisch wie weit die derzeitige Praxis gegen den Grundsatz verstößt, dass der Gesetzgeber und nicht die Exekutive die Grenzen der Strafbarkeit zu bestimmen hat. Denn die Frage, bis zu welcher Menge Cannabis von einer geringen Mengen [sic] ausgegangen werden soll, entscheidet darüber, ob ein Angeklagter sich einer Strafe auszusetzen hat oder ob das Verfahren eingestellt wird. Damit stellt die Einstufung einer Cannabismenge als "gering" die entscheidende Voraussetzung der Strafbarkeit dar. Diese wird aber derzeit nicht durch den Gesetzgeber nach den dafür vorgesehenen Formen und Verfahren bestimmt.
(Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau, Seite 74)
Nachdem der Angeklagte und seine Verteidigerin eine Verfahrenseinstellung ablehnten und auf einem Freispruch bestanden, weil sie das Cannabisverbot für nicht grundgesetzkonform halten, konnte die Generalstaatsanwaltschaft mit ihrem taktischen Manöver die Normenkontrollklage doch nicht verhindern:
Der Schriftsatz der Staatsanwaltschaft vom 15.03.2002 wurde der Verteidigerin zur Stellungnahme übersandt. Diese erklärte mit Schriftsatz vom 28.03.2002, dass sie im Einvernehmen mit dem Angeklagten eine Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gemäss § 31 a BtmG nicht erteile. Zur Begründung führte sie an, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme der Angeklagte letztlich freizusprechen sei. Es verbliebe insoweit bei der Ansicht, dass die anzuwendenden Vorschriften verfassungswidrig seien.
(Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau, Seite 4)

Das Hanf Journal führte in seiner aktuellen Ausgabe ein Interview mit Richter Andreas Müller.

Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband zur Normenkontrollklage:

Schon letztes Jahr hat Amtsrichter Müller aus Bernau eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die davon ausgeht, dass das Cannabisverbot komplett verfassungswidrig ist.

Das ist aus unserer Sicht der derzeit wichtigste Impuls in Deutschland zur Cannabislegalisierung. Es gibt kein vergleichbar wichtiges Verfahren vor dem höchsten Gericht und von der Politik ist in dieser Legislaturperiode kein wesentlicher Vorstoß mehr zu erwarten.

Was die Sache noch interessanter macht: Vom einfachen Konsumenten bis zum Großhändler kann sich jeder, der wegen Cannabis derzeit vor dem Richter landet, der Normenkontrollklage anschließen. Einzige Voraussetzung: der zuständige Richter muss sich damit einverstanden erklären. Das wird zwar nicht immer der Fall sein, aber es ist eine schlagkräftige Option. Betroffene sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall mit ihren Anwälten besprechen. Einerseits bedeutet dieses Vorgehen für die Angeklagten, dass ihr Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt wird und sich dann möglicherweise ganz erledigt. Andererseits würde eine große Zahl von Klagenden die Bedeutung des Verfahrens deutlich erhöhen.

Uns ist es gelungen, die Klageschrift zu bekommen. Sie steht auf der DHV-Seite zum download bereit, aber Vorsicht, es sind fast 8 MB!
http://www.hanfverband.de

Diese Geschichte sollte eine möglichst hohe Verbreitung finden!

(Georg Wurth, DHV)

“Kiffer blockieren die Gerichte” [Hanf Journal, 02.06.2003]
Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau [Adobe PDF, OCR, ca. 400 KB]
Normenkontrollklage des Amtsgerichts Bernau [Adobe PDF, Scan, ca. 8 MB]

Brandenburg will Cannabisentscheidung vermeiden [CLN#54, 21.03.2002]

Hanf Journal - Homepage
Deutscher Hanf Verband - Homepage


25.06.2003

Kokainspuren auf Geldscheinen [25.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-25-ko

Das Geld in Ihrer Geldbörse trägt Spuren einer Substanz, auf deren Besitz bis zu 5 Jahren Haft steht. Nur jedem zehnten in Deutschland im Umlauf befindlichen Geldschein haften keine Kokainspuren an. Das fanden Wissenschaftler vom Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg bei einer Untersuchung von 700 Euro-Noten. Die Banknoten werden oft aufgerollt zum Schnupfen von Kokainpulver benutzt. Strafbar ist der Besitz der Banknoten dennoch nicht: Unerlaubter Besitz wird es erst, wenn die Menge zum Konsum ausreicht. Das ist bei durchschnittlich 0,4 Mikrogramm pro Schein noch nicht der Fall.

Laut einer Untersuchung für das Bundesgesundheitsministerium im Jahre 2001 haben 2,4% der Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren in Westdeutschland schon einmal Kokain probiert (Ecstasy: 1,5%, Amphetamine: 2,4%, Cannabis: 21,4%), bzw. waren bereit, das zuzugeben. Im Osten waren es 1,6%. Konsum innerhalb der letzten 12 Monaten gaben 0,9% im Westen und 0,7% im Osten zu. Das entspricht ingesamt 400.000 aktuellen Kokainkonsumenten, im Vergleich zu 300.000 Ecstasykonsumenten, 2,9 Millionen Cannabiskonsumenten, 17 Millionen Tabakrauchern und 46 Millionen Alkoholkonsumenten (jeweils Erwachsene von 18 bis 59, die angaben, die jeweilige Substanz in den letzten 12 Monaten konsumiert zu haben).

Rückschlüsse auf die Verbreitung des Kokainkonsums lassen sich aus den Geldscheinen kaum treffen: Die Kokainspuren kontaminieren nämlich Geldautomaten der Banken, über die sie sich nach und nach auf andere Scheine übertragen. So wurden auch hohe Verbreitungsraten von Kokain auf britischen Pfundnoten erklärt, die vor wenigen Jahren in London festgestellt wurden. Auch beim Kontakt von Schein zu Schein in Registrierkassen und Brieftaschen reibt sich Kokain ab, so dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Mehrzahl der Scheine kontaminiert ist.

In den USA wurden Kokainanhaftungen an Bargeld von der Polizei jahrelang als Anfangsverdacht für eine Straftat behandelt. Wenn Hunde bei Bargeld Kokaingeruch andeuteten oder ein Test Kokainspuren feststellte, konnte die Polizei Bargeld beschlagnahmen und der Eigentümer musste einen Zivilprozess anstrengen um seine Unschuld nachzuweisen. Diese Praxis wurde im Jahre 1994 gestoppt, nachdem ein Gutachter vor Gericht bezeugte, das 75% aller Banknoten in Los Angeles Drogenspuren tragen. Andere Studien fanden Raten bis zu 97%.

Besonders absurd an der amerikanischen Beschlagnahmungspraxis war die Tatsache, dass die Polizei das kokainbehaftete Geld üblicherweise nicht in der Asservatenkammer lagerte, sondern ganz normal auf ein Konto einzahlte und damit wieder über die Geldautomaten der Bank in Umlauf brachte – bis zur nächsten Beschlagnahmung.

Repräsentativerhebung zum Gebrauch psychoaktiver Substanzen bei Erwachsenen in Deutschland
Fast alle Euro-Noten tragen Kokainspuren [spiegel.de, 24.06.2003]


23.06.2003

Tschechien: Kein Gefängnis für Cannabisbesitz [23.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-23-cz

Petr Mares, der stellvertretende tschechische Ministerpräsident, will Gefängnisstrafen für Besitz geringer Mengen Cannabis abschaffen. Konsumenten soll nur noch eine Geldstrafe drohen. Damit will die Regierung stärker ziwschen Cannabis und härteren Drogen differenzieren. Ein neues Gesetz, das noch nicht ins Parlament eingebracht worden ist, soll ausserdem festlegen, was eine "geringe Menge" ist. Bisher ist dieser Begriff gesetzlich nicht näher definiert.

An der Praxis würde das Gesetz wenig ändern, da auch nach der im Jahre 1999 gegen den Widerstand des damaligen Präsidenten Vaclav Havel erfolgten Verschärfung des Gesetzes Konsumenten für den Besitz kaum mit Gefängnis rechnen mussten. Weniger liberal ist Tschechien beim Anbau für den Eigenkonsum. Hier wird die "geringe Menge" in der Regel überschritten, weshalb nach wie vor Haft droht.

Marijuana Proposal Sparks Debate [Prague Post (CZ), 19.06.2003]
Cannabis in Tschechien


23.06.2003

Kanada: Entkriminalisierung oder Rekriminalisierung? [23.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-23-ca

Zumindest diesen Sommer ist der Besitz geringer Mengen von Cannabis in in der bevölkerungsreichsten kanadischen Provinz Ontario legal. Das kanadische Cannabisverbot ist im Jahre 2001 von einem Gericht in Ontario für verfassungswidrig erklärt worden, weil es keine Ausnahme für medizinischen Gebrauch vorsieht. Die Regierung liess im vorigen Sommer eine gerichtlich gesetzte einjährige Frist für eine entsprechende Änderung dazu ungenutzt verstreichen. Daraufhin entschieden Gerichte dieses Jahr, dass es derzeit kein gütiges Verbot des Besitzes von bis 30g mehr gibt. Bisher ist das Urteil nur für Ontario bindend, aber es haben sich auch schon Gerichte in zwei kleineren Provinzen darauf berufen. Infolge der Entscheidung werden derzeit in Ontario keine Fälle mehr vor Gericht verhandelt, in denen es um weniger als 30g Cannabis geht.

Die Großstadt Toronto, deren Tourismusindustrie wegen der SARS-Panik stark gelitten hatte, kann nun wahrscheinlich mit neuen Besuchern aus den USA rechnen. Die Veranstalter des alljährlichen "Weedstock" Open Air Festivals, das normalerweise in Madison im US-Bundesstaat Wisconsin stattfindet, haben beschlossen, die Veranstaltung dieses Jahr nördlich der Grenze, in Sault Ste. Marie in Ontario zu halten.

Der Polizeichef von Toronto, der größten Stadt des Landes, hat die Polizei angewiesen, beim Besitz geringer Mengen das Cannabis zu beschlagnahmen und die Personalien aufzunehmen, die Fälle jedoch einstweilen nicht mehr den Gerichten vorzulegen. Selbst das wäre jedoch unzureichend, weil eine Beschlagnahmung nur bei Verdacht auf eine strafbare Handlung zulässig ist. Beschlagnahmt die Polizei weiterhin Mengen von bis zu 30g, dann bricht sie selbst das Gesetz! Der Cannabisaktivist Marc Emery aus Vancouver hat am 19. Juni in Toronto ein öffentliches "Smoke In" vor laufenden Kameras veranstaltet.

Im Herbst wird das kanadische Bundesparlament über das Cannabisreformgesetz C-38 beraten, eine Änderung des bisherigen, nun ungültigen Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabiskraut oder bis zu einem Gramm Cannabisharz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld zu ahnden. Nach dem bisherigen Gesetz ist der Besitz von bis zu 30g eine Straftat für die bis zu 6 Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 1000 Dollar vorgesehen sind.

Es gibt viele kritische Stimmen zum geplanten Gesetz C-38. Matt Elrod vom Kanadischen Media Awareness Project (CMAP) weist darauf hin, das die Reform aufgrund der Gerichtsentscheidungen keine Entkriminalisierung sondern eine Rekriminalisierung wäre, da es derzeit gar kein gültiges Gesetz gegen den Besitz von bis zu 30g Cannabis gibt. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzesentwurf berücksichtigt nicht einmal die Entscheidung von 2001, nach der medizinischer Gebrauch von der Strafbarkeit des Besitzes auszunehmen ist. Der Entwurf wäre damit genauso verfassungswidrig wie das bisherige Gesetz. Die Regierung hat versprochen, diesen Teil des Gesetzes in einem Ausschuss nachzubessern, aber es spricht nicht gerade für die Regierung, dass sie dieses wichtige Detail ignorierte.

Ein anderer Stolperstein für die Regierung ist die Tatsache, dass das Verwaltungsgesetz, mittels dessen künftig der Besitz geringer Mengen mit einem Bussgeld belegt werden soll, nicht in allen Provinzen des Landes in Kraft ist, so etwa in der westlichen Provinz British Columbia. Dort besteht also kein Mechanismus, die künftige Ordnungswidrigkeit zu bestrafen.

Derzeit unternimmt die Polizei in vielen Gegenden beim Besitz geringer Mengen ausser der Beschlagnahmung weiter nichts, weil ihr klar ist, dass es sie zuviel Arbeitszeit kostet, wenn Beamte vor Gericht erscheinen müssen um auszusagen. Sollte jedoch der Besitz als Ordnungswidrigkeit mit Bussgeld eingestuft werden, dann entfiele mit der Gerichtsverhandlung auch die Hemmschwelle. Deshalb befürchten viele Aktivisten, das die sogenannte Entkriminalisierung möglicherweise die Zahl der Verfahren weiter steigern könnte, insbesondere wenn die Bussgeldbescheide als willkommene Einkommensquelle gesehen werden, wie Bussgeldbescheide wegen Falschparkens oder bei geringfügigen Geschwindigkeitsübertretungen.

Wie immer es auch weitergeht, Kanda, die USA und andere Länder haben in den nächsten Monaten Gelegenheit, in Ontario zu beobachten, was sich ändert – ausser der Kriminalisierung – wenn Cannabisbesitz so legal ist wie Alkoholbesitz.

Kommentar von Matt Elrod
Government Repackaged Pot Status Quo [Toronto Star (CA), 22.06.2003]
The Decriminalization That Wasn't [Cannabis Culture (CA), 19.06.2003]

Cannabis in Kanada


21.06.2003

Friedman bekommt Rückendeckung [21.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-21-fr

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber nahmen Michel Friedman in Schutz, indem sie betonten, dass für ihn genauso wie für jeden anderen die Unschuldsvermutung gelten müsse. Eine Vorverurteilung dürfe es nicht geben. CSU-Landesgruppenchef Michael Glos meinte gegenüber N24, man müsse sich fragen, "ob die Staatsanwaltschaft mit der gleichen Härte sofort vorgegangen wäre bei jemand, der nicht so prominent gewesen ist wie Friedman."

Die Berliner Zeitung berichtete unterdessen, in der von Friedman abgegebenen Haarprobe seien "chemische Substanzen" gefunden worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft mochte das jedoch nicht bestätigen, da sie nach Protesten von Friedmans Anwalt eine Nachrichtensperre über den Fall seines Mandanten verhängt hat.

Ergebnis der Haarprobe belastet Friedman [Berliner Zeitung, 20.06.2003]
Öffentlicher Rückhalt für Friedman wächst [Yahoo, 20.06.2003]
Im Bann der Schneelawine [Berliner Zeitung, 20.06.2003]


20.06.2003

Großbritannien: Angeklagte MS-Patientin kündigt Selbstmord an [20.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-20-ms

Der Sarg ist schon geliefert. Biz Ivol (56), die wegen Multipler Sklerose im Rollstuhl sitzt, wurde im August vor zwei Jahren wegen Cannabisbesitz, Anbaus von zwei Pflanzen und Weitergabe von Cannabis angeklagt. Sie hatte für andere Patienten Cannabisschokolade hergestellt. Sechs Jahre lang hatte sie für die Zulassung von Cannabis als Medikament für MS-Kranke und andere Patienten gekämpft. Am Mittwoch kam ihr Fall, nach mehreren Verzögerungen, vor Gericht. Wird sie schuldig gesprochen, dann will sie mit Tabletten ihrem Leben ein Ende setzen.

Seit Juni 2001 lief in Großbritannien eine Studie an 660 MS-Patienten, in der Cannabis mit einem Placebo verglichen wurde. Die Ergebnisse der Studie sollen im September veröffentlicht werden. Ein Ausschuss des Oberhauses hatte solche Studien im Jahre 1998 empfohlen. Ausserhalb solcher Studien ist die medizinische Verwendung von Cannabis seit 1971 strafbar.

In Deutschland wurde am 15.05. ein MS-Patient wegen Cannabisbesitz freigesprochen (siehe CLN#112, 30.05.2003).

Cannabis Campaigner To Take Own Life [Scotsman (UK), 13.06.2003]
MS Sufferer Faces Cannabis Trial [BBC (UK), 18.06.2003]
Cannabis in Multiple Sclerosis Trial
Freispruch für medizinischen Cannabiskonsumenten [CLN#112, 30.05.2003]
Cannabis in Großbritannien
Cannabis als Medizin


18.06.2003

USA: Kampfpiloten unter Drogen [18.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-18-us

Wer in Deutschland auch nur ein einziges Mal Amphetamine konsumiert, ist – falls die Führerscheinstelle davon erfährt – auf Dauer seinen Führerschein los. Ist sein Arbeitgeber dagegen die US-Luftwaffe und fliegt der Betreffende einen B-2-Tarnkappenbomber (Stückpreis: 2,1 Milliarden Dollar), dann muß er damit rechnen, dass er das Aufputschmittel auf Befehl schlucken muß. Schon Hitler hielt sich mit dieser Droge für nächtliche Stabsbesprechungen wach. Sie wurde im zweiten Weltkrieg auf allen Seiten an Soldaten und Kampfpiloten verteilt. Auch die zwei US-Piloten, die am 17. April 2002 während eines Nachtflugs in Afghanistan eine 220 kg-Bombe auf kanadische Verbündete am Boden abwarfen, hatten auf Befehl "Speed" genommen, um Müdigkeit zu überwinden.

Als 1999 die USA von der Whiteman Air Force Base im Bundesstaat Missouri aus den B-2-Bomber im Kosovo-Krieg einsetzte, war die Besatzung jeweils volle 30 Stunden im Dauereinsatz. Im Jahre 2001 setzte eine B-2-Besatzung mit einem 44-stündigen Langstreckeneinsatz einen Rekord, als sie von Missouri über den Atlantik nach Afghanistan flogen, um nach erfolgter Bombardierung des zentralasiatischen Landes auf dem britischen Stützpunkt Diego Garcia im Indischen Ozean zu landen. Möglich sind solche Marathon-Einsätze nur durch die kleinen orangen Dexedrin-Pillen, die etwa alle vier Stunden geschluckt werden. Die Piloten nennen sie "go pills". Um nach dem Drogen-Einsatz wieder einschlafen zu können, schlucken sie entgegengesetzt wirkende "no-go pills", ähnlich den Partydrogenkonsumenten, die sich mit Ecstasy und Speed aufputschen und dann mit Cannabis wieder "herunterbringen".

Militärärzte sind der Meinung, dass der Einsatz von Aufputschmitteln ein geringeres Risiko darstellt als Müdigkeit im Cockpit, einer der häufigsten Unfallursachen bei Militärpiloten. Andererseits sollen die Pillen die Risikobereitschaft steigern und das Urteilsvermögen beeinträchtigen.

Grundsätzlich ist es nicht unbedenklich, die natürlichen Grenzen des Organismus zu auf chemischem Wege ignorieren. Es hat seinen Grund, warum man irgendwann müde wird. Die moderne Industriegesellschaft meint, sich darüber hinwegsetzten zu können, ohne den Preis zu bedenken, der früher oder später dafür zu bezahlen ist. Der Gebrauch und Missbrauch von Aufputschmitteln ist ein Symptom einer Gesellschaft, die vom Menschen die selbe Leistungsbereitschaft verlangt wie von 24 Stunden einsatzbereiten Maschinen.

Über den Amphetamin-Einsatz der US-Streitkräfte berichtet am kommenden Mittwoch (25.06.2003) im ARD um 23:00 Uhr ein Film des Norddeutschen Rundfunks – ironischerweise zu einem Sendezeitpunkt, der bis vor kurzem noch für eine Sendung mit Michel Friedman vorgesehen war, gegen den wegen Verdachts auf unerlaubten Kokainbesitz ermittelt wird.

The U.S. Military Needs Its Speed [wired.com, 10.02.2003]
Drogen in den USA


17.06.2003

Schweiz: Reformdebatte im Parlament nicht vor Herbst [17.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-17-ch

Das Thema Cannabisreform wird vor der Sommerpause nicht mehr im Schweizer Nationalrat, der großen Kammer des Bundesparlaments, beraten. Die Debatte wurde bereits mehrfach verschoben.

Betäubungsmittelgesetz fällt aus dem Sessionsprogramm [NZZ Online, 16.06.2003]
Cannabis in der Schweiz


16.06.2003

USA: Haftstrafe um 25 Jahre verkürzt [16.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-16-us

Ein 19-jähriger Student im Bundesstaat Alabama, der im Februar verurteilt worden war (siehe CLN#97, 14.02.2003), weil er einer Polizistin Cannabis im Werrt von 350 Dollar (300 Euro) verkauft hatte, muß ein Jahr ins Gefängnis. Ein weiteres Jahr wird zur Bewährung ausgesetzt. Ursprünglich hatte ihn das Gericht zu 26 Jahren Haft verurteilt.

Die ursprüngliche Strafe war kein Einzelfall. Im Bundesstaat Oklahoma verurteilten Gerichte zwei Personen zu Haftstrafen von 150 und 93 Jahren für Anbau von Cannabis zum persönlichen Gebrauch.

Teen Has Drug Sentence Cut From 26 Years To One Year [Tuscaloosa News (US), 12.06.2003]
USA: 18-Jähriger zu 26 Jahren für Cannabis verurteilt [CLN#97, 14.02.2003]
Cannabis in den USA


13.06.2003

Ermittlungsverfahren gegen Friedman [13.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-13-fr

Gegen den Frankfurter Anwalt, Politiker und Talkshowhost Michel Friedman (47) läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Laut eines Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen leitet, fand die Polizei am Mittwoch (11.06.) bei einer Durchsuchung von Friedmans Wohnung und Büroräumen drei Tütchen mit Spuren eines weissen Pulvers. Um was es sich dabei handelt, soll eine chemische Analyse klären. Friedman gab eine Haarprobe ab, die in den nächsten Tagen untersucht wird. Zum laufenden Verfahren gaben weder er noch sein Anwalt bisher eine Stellungnahme ab.

Friedman ist seit drei Jahren Vizepräsident des Zentralrats der Juden und seit 2001 Präsident des Europäisch-Jüdischen Kongresses (European Jewish Congress). Seine Eltern wurden von Oskar Schindler aus dem KZ Auschwitz gerettet. Seit 1983 ist Friedman CDU-Mitglied. Im Jahre 1994 wurde er auf Vorschlag der Jungen Union in den Bundesvorstand der Partei gewählt, wo er bis 1996 mitwirkte.

Ins Visier der Fahnder geriet Friedman eher zufällig, nachdem sein Name bei einer Telefonabhörung im Zuge von Ermittlungen gegen eine osteuropäische Bande gefallen war. In Deutschland sind richterlich angeordnete Eingriffe in das Fernsprechgeheimnis, auf die Einwohnerzahl bezogen, etwa 50mal häufiger als in den USA. Im vergangenen Jahr genehmigten deutsche Richter in 21.874 Fällen Telefonüberwachungen. Davon waren Teilnehmer an etwa einer Million Anschlüssen betroffen. Die Anzahl der Überwachungen hat sich seit 1995 verfünffacht. In den USA, mit über 260 Millionen Einwohnern, wurde im vergangenen Jahr in 1358 Fällen eine Telefonüberwachung beantragt. Etwa 25.000 Telefonanschlüsse waren insgesamt betroffen. In 77% der US-Abhörungen ging es um illegale Drogen.

Drogenverdacht gegen Friedman [Frankfurter Rundschau, 12.06.2003]
Friedman musste Haarprobe abgeben [spiegel.de, 12.06.2003]
Profil: Michel Friedman [Financial Times Deutschland, 21.05.2003]
Michel Friedman: Scharfrichter unter Verdacht [Financial Times Deutschland, 13.06.2003]
Michel Friedman meets Hasso, den Drogenhund [Mathias Schindler/presroi.de, 15.06.2003]

Maßloses Lauschen – Telefonüberwachung am Rande der Legalität [Frontal21/zdf.de, 06.05.2003]
Jahresberichte zur Telefonüberwachung in den USA


12.06.2003

12. Juni - Protesttag gegen Massaker in Thailand [12.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-12-th

Heute (12.06.) finden in vielen Ländern Protestaktionen gegen Menschenrechtsverletzungen in Thailand statt, die im Laufe einer dreimonatigen Antidrogenkampagne begangen wurden. Von Februar bis April kamen dabei rund 3000 Menschen auf bisher ungeklärte Weise ums Leben. Obwohl damit die Antidrogenkampagne von Premieminister Thaksin etwa soviele Menschenleben forderte wie die Terroranschläge auf das WTC und drei bis viermal soviele Tote hinterlies wie die weltweite Seuche SARS, nahmen die Weltpresse kaum Notiz davon.

Allein in den ersten sieben Wochen der dreimonatigen Kampagne wurden fast 2000 Menschen ermordet. Die Polizeibehörden hatten mit Hilfe von ungenannten Denunzianten "schwarze Listen" von Verdächtigen zusammengetragen, von denen während der Kampagne viele von Unbekannten in Zivilkleidung erschossen wurden. Die Polizei beschlagnahmte fünf Millionen Amphetaminpillen - ein Vielfaches der Menge, die sich jeweils passenderweise in der Nähe der Todesopfer fand. Die Behörden zeigen kein großes Interesse, die Mörder ausfindig zu machen, obwohl sie behaupten, daß die Morde auf das Konto von Drogenbanden gingen. Menschenrechtsorganisationen beschuldigen die Polizei, in vielen Fällen blutige Selbstjustiz gegen Verdächtige verübt zu haben. Viele der Toten waren vor dem Todesschuss mit Handschellen gefesselt worden.

Es ist anzunehmen, dass unter den Todesopfern auch Menschen sind, die überhaupt nichts mit illegalen Drogen zu tun hatten. Wenn der Griff zum Telefonhörer reicht, um einen persönlichen Feind aus dem Weg zu räumen, ohne sich dabei selbst die Hände schmutzig zu machen, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Obwohl 90% der Befragten in einer Umfrage der "Bangkok Post" Ende Februar die Kampagne befürworteten, hatten 70% der Befragten gleichzeitig Angst, selbst zum Opfer zu werden.

Das Bundesnetzwerk Drogenpolitik bei Bündnis 90/Die Grünen hat einen Offenen Brief als Pressemitteilung herausgegeben. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und schreiben auch Sie der Botschafterin, Frau Cholchineepan Chiranond. Auf der Website des Vereins für Drogenpolitik gibt es eine Vorlage für ein Protestschreiben, das man ausdrucken und per Fax, Brief oder Email an die Berliner Botschafterin des Königreichs Thailand schicken kann.

Die Botschaft antwortete auf die Protestaktionen mit einer Pressmitteilung.

Protestbrief vom Verein für Drogenpolitik:
http://www.drogenpolitik.org/download/thailand/20030612.pdf
http://www.drogenpolitik.org/download/thailand/20030612.rtf
http://www.drogenpolitik.org/download/thailand/20030612.doc

Pressemitteilung des Bundesnetzwerks Drogenpolitik der Grünen:
http://www.cannabislegal.de/politik/bnd-pm030612.htm

Pressemitteilung des Königlich-Thailändischen Botschaft:
http://www.cannabislegal.de/international/th-pm030612.htm

Von 16:00 bis 20:00 Uhr soll vor der Thailändischen Botschaft in der Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin, eine Kundgebung stattfinden. An diese Anschrift können Sie auch Protestbriefe schicken. Die Botschaft ist auch per Fax oder Email zu erreichen:

Thailand: Protestaktionen geplant [CLN#110, 16.05.2003]
Drogen in Thailand


12.06.2003

Niederlande: Cannabis oder Alkohol [12.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-12-nl

In den meisten Coffeeshops in den Niederlanden darf kein Alkohol verkauft werden, mit Ausnahme der Coffeeshops in Amsterdam. Das soll sich nun ändern. Binnen drei Jahren sollen die Betreiber wählen, ob sie weiterhin entweder Cannabis oder Alkohol verkaufen wollen, meldet das "Algemeen Dagblad" vom 11.06.2003. Zur Zeit gibt es noch 64 Geschäfte, die beides verkaufen.

Cannabis in den Niederlanden


09.06.2003

Schweiz: Reformmehrheit nicht sicher [09.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-09-ch

Ein Umfrage der Schweizer Zeitschrift Facts hat ergeben, dass 83 von 200 Abgeordneten des Schweizer Nationalrats eine Cannabislegalisierung ablehnen und nur 69 dafür stimmen wollen. Besonders unter Abgeordenten aus der französischsprachigen Westschweiz und im Tessin, wo der Cannabisexport nach Italien blüht, gibt es Widerstand. Sowohl die christdemokratische CVP als auch die liberale FDP sind in dieser Frage gespalten.

Kiffen bleibt illegal [facts.ch, 05.06.2003]
Cannabis in der Schweiz


07.06.2003

USA: Gesundheitsminister für Tabakverbot [07.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-07-us

Richard Carmona, der ranghöchste Funktionär für öffentliche Gesundheit (Surgeon General) in der Bush-Regierung, hat sich für eine Tabakprohibition ausgesprochen. "Ich würde ein Verbot oder die Abschaffung von Tabakprodukten unterstützen", sagte er vor einem Kongressausschuss. "Ich sehe keinen Bedarf für Tabakprodukte in der Gesellschaft." Etwa 45 Millionen Amerikaner rauchen Zigaretten und andere Tabakprodukte. Ein Sprecher des Präsidenten distanzierte sich von den Bemerkungen von Carmona. Ein Verbot entspreche nicht der Politik der Regierung.

Schon vor fünf Jahren hatte Thomas Constantine (damaliger Chef der Bundesdrogenpolizei DEA) vorausgesagt, daß binnen 10 bis 20 Jahren allmählich Tabak in den USA verboten werde. Alkohol, eine weitere weitverbreitete Droge, wurde in den USA bereits 1919 illegal. Die enormen Probleme aus dem daraus folgenden Schwarzmarkt führten dazu, daß dieses Verbot 1933 wieder aufgehoben wurde.

Newsbrief: The Next Prohibition? Surgeon General Supports Banning Tobacco [WOL#290, 06.06.2003]
DEA-Chef Thomas Constantine [ABC(US), 26.05.1998]
Drogen in den USA


06.06.2003

VfD-Vorstand wiedergewählt [06.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-06-vfd

Seit nunmehr zwei Jahren ist der Verein für Drogenpolitik e.V. (VfD) aktiv. Bei der Jahresversammlung am 24.05. wurde der bestehende Vorstand wiedergewählt: Tilmann Holzer als erster Vorsitzender, Melanie Quatz als zweite Vorsitzende und Rolf Galgenmayer-Quatz als Schatzmeister. Mario Prass, Andreas Schult und Joe Wein wurden als Beisitzer gewählt. Der Vorstand bedankte sich bei Jorgen Schäfer, der als Beisitzer ausschied.

Im Frühjahr beteiligte sich der VfD an Aktionen zum UN-Drogengipfel in Wien und half, ein Fachgespräch der Grünen in Berlin mitzuorganisieren. Auch bei den Veranstaltungen am 03.05. (MMM) beteiligten sich Mitglieder, etwa in Dessau, Lauterbach und Viernheim. Zur Zeit arbeitet der Verein daran, rund 2500 Abgeordneten von Bundestag und Landtagen je ein Exemplar des Infohefts zur Cannabisreform zuzustellen. Man weiss ja: Lesen bildet! :-) Ermöglicht wurde diese Aktion u.a. durch eine Spende von Christian Ströbele (MdB) aus seinen Tantiemen aus der Stefan Raab-CD "Gebt das Hanf frei!"

Homepage des Vereins für Drogenpolitik
Zweite Auflage des Infohefts zur Cannabisreform erschienen [CLN#106, 18.04.2003]
Spenden für die Cannabisreform


06.06.2003

Schweiz: Niedrigste Drogentotenzahl seit 1987 [06.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-06-ch

Mit 167 Drogentoten im Jahre 2002, 15,2% weniger als 2001, erreichte die Schweiz ein Ergebnis das zum letzten Mal 1987 unterschritten wurde.

Die Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetMG) nahmen dagegen zu, auf 49 201 (+6,7%). Damit gibt es in der Schweiz, auf die Einwohnerzahl bezogen, rund doppelt soviele Anzeigen wegen Drogenverboten als in Deutschland. Mit 39 603 Fällen standen Anzeigen gegen Konsumenten im Vordergrund und machten 80% aller Fälle aus (Deutschland: 68%). Fälle von Handel nahmen um 15,5% auf 3447 zu, wobei hier Kokain an erster Stelle stand (in Deutschland: Cannabis).

Mit fast 24 Tonnen beschlagnahmtem Cannabis erreichte die Schweiz voriges Jahr, trotz bevorstehender Cannabsreform, einen neuen Höchststand in der Repression gegen Anbauer und Händler von Hanf (Deutschland 2002: 11 Tonnen).

So wenig Drogentote wie schon lange nicht mehr [20min.ch, 05.06.2003]
139.082 Cannabisanzeigen im Jahr 2002 [CLN#111, 23.05.2003]
Cannabis in der Schweiz


05.06.2003

Schweiz: Nationalratsdebatte ab 18. Juni [05.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-05-ch

Die vorigen Monat verschobene Parlamentsdebatte zur Cannabisreform in der Schweiz (wir berichteten, CLN#109, 09.05.2003) wird ab Mittwoch, 18. Juni nachgeholt.

Schweiz: Nationalratsdebatte auf Juni verschoben [CLN#109, 09.05.2003]
Cannabis in der Schweiz


05.06.2003

USA: Ed Rosenthal zu einem Tag Haft verurteilt [05.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-05-us

Der weltweit bekannte Cannabisautor Ed Rosenthal, am 31.01.2003 wegen Anbaus von Hunderten von Cannabispflanzen von einem US-Bundesgericht schuldig gesprochen, verließ am Mittwoch (04.06.) das selbe Gericht als freier Mann. US-Bezirksrichter Charles Breyer, der im Prozess jede Erwähnung der Tatsache verboten hatte, dass Rosenthal die Pflanzen für medizinische Zwecke im Auftrag der Stadt Oakland angebaut hatte, verurteilte ihn jetzt nur zu einem einzigen Tag Haft und 1000 Dollar (850 Euro) Geldstrafe. Die Haftstrafe ist wegen der angerechneteten Untersuchungshaft bereits verbüßt. Ausserdem gilt eine Bewährungsfrist von drei Jahren. Das normale Strafmaß für Anbau von mehr als 100 Pflanzen beträgt nach US-Bundesrecht zwischen 5 und 40 Jahren Haft, wozu noch eine Geldstrafe von bis zu 2.000.000 Dollar kommen kann. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Jahre und 6 Monate Haft für Rosenthal gefordert.

Richter Breyer nannte die "aussergewöhnlichen Umstände" des Falles ausschlaggebend für die milde Strafe. Fünf Geschworene hatten nach dem Verfahren gegen die richterliche Zensur protestiert und erklärt, dass sie Rosenthal möglicherweise freigesprochen hätten, wenn ihnen nicht die volle Wahrheit vorenthalten worden wäre. Acht der insgesamt zwölf Geschworenen unterzeichneten vor der Strafverkündung einen Brief an Richter Breyer, indem sie Freiheit für Rosenthal forderten. Der kalifornische Justizminister Bill Lockyer schrieb ebenfalls und bat den Richter um die größtmögliche Milde. Rosenthal will den Berufungsprozess gegen das Urteil fortsetzen: "Niemand sollte ins Gefängnis müssen weil er Patienten zu ihrer Arznei verholfen hat - nicht einmal für einen Tag."

Zwar ist der Anbau von Cannabis als Medizin nach kalifornischem Recht legal, nach US Bundesrecht ist er jedoch illegal. Mit seinem Urteil drückt Richter Breyer aus, dass dieses Verbot fragwürdig ist. Cannabis wurde erstmals im Jahre 1937 einem US-Bundesgesetz unterworfen. Es war ein Steuergesetz, das die medizinische Verwendung von Cannabis ausdrücklich zuließ sofern der betreffende Arzt eine jährliche Steuer von einem Dollar bezahlte. Vorher war Cannabis keinerlei gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. Bis 1942 war Cannabis noch im offiziellen US-Arzneimittelverzeichnis aufgeführt. Cannabisextrakte wurden damals von verschiedenen US-Pharmaunternehmen produziert. Im Jahre 1969 erklärte der Oberste Gerichtshof das Cannabissteuergesetz von 1937 für verfassungswidrig. Daraufhin wurde es 1970 durch ein neues Drogengesetz ersetzt. Dieses führte Cannabis provisorisch unter Substanzen "ohne medizinische Verwendung" auf – für eine endgültige Einstufung wollte man zuerst einen Bericht einer von Präsident Nixon eingesetzten Kommission unter dem ehemaligen republikanischen Gouverneur Shafer abwarten. Der Bericht erschien im März 1972 und empfahl die Aufhebung aller Bundes- und Teilstaatsgesetze gegen den Besitz von Cannabis zum privaten Gebrauch. Lediglich der öffentliche Gebrauch sollte nach Teilstaatsgesetzen noch mit 100 Dollar Geldbuße belegt werden. Nach Bundesgesetzen solle der öffentliche Gebrauch von Cannabis lediglich zu dessen Beschlagnahmung ohne weitere Strafe führen. Studien zur therapeutischen Verwendung von Cannabis seien zu fördern, so die Kommission. Doch der Bericht der Shafer-Kommission ging im Trubel des Watergate-Skandals unter, so daß es bis heute beim mittlerweile 33 Jahre alten Totalverbot von Cannabis blieb.

Drogenpolitische Hardliner in Washington stellen die Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke als trojanisches Pferd einer Legalisierungsbewegung dar, mit der diese Cannabis akzeptabler machen wolle. Doch die große Mehrzahl der Wähler sieht das differenzierter: 70-80% von ihnen sind laut amerikanischer Umfragen dagegen, Patienten wegen der medizinischen Verwendung von Cannabis mit Strafen zu bedrohen.

Ed Rosenthal Goes Free! [green-aid.com]
Pot Guru Walks [San Francisco Examiner (US), 05.06.2003]
Ein Tag Gefüngnis für Hanf-Guru [Spiegel.de]
Der Prozess um Ed Rosenthal
Cannabis als Medizin
Cannabis in den USA


03.06.2003

USA: Präsidentschaftskandidat für Cannabis als Medizin [03.06.2003]
http://www.cannabislegal.de/neu/2003-06.htm#2003-06-03-us

Einer der Anwärter für das Rennen um die amerikanische Präsidentschaft hat sich für die medizinische Verwendung von Cannabis ausgesprochen. Der demokratische Repräsentantenhausabgeordnete Dennis Kucinich aus dem Bundesstaat Ohio sagte zum "San Francisco Chronicle", es solle "für jeden Patienten" verfügbar sein, "der es benötigt um Schmerzen und Leiden zu lindern." Er unterstütze es ohne Vorbehalte.

Kucinich wird im kommenden Jahr mit anderen Vertretern seiner Partei in einer Vorausscheidung um die Ernennung zum offiziellen demokratischen Kandidaten konkurrieren. Al Gore, der letzte Präsidentschaftskandidat der Demokraten, hatte sich offiziell gegen Cannabis als Medizin gestellt. In Florida, wo letztlich ein paar hundert Stimmen das Zünglein an der Waage spielten, unterstützen laut Umfragen über 70% der Wähler für die medizinische Zulassung von Cannabis.

Democrat Kucinich Endorses Medical Pot Us [San Francisco Chronicle (US), 29.05.2003]
Granite Staters for Medicinal Marijuana - Voters Guide [granitestaters.com, New Hampshire (US)]
Cannabis als Medizin
Cannabis in den USA


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